Anlage 24 (zu § 63 Abs. 4, § 67 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Nr. 12) Wahlbezirk Nr.:1 ...
Briefwahlvorstand Nr.: 1 ...
Gemeinde: 1 ...
Wahlkreis: ...
(Nummer und Name)
Schnellmeldung
über das Ergebnis der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am ...
Die Meldung erstattet auf schnellstem Wege (Telefon, Fax, elektronische Datenübermittlung)
Wahlvorsteher an Gemeinde/Kreiswahlleiter
Briefwahlvorsteher an Gemeinde/Kreiswahlleiter
Kreiswahlleiter an Landeswahlleiter.
Kennbuchstabe 2
A
Wahlberechtigte 3 4 ...B
Wähler- Nur Urnenwahl
- Nur Briefwahl
...
...
C
Ungültige Erststimmen ...
D
Gültige Erststimmen ...
Von den gültigen Erststimmen entfallen auf
Stimmenzahl
D 1
1. ... ...D 2
2. ... ...D 3
3. ... ...D 4
4. ... ...(Name des Bewerbers, Name der Partei - gegebenenfalls Kurzbezeichnung - oder „Einzelbewerber“)1
(usw. laut Stimmzettel)
Zusammen ...
Als gewählt gelten kann der Bewerber 5
... ...
(Familienname, Vorname) (Name der Partei - Kurzbezeichnung - oder „Einzelbewerber") 1
(noch Anlage 24)
E
Ungültige Zweitstimmen ...F Gültige Zweitstimmen
Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf
...
Stimmenzahl
F 1
1. ... ...
F 2
2. ... ...
F 3
3. ... ...
F 4
4. ... ...(Name der Partei - gegebenenfalls Kurzbezeichnung - laut Stimmzettel)
Zusammen ...
(Dienstsiegel) ...
(Handschriftliche Unterschrift)
Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt worden sind.
Durchgegeben: Uhrzeit: Aufgenommen:
... ... ...
(Name des Melders) (Handschriftliche Unterschrift des Aufnehmenden)
Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben.
1 Nichtzutreffendes streichen.
2 Nach Nummer 4 der Wahlniederschrift: Anlage 25 LWO; bei Briefwahl: Anlage 27 LWO.
3 Es sind alle Wahlberechtigten zu erfassen (A1 + A2 + A3 = A), vergleiche auch die Zusammenstellungen nach Anlagen 26 und 28 LWO.
4 Vom Briefwahlvorstand nicht auszufüllen.
5 Nur in der Meldung des Kreiswahlleiters an den Landeswahlleiter angeben.