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1254 FMHWelches sind die wichtigsten Herausforderungen für die FMH?

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services

Organ ufficial da la FMH e da la FMH Services

40 3 0. 9 . 2 02 0

1251 Editorial von Jürg Schlup Wem Kostendruck schadet – und wem er nützt

1260 FMH

Visionen zum Schaden des Schweizer Gesundheits- wesens

1292 «Zu guter Letzt»

von Marianne Rychner Ungewissheiten und Vertrauen – eine Frage der Praxis

1254 FMH

Welches sind die wichtigsten Herausforderungen für die FMH?

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INHALTSVERZEICHNIS 1247

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup

1251 Wem Kostendruck schadet – und wem er nützt 

THEMA: Nora Wille, Jürg Schlup

1254 Welches sind die wichtigsten Herausforderungen für die FMH?

Eine gute Strategie der FMH setzt eine gründliche Analyse voraus, welche Themen für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen bedeutsam sind. Ende 2019 – noch vor der Corona- Pandemie – befragten wir darum FMH-Mitglieder, Ärztekammer- Delegierte sowie Expertinnen und Experten, welchen Herausforderungen sich die FMH in den nächsten vier Jahren stellen muss.

AKTUELL: Bruno Henggi

1260 Visionen zum Schaden des Schweizer Gesundheitswesens

Der Politik in Bern wird oft vorgehalten, es fehle an Visionen. Es wäre indessen unzulässig, diesen Vorwurf dem politisch verantwort- lichen Bundesrat für das Kostendämpfungspaket II zu machen. Patienten bevormunden, Leistungserbringer dirigie ren und Tarif- partner übersteuern: Mit zentralistischen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit der Patienten und Versicherten und in den Gestal- tungsspielraum der Akteure im Gesundheitswesen soll der Weg hin zu einer staatlich gelenkten medizinischen Versorgung in der Schweiz geebnet werden. 

1263 Personalien

Briefe / Mitteilungen

1266 Briefe an die SÄZ

1267 Facharztprüfung / Mitteilungen

FMH Services

1271 Stellen und Praxen (nicht online) Redaktion

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);

Prof. Dr. med. Anne-Françoise Allaz, Mitglied FMH

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Dr. med. Daniel Schröpfer, Mitglied FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

Psychotherapie Psychosomatik Psychiatrie Persönlich und diskret.

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INHALTSVERZEICHNIS 1248

Tribüne

TAGUNGSBERICHT: Jolanda Contartese, Werner Z’Graggen, Brigitte Hämmerli, Luca Lavina 1281 Vielfältige Stationen mit Zukunft

TAGUNGSBERICHT: Barbara Mijuskovic, Dirk Johannes Schaefer, David Garcia Nuñez 1285 Optimierung chirurgischer Behandlungen für trans Personen

Zur Verbesserung der Behandlung von trans Personen haben sich in den letzten Jahren internationale Gesellschaften wie die EPATH und WPATH formiert. Insbesondere die WPATH erstellt regelmässig Guidelines, welche den behandelnden Ärzt_innen die aktuellsten Behandlungsanweisungen vermitteln. Allerdings existiert zurzeit wenig Konsens bezüglich der möglichen chirurgischen Behandlun- gen. Dies führt dazu, dass jedes Behandlungs zentrum unterschiedliche Therapieansätze mit abweichendem perioperativem Manage- ment anbietet, was zu Verunsicherungen sowohl bei den Behandlungssuchenden als auch bei den Behandelnden führen kann.

Horizonte

1290 Buchbesprechungen

Zu guter Letzt

Marianne Rychner

1292 Ungewissheiten und Vertrauen – eine Frage der Praxis

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services

Redaktionsadresse: Nina Abbühl, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, www.emh.ch

Anzeigen:

Markus Süess,

Key Account Manager EMH Tel. +41 (0)61 467 85 04, markus.sueess@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Inserateannahme, Tel. +41 (0)61 467 86 08, stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

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ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

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Titelbild:

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BENDIMERAD

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Wem Kostendruck schadet – und wem er nützt

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Als wir Ende 2019 unsere Mitglieder fragten, welche Her- ausforderungen die FMH in den kommenden Jahren an- gehen muss, standen neben der Interessenvertretung für die Ärzteschaft und dem Erhalt der Tarifautonomie viele Aspekte der täglichen Berufsausübung im Mittelpunkt:

Neben den Arbeitsbedingungen im Allgemeinen wurden ganz konkret der Zeitdruck in der Arzt-Patienten-Bezie- hung, der Kostendruck in der Patientenbehandlung so- wie die hohe administrative Belastung im Arzt beruf als wichtige Themen hervorgehoben (siehe hierzu Artikel auf S. 1254 [1]).

Die gesundheitspolitischen Vorhaben des Jahres 2020 zeigen, dass diese Herausforderungen an Aktualität nicht verloren haben – im Gegenteil. Bereits die «Mass- nahmen zur Steuerung der Kosten» (Art. 47c) des ersten Kostendämpfungspakets, die Ende Oktober im Natio-

nalrat beraten werden, könnten durch die Einführung eines Kostendeckels die Patientenversorgung und die Tarifautonomie schwächen: Steigen die Kosten über ein nach Kriterien des Bundesrats «akzeptables» Aus- mass, soll eine «Anpassung der Vergütung» ([2], S. 6089) erfolgen. Dieser Mechanismus soll zukünftig auch das Erreichen der «Zielvorgaben» des zweiten Kosten- dämpfungspakets sicherstellen, das der Bundesrat kürzlich präsentierte. Spätestens dieses zweite Pa- ket sollte nun auch dem Letzten zeigen, wohin die Reise gehen soll: Geplant ist ein staatlich dirigier- tes Versorgungssystem mit obligatorischer Erstbe- ratung für Patienten, Staatstarifen für Erstberater – und über allem ein im Voraus bundesrätlich festgelegter Kosten deckel [3].

Solche drastischen Eingriffe in unsere Gesundheitsver- sorgung werden nur Mehrheiten finden, wenn drin- gender Handlungsbedarf aufgezeigt werden kann. Es ist daher naheliegend, dass die Diskussion rund um die Prämien nicht ausschliesslich durch die ehrliche Sorge um eine zunehmende Belastung der Haushalte moti- viert ist: Grössere Prämienanstiege dienen als Argu- ment, dass die geplante starke staatliche Regulierung

Die Prämienentwicklung der letzten Zeit rechtfertigt in keiner Weise die aktuelle Regu- lierungsflut.

Zeit- und Kostendruck sowie Administration sind bereits heute belastend – trotzdem sollen der Druck und die Administration erhöht werden.

unserer Gesundheitsversorgung dringend erforderlich sei. Niedrige Prämienrunden dienen als Argument, dass die bereits erfolgten staatlichen Eingriffe wirk- sam seien – und man «weiter kämpfen» müsse [4].Egal ob die Prämienrunde hoch oder niedrig ausfällt: Sie wird zur Legitimation der eigenen gesundheitspolitischen Agenda herangezogen. Und egal ob die Prämienrunde hoch oder niedrig ausfällt: Die Drohkulisse einer untrag- baren Kostenentwicklung wird aufrechterhalten und be- ständig hoher Kostendämpfungsdruck signalisiert.

Analysen zu den Prämien zeigen jedoch, dass Vorha- ben wie Kostendeckel nicht nur wenig zielführend, sondern auch unverhältnismässig sind [5–7]. Die Prä- mienentwicklung rechtfertigt die aktuelle Regulie- rungsflut nicht. Hinzu kommt, dass mit Hilfe der Prä- mienfestlegungen in den letzten Jahren die Reserven erhöht wurden. Dies verantworten nicht die Kranken- versicherer, sondern entspricht dem geplanten «Reser- veaufbau» des BAG [8]. Dieses muss mit seiner Prüfung und Genehmigung der Prämien sicherstellen, dass die Prämien einerseits «die Zahlungsfähigkeit des Versi- cherers gewährleisten» und andererseits auch nicht

«zu übermässigen Reserven führen» [9].

Die Anliegen unserer Mitglieder [1] weisen auf eine grös sere Diskrepanz zwischen dem ärztlichen Berufs- alltag und der Wahrnehmung einiger politischer Ak-

teure hin: Obwohl Zeit- und Kostendruck sowie admi- nistrative Tätigkeiten die Gesundheitsversorgung bereits heute belasten, sieht sich der Bundesrat beru- fen, mit büro kratischen Kostendeckeln «das Kostenbe- wusstsein der verantwortlichen Akteure zu erhöhen».

Sein Ziel, das «Kostenwachstum der OKP auf ein tragba- res Mass zu reduzieren» ([2], S. 6090), soll die ange- strebte, umfassende staatliche Steuerung legitimieren.

Den Kostendämpfungsdruck möglichst hoch zu halten verleiht diesen politischen Bestrebungen Rücken- wind – der Versorgung leider nicht.

Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie online unter www.saez.ch → aktuelle Ausgabe oder

→  Archiv → 2020 → Ausgabe 40.

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1251

FMH Editorial 1251

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Welches sind die wichtigsten

Herausforderungen für die FMH?

Nora Willea, Jürg Schlupb

a Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin des Präsidenten; b Dr. med., Präsident der FMH

Eine gute Strategie der FMH setzt eine gründliche Analyse voraus, welche Themen für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen bedeutsam sind. Ende 2019 – noch vor der Corona-Pandemie – befragten wir darum FMH-Mitglieder, Ärztekammer (ÄK)- Delegierte sowie Expertinnen und Experten, welchen Herausforderungen sich die FMH in den nächsten vier Jahren stellen muss.

Die Arbeit des FMH-Zentralvorstands orientiert sich an einer Strategie, die in jeder Wahlperiode neu entwi- ckelt und verabschiedet wird. Damit die Strategie den Ansprüchen der FMH-Mitglieder und dem gesund- heitspolitischen Umfeld möglichst gut gerecht wird, hat es sich bewährt, für ihre Entwicklung verschiedene Anspruchsgruppen zu befragen. Deren Einschätzun- gen, was die wichtigsten Herausforderungen für die FMH sind, werden dem Zentralvorstand für die Strate- gieentwicklung zur Verfügung gestellt [1, 2].

Eine solche Befragung wurde im letzten Quartal 2019 durchgeführt. Ihre Ergebnisse sollten dem Zentralvor- stand vorgelegt werden, der ursprünglich im Mai 2020 gewählt werden sollte. Corona-bedingt wurden die Wahlen jedoch auf Oktober 2020 verschoben. Auch wenn die erhobenen Daten damit etwas an Aktualität

einbüssen, erlauben sie interessante Einblicke in Prio- ritäten der Ärzteschaft und ihres Umfelds.

Wer wurde wie befragt?

Vier Gruppen wurden gefragt, zu welchen Themen sich die FMH besonders engagieren sollte: Neben 200 ÄK- Delegierten (130 Teilnahmen) und 3000 zufällig ausge- wählten FMH-Mitgliedern (651  Teil nahmen) wurden 24  Expertinnen und Experten (17  Teilnahmen) und 15  Kaderangestellte des Generalsekretariats (14  Teil- nahmen) um ihre Einschätzungen gebeten. Kernstück der Befragung bildete ein Online-Rating der Wichtig- keit von 38 Themen auf einer Skala von 0 (unwichtig) bis 10  (sehr wichtig). In einer offenen Abschlussfrage konnten die Befragten weitere zentrale Herausforde-

Tabelle 1: Die von FMH-Mitgliedern und ÄK-Delegierten am höchsten gewichteten Herausforderungen.

FMH-Mitglieder (n = 645) Ärztekammer-Delegierte (n = 130) 1 Gesundheitspolitik Schweiz:

Interessenvertretung für die Ärzteschaft (m = 8.9; SD = 1.7)

Gesundheitspolitik Schweiz:

Interessenvertretung für die Ärzteschaft (m = 9.2; SD = 1.3)

2 Erhalt Tarifautonomie (ambulante Tarife) (m = 8.8; SD = 1.8)

Erhalt Tarifautonomie (ambulante Tarife) (m = 9.0; SD = 1.6)

3 Arbeitsbedingungen und Attraktivität Arztberuf (m = 8.4; SD = 2.2)

Zusammenhalt des Verbandes (m = 8.7; SD = 1.7)

4 Zeitdruck in der Arzt-Patienten-Beziehung (m = 8.2; SD = 2.1)

Image der Ärzteschaft (m = 8.7; SD = 1.6) 5 Zusammenhalt des Verbandes

(m = 8.0; SD = 2.2)

Mediale Präsenz der Positionen der FMH (m = 8.3; SD = 1.8)

6 Kostendruck in der Patientenbehandlung (m = 8.0; SD = 2.0)

Zeitdruck in der Arzt-Patienten-Beziehung (m = 8.3; SD = 1.8)

7 Administrativer Aufwand (m = 8.0; SD = 2.0)

Zulassungsregelung / freie Arztwahl (m = 8.2; SD = 2.1)

8 Aus-, Weiter- und Fortbildung (m = 8.0; SD = 2.1)

Arbeitsbedingungen und Attraktivität Arztberuf (m = 8.1; SD = 2.2)

9 Ärztemangel und Sicherung der Versorgung (m = 7.8; SD = 2.4)

Administrativer Aufwand (m = 8.1; SD = 1.8) 10 Image der Ärzteschaft

(m = 7.7; SD = 2.5)

Ärztemangel und Sicherung der Versorgung (m = 7.9; SD = 2.1)

FMH Thema 1254

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1254–1258

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rungen rund um den Arztberuf nennen. Etwas abwei- chend von diesem Vorgehen wurden die Expertinnen und Experten in erster Linie um frei formulierte Ein- schätzungen zu den wichtigsten Herausforderungen des Gesundheitswesens gebeten – und konnten optio- nal zusätzlich auch die Online-Befragung ausfüllen.

Im Fokus: Interessenvertretung für eine gute Berufsausübung

Betrachtet man die zehn je am höchsten gewichteten Themen der FMH-Mitglieder und der ÄK-Delegierten (Tab.  1), erweist sich die Interessen vertretung für die Ärzteschaft in der Schweizer Gesundheitspolitik als wichtigste Aufgabe der FMH. Auch der Erhalt der Tarif- autonomie, die seit Jahren politisch zunehmend in Frage gestellt wird, wird von beiden Gruppen hoch ge- wichtet. Unter den weiteren Top-Themen finden sich bei den FMH-Mitgliedern sowie bei den ÄK-Dele gierten viele Aspekte der konkreten Berufsausübung: Hier werden nicht nur übergreifend die Arbeitsbedingun- gen der Ärzteschaft genannt, auch der Zeitdruck in der Arzt-Patienten- Beziehung, der Kostendruck in der Pati- entenbehandlung, der hohe administrative Aufwand im Arztberuf sowie Ärztemangel bzw. Sicherung der Versorgung sind wichtige Themen.

Und die Voraussetzungen für Interessen- vertretung?

Es zeigen sich aber auch Unterschiede zwischen FMH- Mitgliedern und ÄK-Delegierten: Letztere messen The- men wie Arbeitsbedingungen, Zeitdruck oder Bürokra- tie zwar eine vergleichbar hohe Bedeutung zu wie die FMH-Mitglieder, gewichten den Zusammenhalt des Verbandes jedoch noch höher. Es ist schlüssig, dass diese standespolitisch aktiven Personen dem geschlos-

senen Auftreten der Ärzteschaft als Voraussetzung für eine wirksame Interessenvertretung eine grosse Be- deu tung zumessen. Das Gleiche gilt für die mediale Präsenz der FMH-Positionen und das Image der Ärzte- schaft: Es ist schwierig, für politische Anliegen Gehör zu finden, wenn Ärzte «in der öffentlichen Wahrneh- mung und in der Politik», wie es einer der befragten Ex- perten ausdrückte, «vermehrt als Abzocker, Bestoche ne, unnötige Operierer, Patientenschädiger, Streithähne, eine Herde schwarzer Schafe, Tariftrickser etc.» gelten. Dass

«die eigentliche Leistung und die Verdienste untergehen» – wie derselbe Experte schrieb – nehmen auch die FMH- Mitglieder wahr, die das Image der Ärzteschaft auf Platz 10 der Herausforderungen sehen. In diesem Sinne empfiehlt auch eine andere Expertin, den positiven Bei- trag der Ärzteschaft zu verdeutlichen: «Die Ärzteschaft geht mit der Zeit und setzt sich für einen einwandfreien Zu- gang zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen ein:

Dabei steht der Patient im Vordergrund.»

Zusätzliche Top-Themen der

jüngeren  Ärzteschaft: Work-Life-Balance und Burnout

Als weitere wichtige Herausforderungen nennen die FMH-Mitglieder und ÄK-Delegierten in den Top 10 oder auf dem elften Platz die Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie die Zulassung zur ambulanten Tätigkeit. Letz- tere dürfte durch die Verabschiedung der Zulassungs- vorlage 18.047 im Juni 2020 nach der Befragung und dem damit verbundenen Erhalt der freien Arztwahl mittlerweile ein weniger prioritäres Thema sein [3]. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung wird vor allem von der jüngeren Ärzteschaft (unter 45 Jahren) hoch gewichtet.

Betrachtet man diese Altersgruppe der FMH-Mitglie- der separat, finden sich in den Top 10 der wichtigsten Themen ausserdem die «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» (m = 8.1; SD = 2.3) und das Thema «Ärzte- gesundheit und Burnout» (m = 8.0; SD = 2.2).

Herausforderungen aus Sicht der

Expertinnen und Experten: Neue Versor- gungsmodelle und Digitalisierung

Auch für die externen Expertinnen und Experten aus Politik, Krankenkassen, Verbänden und Wissenschaft stellten die Interessenvertretung und die Tarifauto- nomie zentrale Themen dar. Ihre Antworten auf die of- fene Frage «Was sind in Ihren Augen die wichtigsten Her- ausforderungen im Gesundheitswesen, denen sich die FMH bis 2024 stellen muss?» hatten aber auch vielfach die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle, Interpro- Tabelle 2: Die von FMH-Mitgliedern, ÄK-Delegierten, Expertinnen und Experten

festgehaltenen Herausforderungen.

Mit einer starken (politischen) Vertretung der Ärzteschaft Gehör verschaffen • Zusammenhalt des Verbandes / geschlossenes Auftreten

• Image der Ärzteschaft / Mediale Präsenz der Positionen der FMH Erhalt Tarifautonomie (ambulante Tarife)

Arbeitsbedingungen und Attraktivität des Arztberufs • Zeitdruck in der Arzt-Patienten-Beziehung • Kostendruck in der Patientenbehandlung • Administrativer Aufwand im Arztberuf • Vereinbarkeit Familie und Beruf • Ärztegesundheit und Burnout

Ärztemangel und Sicherung der Versorgung Aus-, Weiter- und Fortbildung

Interprofessionalität und neue Versorgungsmodelle Digitalisierung

Eigene Beiträge zur Kostenreduktion Zulassungsregelung / freie Arztwahl

FMH Thema 1256

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1254–1258

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fessionalität und die Digitalisierung zum Gegenstand – Themen, die auch die Kaderangestellten des General- sekretariats als wichtig einstuften. Diese Voten bilden damit eine wichtige Ergänzung zu den Ratings der FMH-Mitglieder und ÄK-Delegierten: Die Ärzteschaft bewertete Themen wie «eHealth, neue Technologien und EPD», die «Zusammenarbeit mit anderen Gesund- heitsberufen» und die «Entwicklung neuer Versor- gungsmodelle» zwar als relevant  – wählte sie jedoch nicht in die Top 10.

Eine interessante Übereinstimmung zeigte sich zwi- schen den freien Antworten der externen Expertinnen und Experten und den Antworten, die FMH-Mitglieder und ÄK-Delegierte auf die offene Abschlussfrage der On- line-Befragung gaben: Mehrfach wurde angeregt, die Ärzteschaft solle proaktiv Beiträge zur Kostensenkung entwickeln, z.B. durch verstärkte Aufklärung gegen Über- behandlung.

Fazit: Welche Herausforderungen muss die FMH angehen?

Die Gesamtschau der in unserer Befragung berücksich- tigten Perspektiven (Tabelle 2) zeigt, dass Ärztinnen und Ärzte genauso wie Expertinnen und Experten die zentrale Aufgabe und Herausforderung der FMH darin sehen, der Ärzteschaft politisches Gehör zu verschaf- fen. Welche Botschaften die befragten Ärztinnen und Ärzte der Politik gerne übermitteln würden, lässt sich aus den weiteren priorisierten Herausforderungen ablesen. Wichtige Anliegen sind ihnen der Zeitdruck in der Arzt-Patienten-Beziehung, der Kostendruck in der Behandlung, die zunehmende Administration sowie die Folgen des Ärztemangels für die Versorgungs- sicherheit. Solche Rahmenbedingungen können nicht nur für Patienten den Zugang zur Versorgung und deren Qualität beeinträchtigen; sie reduzieren auch die Attraktivität des Arztberufs. Insbesondere die jün- geren Ärzte und Ärztinnen verweisen ausserdem auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Ärzte- gesundheit und Burnout-Prävention als wichtige Her- ausforderungen. Dies erstaunt wenig angesichts der

jüngsten Zahlen, nach denen ein Vollzeitpensum von Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzten im Mittel knapp 56  Wochenstunden umfasst und zwei Drittel Verletzungen des Arbeitsgesetzes erleben [4].

Dass der Erhalt der Tarifautonomie als wichtige Heraus- forderung eingestuft wird, liegt vermutlich nicht nur an den negativen Erfahrungen mit den bisherigen bundes- rätlichen Tarifen, die die ambulante Versorgung insbe- sondere benachteiligter Patientengruppen schwächten.

Befürchtungen wecken vor allem die aktuellen Pläne des Bundesrats im Rahmen seiner Kostendämpfungs- pakete.1 Demnach könnte der Bundesrat zukünftig nicht nur die Ausgestaltung einer nationalen Tariforga- nisation massgeblich bestimmen – überdies möchte er die Tarifpartner zur Kostensteuerung verpflichten, um eine von ihm angestrebte «Zielvorgabe» zu erreichen.

Ein solches Globalbudget mit schmerzhaften Auswir- kungen für die Patientenversorgung lässt sich nur durch eine erfolgreiche Tarifpartnerschaft verhindern.

Zwar trägt die jahrelange Arbeit der FMH mit ihren Part- nern nun Früchte: Spätestens seit Juni 2020 sollte der Genehmigung des tarifpartnerschaftlich erarbeiteten TARDOC nichts mehr im Wege stehen. Die Gesetzesvor- lagen zur Aushöhlung der Tarifautonomie sind jedoch bereits aufgegleist – der Erhalt der Tarifautonomie wird also eine zentrale Herausforderung bleiben.

Die weiteren von Ärzteschaft und Expertinnen und Ex- perten priorisierten Herausforderungen – Aus-, Wei- ter- und Fortbildung, Digitalisierung und Interpro- fessionalität, aber auch die Kommunikation für den Berufsstand – sind bereits heute in den Strukturen von FMH und SIWF fest verankert. Dies und die Motivation der Ärzteschaft, für Kostendämpfung [5] und gegen Überbehandlung [6] einzutreten, sind gute Vorausset- zungen, die anstehenden Herausforderungen erfolg- reich angehen zu können. Ob sich der nächste Zentral- vorstand dabei auf einen guten Zusammenhalt des Verbandes und eine geschlossen auftretende Ärzte- schaft stützen kann, hängt nicht zuletzt auch von un- seren Mitgliedern ab.

Literatur

1 Schlup J. Unser Weg zu Ihren Zielen: Strategie 2017–2020.

Schweiz Ärzteztg. 2017;98(1–2):3.

2 Wille N, Bütikofer AG, Schlup J. Die Strategie der FMH 2017–2020.

Herausforderungen, Ziele, Umsetzung. Schweiz Ärzteztg. 2017;

98(1–2):4–6.

3 Henggi B. Neue Zulassungsbestimmungen für Ärzte und Ärztin- nen ab Juli 2021. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(27–28):834–5.

4 Marti M. Arbeitszeiten in Spitälern: kein Ende der Missstände.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(23–24):739–40.

5 Wille N, Glarner J, Schlup J. Die FMH zur Dämpfung des Kosten- anstiegs im Gesundheitswesen. Schweiz Ärzteztg. 2018;99(8):224–

226.

6 Hierzu gehören nicht nur Aktivitäten wie «Smarter medicine», die von den Fachgesellschaften ausgehen, sondern z.B. auch der Ein- satz gegen Fehlanreize oder für gute Patienteninformationen und Shared decision-making.

Nachtrag:

Werden die Erfahrungen mit der Corona- Pandemie die Versorgungssicherheit mehr ins Zentrum rücken?

Die Tatsache, dass die hier präsentierten Ergebnisse die Erfahrungen aus der Corona-Pande- mie in keiner Weise widerspiegeln, lässt sich als Vorteil und als Nachteil begreifen. Einerseits sind die Ergebnisse frei von Schwankungen, die sich im Lichte aktueller Ereignisse kurz fristig ergeben. Andererseits könnten aufgrund der Pandemie Aspekte der Versorgungssicherheit auch langfristig höher gewichtet werden. Inwieweit die Erfahrungen der Corona-Pandemie langfristig nachwirken, wird die Zukunft zeigen.

1 Da zum Zeitpunkt der Befragungen ausschliess- lich die Inhalte des ersten Kostendämpfungspakets des Bundesrats bekannt waren, wird hier ausschliesslich auf dessen Inhalte Bezug genommen.

Das zwischenzeitlich präsentierte und in die Vernehmlassung gegebene zweite Kostendämpfungspaket, das noch prominenter einen staatlichen Kostendeckel und staatlich festgelegte Tarife fordert, unterstreicht diese Herausforderung jedoch noch einmal.

Dr. phil. Nora Wille Nussbaumstrasse 29 Postfach 300 CH-3000 Bern 15

FMH Thema 1258

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1254–1258

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Visionen zum Schaden des

Schweizer Gesundheitswesens

Bruno Henggi

Verantwortlicher Public Affairs

Es scheint schwer vorstellbar, dass die Patienten hierzu­

lande auf dem Weg zum Arzt der eigenen Wahl zuerst eine Konsultation bei einer Beratungsstelle vorneh­

men wollen. Denn die freie Arztwahl ist ein Fixpunkt in den Wertvorstellungen der Schweizer Bevölkerung.

Heute können die Versicherten frei wählen, von wel­

chem Leistungserbringer sie sich behandeln lassen wollen. Sie können aber auch eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl abschliessen. 2018 wählten rund 70 Prozent der Versicherten ein solches Versicherungs­

modell. Neu sollen alle Schweizerinnen und Schweizer zuerst eine Beratungsstelle besuchen müssen, wenn sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wol­

len. Dies unabhängig davon, wie sie versichert sind.

Gemäss den Vorstellungen der Visionäre im Depar­

tement des Innern wird eine Patientin ihre Erstbe­

ratungsstelle aus der kantonalen Liste der Erstbera­

ter auswählen. Sie holt bei der Erstberatungsstelle die Bestätigung ein, dass diese bereit ist, diese Rolle für sie zu übernehmen. Die Bestätigung muss sie an­

schlies send beim Versicherer einreichen. Sollte die Pa­

tientin aus welchem Grund auch immer die Erstbera­

tung wechseln wollen, wird sie dies dann tun können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, welche der Bundesrat bestimmt. Letzterer bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen eine Versicherung für einen Versicherten die Erstberatung bestimmen kann.

Erstberatung bedeutet Zwangsberatung für alle

Erstberater sind gemäss der bundesrätlichen Vorstel­

lung Hausärzte, Gruppenpraxen, telemedizinische Zen­

tren oder Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Für Ärztinnen und Ärzte werden an Weiterbildungstiteln Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, praktischer Arzt / praktische Ärztin verlangt. Sie gelan­

gen auf die kantonale Liste der Erstberatungsstellen, in­

dem sie dem Kanton ein entsprechendes Gesuch vor­

legen. Der Kanton wird eine Verfügung erlassen und dem Leistungserbringer Bescheid geben, ob dem Ge­

such entsprochen wird. Der Bundesrat hat die Absicht, auch die Leistungen der Erstberatung zu bestimmen und sie pauschal zu vergüten. Er wird die Höhe der jähr­

lichen Pauschale nach Anhörung der Tarifpartner fest­

legen, welche die Erstberatungsstelle pro Patienten er­

hält, und er wird die Leistungen bezeichnen, welche durch die Pauschale als abgedeckt gelten. Die Pauscha­

len werden dem Leistungserbringer unabhängig von der In anspruchnahme der Erstberatung ausgerichtet.

Wer sich beruflich dafür einsetzt, den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden und ihnen die best­

mögliche medizinische Versorgung anzubieten, kann eine pauschale Abgeltung einer Erstbeurteilung nicht gutheissen. Ebenso wenig kann er unterstützen, dass die Freiwilligkeit bei der Entscheidung für ein Ver­

sicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl durch ein Obligatorium abgelöst werden wird.

Ein Patient oder eine Patientin, welche mit einer Aller­

gie oder einem Ekzem konfrontiert ist, wird gerne ohne Zeitverzug den medizinischen Rat der Dermato­

Der Politik in Bern wird oft vorgehalten, es fehle an Visionen. Es wäre indessen un­

zulässig, diesen Vorwurf dem politisch verantwortlichen Bundesrat für das Kos­

tendämpfungspaket II zu machen. Patienten bevormunden, Leistungserbringer dirigie ren und Tarifpartner übersteuern: Mit zentralistischen Eingriffen in die Be­

wegungsfreiheit der Patienten und Versicherten und in den Gestaltungsspielraum der Akteure im Gesundheitswesen soll der Weg hin zu einer staatlich gelenkten medizinischen Versorgung in der Schweiz geebnet werden.

Der Bundesrat hat die Absicht, auch die Leis­

tungen der Erstberatung zu bestimmen und sie pauschal zu vergüten.

FMH Ak tuell 1260

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1260–1262

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login in Anspruch nehmen wollen. Den obligatori­

schen Gang zur Erstberatung wird man als Verschlech­

terung der Versorgung erleben. Und es ist darüber hinaus anzunehmen, dass wegen der zusätzlichen Zwangskonsultation höhere Kosten entstehen werden.

Zielvorgabe:

Die einschneidendste Massnahme der Kostendämpfungspolitik des EDI

Die Zielvorgabe ist jenes Element im Kostendämp­

fungspaket, das die einschneidendsten Folgen für das Gesundheitswesen haben kann. Mit diesem Instru­

ment wird in die bestehenden Zuständigkeiten einge­

griffen und das Machtgefüge zugunsten der Kompe­

tenzen des Bundes verschoben. Die Zielvorgabe basiert auf der Prämisse, dass die Verwaltung über die Pla­

nungskompetenz verfügt, am richtigen Ort Kosten zu sparen. Ausserdem scheint die Verwaltung davon aus­

zugehen, dass ihre Behauptung, wonach 20 Prozent der Kosten ohne Qualitätseinbussen eingespart wer­

den können, auf Fakten basiert und deshalb die Ziel­

vorgabe – jedenfalls in der Anfangsphase – ohne Qualitätseinbussen umgesetzt werden kann. Im­

merhin ist sich das Departement des Innern be­

wusst, dass es ein administra tives Ungetüm schafft. Im erläuternden Bericht des Bundesrates wird von initialem Vollzugsaufwand und von adminis­

trativem Aufwand für Bund, Kantone und Tarifpartner gesprochen. Eine Machbarkeitsstudie hat das EDI je­

doch nicht in Auftrag gegeben. Im Wesentlichen will der Bund ein Gesamtkostenziel definieren, den Kanto­

nen Empfehlungen abgeben zur Festsetzung des je in­

dividuellen Kostenziels pro Kanton sowie auch Rat­

schläge erteilen über die Aufteilung des Wachstums auf die Kostenblöcke. Den Kantonen obliegt es, über ihre je eigenen Kostenziele zu entscheiden und das Wachstum über kantonale Vorgaben auf die Kosten­

blöcke zu verteilen und allenfalls die Aufteilung noch weiter zu spezifizieren und zum Beispiel verschiedene Wachstumsziele für Grundversorger und Spezialisten zu definieren. Korrekturmassnahmen, ob freiwillig oder verbindlich, sollen aus Anpassungen der Tarifver­

träge bestehen. Zur weiteren Schwächung der Tarif­

partnerschaft werden hier subsidiäre Kompetenzen

von Bund und Kantonen zum Zuge kommen. Die Chan­

cen, dass sich die Tarifpartner auf ungenügende Tari­

fierungen einigen, ist ziemlich gering. Deshalb sollen die Kantone selbst Massnahmen verfügen können oder müssen. Dabei wird es um Änderungen der Tarife und Preise gehen (Taxpunktwerte, Baserates). Dass mit sank tionierbaren Zielvorgaben das Versicherungssys­

tem ausgehebelt werden könnte, wird vom Bundesrat im erläu ternden Bericht mit wenigen Zeilen negiert.

Die Verfas sungskonformität scheint ihn nicht sonder­

lich zu inter essieren. Die Frage der Verfassungsmässig­

keit der  Pläne des Gesundheitsministers würde eine eingehende Prüfung verdienen.

Im Rahmen der Vernehmlassung besteht dafür Gele­

genheit. Sie dauert bis zum 19. November. Mit der Bot­

schaft ist rund ein halbes Jahr später zu rechnen.

Die Umsetzung der Zielvorgabe ist  bereits im Parlament

Eine Umsetzungsmassnahme der Zielvorgabe ist be­

reits in der parlamentarischen Beratung. Es handelt sich um die Massnahmen der Tarifpartner zur Kosten­

steuerung. Diese Massnahme war in der Kommission umstritten, wurde aber im Teil 2 des Kostendämp­

fungspakets 1 beschlossen und wird in der Sonderses­

sion Ende Oktober im Nationalrat beraten. Diese neue

gesetzliche Vorgabe soll die Tarifpartner dazu anhal­

ten, beispielsweise degressive Tarife zu vereinbaren.

Auch hier wäre die Verfassungsmässigkeit zu prüfen.

Sollten bei Nichteinigung der Tarifpartner ungenü­

gende Tarife durch den Staat festgesetzt werden, wäre dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Verletzung des Versicherungsprinzips. Denn die Tari­

fierung ist gegenüber dem Leistungsanspruch nach­

rangig.

Die übrigen Massnahmen des Kostendämpfungs­

pakets 1, welche für die Ärzteschaft von direktem Inter­

esse sind, betreffen im Wesentlichen die Frage, wie viel mehr Einfluss dem Bund im Bereich der Tariforganisa­

tion, der Tarife und der Daten zugestanden werden soll. Während der Nationalrat dem Machthunger des Departements des Innern grosse Zugeständnisse machte, ist zumindest die Ständeratskommission zu­

rückhaltender.

FMH Public Affairs Nussbaumstrasse 29 Postfach CH­3000 Bern 15 031 359 12 67 Bruno.henggi[at]fmh.ch

Immerhin ist sich das Departement des Innern bewusst, dass es ein administratives Ungetüm schafft.

Die neue gesetzliche Vorgabe soll die Tarifpart­

ner dazu anhalten, beispielsweise degressive Tarife zu vereinbaren.

FMH Ak tuell 1262

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1260–1262

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Todesfälle / Décès / Decessi Max-Ulrich Hoffmann (1945), † 7.8.2020, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 8810 Horgen

Rolf Diethelm (1928), † 28.8.2020, Facharzt für Chirurgie, 6460 Altdorf UR

Bruno Lerf (1944), † 2.9.2020, Facharzt für  Chirurgie und Facharzt für Herz- und thorakale Gefässchirurgie, 6043 Adligenswil

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Christoph Amadeus Agten, Facharzt für Radiologie, FMH, Schwanengasse 5/7, 3011 Bern

Mihály Belák, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Bahnhofstrasse 1, 3066 Stettlen

David Goldblum, Facharzt für Ophthalmo- logie, FMH, Pallas Klinik Bern, Länggass- strasse 18, 3012 Bern

Judith Robertz, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Sanacare Gruppen- praxis, Bubenbergplatz 10, 3011 Bern Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich gemeldet:

Rebeka Krisztina Hughes, Fachärztin für Neurologie, Cereneo Schweiz AG, Seestrasse 18, 6354 Vitznau

Dona Reyna, Praktische Ärztin, FMH, ab 2.6.2020 Permanence Bahnhof Luzern MedCenter AG, Robert-Zünd-Strasse 2, 6005 Luzern

Rami Sommerstein, Facharzt für Infektio logie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Hirslanden Klinik St. Anna, St. Anna- Strasse 32, 6006 Luzern

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.

FMH Personalien 1263

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1263

Personalien

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Die Zeiten ändern sich – und wir ändern uns in ihnen (Ovid)

Brief zu: Stalder H. Die Zeit der Alten. Schweiz Ärzteztg.

2020;101(37):1166.

Lieber Hans Stalder,

Dein «Zu guter Letzt» über «Die Zeit der Al- ten» zeigt exemplarisch, wie sich Begriffe oft in kürzester Zeit ändern können, und wie wir uns in dieser Zeit ebenfalls ändern. Vor bald 60 Jahren spazierte ich als Student am Abend oft mit meinem Grossvater Otto in der Elfe- nau in Bern zu den uralten Eichen mit Blick auf die Berner Alpen. Otto war Notar und be- geisterter Alpinist. Er erzählte von früheren Bergtouren, die Besteigung eines Walliser 4000ers war damals eine eigentliche Expedi- tion, aber Otto nahm sich eine Woche Zeit. Die Fahrt nach Sitten oder Siders dauerte einen halben Tag, der Anmarsch bis ins Biwak zwei Tage. SAC-Hütten gab es erst wenige, über- nachtet wurde in Geissen-Ställen oder unter einer grossen Felsplatte. Jahre vergingen, bis Otto gestand, dass die Abstiege von fast 4000 Metern wohl für seine Hüfte nicht ideal seien. Der Hausarzt stellte eine Hüft-Arthrose fest, der «Hüftgelenk-Karajan» Maurice Mül- ler sagte, das könne man operieren. Otto meinte: «Können heisst nicht müssen», er wandte sich der Kultur zu und besuchte zu- sammen mit der Grossmutter regelmässig Opern, doch mit Mass: Vom zweiten Akt der langen Wagner- und Verdi-Opern hatte er keine Ahnung, weil er diese Zeit im «Café Ringgenberg» beim Abendessen verbrachte.

Nach einigen Jahren gingen die Schmerzen in der Hüfte spontan zurück, die Hüfte war steif.

Otto war und bleibt bezüglich Zeit-Manage- ment im Alter für mich ein grosses Vorbild. Es geht vorerst darum zu akzeptieren, dass man nicht mehr 20 oder 30, sondern 60 oder 80 Jahre alt ist. Vielen Zeitgenossen fällt dies überaus schwer, sie klammern sich krampf- haft an die 10 000 Schritte täglich und andere körperliche oder geistige Fitness-Normen, sehr oft unter Zeitdruck. Ob sie glücklicher sind, muss man oft bezweifeln.

Auch Ottos Grundsatz, dass man nicht alles tun muss, was man tun könnte, hat mir (und früher vielen Patienten) oft geholfen. Wie- der um spielt die Zeit eine grosse Rolle: Ein Problem zu überschlafen braucht zwar 8 Stun- den, spart aber oft sehr viel Zeit, Schmerzen, Angst und Geld.

Benedikt Horn, Interlaken

Sprache, die Brücke zum Patienten

Brief zu: Gesamterneuerungswahlen 2020: Porträts der Kandidierenden. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(37):1104–31.

Eben wurden in der Schweizerischen Ärzte- zeitung Kandidatinnen und Kandidaten für verschiedene Ämter innerhalb unserer Stan- desorganisation vorgestellt. Ich schätze, wie viele von uns, ihr Engagement für unsere Be- lange sehr.

Ich möchte hier auf etwas hinweisen, was mir auffiel: Die grosse Sprachkompetenz von vie- len zur Wahl Stehenden, Deutsch, Schweizer- deutsch (bei Französischsprechenden), Fran- zösisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, auch weitere Sprachen bis ins Sprachniveau C2, wer- den dort aufgeführt.

Mir gefällt, dass offenbar für viele Ärztinnen und Ärzte die Sprache wichtig ist. Sie haben sie mit gleichem Fleiss gelernt wie medizini- sche Themen, denn auch der Spracherwerb ist  ihnen nicht einfach zugefallen. Und mit der  fremden Sprache eröffnet sich auch die fremde Kultur. Darin drücken sie aus, dass sie neben der medizinischen Fragestellung in der Sprechstunde auch der kommunikativen Auf- gabe gewachsen sind: mit Patienten fremder Sprache in Beziehung treten. Sprechen, zu- hören, verstehen oder vielleicht besser: zuhö- ren, verstehen, sprechen.

Seit vielen Jahren gefällt mir der Satz von Ursula Lehr, 1989–1991 deutsche Ministerin für Jugend, Frauen, Familie und Gesundheit:

«Der alte Arzt spricht lateinisch, der junge Arzt englisch. Der gute Arzt spricht die Spra- che des Patienten.»

Dr. med. Beat Schneider, Ramsen

Effectively ...

Brief zu: Hadorn L, Weil B, Quinto CB. Nachholbedarf in Sachen Ärztegesundheit. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(38):1171–2.

Es ist sehr zu loben, dass der Gesundheits- aspekt bereits für angehende Ärztinnen und Ärzte im Lernzielkatalog PROFILES für das Studium der Humanmedizin angekommen ist. Ich wiederhole, was in GO 7.9 steht: «allo- cate personal time and resources effectively in order to ...» «Effectively» kann «tatsächlich/

effektiv» bedeuten, aber auch «wirkungsvoll/

wirksam». Hmmm ... Zeit für sich selber und eigene Ressourcen möglichst wirkungsvoll belegen, reservieren, einteilen  – «to sustain their own health» (GO 7.9). Möglichst wirksam leisten sollen? Ganz getreu unserer Zeit soll auch die Erholung möglichst effizient geleis- tet werden?! Zum Nachdenken ...

Dr. med. Aaron Schawalder, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Winterthur

BRIEFE 1266

Briefe an die SÄZ

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1266

Die Leserbriefe geben die Meinung des Ver­

fassers oder der Verfasserin wieder. Der Inhalt eines Leserbriefs muss nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Die Redaktion über­

nimmt keine Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der getätigten Behauptungen. Jede Verfasserin und jeder Verfasser ist persönlich für ihre/seine Aussagen verantwortlich.

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Nachträglicher Erwerb des Schwer- punktes «Operative Gynäkologie und Geburtshilfe»

Auf den 1.7.2008 hatte das SIWF den neu geschaffenen Schwerpunkt «Operative Gynäkologie und Geburtshilfe» in Kraft gesetzt. Wie in anderen Fachgebieten wurde auch bei der Gynäkologie und Geburtshilfe die Facharztweiterbildung auf ein 5-jähriges,

Kongress des Schweizerischen Verbands Medizinischer Praxis- Fachpersonen SVA kann stattfinden Der SVA kann seinen 50. Kongress zum The ma «Meilensteine» vom 6. bis zum 8. November 2020 in Davos durchführen.

Grundlage für den positiven Entscheid bildet ein rigoroses Schutzkonzept. Der SVA feiert sein 40-jähriges Bestehen in seiner heutigen Verbandsform und die Durchführung seines 50. Kongresses in Folge.

Der diesjährige Kongress möchte die Meilensteine rund um den Beruf Revue passieren lassen. Für den Besuch der gesamten Tagung hat die SGAIM 3 Kernfort- bildungscredits AIM akkreditiert. Beim Besuch von einzelnen Kongresstagen oder -halbtagen werden diese anteilmässig testiert.

Das detaillierte Programm, wie weitere Informationen zur Anmeldung, finden Sie unter www.sva.ch → Davoser Kongress konservativ ausgerichtetes Curriculum

gekürzt und gleichzeitig mit operativen Schwerpunkten angereichert.

Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkolo- gie und Geburtshilfe, welche ihren Facharzt- titel noch gemäss dem alten Weiterbildungs- programm vom 1.1.2002 erworben hatten, kamen in den Genuss von grosszügigen Übergangsbestimmungen: Sie erhielten den neuen Schwerpunkt ohne weitere Voraus- setzungen. Der entsprechende Antrag musste aber innert 10 Jahren, bis spätestens am 30.6.2018, gestellt werden. Mehrere Kollegin- nen und Kollegen haben diese Frist verpasst und stehen nun ohne operativen Schwer- punkt da.

Auf Antrag der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat das SIWF jetzt die Möglichkeit geschaffen, den Schwerpunkt trotz verpasster Frist zu erwerben.

Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens am 31.12.2021 erfolgen. Wer auch diese Frist verpasst, muss den Schwerpunkt nach den ordentlichen Bestimmungen erwerben.

Weitere Details auf www.sggg.ch Facharztprüfung

Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Nephrologie Datum: 26. und 27. Mai 2021 Ort: Bern

Anmeldefrist: 5. April 2021

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch → Weiterbildung → Facharzttitel und Schwer- punkte → Nephrologie

MITTEILUNGEN 1267

Mitteilungen

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1267

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Swissmedic | Schweizerisches Heilmittelinstitut | Hallerstrasse 7 | CH-3000 Bern 9 | www.swissmedic.ch | Tel. +41 58 462 02 11 | Fax +41 58 462 02 12

Wichtige Mitteilung | Vernier (Genf), September 2020

sanofi-aventis (schweiz) ag | Tel. +41 79 662 59 73 | E-Mail: corinne.sidler@sanofi.com

Hintergrundinformationen

Nach Markteinführung sind unter Anwendung von Lemtrada (Alemtuzumab) neue Sicherheitssignale aufgetreten, dar- unter Fälle von Myokardischämie, Myokardinfarkt, schwerer (einschliesslich tödlicher) Neutropenie und Thrombozyto- penie. Ein kausaler Zusammenhang mit Lemtrada wird auch für erworbene Hämophilie A, Autoimmunhepatitis und hämophagozytische Lymphohistiozytose vermutet. Zudem wurde über Fälle von progressiver multifokaler Leukoenze- phalopathie (PML) bei Patienten mit Risikofaktoren (Vor- therapie mit assoziiertem PML-Risiko) berichtet.

Zusammenfassung der Änderungen nach Über prüfung des Nutzen-Risiko-Profils von Lemtrada

• Einschränkung der Indikation: Lemtrada ist indiziert als krankheitsmodifizierende Monotherapie bei erwachse- nen Patienten mit hochaktiver, schubförmig remittieren- der Multipler Sklerose (RRMS) trotz vorheriger Be- handlung mit einem vollständigen und angemessenen Zyklus mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie.

– Zusätzliche Kontraindikationen: Unkontrollierte Hyper- tonie, Dissektionen zervikozephaler Arterien in der Anamnese oder erhöhtes Risiko für zervikale Dissek- tionen (Ehlers-Danlos-Syndrom, Marfan-Syndrom etc.), Schlaganfall in der Anamnese, Angina pectoris oder Myokardinfarkt in der Anamnese, erhöhtes Risiko einer  hämorrhagischen Diathese (z.B. aufgrund von Anti koagulantien)

• Lemtrada muss in einem Krankenhaus verabreicht werden, das über einen direkten Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung verfügt, mit Geräten und Personal zur ange- messenen Behandlung von Anaphylaxie, schwerwiegen- den Infu sionsreaktionen, Myokardischämie, Myokard- infarkt, un erwünschten zerebrovaskulären Wirkungen, Autoimmun erkrankungen und Infektionen.

• Anpassung der Abschnitte «Warnhinweise und Vorsichts- massnahmen» und «Unerwünschte Ereignisse»:

Autoimmunität

Die Behandlung mit Lemtrada kann das Risiko für Auto- immun erkrankungen, die schwerwiegend und lebens- bedrohlich sein können, erhöhen. Nach Markteinführung wurden Patienten beobachtet, die nach der Behandlung mit Lemtrada mehrere Autoimmunerkrankungen entwickelten.

Patienten, die eine Autoimmunität entwickeln, müssen auf weitere Autoimmunerkrankungen untersucht werden. Sie müssen über Anzeichen und Symptome von Autoimmun- erkrankungen informiert werden und angewiesen werden, bei deren Auftreten umgehend einen Arzt zu konsultieren.

Patienten und Ärzte müssen über das potenzielle Auftreten weiterer Auto immunerkrankungen nach der 48-monatigen Nachbeobachtungsphase informiert werden.

Erworbene Hämophilie A

Sowohl während der klinischen Studien als auch nach Markteinführung wurden Fälle von erworbener Hämophi- lie A (Anti-Faktor-VIII-Antikörper) gemeldet. Bei allen Patien- ten mit Symptomen, die auf eine erworbene Hämophilie A hinweisen, muss eine Gerinnungs diagnostik einschliesslich aktivierter partieller Thromboplastinzeit (aPTT) durchgeführt werden.

Autoimmunhepatitis (AIH)

Nach Markteinführung wurden Fälle von AIH (einschliesslich fataler) mit akutem Leberversagen, das eine Transplantation erfordert, bei mit Lemtrada behandelten Patienten ge- meldet. Bei allen Patienten mit klinischen Anzeichen oder Symptomen, die auf eine AIH hin weisen, sollten Serum- transaminasen und Gesamtbilirubin zeitnah gemessen und die Lemtrada-Therapie gegebenenfalls abgebrochen werden.

Leberfunktionstests sollten vor der ersten Behandlung und in monatlichen Abständen bis 48 Monate nach der letzten Infusion durchgeführt werden.

Infusionsassoziierte Reaktionen (IAR)

Nach Markteinführung wurde über schwerwiegende, manch- mal tödliche und unvorhersehbare unerwünschte Ereignisse in verschiedenen Organsystemen berichtet. Es wurde über Fälle von pulmonaler alveolärer Hämorrhagie, Myokar d- ischämie, Myokard infarkt, Schlaganfall (ischämisch und

Wichtige sicherheitsrelevante Informationen zu LEMTRADA (Alemtuzumab):

Einschränkung der Indikation, zusätzliche Kontraindikationen und risiko minimierende Massnahmen

In Abstimmung mit Swissmedic möchte sanofi-aventis (schweiz) ag nach Abschluss der Über- prüfung des Nutzen-Risiko-Profils von Lemtrada über Änderungen in der Indikation, Kontra- indikationen und risikominimierende Massnahmen informieren.

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sanofi-aventis (schweiz) ag | Tel. +41 79 662 59 73 | E-Mail: corinne.sidler@sanofi.com

Wichtige Mitteilung | Vernier (Genf), September 2020 hämorrhagisch), Dissektion zervikozephaler Arterien (z.B.

Arteria vertebralis, Arteria carotis) und Thrombozytopenie berichtet. Solche Reaktionen können nach jeder Dosis auf-

treten. In den meisten Fällen lag die Zeit bis zum Einsetzen der Reaktion zwischen 1 und 3 Tagen nach der Lemtrada- Infusion.

Die folgenden Infusionsanweisungen dienen zur Verringerung des Risikos schwerwiegender Reaktionen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Infusion von Lemtrada stehen:

Hämophagozytische Lymphohistiozytose (HLH) Nach Markteinführung wurde bei mit Lemtrada behandelten Patienten über Fälle von HLH (einschliesslich fataler) berich- tet. HLH ist ein pathologisches Immunaktivierungs- Syndrom, charakterisiert durch eine extreme systemische Entzündung, und ist mit einer hohen Sterblichkeit verbunden, wenn sie nicht frühzeitig erkannt und behandelt wird. Patienten, die frühe Anzeichen einer pathologischen Immunaktivierung entwickeln, müssen umgehend untersucht und HLH als Diagnose in Betracht gezogen werden. Sie müssen über die Anzeichen und Symptome der HLH und den Zeitraum des möglichen Auftretens (wenige Monate bis 4 Jahre nach Be- ginn der Behandlung) informiert werden.

Progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) In klinischen Studien zu Alemtuzumab bei MS-Patienten wurden keine Fälle von PML gemeldet. Nach Marktein- führung wurden Fälle von PML bei Patienten mit anderen Risikofaktoren, insbesondere vorheriger Behandlung mit MS-Therapien, die mit PML assoziiert sind, berichtet. MRT- Überwachung auf Anzeichen einer PML kann nützlich sein, auch vor Beginn der Behandlung mit Lemtrada. Jegliche verdächtigen Befunde sollten abgeklärt werden, um eine allfällige PML frühzeitig zu diagnostizieren.

Diese Massnahmen sind in die aktualisierte Fachinformation von Lemtrada integriert. Das Schulungsmaterial zum Risiko- managementplan wird ebenfalls aktualisiert.

Aufforderung zur Meldung unerwünschter Wirkungen

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, unerwünschte Ereignisse bei mit Lemtrada behandelten Patienten zu melden.

Für Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) empfiehlt Swissmedic, das dafür entwickelte Melde- portal Electronic Vigilance System (ElViS) zu verwenden.

Alle erforderlichen Informationen hierzu sind unter www.

swissmedic.ch zu finden.

Kontaktangaben sanofi-aventis (schweiz) ag (Tel. +41 79 662 59 73

E-Mail: corinne.sidler@sanofi.com)

Vor der Infusion Während der Infusion Nach der Infusion

Vor Infusionsbeginn EKG durchführen und Vitalparameter (inkl. Herzfrequenz und Blutdruck) bestimmen.

Laboruntersuchungen durchführen (grosses Blutbild mit Differentialblutbild, Serumtransaminasen, Serumkreatinin, Schilddrüsenfunktionstest und Urinana- lyse mit Mikroskopie).

Herzfrequenz, Blutdruck und allgemeinen klinischen Status der Patienten mindes- tens stündlich überwachen:

– Im Falle eines schweren unerwünsch- ten Ereignisses Infusion unterbrechen, Pa tienten medizinisch untersuchen und vor Wiederaufnahme der Infusion bei Bedarf behandeln.

– Endgültigen Abbruch der Infusion in Betrach t ziehen, wenn der Patient klini- sche Symptome einer schwerwiegen- den IAR zeigt.

Beobachtung auf IAR für mindestens zwei Stunden nach der Infusion und nach Bedarf verlängern.

– Bei klinischen Symptomen einer schwer wiegenden IAR bis zum voll- ständigen Abklingen der Symptome engmaschig überwachen.

– Patienten über die Möglichkeit des zeit- versetzten Auftretens von IAR aufklären und anweisen, Symptome zu melden und sich in ärztliche Behandlung zu be- geben

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Intermediate Care Units

Vielfältige Stationen mit Zukunft

Jolanda Contartesea, Werner Z’Graggenb, Brigitte Hämmerlic, Luca Lavinad

a Dr. med., Präsidentin KAIMC, Kantonsspital Baden; b Prof. Dr. med., Vizepräsident KAIMC, Inselspital Bern; c Präsidiumsmitglied Fachpflege KAIMC, Inselspital Bern; d Generalsekretariat SGI, IMK AG, Basel

Am 24. Januar 2020 fand im Berner Inselspital das erste Swiss Intermediate Care Symposium statt. Im Zentrum dieser eintägigen Veranstaltung standen neben der Diversität der Intermediate Care Units etwa die frisch überarbeiteten Richtlinien, mit denen diese Stationen in der Schweiz anerkannt werden, ethische Herausforde- rungen und Fragen zur Leistungsabrechnung.

Das erste Swiss Intermediate Care Symposium wurde von der Kommission für die Anerkennung von Interme- diate Care Units (KAIMC) organisiert – einem interdiszi- plinären Gremium, das aus gut 30 Vertreterinnen und Vertretern von neun medizinischen Fachgesellschaften besteht. Knapp 300 Personen besuchten an diesem Tag Vorträge zu diversen Aspekten der Intermediate Care (IMC) oder nahmen an den Workshops zu Themen wie EKG oder nicht-invasiver Beatmung teil. Ein grosser Er- folg, der auch für die Relevanz und Bedeutung dieser Stationen in der schweizerischen Gesundheitsversor- gung spricht, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten der COVID-19-Pandemie nochmals zusätzlich manifestiert hat. Denn zusammen mit den Intensiv- stationen waren und sind die IMC-Units die wohl am stärksten geforderten Stationen der hiesigen Spitäler.

Überarbeitete Richtlinien

Seit 2016 besucht und anerkennt die KAIMC in Spitä- lern der ganzen Schweiz IMC-Units auf Basis von Richt- linien, die Anfang 2014 in Kraft getreten sind. Alle fünf

Jahre, so KAIMC-Vizepräsident Werner Z’Graggen aus Bern, werden die Richtlinien von der KAIMC und den darin vertretenen Fachgesellschaften überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen in der Intermediate Care und der Medizin im Allgemeinen angepasst. Diesem Überarbeitungsintervall gemäss fand letztes Jahr eine erste Revision der Richtlinien statt. Die aktualisierten Richtlinien wurden im letzten Herbst von allen neun Fachgesellschaften genehmigt und sind nun seit Januar dieses Jahres gültig.

Die drei wichtigsten Änderungen der Richtlinien be- treffen das Verfahren der Anerkennung, die Anpas- sung der Anzahl Pflegetage sowie die Weiterbildung des ärztlichen Leiters respektive der ärztlichen Leite- rin. Zudem werden Personen, die eine Behandlung auf einer IMC-Unit benötigen, mit den neuen Richtlinien als «Risikopatienten, die an einem potentiell reversi- blen lebensbedrohlichen Zustand leiden», bezeichnet – eine solche Definition war bis anhin nicht vorhanden.

Vielseitig mit einer Gemeinsamkeit

Die ursprüngliche Erarbeitung und letztjährige Revi- sion der Richtlinien war aufgrund der Verschiedenheit der IMC-Units in der Schweiz ein anspruchsvolles Unter- fangen. Wie unterschiedlich diese Stationen hierzu- lande sein können, wird auch am Intermediate Care Symposium dank den praxisnahen Präsentationen der KAIMC-Mitglieder Roland Darms aus Basel, Mattia Ar- rigo aus Zürich, Emmanuel Carrera aus Genf und Juan Llor aus Sion, die jeweils die von ihnen geleiteten IMC- Units vorstellen, deutlich: Während gewisse IMC-Units interdisziplinär aufgestellt sind und alle Patientinnen und Patienten ihres Spitals behandeln, deren gesund- heitlicher Zustand zwar keine intensivmedizinische Be- handlung erfordert, die aber dennoch auf gewisse Weise gefährdet sind, spezialisieren sich andere ausschliess- Am ersten Intermediate Care Symposium der Schweiz wurden unter anderem die über-

arbeiteten Richtlinien für Überwachungsstationen diskutiert.

TRIBÜNE Tagungsbericht 1281

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(40):1281–1282

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