Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland, Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken
Der Vorstand informiert: 2/2016
07.01.2016 1. Festzuschüsse 2016 als pdf-Datei (vorläufige Abrechnungshilfe)
2. Punktwertübersicht 2016
3. Einholung einer Genehmigung bei der Behandlung von Kiefergelenkserkran- kungen im Ersatzkassenbereich ab dem 01.01.2016 (Muster 3a)“
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
bitte nehmen Sie die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis und informieren Sie auch Ihre mit der Abrechnung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1. Festzuschüsse 2016 als pdf-Datei (vorläufige Abrechnungshilfe)
Da sich die Höhe der Festzuschussbeträge aufgrund der Anpassung des Punktwertes für zahntechnische Leistungen voraussichtlich im Frühjahr 2016 noch einmal ändern wird, hat die KZBV zum jetzigen Zeitpunkt keinen Druck der Abrechnungshilfe vorgesehen.
Die Abrechnungshilfe mit den vorübergehenden Festzuschussbeträgen stellen wir Ihnen in Papierform als Anlage und zum Download unter: www.zahnaerzte-saarland.de/... auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Eine laminierte Abrechnungshilfe erhalten Sie von uns, sobald die endgültigen Festzuschuss- beträge für 2016 feststehen.
2. Punktwertübersicht 2016
Als Anlage übersenden wir Ihnen die aktuelle Punktwertübersicht 2016 zum Stichtag 06.01.2016.
3. Einholung einer Genehmigung bei der Behandlung von Kiefergelenkserkran- kungen im Ersatzkassenbereich ab dem 01.01.2016 (Muster 3a)
Zur Erinnerung übersenden wir Ihnen noch einmal unser Vorstandsrundschreiben Nr. 1/2016 zum Thema „Einholung einer Genehmigung bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankun- gen im Ersatzkassenbereich ab dem 01.01.2016 (Muster 3a).“
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
SR Dr. Ulrich Hell ZA. Jürgen Ziehl
Präsident stellv. Vorsitzender
Befunde
1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit, je Zahn 136,97 164,36 178,06 273,94
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,
je Zahn 153,93 184,72 200,11 307,86
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 49,11 58,93 63,84 98,22 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-
lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 29,78 35,74 38,71 59,56
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-
lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 90,05 108,06 117,07 180,10
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)
2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 324,45 389,34 421,79 648,90 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 370,54 444,65 481,70 741,08 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 417,37 500,84 542,58 834,74 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 458,88 550,66 596,54 917,76 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 181,36 217,63 235,77 362,72 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 137,44 164,93 178,67 274,88 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen
ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich 47,83 57,40 62,18 95,66 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsitua- tionen (Lückensituation II), je Kiefer
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiend- situationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der
Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 324,91 389,89 422,38 649,82
3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,
b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahn- gebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei neben- einander fehlenden Zähnen,
c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe,
je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 239,43 287,32 311,26 478,86 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 320,96 385,15 417,25 641,92
4.2 Zahnloser Oberkiefer 300,44 360,53 390,57 600,88
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 322,73 387,28 419,55 645,46
4.4 Zahnloser Unterkiefer 321,32 385,58 417,72 642,64
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer 79,68 95,62 103,58 159,36
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regel-
versorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 253,06 303,67 328,98 506,12
Festzuschüsse in € Ohne
Bonus 20%
Mit Bonus 30%
Doppelter FZ
Schwere Kost für
leichteres Arbeiten. Abrechnungshilfe für Festzuschüsse
Die Höhe der F estzuschussbeträge wir d sich voraussichtlich im F rühjahr 2016 dur ch die Anhebung der Pr eise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2016 noch v
erändern.
Gültig ab 01.01.2016
1.2 pw X X XO XO X X X X X X X X X X X X
31.1 w w 1.4 Stif t. k onf . 1.5 Stif t, g eg oss . 2.1 Lück e 1 Z ahn 2.2 Lück e 2 Z ähne 2.3 Lück e 3 Z ähne 2.4 Lück e 4 Z ähne 2.5 w eiter e Lück e 2. 6 dispar . P f.- zähne 3.1 Lück ensit . I I 3.2 TK 4.1, 4.3 Deckpr . 4.2, 4.4 z ah nl os P r. 4.5 Metallbasis 4.6 TK zu 4.1, 4.3 4.8 W ur zelstif tk ap . 4.9 Stützstif tr eg .
17.1 s w Einz elimpl. 7.2 s w ≠ 7.1 7.5 s w P roth .
1nur einmal je Gesamtbefund bei Total- und schleimhautgetragenen Deckprothesen 2 nach derzeitigem Stand der Festzuschuss-Richtlinien nur bei beidseitiger Freiendsituation und maximal 2 nebeneinander fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen 3 nur unter den auf Seite 4 der „Gemeinsamen Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde“ unter „Erneuerung von Suprakonstruktionen“ angegebenen Bedingungen kombinierbar 4 nur bei Reparaturen 5 nur bei Vorliegen der in der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 beschriebenen Voraussetzungen Die Befunde 1.3, 2.7 und 4.7 sind im Verblendbereich der ZE-Richtlinien in Verbindung mit den Befunden 1.1, 2.1-2.6, 3.2, 4.6 und 6.10 nach folgenden Regeln ansetzbar:•
Befund 1.3 ist in Verbindung mit Befund 1.1 je Einzelkrone im Verblendbereich ansetzbar.•
Befund 2.7 ist in Verbindung mit den Befunden 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 und 2.6 je Ankerkrone und je Brückenzwischenglied im Verblendbereich ansetzbar.•
Befund 4.7 ist in Verbindung mit den Befunden 3.2, 4.6 und 6.10 je Teleskopkrone bzw. je Sekundärteil einer Teleskopkrone im Verblendbereich ansetzbar. Die Ansetzbarkeit der Befunde 1.3, 2.7 und 4.7 richtet sich nach der Ansetzbarkeit und den Kombinationsmöglichkeiten der Befunde 1.1, 2.1-2.6, 3.2, 4.6 und 6.10. Soweit die Befunde 1.1, 2.1-2.6, 3.2, 4.6 und 6.10 mit anderen Befunden kombinierbar sind, sind auch die Befunde 1.3, 2.7 und 4.7 kombinierbar.X XO XO X X X X X X X X X X X X X X
3X XO XO X X X X X X X X X X X X
3XO X X X X X X X X X XO X X XO X X X X
3XO X X X X X X X X X XO X X XO X X X X
3X X X X X X X X X
2X
2X X X
3X X X X X X X X
2X
2X X X
3X X X X X X X X
X X X X X X
X X X X X X X X X X
X X X X X X X X X X
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2X
2X X X
X XO XO X
2X
2X
2X X X X
X X X X X X X
X X
X X X X X X X X
5X XO XO X X X X
4X
X X X X
4X X
X X X X X X X
X X X X X X X X X X X X X X
3X X X X X X X X X X X X X X
3X
3X
3X
3X
3X
3X
5X
3X
31.1
ww1.2
pw1.4
Stift, konf.1.5
Stift, gegoss.2.1
Lücke 1 Zahn2.2
Lücke 2 Zähne2.3
Lücke 3 Zähne2.4
Lücke 4 Zähne2.5
weitere Lücke2.6
dispar. Pf.-Zähne3.1
ww stiftkappe3.2
TK4.1,.4.3
Deckpr.4.2,.4.4
zahnlos Proth.1.1
Metall- basis4.6
TK zu 4.1,.4.34.8
Wurzel- stiftkappe4.9
Stütz- stiftreg.17.1
Einzel- impl.7.2
sw ≠ 7.17.5
sw Proth.Mögliche K ombinationen der Befunde und F estzuschüsse (Befundklassen 1-4, Befunde 7.1, 7.2, 7.5) X = im selben K ief er O = am selben Z ahn
Der Befund 6.4.1 ist nur in Verbindung mit Befund 6.4 ansetzbar. Wird eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare Versorgung oder Kombinationsversorgung um nur einen Zahn mit Maßnahmen im Kunststoffbereich erweitert, ist nur Befund 6.4, nicht aber Befund 6.4.1 ansetzbar. Bei Erweiterung einer Prothese um weitere Zähne ist je weiterem Zahn Befund 6.4.1 ansetzbar. Der Befund 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund 6.5 ansetzbar. Wird eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare Versorgung oder Kombinationsversorgung um nur einen Zahn mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich erweitert, ist nur Befund 6.5, nicht aber Befund 6.5.1 ansetzbar. Bei Erweiterung einer Prothese um weitere Zähne ist je weiterem Zahn Befund 6.5.1 ansetzbar. Im Übrigen richten sich die Kombinationsmöglichkeiten der Befunde 6.4.1 und 6.5.1 nach den Kombinationsmöglichkeiten der Befunde 6.4 und 6.5.
Univ ersitä tsstr aße 73 · 50931 K öln · E-Mail: k zb vpr@k zb v.de · Stand: Januar 2016
Her ausg eber :
1.1/1.2
Einzelkrone/ Teilkrone1.4/1.5
Stift, konf./ gegoss.2.1-2.6
Einzelkrone/ Teilkrone3.1
Lücken- situation II3.2
Telekop- krone4.1/4.3
Deck- prothese4.5
Metall- basis4.6
Teleskop- krone i.V.m. 4.1/4.34.8
Wurzelstift- kappe mit Knopfanker5.1-5.3
Interims- prothese6.0-6.5
WDH Prothese6.6
Unterfütt. Teilproth.6.7
Unterfütt. Total-/Deck- prothese6.8
Wiederein- gliederung6.9
Facette6.10
Teleskop: Primär oder Sekundär7.1/7.2
Einzel-/ Ankerkrone auf Impl.7.3
Facette7.4
Wiedereingl. Einzel-/Anker- krone kpl.7.7
WDH Prothese auf Impl.Mögliche K ombinationen Befunde und F estzuschüsse bei Wiederher stellungen / Er neuer ung v on Supr akonstr uktionen (Befundklassen 6, Befunde 7.3, 7.4, 7.7) 6.1 X X X X X X X X X X X
6.0 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 7.3 7.4 7.7
X X X X X X X X X X X X
X X X X X X X XO XO XO X X X
X X X X X X X X X X X X X
X X X X X X X X X X X X X X X X X X
X X X X X X X X X X
X X X X X
X X X
X X
X X X X X X
X X X X X X X X X X X X X X X XO X X X X X
X X X
X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XO X X X X X X X X X X X X X X X X X
X X X X X X X
X X X X X X
X X X X X X
X X X
X X XO X X X X
X X X X X X X X X XO
X X X X X = im selben K ief er O = am selben Z ahn
Befunde
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 31,13 37,36 40,47 62,26 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen,
je Ankerzahn 226,69 272,03 294,70 453,38
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhaut-
getragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 56,42 67,70 73,35 112,84 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer 100,56 120,67 130,73 201,12
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht
sofort möglich ist, je Kiefer 138,55 166,26 180,12 277,10
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer 181,48 217,78 235,92 362,96
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 264,19 317,03 343,45 528,38 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen,
auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 13,72 16,46 17,84 27,44 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 31,66 37,99 41,16 63,32 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wieder-
befestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 51,43 61,72 66,86 102,86 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundär-
teleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 74,51 89,41 96,86 149,02 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombi-
nationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 51,19 61,43 66,55 102,38 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombi-
nationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 7,99 9,59 10,39 15,98 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombi-
nationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 77,94 93,53 101,32 155,88 6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinations-
versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 13,40 16,08 17,42 26,80 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 60,59 72,71 78,77 121,18 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,
je Kiefer 78,23 93,88 101,70 156,46
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 10,11 12,13 13,14 20,22 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblend-
bereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 46,99 56,39 61,09 93,98
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 172,16 206,59 223,81 344,32
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone 136,56 163,87 177,53 273,12
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene
Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 84,58 101,50 109,95 169,16 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 41,89 50,27 54,46 83,78 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantat-
getragene Krone oder Brückenanker 10,33 12,40 13,43 20,66
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 309,83 371,80 402,78 619,66 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem
Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 10,33 12,40 13,43 20,66 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Total-
prothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 45,14 54,17 58,68 90,28 Festzuschüsse in € Ohne
Bonus 20%
Mit Bonus 30%
Doppelter FZ
Stand: 06.01.2016 KCH ZE KFO IP/FU PAR/KBR
Primärkassen Saarland
AOK 0,9820 0,8605 0,8310 1,0322
BKK 0,9820 0,8605 0,8310 1,0522
IKK 0,9820 0,8605 0,8310 1,0522
SVLFG vorm. LKK 0,9820 0,8605 0,8310 1,0522
Knappschaft 0,9820 0,8605 0,8310 1,0322
Ersatzkassen
vdek 0,9820 0,8605 0,8310 1,0322
Sonstige Kostenträger
Bundeswehr 1,0738 0,9220 0,9220 1,0738
Bundespolizei 1,0738 0,8969 0,9220 1,1452
Versorgungsamt je nach Kassenzugehörigkeit
Sozialamt (siehe AOK) 0,9820 0,8605 0,8310 1,0322
Berufsgenossenschaften 1,1400 *) 1,1400 1,1400
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Die vorstehende Tabelle enthält die aktuell gültigen Punktwerte. Der Zeitpunkt, ab dem die Punktwerte gültig sind, ergibt sich aus der umseitigen Aufstellung.
Änderungen seit der letzten Übersicht Stand 08.05.2015 in Fettdruck. Siehe auch Rückseite.
*) Siehe besonderes Gebührenverzeichnis
Bei der KFO-Behandlung gilt immer der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Bei der Versorgung mit ZE gilt bei den Primär- und Ersatzkassen der bundeseinheitliche Punktwert.
Für KCH-, IP-, FU-, PAR- und KBR-Leistungen gilt der Punktwert am Sitz der Krankenkasse, bei Wohnortkassen der Punktwert am Wohnort der/des Versicherten.
Punktwertübersicht für 2016
(umseitig Punktwerte ab 01.01.2012)
Punktwerte im Praxiscomputer geändert am: ____________________, durch: _________________
in Euro
Bitte wenden
Chronologische Punktwertübersicht ab 01.01.2012
KCH/PAR/KBR ZE KFO IP/FU
AOK ab 1.1.2012 0,8804 0,7771 0,7541 0,9320
AOK ab 1.1.2013 0,9333 0,7898 0,9810
AOK ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 ab 1.10.14: 1,085
AOK ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0322
AOK ab 1.1.2016 0,8605
BKK ab 1.1.2012 0,8993 0,7771 0,7571 0,9496
BKK ab 1.1.2013 0,9333 0,7898 1,0000
BKK ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 1,0265
BKK ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0522
BKK ab 1.1.2016 0,8605
IKK ab 1.1.2012 0,8804 0,7771 0,7571 0,9513
IKK ab 1.1.2013 0,9333 0,7898 1,0000
IKK ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 1,0265
IKK ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0522
IKK ab 1.1.2016 0,8605
LKK ab 1.1.2012 - 0,7771 0,7541 -
SVLFG (LKK) ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 1,0265
SVLFG (LKK) ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0522
SVLFG (LKK) ab 1.1.2016 0,8605
KN ab 1.1.2012 0,8676 0,7771 0,7431 0,9459
KN ab 1.4.2012 0,8804 0,7771 0,7541 0,9459
KN ab 1.1.2013 0,9333 0,7898 0,9810
KN ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 1,0070
KN ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0322
KN ab 1.1.2016 0,8605
vdek ab 1.1.2012 0,9465 0,7771 0,7896 0,9521
vdek ab 1.4.2012 0,9465 0,7771 0,7896 0,9778
vdek ab 1.1.2013 0,9333 0,7898 0,9810
vdek ab 1.1.2014 0,9580 0,8490 *) 0,8107 1,0070
vdek ab 1.1.2015 0,9820 0,8358 0,8310 1,0322
vdek ab 1.1.2016 0,8605
BARMER GEK ab 1.1.2011 0,9226 0,7620 0,7681 0,9428
BARMER GEK ab 1.1.2012 0,9404 0,7771 0,7795 0,9428
BARMER GEK ab 1.4.2012 0,9404 0,7771 0,7795 0,9683
Techniker KK ab 1.1.2011 0,9288 0,7620 0,7778 0,9521
Techniker KK ab 1.1.2012 0,9466 0,7771 0,7893 0,9521
Techniker KK ab 1.4.2012 0,9466 0,7771 0,7893 0,9778
DAK Gesundh. ab 1.1.2012 0,9443 0,7771 0,7879 0,9505
DAK Gesundh. ab 1.4.2012 0,9443 0,7771 0,7879 0,9762
*) ZE-Punktwert ab 1.4.2014
Fettdruck = neue Punktwerte Stand: 06.01.2016
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