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Landesarbeitsgemeinschaft MRE-Netzwerkkoordinatoren Hessen

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Academic year: 2022

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20.02.2018 V 2.0 S 1|1

Landesarbeitsgemeinschaft

MRE-Netzwerkkoordinatoren Hessen

MRE-Siegel

MRE-Siegel Pflegeheime (2018-2020)

Teilnahmeerklärung am MRE-Siegel liegt vor Siegelkriterien müssen über 24 Monate erfüllt sein

Teilnahme an Veranstaltungen des Netzwerks, regelmäßig, mindestens einmal jährlich

Fester Ansprechpartner für Hygiene vor Ort mit entsprechender Qualifizierung (mindestens 40 Stunden Kurs Hygienebeauftragte in der Pflege/anzustreben ist ein 200-300 Stunden Kurs nach DGKH oder WPO Hessen) und angemessene sowie nachgewiesene Freistellung

Regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeiter in Bewohnerbereichen zu MRE und Hygiene/Händehygiene – in Übereinstimmung mit den Themen des Netzwerks

Hygieneplan vorhanden und aktuell – Maßnahmen zu MRSA und MRGN Analog KRINKO festgelegt Förderung der Händehygiene und Erfassung und Bewertung (z. B. Vergleich mit Hand-KISS-

Referenzdaten) des Händedesinfektionsmittelverbrauches (ml/Bewohnertage) Konzept zur Verbesserung der Lebensqualität für Bewohner mit MRE

Beurteilungsverfahren MRE-Siegel

Die einzelnen Gesundheitsämter prüfen bei den Einrichtungen in ihrem Bereich ab, ob die Kriterien erfüllt sind.

Falls ja, erfolgt eine Bestätigung an den Netzwerkkoordinator.

Der Netzwerkkoordinator lässt die Siegelbescheinigung drucken.

Die Unterlagen selbst bleiben in den einzelnen Gesundheitsämtern, damit der Verwaltungsaufwand möglichst gering ist.

Referenzen

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Benennen eines festen Ansprechpartners für die Hygiene in der Einrichtung Regelmäßige Fortbildungen zu Hygiene und MRE für das eigene Personal Benutzen des Überleitungsbogens

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