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3.69 Kündigungsfristen bei unter 25-Jährigen Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2014

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

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3.69 Kündigungsfristen bei unter 25-Jährigen

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2014

Im Gesetz für die Kündigungsfristen fordert der BDKJ vom Gesetzgeber die Streichung des Satzes

„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25.

Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ (§ 622 Absatz 2 Satz 2 BGB).

Wir fordern somit, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, für die Berechnung der Kündigungsfrist – sofern diese nicht tarifvertraglich anders geregelt ist – berücksichtigt werden.

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