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MELDEFORMULAR ZUM INVERKEHRBRINGEN(Bitte die Meldeunterlagen per E-Mail einreichen)(Zutreffendes bitte ankreuzen)

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lebensmittel und Ernährung

Ort, Datum :      

E-Mail: lme@blv.admin.ch

MELDEFORMULAR ZUM INVERKEHRBRINGEN

(Bitte die Meldeunterlagen per E-Mail einreichen)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

einer Säuglingsanfangsnahrung

(Art. 5 bis 11 der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE))

eine Folgenahrung

(Art. 12 bis 17 der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE))

einem Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

(Art. 23 bis 31 der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE))

(Alle Angaben unterstehen dem Amtsgeheimnis. Der Antrag enthält die zum Zeitpunkt der Anmeldung möglichen Angaben)

1. Meldende Firma :

(Firma welche die Verantwortung des Produktinverkehrbringens trägt.)

Firma :      

Adresse :      

Telefon/Fax :      

E-Mail :      

2. Produktname : Fantasiename

3. Anlagen:

(Obligatorisch, die Meldung ist nur vollständig wenn die unten aufgelisteten Anlagen mitgeliefert werden)

1. Etikette und/oder Verpackung (oder ggf. deren Farbandrücke in den tatsächlichen Abmessungen).

2. Genaue Rezeptur des Herstellers/der Herstellerin mit exakten Mengenangaben für jede Zutat, ausgedrückt in g / 100 g oder in % (bei Lebensmitteln für

besondere medizinische Zwecke).

Wichtige Hinweise:

061/2014/00084 \ COO.2101.102.7.234608 / 201.05.00.02

(2)

 Diese Meldung stellt die Hersteller, Importeure oder Inverkehrbringer nicht frei von der selbstverantwortlichen Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen gemäss Art. 26 des Lebensmittelgesetzes (LMG, SR 817.0).

 Das BLV prüft weder die Etiketten und Verpackungen noch die Zusammensetzung.

Die abschliessende Beurteilung der Verkehrsfähigkeit (inkl. Etikettierung) obliegt den Kantonalen Vollzugsbehörden.

 Bei Änderung des Produktnamens (und/oder auch bei Änderung des

Verwendungszwecks respektive der Rezeptur bei Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke), muss eine neue Meldung beim BLV erfolgen.

Mit der untenstehenden Unterschrift der verantwortlichen Person, bestätigt die Firma, dass das gemeldete Produkt den betreffenden gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht.

Name, Vorname und Unterschrift der verantwortlichen Person:

     

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