Lärmsanierung Neumünster
Bahnstrecke Hamburg – Altona
1. Bauabschnitt
Inhaltsverzeichnis
1. Lärmsanierung Allgemein
2. Voraussetzungen zur Förderfähigkeit von Lärmschutzmaßnahmen
3. Förderfähige Maßnahmen der Lärmsanierung 4. Umsetzung passiver Maßnahmen
5. Umsetzung aktiver Maßnahmen
6. Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens
1. Lärmsanierung Allgemein
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Infrastruktur
2.000
Streckenkilometer lärmsaniert
Fahrzeugflotte
63.000 leise Wagen von DB Cargo*
− Seit 1999 wurden über 1,7 Milliarden Euro für das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes bereitgestellt
− Ersatzverbot lauter Güterwagen ab Ende 2020 (Schienenlärmschutzgesetz-
SchlärmschG)
− Um die Güterwagenumrüstung zu
dokumentieren, führt der Bund 2019 ein einheitliches Monitoringsystem mit 19 Messstationen ein.
− Nationale und EU-weite Förderung der
Umrüstung flankiert durch lärmabhängiges Trassenpreissystem
Lärmschutz ist zentrales Unternehmensziel
Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020
2. Voraussetzungen zur Förderfähigkeit
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Lärmsanierung
freiwilliges Programm des Bundes ohne rechtliche Verpflichtung
‒ Anwendung an Bestandsstrecken ohne wesentlichen baulichen Eingriff
‒ Bundesmittel von 150 Mio. € p.a.
‒ Richtlinie zur Förderung regelt u. a.:
▪ Gegenstand der Förderung
▪ Zuwendungsvoraussetzungen
▪ Art, Umfang u. Zuwendungshöhe
▪ Berechnungsverfahren Lärmvorsorge
rechtsverbindlich
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 01.04.1974
‒ Neubau Schienenweg
‒ Wesentliche Änderung (Ausbau)
‒ erheblicher baulicher Eingriff mit Verschlechterung der Lärmsituation
Gesetzliche Grundlagen zur Abgrenzung Lärmsanierung und Lärmvorsorge
Lärmsanierung Lärmvorsorge
49 dB (A), nachts
Immissionsgrenzwert 57 dB (A), nachts
Auslösewert
Anlage 3
(noch zu bearbeitende Abschnitte -
Priorisierungsliste) Anlage 1
(Abschnitte in Bearbeitung oder fertig gestellt)
Grundlagen der Priorisierung
Lärmbelastung Einwohner
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Anlage 2
Übersichtskarte Emissionsklassen - Streckennetz mit nächtlichen Emissionen (Basis Prognosefahrplan 2030)
Reihung nach Dringlichkeit (Priorisierungskennzahl =
Gewichtung nach Betroffenheit und Lärmintensität)
Voraussetzungen zur Förderfähigkeit bei der Lärmsanierung
Die Ortsdurchfahrt muss im Gesamtkonzept enthalten sein
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Voraussetzungen zur Förderfähigkeit bei der Lärmsanierung
Der Auslösewert für die Lärmsanierung muss an der Außenfassade der Wohnbebauung überschritten sein.
Gebietskategorie Tag
(6:00 - 22:00 Uhr) Nacht
(22:00 - 6:00 Uhr)
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete
67 dB (A) 57 dB (A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 dB (A) 59 dB (A)
Gewerbegebiete 72dB (A) 62 dB (A)
‒ die bauliche Anlage vor dem 1. Januar 2015 eine Baugenehmigung erteilt wurde oder
‒ die bauliche Anlage im Geltungsplan eines vor dem 1. Januar 2015 bestandskräftig gewordenen Bebauungsplanes errichtet wurde
‒ die Raumnutzung schutzbedürftige Räume betrifft:
Schutzbedürftig sind alle Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
(z. B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Wohnzimmer, Arztpraxen…)
Für den Schutz von Räumen ist die Überschreitung des Nacht-Auslösewertes maßgebend.
Schutzbedürftig sind auch Schlafräume in kleinen und mittelständischen Familienbetrieben der Beherbergungsbranche.
Räume sind nicht schutzbedürftig, die nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
(z. B. Lagerräume, Treppenhäuser, Flure, Bäder, Toiletten, Gartenhäuser in Kleingartengebieten, gewerblich genutzte Räume wie z. B. Büros, Labore)
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Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn…
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3. Förderfähige Maßnahmen
der Lärmsanierung
Grafik: DB AG DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021
Förderfähige Maßnahmen gemäß Lärmsanierungsrichtlinie
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Nutzen – Kosten – Verhältnis (NKV) = Bewertungskriterium für die Förderfähigkeit Der bewertete Nutzen übersteigt die Kosten der Maßnahme
Nutzen-/Kostenverhältnis NKV > 1
NKV =
NU = 66 €, der Nutzen je dB(A) Pegelminderung, je Einwohner, Jahr t = Nutzungsdauer (25 Jahre) dL = mittlere Pegelminderung in dB(A) gemäß Schallgutachten K = Baukosten in €
E = Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Einwohner (=WE x 2,1)
NU x dL x E x t K
‒ Akustische Wirksamkeit
‒ Bestandssituation (Bebauung)
‒ Eigentumsverhältnisse
‒ Topografische Verhältnisse
‒ Städtebauliche Gegebenheiten
‒ Denkmalschutz
Einflussfaktoren
TechnischeMachbarkeit
Voraussetzungen zur Förderfähigkeit aktiver Maßnahmen
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Arbeitsschritt 2 – Planung und Bau der aktiven Maßnahmen Durchführung der Genehmigungsverfahren (Baurecht und finanzielle Freigabe)
Arbeitsschritt 3 – Umsetzung der passiven Maßnahmen an den förderfähigen Wohngebäuden anhand der im
Gutachten dargestellten Auslösewertüberschreitungen
Arbeitsschritt 1 – Erstellung des schalltechnischen Gutachten Dimensionierung und Art der Maßnahmen (aktiv/passiv) im Ergebnis der Auswertung
Umsetzungskonzept in 3 Schritten
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Wesentlicher Inhalt des schalltechnischen Gutachtens
geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
der Anzahl der betroffenen förderfähigen Wohngebäude und Wohnungen anhand der berechneten Überschreitung
der Beurteilungspegel mit den Auslösewerten unter Beachtung der Gebietskategorien
von Beurteilungspegeln (Immissionspegel) an trassennahen Gebäuden für jede Fassadenseite und jedes Stockwerk
der Streckenbelastung anhand von Zugzahlen (Vergleich Ist-Daten mit Prognosezahlen)
Ermittlung
Berechnung
Ermittlung
Festlegung Vergleich
Warum Berechnung und keine Messung der Immissionspegel?
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‒ Witterungseinflüsse
‒ Verkehrsbelastungsschwankungen
‒ Störgeräusche
‒ Keine Filterung einzelner Schallquellen
‒ Gesetzlich vorgeschrieben
‒ Gleiche Grundbedingungen
‒ Betrachtung einzelner Schallquellen
‒ Rechnen mit Prognosewerten (Zukunft) möglich
16. BlmSchV und Rechenrichtlinie Schall 03
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Lärmminderung der Lärmschutzwand
Schallschutzwände
‒ Je näher an der Quelle desto besser
‒ Je höher desto besser
‒ Immer zur Schiene hin hochabsorbierend
‒ Wirkung nimmt mit der Entfernung ab
‒ Unterschiedliche Wirkungen bei geografischen Gegebenheiten
Querschnitt Lärmschutzwand
Aufbau der Lärmschutzelemente:
‒ Lochblech
‒ Absorberkörper (mineralische Faserdämmplatten)
‒ Aluminiumprofil
‒ ein- oder beidseitig hochabsorbierend
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Bahnzugewandte Seite
Hochabsorbierend gemäß Regelwerk
Anliegerseite
Absorberkörper
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4. Umsetzung
passiver Maßnahmen
Sämtliche Leistungen bis zum Einbau der Fenster sind für den Eigentümer kostenfrei!
Ablauf Planung passiver Lärmschutz
Gebäudeaufmaß mit Ermittlung der vorhandenen Bauschalldämm-
Maße
Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße und
Festlegung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen
Zusammenstellen der Ergebnisse
in der schalltechnischen Objektbeurteilung.
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Leistungsbeschreibungen für die durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen Einholen und Prüfen von
drei Angeboten und Feststellung des Erstattungsaufwandes durch das Ingenieurbüro
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Vereinbarung mit dem Eigentümer über die Kostenerstattung und
Durchführung der Maßnahmen 6
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Umsetzung passiver Lärmschutz
Gesonderte Rechnungsstellung an die Bahn AG (75%) sowie an den Eigentümer (25%) Rechnungsprüfung jeweils durch das Ingenieurbüro
Durchführung einer Mittelverwendungsprüfung
Nach Beendigung der Bauarbeiten (Fertigmeldung durch Eigentümer) Überprüfung auf ordnungsgemäße Ausführung durch das Ingenieurbüro
Beauftragung der Maßnahmen durch den Eigentümer
5. Umsetzung
aktiver Maßnahmen
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Schritt 1:
Einbau der
Gründungsrohre
Schritt 2:
Aufstellen der Pfosten
Schritt 3:
Einbau der Sockelelemente
Schritt 4:
Einbau der
Schallschutzelemente
Aktiver Schallschutz – Bauablauf Lärmschutzwand
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‒ LSW 10 - Nordwest, bahnlinks 78,900 bis km 82,249
3196 m Baulänge
2,50 m ü. Schienenoberkante hoch
‒ LSW 5 - Nordost, bahnrechts km 78,853 bis km 80,850 1930 m Baulänge
2,50 m ü. Schienenoberkante hoch
‒ LSW 4 - Kieler Straße, bahnrechts 77,985 bis km 78,605
620 m Baulänge
2,00 m ü. Schienenoberkante hoch
geplante LSW Lärmsanierung
Lagedarstellung der Lärmschutzwände Neumünster – 1. Bauabschnitt
(Umsetzung gem. Schalltechnischer Untersuchung)
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passiver Lärmschutz für ca. 211 Wohneinheiten (126 Wohngebäude) förderfähig
Ortsdurchfahrt Neumünster – 1. Bauabschnitt Geplanter Ablauf
Baukosten (aktiv) Lärmschutzwände: geschätzte Baukosten für passiven Lärmschutz:
7,4 Mio. € (Bundesanteil 100%) ca. 150.000 € (Bundesanteil 75%)
Dez 2020 Q2
2021 Q4
2021 Q1
2022 Q2
2022
Bürgerinformations- veranstaltung
planrechtliche Zustimmung
vom Eisenbahn-Bundesamt LSW Nordwest,
bahnlinks
LSW Kieler Straße und Nordost,
bahnrechts
Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden in Schleswig-Holstein Farbgestaltung
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Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden
Transparente Elemente
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Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden Brücken mit Sonderbauwerken
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6. Ergebnisse des
Schalltechnischen Gutachtens
Weitere Fragen
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