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In den Gesetzen des Kxodns C

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ö09

Was bedeutet der Ausdruck: vor Gott erscheinen, in

den Gesetzen des l'entateuch Ex. 21, 6. 22, 7. 8 *).

Von

Prof. Graf in Meissen.

In den Gesetzen des Kxodns C. 20—2.3 findet sieh dio Bestimmung, dass, wenji ein lieljräiseher Sklave nicht im siebenten Jahre freigelassen werden, sondern bei seinem Herrn bleiben wolle, soin Herr ihn zu Gott bringen DTT -'S. ''^-^n> '^"^ Tliürc oder die Tliürpfoste stellen und ihm zum Zeichen immerwähroiuler Uicnstbarkeit mit einer Pfrieme das Ohr durchbohren solle Kx. 21, 'i; ferner, wenn anvertrautcs Gut angeblich gestohlen worden, der Dieb aber nicht ausfindig zu machen sei, so solle der, dem das Out anyertraut gewesen, als der Veruntreuung verdächtig, zu Gott nahen ST! ;N;ln~bJ<.

„ob cr nicbt seine Hand ausgestreckt nach der Habe des Andern", und über¬

haupt wenn Kiner beschuldigt werde , sich etwas dem Andern Angehörendes angeeignet zu haben und es fälsclilicb für verloren auszugeben, so solle dio

Sache Heider zu Gott kommen C''l^'b^^.■^ , und wenn Gott den Be¬

klagten für schuldig erkläre (s. Knobel z. d. St.), so solle dieser doppelten Ersatz leisten Kx. 22, 7. 8. In diesen Stellen wird nun vou jeber der Ausdruck nTl JI« nach dem Vorgange des Onkelos von'den liichtern, oder doch nach LXX, weicbe Kx. 21, G übersetzt nodi lö x^nr'nnu" tuv Chcoö, vou dem Gerichte verstanden. Das Wort DTj'b.^ geradezu von den Bichtern zu ver¬

stehen , dazu ist man hauptsächlich durch den Ps. 82 veranlasst worden , und viele ältere und neuere Erklärer haben in Folge davon auch in dem Gebote Ux. 22, 27 OTibN von Eichterii und Obrigkeiten verstanden; allein um iu jenem Psalme D''^I'b^< von irdischen Kichtern zu erklären, beruft mau sich umgekehrt wieder auf die vorliegenden Stellen und bewegt sich so in einem Zirkel, ohne für diese sonst unerbörte Bedeutung des Wortes einen ausroicben- deii Grund beizubringen. Angenommen aber auch, die irdischen Obrigkeiten und Machthaber würden in jenem Psalm in dichterischer Schilderung oder in sarkastischer Weise Götter genannt (s. aber Hupfeld Einleit. zu diesem Ps.), so könnten sic doeb nicht in der Prosa gesetzlicher Bestimmungen auf diese Weise bezeichnet werden. Die neusten Ausleger des Exodus, Knobel sowohl als Keil, haben sich daher mit Recht gegen diese Erklärung bei Ex. 22, 27 ausgesprochen. Dagegen halten sie wie alle frühern Ausil. daran fest, dass mit dem Krscheinen D'il'bsln-b.N Ex. 21, G. 22, 7. 8 das Erscbeinen vor Gcric!it bezeiehnet sei. Hei dieser Uebereinstimmung muss cs gewagt schei¬

nen, diese Erklärung dennocli nicht für die richtige ansehen zu wollen, und doch kann icb nicbt umhin , mein Bedenken dagegen auszusprechen.

Man beruft sieh zunächst auf die Stelle Kx. 18, 15 ff., nach welcher das Volk bei seinen Kechtshändcin zu Mose kommt, um Gott zu fragen D'n'bN VI©"mt: • V. 15: Mose ricbtet zwischen ihnen und lebrt sie, was Gottes

*) Zum Vortrage in der Versammlung der Orientalisteu in Meissen be¬

stimmt.

Bd. XVIU. 21

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Gesetz ist; »uf den Kath Jetbro's aber wäblt er aus dem Volke selbst eine Anzahl zuverlässiger und unbesteehlicher Männer aus, die als Vorstände der einzelnen Ahtheilungen desselben Uber die kleinern Kechtshändel ricbten und entscheiden sollen ; an ihn dagegen sollen nur die wichtigen und schwierigen Sachen gebracht werden, damit er als Venjiittler zwischen dem Volke und Gott,

Gott gegenüber OTl'bNri , diese Sachen an Gott bringe nj<aMi

O^n'b.vri-^N a^-ia^n-riN -nt* V. 19, Golt deshalb befrage und die Knt¬

scbeidung Gottes den Streitenden mittbeile. Was aber bier von Mose ausge¬

sagt wird , kann nicht in gleicher Weise von den von ihm eingesetzten Volks¬

richtern gelten ; diese sollen gemäss den ihnen von Mose gelehrten allgemeinen göttlicben Normen V. 20 nacb eigener Einsicht die geringem Recbtshändel entscheiden DH SOSIO^ V. 22, und nur bei den grössern Sachen soll Gott durch Mose befragt werden. Mose als Prophet und Priester, als Organ der göttlichen Offenbarung , ermittelte die göttliche Entscheidung und , theilte sie dem Volke mit : insofern wurden die vor ihn gebrachten Streitsachen vor Gott gebracht; dasselbe' kann aber eben darnm nicht von den gewöhnlichen Gerichten , die nach dem Kechtsbrauch entschieden und keiner besondern gött¬

lichen Offenbaning bedurften , ausgesagt werden.

Ferner beruft man sich auf die Stelle Deut. 19, 17, nach welcher in dem Falle , wo ein einziger Zeuge Einen eines Verbrechens anklagt nnd dabei des falschen Zeugnisses beschuldigt wird, beide Männer treten sollen vor Jahwe,

vor die Priester und die Richter, welche sein werden in jener

Zeit. Damit ist das am Tempel in Jerusalem bestehende , ans Priestern nnd weltlichen Beisitzern zusammengesetzte hohe Gericht gemeint, vor welches alle die Streitsachen gebracht werden sollen , Uber welche die Entscheidung für die in den einzelnen Städten des Landes richtenden Volksvorsteber 16, 18 zn schwer war 17, 8 ff. vgl. 2 Chr. 19, 8 ff. Dieses Gericht nimmt also den übrigen Gerichten des Landes gegenüber genau dieselbe Stelle ein , wie Mose Ex. 18; da es an dem nach der Gesetzgebung des Deut, alleinigen Heiligthnm des Landes in Jerusalem seinen Sitz hatte , so war ein Erscheinen vor dem¬

selben, bei dem man sich nach der Entscheidung des Priesters, der dort

stand Jahwe zu dienen genau zu ricbten hatte 17, 12 vgl. 26, 3, ein

Erscheinen vor J[ a h w e. Auf die andern Gerichte kann aber eben darum dieser Ausdruck nicht angewendet werden.

Wenn Deut. 1, 17 die Richter ermahnt werden , ohne Ansehen der Person

nnd obne Menschenfureht zn nrtbeilen, denn das Gericht ist Gottes

DTlbsb DBlB'Sn '3, so finden diese letztern Worte ihre genaue Erklärung

2 Chr. 19, 6f.: denn nicht für Menschen sollt ihr richten, son¬

dern fttr Jahwe, uicht Menschen, sondern Gottes Willen, in dessen Auf¬

trag ihr zu Gerichte sitzt , sollt ihr im Auge haben , nicht Menschen sondem Gott fürchten nnd unparteiisch richten, wie er ohne Ansehen der Person richtet.

Aus dieser Mahnung an die Richter , nicbt zu vergessen , dass sie im Auftrage Gottes Recht sprechen und darum auch nur sein Gesetz zur Richtschnur neh¬

men sollen , folgt nicht, dass das Erscheinen vor ihnen einfach ein Erscheinen vor Gott genannt werden kann, so wenig als es passen wurde, das Erschei¬

nen vor dem Richterstnble Salomo's , der doch von Gott die rechte richterliche

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in den Gesetzen des Pentateuchs Ex. 21, 6. 22, 7. 8. 311 Kinsicht und Weisheit erbeten und erlialten nnd diese auch bewiesen batte 1 Kön. 3, 9- Ilf. 28, vgl. Ps. 72, 1 f. in solcher Weise zu bezeichnen.

Zu Gott nahen, vor Gott kommen beissL vielmebr immer bei seinem

Heiligthume — bei dem Altar auf dem ihm geopfert wird, vor der Bundesladc, vor dem fungirendcn Priester — erscheinen. So begegnet Saul, als cr von Samuel weggeht, drei Männern, welche hinaufgehen zu Gott D'ri'5Nn~bi<

nach Bethel mit Opfergaben 1 Sam. 10, 3; Samuel beruft das Volk zu Jahwe mn'i-be* nach Mizpa 1 Sam. 10, 17 vgl. Uicht. 20, 1 , nachdem es auch früber schon dort vor Jahwe JlW 'ipb sieh versammelt und gefastet, und Samuel für dasselbe gebetet und geopfert hatte 1 Sam. 7, Off.; auch in Gilgal

opfert Samuel nnd macht Saul zum Könige vor Jahwe 1 Sam. 10, 8.

11, 15 vgl. 12, Ü. Saul's Priester Achija fordert das Volk auf,'zu Gott DTl'b.vri-bN zu nahen 1 Sam. 14, 30 , d. Ii. zur Bundeslade 14, 18, um durch das heilige Loos Gott über den Ausgang des Kampfes zu befragen 14, 37 ff. Zu gleichem Zwecke kommt das Volk , im Kriege gegeu Benjamin hinauf vor Jahwe nach Bethel, wo sie fasten und opfern Kicht. 20, 18-

23. 26. Josua wirft das Loos zur Vertheilung des Landes zu Silo vor

Jahwe Jos. 18, 6. 8. 10, am Kingange des Versammlungszeltes 19, .51; er versammelt die Israeliten zu Sichern vor Gott Jos. 24, 1, bei dem Heilig¬

thume Jabwe's 24, 26. Dreimal im Jahre sollen alle männlichen Israeliten vor

dem Herrn Jahwe niJT" ]lNn 'JE-rN erscheiuen Ex. 23, 17 an den

drei Hauptfesten des Jahres 23, 14 ff. vgl. Jer. 31, 6. Vgl. Ex. 18, 12. Lev.

15, 14. Num. 5, 16. Dont. 12, 12. 18. 14, 23. 26. 15, 20. 16, 11. 26, 2. 3.

JO. 13. — Deut. 27, 7. 2 Sam. 6, 17. 1 Kön. 8, 62. 65. 2 Kön. 16, 14.

Ez. 46, 3. 9.

Nach der Gesetzbestimmung Ex. 22, 7 f. sollen in dem Falle, wo Einer der Veruntreuung fremden Eigenthums beschuldigt wird, ohne dass dies weiter nachgewiesen werden kann , die Gegner zu Gott kommen , nnd wen Gott für schuldig erklärt, der soll das Doppelte erstatten. Versteht man hier Gott vom Gerichte, so ist gar nicht einzusehen, wie für die Aeltesten, die das Gericht bilden , eine Entscheidung möglich sein soll , da es ja an jedem Zeugniss und jedem Beweise fehlt, und wie eine von diesen nach ibrem Er¬

messen gegebene Entscheidung ein Urtheil Gottes genannt werden kaun.

Vielmehr in solchem Falle hatte das Loos zu entscheiden: Streitigkeiten

schlichtet das Loos und zwischen Starken entscheidet es,

Sprichw. 18, 18; im Bausche wird geschüttelt das Loos, aber von

Jahwe kommt all sein Bescheid Sprichw. 16, 33. Dieses Ermitteln

des Schuldigen und überhaupt die Ermittlung des göttlichen Willens und der göttlichen Entscheidung durch das heilige Loos geschah aber durch den Prie¬

ster, beim Heiligthume, also vor Gott. Ist cs uns auch völlig dunkel, trotz aller Mutbmassungen Uber das Urim und Thummim , iu welcher Weise diese Einholung eines göttlichen Orakels vorgenommen wurde, so ist doch hinlänglich und vielfach bezeugt, dass ein solches Befragen bjt'iD oder lOn Gottes in den zweifelhaften Fällen, wo menschliche Einsicht keine Entscheidung geben konnte, Statt fand; und dass dieses Befragen nur durch den Priester geschah, ist nicbt nur an und für sich anzunehmen , sondem wird auch meist ausdrück-

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lieh angegeben , und ist daher auch für dio Fälle, wo diese Angabe nicbt Statt findet , vorauszusetzen. In solcher Weise wird bei der Befragung des Orakels durch den Priester inittelst des Looses Jonathan als der Schuldige erkannt 1 Snm. 14, 36 ff. , und wenn in eineni ganz ähnlichen Falle der Priester bei Josua nicbt erwähnt wird Jos. 7, 13 ff. — was an und für sich nichts Auf¬

fälliges hätte, da Josua dem Mose und Samuel gleichgestellt ist — so wird ihm doch ausdrüeklicb Num. 27, 21 Eleasar der Priester zur Seite gegeben,

der für ihn fragen soll den Bescheid der Urim vor Jahwe und

nacb dessen Ausspruch ganz Israel aus- und einziehen soll

und dieser ist es auch , der die Verloosung des Landes mit Josua vornimmt Jos. 14, 1; vgl. Jos. 18, 8 mit 19, 51. Vgl. 1 Sam. 10, 20 IT. 22, 10. 13.

15. 23, O'. 9 ff. 30, 7 ff. 2 Sam. 2, 1. 5, 19. 23. — Eicht. 1, 1. 18, 5. 20, 18. 23. 27. Die' Urim und Tbummim Gottes gehören dem Stamme Levi Deut 33, 8, in ihnen liegt das Itecbt, d.is Gericht, das Urtheil OEp73 der Söhne Israels Kx. 28, 15. 29 f. Lev. 8, 8, sic siud neben Träumen und Propheten eiu Jlittcl, den göttlichen Willen zu erkunden 1 Sam. 28, 6. Darum haben dio Priester nieht blos Ecehtsbclehrung zu ertheilen Deut. 33, 10, übor das was heilig nnd unheilig, rein und unrein ist Anweisung zu geben Lev. 10, 10s.

Deut. 24, 8. 2 Kön. 17, 28. Ez. 22, 26. 44, 23. Hag. 2, 11 ff., nicht blos schiedsrichterliche Gutachten zu ertheilen Jes. 28, 7 vgl. Ex. 21, 22, ihnen kommt als Vermittlern göttlicher Offenbarung auch Rechtsentscheidung zu, in ihren Händen liegt die !TJin , die mn^ n"l'in , die entscheidende Weisung welche Gott ertheilt Jer. 2, 8. 8, 8. 18, 18. Mich. 3, 11. Ez. 7, 26; nach

dem Munde, dem Ausspruch der Priester, der Söhne Levi 's, ge¬

schieht, wird entschieden jeder Streit und jeder Schlag Deut. 21,5

sie haben das entscheidende Urtlicil zu fällen; vgl. Mal. 2, 6 — 9. Vgl. noch Esr. 2, 63. Neh. 7, 65. 2 Cbr. 15, 3

Was hauptsächlich die Exegese gehindert hat, in den besprochenen Stellen des Exodus das Kommen zu Gott eben so wie anderswo von einem Kommen zum Heiligtbum und zum Priester Gottes zu erklären , das ist die Vorstellung von der Einbeit des Heiligthums auch für dio Sltere Zeit, eine Vorstellung die schon seit der Abfassung der Chronik zu so vielen ungescbichtlichen Deulun¬

gen und Umdeutungen Veranlassung gegeben hat. Von der Beschränkung des Gottesdienstes nuf ein einziges Heiligthum für alle Israeliten von der Zeit dor Richter oder auch nur für alle Judäer von dor Zeit Rehabeam's an bis auf dio Reform Josia's weiss die Geschichte nichts , vielmehr bezeugt sie überall das GegentheiL Bis zur gewaltsamen Aufhebung aller Heiligthümer im Lande durch Josia gab cs an vielen Orlen eine sogenannte Höhe DZja mit Opferaltar und Priester, eben so gut wie es in der nachexilischen Zeit, wo der Opferdienst

sich auf den Tempel iu Jerusalem beschränkte, überall im Lande Syna¬

gogen gab (vgl. m. Abhandl. de Templo Siloncnsi, Mis. 1855. Bleek Einleit.

1) Doch mochten sich Manche bei dem Ausspruche des Priesters nicht beruhigen, und weil dieser Ausspruch ihrem Wuntche zuwider war, ihn nicht als ein göttliches Urtheil anerkennen wollen ; daher der Ausdruck 7nb ^^^"173

die mit dem Priester hadern Hos. 4, 4 vgl. Dent. 17, 12.

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in den Gesetzen des Pentateuch Ex. 21, 6. 22, 7. 8. 313 in d. A. T. S. 297) '). Es konnte dalier in den Ex. 21, 6. 22, 7. 8 ange¬

gebenen Fällen keine Schwierigkeit machen , jedesmal zum Heiligthume zu kommen , eben so wonig als es fiir alle männlichen Israeliten Schwierigkeit hatte, an den drei Ilauptfesten des Jahres mit Opfergaben (Ex. 23, 15) vor Gott zu erscheinen Ex. 23, 17. Wenn Ex. 21, G vorgeschrieben ist, dass der

Herr seinen Sklaven zu Gott bringen und ibn zu der Thiire oder zu

der Tliürpfoste führen solle, um ihm das Ohr zu durchstechen, so kann man nach der Art wie beide Handlungen hier neben einander gestellt sind, diese gesetzliche Bestimmung nieht wohl anders verstehen , als dass dieses

Durchstechen des Ohres dort, vor Gott, vorgenommen werden soll. So

verstellt es daher aucb Knobel , wäbrend Keil nach Deut. 15, 17 den Herrn diese symbolische Handlung an der Thüre seines eignen Hauses vornehmen lässt. Bei dieser letztern Erklärung vermisst man aber dann eine Angabo dessen, was der Herr nach E.x. 21, G vor Gott zu thun hat; in der entspre¬

chenden Stelle Deut. 15, 17 ist von einem Bringen des Sklaven zu Gott keine Kedc , denn alle andern Heiligthümer ausser dem Tempel in Jerusalem sollten

«ach der Gesetzgebung des Deut, aufhören, den Sklaven aber deshalb nach Jerusalem zu bringen , konnte auch nicht verlangt werden , darum heisst cs

dort einfach: nimm die Pfrieme und thuc sic in sein Ohr und in

die Thüre, wobei allerdings nur an die eigene Thüre gedacht werden kann;

daraus folgt aber nicht , dass die Bestimmung des ältern Gesetzes ebenso er¬

klärt werden muss. Soll aber, wie Knobel annimmt, die symbolische Hand¬

lung ,,an dem Orte des Gerichts" vorgenommen werden, so passt dazu der Ausdruck nicbt, da das Gericht an dem Thore der Stadt 'lySS auf offenem Markte gehalten zu werden pflegte Deut. 21, 19. 22, 15. 25, 7. Kuth 4, 1.

Sprichw. 22, 22. 24, 7. Job 5, 4. 29, 7.

Dass die Höhen nicht etwa nur Orte waren , wo Gott im Freien verehrt wurde , sondern Gebäude , grössere und kleinere Tempel oder Kapellen , ist nicht nur an und für sich anzunehmen, da zwar der Opferaltar im Freien sein musstc, dabei aber festo Gebäude zur Aufbewahrung der heiligen Gegenstände und Gerätbscbaften , zum Feiern der Oi)fermahlzeiten , zur Wohnung für die Priester nothweudig waren — waren doch darunter wäbrend Jahrhunderten vielbe¬

suchte Wallfahrtsorte mit gewiss zahlreicher Priesterschaft, wie Bethel, Beerseba, Gilgal, an welche sich die heiligsten Erinnerungen der Vorzeit knüpften —;

auch die in Bezug auf diese Heiligtbümer im A. T. gebrauchten Ausdrücke zeigen, dass dabei an Gebäude zu denken ist. Vom Errichten einer Bama, mochte sie eine heidnische oder Jahwe geweihte mit bildlicher oder unbild¬

licher Verebrung Jabwe's sein, steht häufig das Wort fl^D 1 Kön. 11, 7. 14, 23. 2 Kön. 17, 9. 21, 3. 23, 13. Jer. 7, 31. 19, 5. 32, 35. Ez. 16, 25, vom

Zerstören derselben 2 Kön. 23, 8. 15. 2 Chr. 31, 1, oder Daiü uud

3in Am. 7, 9. Ez. 6, 6, oder nSttS Hos. 10, 8. Lev. 26, 30. Die nöa wird auch 1I!'^|>'3 genannt Am. 7, 9. Jes. 16, 12, wie so häufig der Tempel in Jerusalem Klagel. 1, 10. 2, 7. 20. Ez. 5, 11 u. ö. Der Oberpriester Amazia

1) Mizpa hatte selbst zur Zeit des Antiochus Epiphanes seine Bedeutung

■ls heiliger Ort noch nicht gans verloren 1 Macc 3, 46 ff.

(6)

nennt Bethel !13'5'3Ö rfSI ?J^Ö UJ-Ip': Am. 7, 13 vgl. 0, 1. Genauer werden noch diese Ueiligtliiimer m02 n'3 oder rnü^ "nr genannt 1 Kön. 12, 31.

2 Kön. 17, 29. 32. 23, 1.0. 19. Zu der Bama , in weleher Samuel zu Kama opferte, gehörte eine ilS'iib, wie es deren hei dem Tempel in Jerusalem viele gah , in welcher sieh dreissig Gäste zur Opfermahlzeit versammelten 1 Sam.

9, 19. 22, und das Heiligthum in Silo zu Samuel's Zeit wird als ein Tempel geschildert; cs wird mni n'3 1 Snm. 1, 7. 24. 3, lö, mni Va-p, 1, 9. 3^ 3 genannt, vgl. Kicht. 18, 31; Samuel öffnet nm Morgen die Thüren des Hansos Jnhwc's ni!T n'S ninb'l 3, 15, und Eli sitzt an der Tliürpfoste des Tempels mm bS-irt -nnTQ by l, 9 (s. de tcmplo Slloncnsl S. 0 ff. 32 f.).

An der rit"! , der nTflt?3 eines solchen Gott geweihten Heiligthums also sollte der Herr des Sklaven diesem iu feierlicher Weise zum Zeichen bestän¬

diger Knechtschaft mit der Pfrieme das Ohr durebsteelien Ex. 21, 6. Dort sollte der Priester mittelst des heiligen J>ooses ilas göttliche Urtheil über Schuld oder Unschuld des der Veruntreuung anvertrauten Gutes Angeklagten einholen Ex. 22, 7. 8. Dort war cs auch wo der , dem ein zur Hütung anvertrautes Thier eines Andern verunglückt war, sicb durch den Schwur Jabwe's mn' nyailJ von jeder Schuld frei sprach Ex. 22, 10, vgl. 1 Kön. 8, 31 f.

Das babylonisch > hebräische Vocal- und Accent-System

und die babylonisclie .Masorah.

Von Dr. Julias FUritt.

Erster Artikel.

'baan '«•i?\8N>7 l^pün-bN «iaa Einleitung in das Babylonisch- Hebräische Punktationssystem nach den im „ Odessaer Museum der Oesell¬

schafi für Geschichte und Alterthümer^' befindlichen Handschriften (unicis) bearbeitet (mit Vokaltafel u. einem Facsimile) , nehst einer Grammatik der

hebräischen Zahheörter (Jesod Mispar) von Abraltam ben Esra, aus

Hanilschriflen herausgegeben u. commentirt von S. Pinsker. Wien, 1863,8.

Typogr. Anstalt von Phil. Bendiner. ( Neubebräischer Text IV u. 192 Seiten ,

deutscher Text 44 Seiten.) In Leipzig bei Rossberg ä2 ^ 10

Im Jabre 1839 wurde in den Synagogen-Ruinen von Tschufutkale,

Karassubazar und Pcodosia unter andern werthvollen Handschriften

auch ein Bruchstück der Bibel auf Pergament, die grossen und kleinen Pro¬

pheten auf 225 Folioblättern enthaltend , aufgefunden und der Gesellschaft für Geschichte und Alterthümer zu Odessa als Geschenk übergeben. Dieses aus dem Jabre 916 n. Cbr. , wie ans der Nachschrift crbichtlich ist, mithin aus der Zeit Sa'adja's stammende Bibelfragmcnt hat die Eigenthümliehkeit, dass nicht blos die Form der Vocal- und Acccntzcichcn, sondern auch ihre Stellung über den Consonanten von der bei nns bekannten abweicht , wie auch die beige-

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