Arbeitsbereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Information zum Thema Meldepflicht von Infektionskrankheiten (Nach Grundlage Infektionsschutzgesetz - IfSG §35)
Meldepflicht: Ja.
- Geführt werden muss eine TN-Liste o.ä. (Corona-App); ggf. mit Ergänzung: geimpft/genesen - Am besten schon vorher einholen: Erlaubnis der Eltern zur Weitergabe der Daten im Fall des
Falles
- Wenn ein KiJu nach Gruppenstunde positiv getestet wird: Informieren die Eltern die*den Gruppenleiter*in (= GL)
- GL bespricht mit Eltern die nun folgenden Schritte
- GL erhebt Risikoeinschätzung: Wurden alle Hygienemaßnahmen eingehalten (AHA+L) – festlegen, wer aus Sicht der*des GL enge Kontaktpersonen sind
o Vgl. „Checkliste bei Coronafällen in Kitas“ von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie1: Personen, die einen mindestens 10-minütigen „face-to-face“-Kontakt ohne adäquaten Schutz zu einem bestätigten Corona-Fall hatten, im Falle eine Gesprächs im Nahfeld auch bei einer Dauer unter 10 Minuten oder — Direktkontakt mit Körperflüssigkeiten (Niesen, Husten, Wickeln) einer infizierten Person oder — einen mindestens 10-minütigen gemeinsamen Aufenthalt in Räumen ohne ausreichende Lüftung
- GL informiert Eltern der Kontaktpersonen
o Häusliche Quarantäne bis weitere Infos vom Gesundheitsamt kommen - (GL informiert alle anderen Eltern)
- GL informiert Gesundheitsamt und gibt die relevanten Daten weiter
Fragen an: Julia Daser, 0151 20595457
1 file:///C:/Users/daser/Downloads/checkliste-corona-kita%20(1).pdf