Forschung der ADS auf einen Blick:
Erhebung von subjektiven Diskriminierungs- erfahrungen
Erste Ergebnisse von Testfragen in der SOEP Innovations- Stichprobe 2016
Die Studie im Überblick
Die Testfragen untersuchen die Verbreitung von Diskriminierungserfahrungen aufgrund aller im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Schutzgründe im Zeitraum der letzten 24 Monate vor der Erhebung. Zudem wurde die Häufigkeit von Diskriminierungser- fahrungen in ausgewählten Lebensbereichen (u.a. Arbeitsleben, Geschäfte und Dienstleis- tungen, Wohnungsmarkt, Bildung etc.) erhoben. Grundlage bildet eine Befragung von 2.507 Personen in der Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP-IS): Die Be- fragung wurde mittels Computer Assisted Personal Interviewing (CAPI) im Zeitraum von Sep- tember 2016 bis Februar 2017 durchgeführt. Die beiden Fragen wurden auf Antrag der Anti- diskriminierungsstelle des Bundes in die SOEP-IS aufgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Moduls zur regelmäßigen Erhebung von Diskriminierungserfahrungen in einer bevölkerungsrepräsentativen Wiederholungsbefragung wie dem SOEP.
Autor*innen, Erscheinungsjahr und Titel der Studie
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Erhebung von subjektiven Diskriminierungser- fahrungen. Erste Ergebnisse von Testfragen in der SOEP Innovations-Stichprobe 2016. Berlin.
Ergebnisse
Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen
Der Anteil der Befragten, die von Diskriminierung aufgrund mindestens eines AGG- Merkmals berichten, liegt insgesamt bei 13,1 Prozent. Werden auch Diskriminie- rungserfahrungen berücksichtigt, die an Merkmale anknüpfen, die nicht vom Schutz- bereich des AGG umfasst sind (z. B. sozialer Status), dann steigt der Anteil der Befrag- ten mit Diskriminierungserfahrungen auf 16,1 Prozent an.
Die Ergebnisse liefern deutliche Hinweise auf die strukturelle Benachteiligung be- stimmter gesellschaftlicher Teilgruppen. Beispielsweise berichten Frauen mit 5,2 Pro- zent rund viermal so häufig von Geschlechterdiskriminierung als Männer (1,2 Pro- zent).
Zudem zeigt sich, dass manche Teilgruppen auch ein höheres allgemeines Diskrimi- nierungsrisiko haben: So berichten z. B. Personen mit einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung nicht nur sehr viel häufiger von Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, sondern auch von Diskriminierung insgesamt (also unabhängig von ei- nem bestimmten Merkmal).
Diskriminierungserfahrungen in ausgewählten Lebensbereichen
Lebensbereiche, in denen das AGG hauptsächlich Anwendung findet, werden mit am häufigsten als Orte von Diskriminierungserfahrungen genannt: Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der von Diskriminierung Betroffenen berichtet von Benachteiligung im Ar- beitsleben; Benachteiligung beim Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen haben 35,1 Prozent gemacht.
Aufgrund der Art der Abfrage können keine Aussagen zur Häufigkeit von Diskriminie- rungserfahrungen aufgrund der unterschiedlichen Merkmale in einzelnen Lebensbe- reichen gemacht werden. Hier sollte eine Weiterentwicklung der Testfragen anset- zen.
Zusammenhang mit Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden
Die ersten Auswertungen zeigen, dass Befragte mit Diskriminierungserfahrungen ihre Lebenszufriedenheit und ihren Gesundheitszustand durchschnittlich deutlich schlech- ter bewerten als Menschen ohne Diskriminierungserfahrungen.
Zukünftige Analysen müssen zeigen, inwiefern diese Zusammenhänge unter Kontrolle weiterer möglicher Erklärungsfaktoren bestehen bleiben.
Ausblick
Anhand der Testfragen können die Vorteile einer regelmäßigen Berücksichtigung eines Mo- duls zu Diskriminierungserfahrungen in der SOEP-Haupterhebung verdeutlicht werden:
Monitoring: Die regelmäßige Erhebung entsprechender Fragen zum Thema Diskrimi- nierung unter konstanten Bedingungen (Fragestellung, Erhebungsmethode etc.) würde es erlauben, Veränderungen im Zeitverlauf nachzeichnen und bewerten zu können.
Panel-Design: Da in der SOEP-Haupterhebung jedes Jahr dieselben Personen inter- viewt werden, könnten Auswirkungen von Veränderungen im Lebenslauf der Befrag- ten auf die Häufigkeit von berichteten Diskriminierungserfahrungen untersucht wer- den.
Stichprobengröße: Das Problem der kleinen Fallzahlen in vielen Erhebungen, dass weitergehende Auswertungen oftmals verhindert, wäre im Rahmen einer so großen Stichprobe wie der SOEP-Haupterhebung in deutlich geringeren Maße gegeben.
Berichtspflichten: Ein Fragenmodul zu Diskriminierung wäre nicht nur eine wichtige Datenquelle für die Berichterstattung zum AGG; die Bundesregierung könnte die Er- gebnisse auch im Rahmen von Staatenberichtsverfahren nutzen (beispielsweise Be- richtspflichten zu den UN-Menschenrechtskonventionen oder zu den Zielen der Agenda 2030).
Die vollständigen Ergebnisse der Testfragen stehen => hier zum Download zur Verfügung.
Kontaktdaten: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 0800 - 546 546 5
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