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Lärmsanierung Neumünster Bahnstrecke Hamburg Altona 1. Bauabschnitt

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Lärmsanierung Neumünster

Bahnstrecke Hamburg – Altona

1. Bauabschnitt

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Lärmsanierung Allgemein

2. Voraussetzungen zur Förderfähigkeit von Lärmschutzmaßnahmen

3. Förderfähige Maßnahmen der Lärmsanierung 4. Umsetzung passiver Maßnahmen

5. Umsetzung aktiver Maßnahmen

6. Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens

(3)

1. Lärmsanierung Allgemein

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021 3

(4)

Infrastruktur

2.000

Streckenkilometer lärmsaniert

Fahrzeugflotte

63.000 leise Wagen von DB Cargo*

Seit 1999 wurden über 1,7 Milliarden Euro für das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes bereitgestellt

Ersatzverbot lauter Güterwagen ab Ende 2020 (Schienenlärmschutzgesetz-

SchlärmschG)

Um die Güterwagenumrüstung zu

dokumentieren, führt der Bund 2019 ein einheitliches Monitoringsystem mit 19 Messstationen ein.

Nationale und EU-weite Förderung der

Umrüstung flankiert durch lärmabhängiges Trassenpreissystem

Lärmschutz ist zentrales Unternehmensziel

Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020

(5)

2. Voraussetzungen zur Förderfähigkeit

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021 5

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Lärmsanierung

freiwilliges Programm des Bundes ohne rechtliche Verpflichtung

Anwendung an Bestandsstrecken ohne wesentlichen baulichen Eingriff

Bundesmittel von 150 Mio. € p.a.

Richtlinie zur Förderung regelt u. a.:

Gegenstand der Förderung

Zuwendungsvoraussetzungen

Art, Umfang u. Zuwendungshöhe

Berechnungsverfahren Lärmvorsorge

rechtsverbindlich

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 01.04.1974

Neubau Schienenweg

Wesentliche Änderung (Ausbau)

erheblicher baulicher Eingriff mit Verschlechterung der Lärmsituation

Gesetzliche Grundlagen zur Abgrenzung Lärmsanierung und Lärmvorsorge

Lärmsanierung Lärmvorsorge

49 dB (A), nachts

Immissionsgrenzwert 57 dB (A), nachts

Auslösewert

(7)

Anlage 3

(noch zu bearbeitende Abschnitte -

Priorisierungsliste) Anlage 1

(Abschnitte in Bearbeitung oder fertig gestellt)

Grundlagen der Priorisierung

Lärmbelastung Einwohner

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Anlage 2

Übersichtskarte Emissionsklassen - Streckennetz mit nächtlichen Emissionen (Basis Prognosefahrplan 2030)

Reihung nach Dringlichkeit (Priorisierungskennzahl =

Gewichtung nach Betroffenheit und Lärmintensität)

Voraussetzungen zur Förderfähigkeit bei der Lärmsanierung

Die Ortsdurchfahrt muss im Gesamtkonzept enthalten sein

:

7

(8)

Voraussetzungen zur Förderfähigkeit bei der Lärmsanierung

Der Auslösewert für die Lärmsanierung muss an der Außenfassade der Wohnbebauung überschritten sein.

Gebietskategorie Tag

(6:00 - 22:00 Uhr) Nacht

(22:00 - 6:00 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete

67 dB (A) 57 dB (A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 dB (A) 59 dB (A)

Gewerbegebiete 72dB (A) 62 dB (A)

(9)

‒ die bauliche Anlage vor dem 1. Januar 2015 eine Baugenehmigung erteilt wurde oder

‒ die bauliche Anlage im Geltungsplan eines vor dem 1. Januar 2015 bestandskräftig gewordenen Bebauungsplanes errichtet wurde

‒ die Raumnutzung schutzbedürftige Räume betrifft:

Schutzbedürftig sind alle Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind

(z. B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Wohnzimmer, Arztpraxen…)

Für den Schutz von Räumen ist die Überschreitung des Nacht-Auslösewertes maßgebend.

Schutzbedürftig sind auch Schlafräume in kleinen und mittelständischen Familienbetrieben der Beherbergungsbranche.

Räume sind nicht schutzbedürftig, die nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind

(z. B. Lagerräume, Treppenhäuser, Flure, Bäder, Toiletten, Gartenhäuser in Kleingartengebieten, gewerblich genutzte Räume wie z. B. Büros, Labore)

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn…

9

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3. Förderfähige Maßnahmen

der Lärmsanierung

(11)

Grafik: DB AG DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Förderfähige Maßnahmen gemäß Lärmsanierungsrichtlinie

11

(12)

Nutzen – Kosten – Verhältnis (NKV) = Bewertungskriterium für die Förderfähigkeit Der bewertete Nutzen übersteigt die Kosten der Maßnahme

Nutzen-/Kostenverhältnis NKV > 1

NKV =

NU = 66 €, der Nutzen je dB(A) Pegelminderung, je Einwohner, Jahr t = Nutzungsdauer (25 Jahre) dL = mittlere Pegelminderung in dB(A) gemäß Schallgutachten K = Baukosten in €

E = Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Einwohner (=WE x 2,1)

NU x dL x E x t K

‒ Akustische Wirksamkeit

‒ Bestandssituation (Bebauung)

‒ Eigentumsverhältnisse

‒ Topografische Verhältnisse

‒ Städtebauliche Gegebenheiten

‒ Denkmalschutz

Einflussfaktoren

Technische

Machbarkeit

Voraussetzungen zur Förderfähigkeit aktiver Maßnahmen

(13)

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Arbeitsschritt 2 – Planung und Bau der aktiven Maßnahmen Durchführung der Genehmigungsverfahren (Baurecht und finanzielle Freigabe)

Arbeitsschritt 3 – Umsetzung der passiven Maßnahmen an den förderfähigen Wohngebäuden anhand der im

Gutachten dargestellten Auslösewertüberschreitungen

Arbeitsschritt 1 – Erstellung des schalltechnischen Gutachten Dimensionierung und Art der Maßnahmen (aktiv/passiv) im Ergebnis der Auswertung

Umsetzungskonzept in 3 Schritten

13

(14)

Wesentlicher Inhalt des schalltechnischen Gutachtens

geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation

der Anzahl der betroffenen förderfähigen Wohngebäude und Wohnungen anhand der berechneten Überschreitung

der Beurteilungspegel mit den Auslösewerten unter Beachtung der Gebietskategorien

von Beurteilungspegeln (Immissionspegel) an trassennahen Gebäuden für jede Fassadenseite und jedes Stockwerk

der Streckenbelastung anhand von Zugzahlen (Vergleich Ist-Daten mit Prognosezahlen)

Ermittlung

Berechnung

Ermittlung

Festlegung Vergleich

(15)

Warum Berechnung und keine Messung der Immissionspegel?

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

‒ Witterungseinflüsse

‒ Verkehrsbelastungsschwankungen

‒ Störgeräusche

‒ Keine Filterung einzelner Schallquellen

‒ Gesetzlich vorgeschrieben

‒ Gleiche Grundbedingungen

‒ Betrachtung einzelner Schallquellen

‒ Rechnen mit Prognosewerten (Zukunft) möglich

16. BlmSchV und Rechenrichtlinie Schall 03

15

(16)

Lärmminderung der Lärmschutzwand

Schallschutzwände

‒ Je näher an der Quelle desto besser

‒ Je höher desto besser

‒ Immer zur Schiene hin hochabsorbierend

‒ Wirkung nimmt mit der Entfernung ab

‒ Unterschiedliche Wirkungen bei geografischen Gegebenheiten

(17)

Querschnitt Lärmschutzwand

Aufbau der Lärmschutzelemente:

‒ Lochblech

‒ Absorberkörper (mineralische Faserdämmplatten)

‒ Aluminiumprofil

‒ ein- oder beidseitig hochabsorbierend

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Bahnzugewandte Seite

Hochabsorbierend gemäß Regelwerk

Anliegerseite

Absorberkörper

17

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4. Umsetzung

passiver Maßnahmen

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Sämtliche Leistungen bis zum Einbau der Fenster sind für den Eigentümer kostenfrei!

Ablauf Planung passiver Lärmschutz

Gebäudeaufmaß mit Ermittlung der vorhandenen Bauschalldämm-

Maße

Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße und

Festlegung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen

Zusammenstellen der Ergebnisse

in der schalltechnischen Objektbeurteilung.

1 2

3

4

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Leistungsbeschreibungen für die durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen Einholen und Prüfen von

drei Angeboten und Feststellung des Erstattungsaufwandes durch das Ingenieurbüro

5

Vereinbarung mit dem Eigentümer über die Kostenerstattung und

Durchführung der Maßnahmen 6

19

(20)

Umsetzung passiver Lärmschutz

Gesonderte Rechnungsstellung an die Bahn AG (75%) sowie an den Eigentümer (25%) Rechnungsprüfung jeweils durch das Ingenieurbüro

Durchführung einer Mittelverwendungsprüfung

Nach Beendigung der Bauarbeiten (Fertigmeldung durch Eigentümer) Überprüfung auf ordnungsgemäße Ausführung durch das Ingenieurbüro

Beauftragung der Maßnahmen durch den Eigentümer

(21)

5. Umsetzung

aktiver Maßnahmen

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021 21

(22)

Schritt 1:

Einbau der

Gründungsrohre

Schritt 2:

Aufstellen der Pfosten

Schritt 3:

Einbau der Sockelelemente

Schritt 4:

Einbau der

Schallschutzelemente

Aktiver Schallschutz – Bauablauf Lärmschutzwand

(23)

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

LSW 10 - Nordwest, bahnlinks 78,900 bis km 82,249

3196 m Baulänge

2,50 m ü. Schienenoberkante hoch

LSW 5 - Nordost, bahnrechts km 78,853 bis km 80,850 1930 m Baulänge

2,50 m ü. Schienenoberkante hoch

LSW 4 - Kieler Straße, bahnrechts 77,985 bis km 78,605

620 m Baulänge

2,00 m ü. Schienenoberkante hoch

geplante LSW Lärmsanierung

Lagedarstellung der Lärmschutzwände Neumünster – 1. Bauabschnitt

(Umsetzung gem. Schalltechnischer Untersuchung)

23

passiver Lärmschutz für ca. 211 Wohneinheiten (126 Wohngebäude) förderfähig

(24)

Ortsdurchfahrt Neumünster – 1. Bauabschnitt Geplanter Ablauf

Baukosten (aktiv) Lärmschutzwände: geschätzte Baukosten für passiven Lärmschutz:

7,4 Mio. € (Bundesanteil 100%) ca. 150.000 € (Bundesanteil 75%)

Dez 2020 Q2

2021 Q4

2021 Q1

2022 Q2

2022

Bürgerinformations- veranstaltung

planrechtliche Zustimmung

vom Eisenbahn-Bundesamt LSW Nordwest,

bahnlinks

LSW Kieler Straße und Nordost,

bahnrechts

(25)

Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden in Schleswig-Holstein Farbgestaltung

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021 25

(26)

Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden

Transparente Elemente

(27)

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021

Bauliche Umsetzung von Lärmschutzwänden Brücken mit Sonderbauwerken

27

(28)

6. Ergebnisse des

Schalltechnischen Gutachtens

(29)

Weitere Fragen

DB Netz AG | Lärmsanierung (I.NG-W-N) | Juni 2021 29

(30)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Referenzen

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