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Leitfaden Äquivalenzanrechnungen für das Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

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Leitfaden Äquivalenzanrechnungen für das Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Juli 2021, Studienleitung Bachelor

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Anrechnung von Vorleistungen bei der Zulassung zum Studium ... 1

1 Rechtliche Grundlagen ... 2

2 Antragstellende ... 2

3 Verfahren ... 2

4 Kriterien für die Anrechnung ... 3

4.1 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Sozialpädagogik ... 3

4.2 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Kleinkinderziehung ... 5

4.3 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Gemeindeanimation ... 6

4.4 Bereits abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Master) von geisteswissenschaftlichen Fächern ... 7

4.5 Vergleichbare Studienfächer auf Ebene Bachelor oder Master ... 7

4.6 Besondere Regelungen ... 8

Teil 2 Anrechnung von Studienleistungen, nichtformaler Bildung und praktischer Leistungen während des Studiums... 9

1 Rechtliche Grundlagen ... 9

2 Verfahren und Kriterien bei der Anrechnung formaler Bildung gemäss §27 Abs 1 bis 4... 10

3 Verfahren und Kriterien bei der Anrechnung nichtformaler Bildung gemäss §27 Abs 4 bis 6 ... 10

4 Trinationales Zertifikat RECOS ... 10

Anhang: Antrag Äquivalenzanrechnungen ... 11

Teil 1

Anrechnung von Vorleistungen bei der Zulassung zum Studium

Studierende können sich Leistungen, welche sie in anderen Kontexten erbracht haben, als Äquivalenzen anrechnen lassen. Sie können den entsprechenden Antrag bei Studienbeginn für erbrachte Vorleistungen stellen.

Dieser Leitfaden regelt diese diversen Anrechnungen.

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1 Rechtliche Grundlagen

In der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor- und Master-Studiums in Sozialer Arbeit der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) (StuPO HSA FHNW) vom 10. Juli 2015 (Stand 1. September 2019) ist festgelegt:

2 Antragstellende

Es können alle Studierenden, welche Vorleistungen geltend machen wollen, zu

Studienbeginn einen Antrag stellen. Insbesondere Studierende, welche bereits anderswo studiert haben, können ein Gesuch um Anrechnung ihrer Vorleistungen stellen.

3 Verfahren

Die Gesuchstellung erfolgt nach Abschluss des ordentlichen Aufnahmeverfahrens ins Bachelor-Studium an der HSA FHNW und vor Studienbeginn.

Die Studierenden stellen bis Studienbeginn mit vorgegebenem Formular (siehe Anhang) einen Antrag an die Mitarbeitenden der Zulassung um Anrechnung ihrer Vorleistungen. Dem Antrag sind beizulegen:

§15 Vorleistungen

1 Studienanwärterinnen und -anwärter, die an einer anerkannten Hochschule im In- oder Ausland Studienleistungen und entsprechende ECTS-Kreditpunkte erworben haben, können Antrag auf Anrechnung stellen.

2 Studienanwärterinnen und -anwärter, die im Rahmen nichtformaler Bildung im Sinne des Bundesgesetzes über die Weiterbildung und praktischer Leistungen Kompetenzen erworben haben, können Antrag auf Anrechnung stellen.

§16 Voraussetzungen der Anrechnung

1 Studienanwärterinnen und -anwärter müssen die auf mindestens äquivalenter Studienstufe erworbenen ECTS-Kreditpunkte gemäss §15 Abs. 1 im Rahmen des Zulassungsverfahrens schriftlich vor Studienbeginn nachweisen. Die zuständige Studienleiterin, der zuständige Studienleiter entscheidet über deren Anrechnung.

2 Studienanwärterinnen und -anwärter müssen den Kompetenzerwerb gemäss §15 Abs. 2 im Rahmen des Zulassungsverfahrens schriftlich nachweisen. Als Nachweis dient eine Bestätigung seitens der Anbieterin, des Anbieters von nichtformaler Bildung bzw. einer Stelle, die in der Lage ist, die praktische Leistung und den Aufbau der Kompetenzen zu attestieren. Die zuständige Studienleiterin, der zuständige Studienleiter entscheidet abschliessend über deren Anrechnung.

3 Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Anrechnung.

4 Anrechenbare Vorleistungen können nur einmal zur Anrechnung gelangen und dürfen maximal 10 Jahre zurückliegen.

5 Für die Prüfung der Anrechnung von Vorleistungen gemäss §15 Abs. 2 wird vorgängig eine Gebühr erhoben.

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3 - Auflistung der Module des Bachelors in Sozialer Arbeit der Hochschule für Soziale

Arbeit, welche angerechnet werden sollen, und welche Vorleistungen dafür angerechnet werden sollen.

- Bestätigung der erworbenen ECTS-Kreditpunkte einer anerkannten Hochschule im In- und Ausland auf mindestens äquivalenter Studienstufe und Beschreibung der Modulinhalte.

- Bestätigung seitens der Anbieterin, des Anbieters von nichtformaler Bildung bzw.

einer Stelle, die in der Lage ist, die praktische Leistung und den Aufbau der

Kompetenzen zu attestieren und Beschreibung der Leistung sowie der entwickelten Kompetenzen.

Bei den Anträgen ist darzulegen, dass die anrechenbaren Vorleistungen nicht schon

anderswo angerechnet wurden und maximal 10 Jahre zurückliegen. Ausnahmen können bei stetiger Weiterbildung und Tätigkeit in diesem Fachgebiet gemacht werden.

Bei Anträgen von nichtformaler Bildung gemäss §15 Abs. 2 StuPO HSA FHNW wird eine Gebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt. Die Anrechnung erfolgt erst nach bezahlter Gebühr. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, sollte es zu keiner Anrechnung kommen.

Die Mitarbeitenden der Zulassung prüfen den Antrag und machen zuhanden der Studienleitung Bachelor eine Empfehlung.

Die Studienleitung Bachelor entscheidet abschliessend. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Anrechnung.

Der bewilligte Antrag zur Äquivalenzanrechnung wird dokumentiert und die angerechneten Studienleistungen werden im Transcript of Records (TOR) ausgewiesen.

4 Kriterien für die Anrechnung

4.1 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Sozialpädagogik

Aufgrund der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

«Sozialpädagogik HF» und gemäss den Vorgaben von swissuniversities1 rechnet die Hochschule für Soziale Arbeit nachstehende ECTS-Kreditpunkte an.

4.1.1 Anrechnung bei den Studienformen Vollzeit, Teilzeit, studienbegleitende Praxisausbildung

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Sozialpädagogik HF»

angerechnet:

BA103 Sozialisation, Entwicklung und Bildung 06 ECTS BA105 Lebenslagen, Soziale Probleme und Unterstützungssysteme 06 ECTS BA106 Grundlagen des professionellen Handelns 06 ECTS

BA109 Portfolio – Kompetenzen reflektieren 06 ECTS

BA111 Grundlagen Kommunikation, Gesprächsführung und Beratung 06 ECTS BA131 Praxismodul I: Praxisausbildung in der Organisation (PAiO I) 21 ECTS

BA134ab Kasuistik I: Einführung 05 ECTS

11 https://www.swissuniversities.ch/themen/studium/zulassung-zu-den-fachhochschulen/abschluesse-der- hoeheren-berufsbildung

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4 BA135a KasuistikII: Im Praxiskontext (Kasuistik und Prozessgestaltung) 02 ECTS2 Vertiefungsrichtung Behinderung und Beeinträchtigung oder Kindheit und Jugend 18 ECTS

pauschal 1 Wahlmodul 03 ECTS

Total 79 ECTS Das Praxismodul 2 (BA 132) kann auch als Projektwerkstatt (BA133) absolviert werden. Es wird empfohlen, das Praxismodul (BA132 oder BA133) für die eigene zukünftige Profilbildung zu nutzen und in dem entsprechenden Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu absolvieren.

Alle anderen Pflichtmodule sowie die erforderlichen Wahlpflicht- und Wahlmodule sind zu absolvieren:

BA 101 BA 108 BA 136 a und b 3 Wahlpflichtmodule

BA 102 BA 110 BA 135b 2 Wahlmodule

BA 104 BA 112 BA 132

BA 107 BA 115

4.1.2 Anrechnung bei der Pilotstudienform Freiform:

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Sozialpädagogik HF»

angerechnet:

BA01 Portfolio-Prozess, Teil 1 und 2 6 ECTS

BA1.1 bis BA1.4 Einführung in die Soziale Arbeit 24 ECTS BA2.1 bis BA2.3 Grundlagen der Sozialen Arbeit 18 ECTS BA3.1 bis BA3.2 Vertiefung der Sozialen Arbeit 12 ECTS BA4.1 bis BA4.2 Spezialisierung in der Sozialen Arbeit 12 ECTS

Pauschal 2 Wahlmodule 6 ECTS

Total 78 ECTS Dabei sind entsprechend der Anrechnungen in den anderen drei Studienformen folgende Kompetenz- und Wissensbereiche als äquivalent angerechnet:

- Sozialisation, Entwicklung und Bildung

- Lebenslagen, Soziale Probleme und Unterstützungssysteme - Grundlagen des professionellen Handelns

- Grundlagen Kommunikation, Gesprächsführung und Beratung - Teilweise (Selbst-)reflexion

Alle anderen Pflichtmodule sowie die erforderlichen Wahlpflicht- und Wahlmodule sind zu absolvieren:

BA01 Portfolio-Prozess, Teil 3 03 ECTS

BA02 Portfolio-Nachweis 09 ECTS

BA03 Praxisphase 21 ECTS

BA04 Praxisarbeit 09 ECTS

BA05 Bachelor-Thesis

Total 09 ECTS 51 ECTS Es sind 8 Wahlpflichtmodule aus den Anspruchsniveaus der Pilotstudienform zu wählen (Total 48 ECTS).

Es ist 1 Wahlmodul aus dem Angebot des Bachelors zu wählen (3 ECTS).

2 BA 135 besteht aus zwei Teilen und wird in zwei Semestern studiert, BA 135a begleitend zum Praxismodul 1 und BA 135b begleitend zum Praxismodul 2. Es werden insgesamt 5 ECTS-Kreditpunkte vergeben, die Anrechnung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss von BA 135b.

(5)

5 Die Praxisphase kann auch in erprobender Form erfolgen oder als Projektwerkstatt BA133 absolviert werden, welche dann als äquivalent zu BA03 angerechnet wird. Es wird

empfohlen, die Praxisphase für die eigene zukünftige Profilbildung zu nutzen und in dem entsprechenden Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu absolvieren.

4.2 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Kleinkinderziehung

Aufgrund der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

«Kleinkinderziehung HF» und gemäss den Vorgaben von swissuniversities3 rechnet die Hochschule für Soziale Arbeit nachstehende ECTS-Kreditpunkte an.

4.2.1 Anrechnung bei den Studienformen Vollzeit, Teilzeit, studienbegleitende Praxisausbildung:

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Kleinerziehung HF»

angerechnet:

BA103 Sozialisation, Entwicklung und Bildung 06 ECTS BA105 Lebenslagen, Soziale Probleme und Unterstützungssysteme 06 ECTS BA106 Grundlagen des professionellen Handelns 06 ECTS

BA109 Portfolio – Kompetenzen reflektieren 06 ECTS

BA111 Grundlagen Kommunikation, Gesprächsführung und Beratung 06 ECTS

BA134ab Kasuistik I: Einführung 05 ECTS

pauschal 1 Wahlmodul 03 ECTS

Total 38 ECTS Alle anderen Pflichtmodule sowie die erforderlichen Wahlpflicht- und Wahlmodule sind zu absolvieren:

BA 101 BA 108 BA 135 a und b

BA 102 BA 110 BA 136 a und b

BA 104 BA 112 BA 131

BA 107 BA 115 BA 132 oder BA133

6 Wahlpflichtmodule (davon 1 Vertiefungsrichtung) 2 Wahlmodule

4.2.2 Anrechnung bei der Pilotstudienform Freiform:

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Kleinerziehung HF»

angerechnet:

BA1.1 bis BA1.3 Einführung in die Soziale Arbeit 18 ECTS BA2.1 bis BA2.3 Grundlagen der Sozialen Arbeit 18 ECTS Total 36 ECTS Es sind alle Pflichtmodule zu absolvieren:

BA01 Portfolio-Prozess 09 ECTS

BA02 Portfolio-Nachweis 09 ECTS

BA03 Praxisphase 21 ECTS

BA04 Praxisarbeit 09 ECTS

33 https://www.swissuniversities.ch/themen/studium/zulassung-zu-den-fachhochschulen/abschluesse-der- hoeheren-berufsbildung

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6 BA05 Bachelor-Thesis

Total 09 ECTS 57 ECTS Es sind 13 Wahlpflichtmodule aus den Anspruchsniveaus der Pilotstudienform zu wählen (Total 78 ECTS).

Es sind 3 Wahlmodule aus dem Angebot des Bachelors zu wählen (9 ECTS).

4.3 Anrechnung bei Absolventen, Absolventinnen der Höheren Fachschulen in Gemeindeanimation

Aufgrund der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

«Gemeindeanimation HF» und gemäss den Vorgaben von swissuniversities4 rechnet die Hochschule für Soziale Arbeit nachstehende ECTS-Kreditpunkte an.

4.3.1 Anrechnung bei den Studienformen Vollzeit, Teilzeit, studienbegleitende Praxisausbildung:

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Gemeindeanimation HF»

angerechnet:

BA105 Lebenslagen, Soziale Probleme und Unterstützungssysteme 06 ECTS BA106 Grundlagen des professionellen Handelns 06 ECTS

BA109 Portfolio – Kompetenzen reflektieren 06 ECTS

BA110 Grundlagen der professionellen Kooperation 06 ECTS BA111 Grundlagen Kommunikation, Gesprächsführung und Beratung 06 ECTS BA131 Praxismodul I: Praxisausbildung in der Organisation (PAiO I) 21 ECTS

BA134ab Kasuistik I: Einführung 05 ECTS

BA135a Kasuistik II: Im Praxiskontext (Kasuistik und Prozessgestaltung) 02 ECTS5 BA261-263 Vertiefungsrichtung Soziale Ungleichheit und Raum 18 ECTS

pauschal 1 Wahlmodul 03 ECTS

Total 79 ECTS Das Praxismodul 2 (BA 132) kann auch als Projektwerkstatt (BA133) absolviert werden. Es wird empfohlen, das Praxismodul (BA132 oder BA133) für die eigene zukünftige Profilbildung zu nutzen und in dem entsprechenden Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu absolvieren.

Alle anderen Pflichtmodule sowie die erforderlichen Wahlpflicht- und Wahlmodule sind zu absolvieren:

BA 101 BA 107 BA 136 a und b 3 Wahlpflichtmodule

BA 102 BA 108 BA 135b 2 Wahlmodule

BA 103 BA 112 BA 132

BA 104 BA 115

44 https://www.swissuniversities.ch/themen/studium/zulassung-zu-den-fachhochschulen/abschluesse-der- hoeheren-berufsbildung

5 BA 135 besteht aus zwei Teilen und wird in zwei Semestern studiert, BA 135a begleitend zum Praxismodul 1 und BA 135b begleitend zum Praxismodul 2. Es werden insgesamt 5 ECTS-Kreditpunkte vergeben, die Anrechnung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss von BA 135b.

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7 4.3.2 Anrechnung bei der Pilotstudienform Freiform:

Folgende Module werden als Äquivalenz für den Abschluss «Gemeindeanimation HF»

angerechnet:

BA1.1 bis BA1.4 Einführung in die Soziale Arbeit 24 ECTS BA2.1 bis BA2.3 Grundlagen der Sozialen Arbeit 18 ECTS BA3.1 bis BA3.3 Vertiefung der Sozialen Arbeit 18 ECTS BA4.1 bis BA4.3 Spezialisierung in der Sozialen Arbeit 18 ECTS Total 78 ECTS Es sind alle Pflichtmodule zu absolvieren:

BA01 Portfolio-Prozess 09 ECTS

BA02 Portfolio-Nachweis 09 ECTS

BA03 Praxisphase 21 ECTS

BA04 Praxisarbeit 09 ECTS

BA05 Bachelor-Thesis

Total 09 ECTS 57 ECTS Die Praxisphase kann auch in erprobender Form erfolgen oder als Projektwerkstatt BA133 absolviert werden, welche dann als äquivalent zu BA03 angerechnet wird. Es wird

empfohlen, die Praxisphase für die eigene zukünftige Profilbildung zu nutzen und in dem entsprechenden Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu absolvieren.

Es sind 6 Wahlpflichtmodule aus den Anspruchsniveaus der Pilotstudienform zu wählen (Total 36 ECTS).

Es sind 3 Wahlmodule aus dem Angebot des Bachelors zu wählen (9 ECTS).

4.4 Bereits abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Master) von geisteswissenschaftlichen Fächern

Haben Studierende ein Studium in einem geisteswissenschaftlichen Fach abgeschlossen, können i.d.R. Module angerechnet werden, welche die Kompetenzen zum

wissenschaftlichen Arbeiten entwickelt haben. Das sind in den Studienformen Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitende Praxisausbildung namentlich BA104 und BA108.

In der Pilotstudienform können entsprechend BA1.1 und BA2.1 sowie Wahlmodule angerechnet werden.

Eine Bachelor-Thesis wird nie angerechnet. Um ein Diplom der HSA FHNW zu erhalten, müssen mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte an der HSA FHNW erworben werden.

4.5 Vergleichbare Studienfächer auf Ebene Bachelor oder Master

Haben Studierende ein Studium in einem vergleichbaren Fach abgeschlossen sind die Vorleistungen im Einzelfall zu überprüfen. Das Anrechnen einer ganzen Vertiefungsrichtung ist sorgfältig zu prüfen.

In den Studienformen Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitende Praxisausbildung können - bei (sozial-) pädagogischen Studienrichtungen je nach erbrachten Leistungen

folgende Module angerechnet werden: BA103, BA105, Vertiefungsrichtung Kindheit und Jugend

- bei gesundheitsorientierten Studienrichtungen (z. B. FH Pflege) je nach erbrachten Leistungen folgende Module angerechnet werden: BA105, 1-2 Wahlpflichtmodule aus der Vertiefungsrichtung Gesundheit und Krankheit

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8 In der Pilotstudienform Freiform können entsprechend Wahlpflichtmodule auf den

verschiedenen Anspruchsniveaus wie auch Wahlmodule angerechnet werden.

4.6 Besondere Regelungen 4.6.1 Portfolio

Studierende, welche bereits Portfolio-Erfahrung mitbringen, wird in den Studienformen Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitende Praxisausbildung das Modul BA109 angerechnet.

Studierende, welche keine solche Erfahrung haben, jedoch bis Studienabschluss

voraussichtlich keine 3 Jahre mehr studieren, müssen als Ersatz für das Modul BA109 ein zusätzliches Wahlpflichtmodul absolvieren.

In der Pilotstudienform Freiform sind die Pflichtmodule BA01 Portfolio-Prozess und BA02 Portfolio-Nachweis immer zu absolvieren. Der Portfolio-Prozess wird auf die verbleibende Studiendauer verdichtet und Teile davon angerechnet.

4.6.2 Anrechnung Praxis

Es kann maximal ein Praxismodul (BA 131) angerechnet werden, wenn:

- mindestens 6 Jahre Praxiserfahrungen zu mindestens 50% in der Sozialen Arbeit dokumentiert sind (Unterbrüche wegen familiären Verpflichtungen sind zu

berücksichtigen) und

- ein Weiterbildungsnachweis in der Sozialen Arbeit, mind. Stufe CAS, vorliegt Die Praxiserfahrung wie auch der Abschluss des CAS dürfen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

Das Praxismodul 2 (BA 132) kann auch als Projektwerkstatt (BA133) absolviert werden.

4.6.3 Nachweis nichtformaler Bildung im Sinne des Bundesgesetzes über die Weiterbildung und praktischer Leistungen

Studierende, welche nichtformale Bildung gemäss StuPO HSA FHNW §15 Abs 26, als äquivalent anrechnen lassen möchten, haben die Leistungen und die erfolgte

Kompetenzentwicklung in Bezug auf das Kompetenzprofil der HSA FHNW detailliert zu beschreiben und durch eine Anbieterin, Anbieter von nichtformaler Bildung bzw. einer Stelle, die in der Lage ist, die Leistung und den Aufbau der Kompetenzen zu bestätigen.

Weiterbildungen gehören gemäss Vorgaben des Bundes zum Bereich der nichtformalen Bildung7.

Ausschlaggebend für die Anrechnung sind Inhalt, Umfang und Anforderungen der erbrachten Leistungen.

Bei Anträgen von nichtformaler Bildung wird eine Gebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt.

Die Anrechnung erfolgt erst nach bezahlter Gebühr. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, sollte es zu keiner Anrechnung kommen. Sind in der Weiterbildung ECTS-Kreditpunkte auf Hochschulstufe attestiert worden, zählt eine vereinfachte Äquivalenzanrechnung ohne Kostenfolge.

6 https://www.fhnw.ch/de/studium/studien-und-pruefungsordnungen-der-hochschulen-fhnw

7 https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/weiterbildung/dokumentation-weiterbildungsgesetz.html

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Teil 2

Anrechnung von Studienleistungen, nichtformaler Bildung und praktischer Leistungen während des Studiums

Studierende können sich Leistungen, welche sie in anderen Kontexten erbracht haben, als Äquivalenzen anrechnen lassen. Für die Anrechnung von Leistungen während des Studiums ist vor deren Antritt eine Anrechnungsvereinbarung abzuschliessen.

Dieser Leitfaden regelt diese diversen Anrechnungen.

1 Rechtliche Grundlagen

In der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor- und Master-Studiums in Sozialer Arbeit der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) (StuPO HSA FHNW) vom 10. Juli 2015 (Stand 1. September 2019) ist festgelegt:

§27

Formale Bildung

Anrechnungs- vereinbarung

Nichtformale Bildung

Anrechnung von Studienleistungen, nichtformaler Bildung und praktischer Leistungen während des Studiums

1 Module, die an einer anerkannten Hochschule im In- oder Ausland erfolgreich absolviert wurden und andere formale Bildung auf tertiärer Stufe, können angerechnet werden, wenn sie nachgewiesen und von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW als gleichwertig anerkannt sind.

2 Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nach Inhalt, Umfang und Anforderungen. Vorzulegen ist ein schriftlicher Leistungsbeleg der entsprechenden Hochschule. Die zuständige Studienleiterin, der zuständige Studienleiter entscheidet abschliessend über die Anrechnung.

3 Studierende, die auswärtige Studienleistungen anrechnen lassen wollen, müssen vor Antritt des Mobilitätsaufenthaltes mit der zuständigen Studienleiterin, dem zuständigen Studienleiter eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Diese regelt, gestützt auf die Mobilitätsvereinbarung, Studienort, eingeschriebene Module,

Zeitrahmen, Regelung der Praxisausbildung etc.

4 Zur Erleichterung von Mobilitätsaufenthalten der Studierenden schliesst die Hochschule mit anderen Hochschulen Anrechnungsvereinbarungen

5 ab. Studierende, die im Rahmen nichtformaler Bildung und praktischer Leistungen Kompetenzen erwerben möchten, müssen vor Erbringung der entsprechenden Leistungen mit der zuständigen Studienleiterin, dem zuständigen Studienleiter eine Anrechnungsvereinbarung

abschliessen. Diese regelt, inwiefern diese Leistungen als gleichwertig angerechnet werden können. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nach Inhalt, Umfang und Anforderungen.

6 Für die Anrechnung ist der Kompetenzerwerb schriftlich nachzuweisen.

Als Nachweis dient eine Bestätigung seitens der Anbieterin, des

Anbieters von nichtformaler Bildung bzw. einer Stelle, die in der Lage ist,

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2 Verfahren und Kriterien bei der Anrechnung formaler Bildung gemäss §27 Abs 1 bis 4

Das International Office der HSA FHNW schliesst mit interessierten Studierenden, welche an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland Module absolvieren wollen, eine

Mobilitätsvereinbarung vor Antritt des Aufenthaltes ab. Die Studienleitung Bachelor

entscheidet abschliessend über die Anrechnung. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nach Inhalt, Umfang und Anforderungen. Nach Abschluss der Module ist ein schriftlicher

Leistungsbeleg der entsprechenden Hochschule vorzulegen, welcher vom International Office überprüft wird.

3 Verfahren und Kriterien bei der Anrechnung nichtformaler Bildung gemäss §27 Abs 4 bis 6

Die Mitarbeitenden der Studierendenberatung schliessen mit interessierten Studierenden, die im Rahmen nichtformaler Bildung und praktischer Leistungen Kompetenzen erwerben möchten, eine Anrechnungsvereinbarung vor Erbringung der entsprechenden Leistungen.

Die Studienleitung Bachelor entscheidet abschliessend über die Anrechnung. Die

Anrechnungsvereinbarung regelt, inwiefern diese Leistungen als gleichwertig angerechnet werden können. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nach Inhalt, Umfang und

Anforderungen. Namentlich werden nachstehende Angaben benötigt, welche auch im Antragsformular für Äquivalenzen anzugeben sind:

- Bezeichnung des Kurses/Leistung

- Bezeichnung der Stelle/der Anbieterin, des Anbieters - Wahrgenommene Aufgaben und aufgewendete Zeit - Lernziele und Kompetenzzuwachs

- Äquivalenzantrag für ein Modul im Bachelor Soziale Arbeit, wobei der thematische Bezug dargestellt werden muss.

Für die Anrechnung ist der Kompetenzerwerb schriftlich nachzuweisen. Als Nachweis dient eine Bestätigung seitens der Anbieterin, des Anbieters von nichtformaler Bildung bzw. einer Stelle, die in der Lage ist, die praktische Leistung und den Aufbau der Kompetenzen zu attestieren. Der schriftliche Leistungsbeleg wird von den Mitarbeitenden der

Studierendenberatung überprüft.

4 Trinationales Zertifikat RECOS

Innerhalb des Bachelors Soziale Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW kann beim Besuch zusätzlicher Module ein trinationales Zertifikat absolviert werden. Das Programm beinhaltet 7 Bausteine (Einführungsseminar BA305, Fachsprachkurs BA304, Trinationales Seminar BA405, einwöchiges Blockseminar an Partnerhochschule,

zweimonatiges Praktikum im anderssprachigen Ausland, Abschlussbericht und Kolloquium).

die praktische Leistung und den Aufbau der Kompetenzen zu

attestieren. Die zuständige Studienleiterin, der zuständige Studienleiter entscheidet abschliessend über die Anrechnung.

7 Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Anrechnung.

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11 Die Module können auch einzeln belegt werden und wie folgt im Bachelor angerechnet werden:

- BA305 und BA405 können alternativ auch als Wahlpflichtmodul angerechnet werden.

- Blockseminar an Partnerhochschule kann über das International Office als Wahlmodul angerechnet werden.

- Das zweitmonatige Praktikum kann ausgeweitet und dann als reguläres Praktikum im BA der HSA anerkannt werden (BA 131 oder BA 132). Die Anerkennung der

Praxisstelle läuft über das International Office.

- Falls das RECOS-Praktikum zu einem Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studiums erweitert wurde, ist es möglich die RECOS-Abschlussarbeit als Arbeit im

Kasuistikmodul (BA 135 a oder b) anrechnen zu lassen.

Für den Antrag ist ebenfalls das Formular Äquivalenzantrag zu verwenden.

Die Studienleitung Bachelor entscheidet abschliessend über die Anrechnung.

Formloser Antrag zur Äquivalenzanrechnungen

Die zuständige Person der Zulassung und Studierendenberatung ist über diese Emailadresse zu kontaktieren: info.studierendenberatung.hsa@fhnw.ch

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