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Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

Jahrgang 28 Rathenow, 2021-04-19 Nr. 11

Inhaltsverzeichnis

Ergänzende Bekanntmachung

hinsichtlich der Überschreitung des 7-Tage- Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen mit dem SARS-

CoV-2-Virus 156

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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 156

Ergänzende Bekanntmachung

hinsichtlich der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfekti- onen je 100.000 Einwohner*innen mit dem SARS-CoV-2-Virus

Der Landkreis Havelland hat am 26.03.2021 öffentlich bekanntgegeben, dass laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.branden- burg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) die 7-Tage-Inzidenz an diesem Tag den Wert von 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde.

Seither hat die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht mehr unterschritten.

Damit gelten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 der Siebten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Lan- des Brandenburg, in der Fassung vom 18.04.2021, folgende Schutzmaßnahmen:

1. abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Per- son gestattet,

2. abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Un- terhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

3. abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

4. abweichend von § 8 Absatz 1 sind alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen; hiervon ausgenommen sind Ver- kaufsstellen des Einzelhandels mit Mischsortimenten, deren zugelassene Sortimentsteile im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 überwiegen; die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen; wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung nach Halbsatz 1 bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Ver- kaufsstelle,

5. abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist die Sportausübung auf allen Sport- anlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haus- halts zulässig; die Ausübung von Kontaktsport mit haushaltsfremden Personen ist untersagt,

6. abweichend von § 23 Absatz 1 sind alle dort genannten Einrichtungen für den Publikumsver- kehr zu schließen,

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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 157

7. in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet; triftige Gründe in diesem Sinne sind insbeson- dere:

a) der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensge- fährtinnen und Lebensgefährten,

b) die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,

c) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,

d) die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedroh- lichen Zuständen,

e) die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,

f) die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,

g) die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

h) das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,

i) die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nichtreligiösen Hochzeiten und Bestattungen,

j) die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen, mit Ausnahme privater Feiern und sonstiger Zusammenkünfte nach § 7 Absatz 5,

k) die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdaus- übung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die o.g. Regelungen verstößt, handelt gemäß § 25 b Abs. 2 ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ord- nungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, § 25 Absatz 3 der Siebten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 73 Absatz 2 IfSG.

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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 158

Die Anordnung der o.g. Schutzmaßnahmen gilt seit dem Folgetag der Bekanntmachung der Überschrei- tung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an drei aufeinanderfol- genden Tagen, mithin seit dem 27.03.2021. Da die 7-Tage-Inzidenz seither nicht unter 100 gesunken ist, war diese jeweils zu verlängern. Die aktuelle Verlängerung um eine Woche gilt seit dem 17.04.2021.

Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, soweit die 7-Tage-Inzidenz vom dritten bis fünften Tag der Verlängerung ununterbrochen unter 100 liegt und die Unterschreitung vom Landkreis Havelland entsprechend öffentlich bekannt gegeben worden ist.

Anderenfalls ist diese wiederum um eine Woche zu verlängern.

Rathenow, 2021-04-19

gez.

Lewandowski Landrat

Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Caterina Rönnert, Norman Giese

Erscheinungsweise: unregelmäßig

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen und Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee zur kosten- losen Abholung bereit.

Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.

Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.

Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlussvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreista- ges, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse des Landkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegen vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen bis zum Tag der betreffenden Sitzung während der Stunden, i n denen die Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, zur Einsichtnahme für jedermann in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Str. 9 in 14612 Falkensee aus.

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