• Keine Ergebnisse gefunden

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie • Bernhard-Weiß-Str. 6 • 10178 Berlin Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin

An alle Eltern von Kindern in Berliner Kitas

26.11.2021 Eltern-Information

Liebe Eltern,

in Berliner Kitas gibt es wieder mehr Infektionen. Manche Kitas müssen ganz oder zum Teil für einige Tage schließen. Kitas sollen weiter im Regel-Betrieb öffnen. Deshalb müssen Infektionen

eingedämmt werden.

Wichtig:

- Halten Sie die Hygiene-Regeln ein.

- Lassen Sie sich bitte impfen. Damit schützt Sie sich und Ihre Kinder.

Testung der Kita-Kinder

Sie erhalten in der Kita zwei Tests pro Woche. Mit dem Formular „Bescheinigung“ zeigen Sie der Kita, dass Sie getestet haben. Ein regelmäßig getestetes Kind kann die Quarantäne früher verlassen.

Ab Mitte Januar wird es Lolli-Antigen-Schnell-Tests in den Kitas geben. Dann sind 3 Tests pro Woche für Kinder verpflichtend.

Wir informieren Sie, wenn es soweit ist. Bis dahin dürfen gesunde Kinder auch ohne Test in die Kita gehen.

Schnupfenregelung

Ein erkältetes Kind (Husten, Schnupfen, Fieber) darf nicht in die Kita. Ein Kind mit leichten Symptomen darf die Kita besuchen, wenn es 2 Mal in der Woche getestet wird.

Quarantäne

Kontakt-Personen von Infizierten müssen in häusliche Quarantäne. Die Dauer legt das Gesundheits- Amt fest. Einzelne Bezirke haben unterschiedliche Regelungen. Hier finden Sie mehr Informationen:

(2)

Seite 2 von 2

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene/

Ohne Zustimmung von Gesundheitsamt und Kita darf die Kita nicht zur Freitestung aufgesucht werden.

3G-Regeln bei Veranstaltungen

Für Kita-Veranstaltungen gilt 3G (geimpft, genesen, getestet) für Erwachsene. Veranstaltungen mit mehr als 20 Erwachsenen müssen draußen stattfinden.

Erwachsene haben Masken-Pflicht. Die Anwesenheit muss dokumentiert werden.

Hygiene-Maßnahmen und Betreten der Kitas Tragen Sie beim Bringen und Abholen eine Maske!

Halten Sie Abstand!

Eingewöhnung

Für die Eingewöhnung gilt 3G. Eltern sind geimpft, genesen oder legen jeden Tag einen neuen negativen Test vor.

Temporäre Familien-Hilfe – Corona-Hilfe bei Verdienst-Ausfall für Berliner Eltern

Berufstätige Eltern haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie 2021 ihr Kind zu Hause betreuen mussten ohne Anspruch auf Kinder-Kranken-Geld. Sie können rückwirkend zum 04.01.2021 finanzielle Hilfe beantragen. Hier gibt es mehr Informationen:

http://www.corona-hilfe-kind.berlin

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

(3)

Bescheinigung

über die Durchführung eines Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 und Bestätigung des negativen Testergebnisses

- Anlage 1 zur 50. Trägerinformation -

Diese Bescheinigung betrifft die Testung des betreuten Kindes durch die

Erziehungsberechtigten mit den durch die Einrichtung zur Verfügung gestellten Selbsttests.

Sie ist in der Kindertageseinrichtung vorzulegen, in der das Kind regelmäßig betreut wird.

Der Test wurde ohne Aufsicht einer fachkundigen Person durchgeführt.

Angaben zur Einrichtung

Name:

Vollständige Anschrift:

Angaben zum getesteten Kind

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Hinweis:

Sollte der Selbsttest positiv sein:

Bleiben Sie bzw. Ihr Kind bitte zu Hause.

Informieren Sie die Kita, dass der Selbsttest positiv war und dass aufgrund dessen eine

Nachtestung mittels PCR-Test durch medizinisches Personal (Arztpraxis/Testzentrum) notwendig ist, um abzuklären, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.

(4)

Seite 2 von 2

Coronavirus Antigen-Selbsttest 1.

Datum der Testung Testname/Hersteller

Bestätigung des negativen Testergebnisses durch Name, Vorname

Unterschrift 2.

Datum der Testung Testname/Hersteller

Bestätigung des negativen Testergebnisses durch Name, Vorname

Unterschrift 3.

Datum der Testung Testname/Hersteller

Bestätigung des negativen Testergebnisses durch Name, Vorname

Unterschrift 4.

Datum der Testung Testname/Hersteller

Bestätigung des negativen Testergebnisses durch Name, Vorname

Unterschrift 5.

Datum der Testung Testname/Hersteller

Bestätigung des negativen Testergebnisses durch Name, Vorname

Unterschrift

(5)

TEMPORÄRE FAMILIENHILFE

Berlin vergibt rückwirkend zum 4. Januar 2021 eine temporäre Familienhilfe an Eltern, die kein Kinderkrankengeld bekommen:

• Selbstständige

• geringfügig Beschäftigte und

• berufstätige Studierende

Beantragen Sie die Hilfe online bis 31. Dezember 2021

www.corona-hilfe-kind.berlin

(6)

Temporäre Familienhilfe

Wenn Schulen und Kitas coronabedingt schließen müssen oder das Kind auf behördliche Anweisung zuhause bleiben muss, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes bei Verdienstausfall erhalten. Diese Unterstützungsleistung steht nach § 45 Sozialgesetzbuch V allen gesetzlich versicherten Beschäftigten zur Verfügung.

Mit der Temporären Familienhilfe erweitert Berlin die Unterstützung für die Betreuung eines Kindes auf Selbständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende. Damit können in Berlin auch privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern eine finanzielle Unterstützung erhalten, falls sie coronabedingt ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können.

Antragstellung: online noch bis 31.12.2021

Leistungsbezug: rückwirkend ab 04.01.2021 bis zum 31.12.2021 möglich

Leistungsdauer: genau wie beim Kinderkrankengeld der Krankenkassen: jedes Elternteil für die Betreuung je Kind für 30 Tage, insgesamt maximal jedoch für 65 Tage / Alleinerziehende können die Temporäre Familienhilfe je Kind für 60 Tage und maximal 130 erhalten.

Leistungsumfang: 92 Euro je Betreuungstag. Bei geringfügiger Beschäftigung: Maximalbetrag bei 450 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung im Sozialleistungsbezug (Aufstocken) bei dem gesetzlichen Freibetrag nach § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II bei 100 Euro im Monat.

Das Antragsformular für die Temporäre Familienhilfe finden Eltern unter www.corona-hilfe-kind.berlin.

Dort findet sich auch ein Link zu weiteren Informationen über die Voraussetzungen der Antragstellung.

Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin

Telefon +49 (30) 90227–5050 www.berlin.de/sen/bjf

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Doch sie selbst sieht auch, dass die Ikimonos nur noch acht Meter ent- fernt sind und sie sie trotzdem noch nicht sehen.. Saisho überlegt, wie das

„BeoKiz - Beobachtung und Einschätzung im Kita-Alltag: Kindzentriert und ganzheitlich“ ist ein Projekt der Fachhochschule Potsdam, der Hochschule Düsseldorf und des IFFE

Es braucht auch mehr Räume, sowohl für die Kinder als auch für die Fachkräfte und zusätzliche finanzielle Mittel für die Kooperation mit außerschuli- schen Partnern...

Wird auch die nachgearbeitete Leis- tung mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ bewertet, so kann die Weiterbil- dungsmaßnahme nicht fortgesetzt werden und wird durch die

• Das Formular ist in Druckschrift oder per PC auszufüllen. • Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Original-Bewerbungsunterlagen werden be- arbeitet. o die nicht

Wenn Schulen und Kitas coronabedingt schließen müssen oder das Kind auf behördliche Anweisung zuhause bleiben muss, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung

Diejenigen Schulen, welche bereits vor dem Haushaltsjahr 2018 über Stellen für Verwal- tungsleitungen verfügen, sind grün gekennzeichnet.. Diejenigen Schulen, welche ab

4 B Um dem Bedarf an Räumen für Bildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens zu begegnen, sollte die Möglichkeit der Nutzung von Schulraum (außerhalb von Unterrichts- und