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Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat

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20210160 - 20130166, 20130267, 20170084, 20170159, 20180370, 20190126, 20190089, 20190128, 20190251

Bericht

des Gemeinderates an den Stadtrat

betreffend

Erheblich erklärte Motionen und Postulate / 2-Jahresfrist

(Direktion Bau, Energie und Umwelt)

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Sehr geehrte Frau Stadtratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Art. 42 Abs. 2 und Art. 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates vom 11. Dezember 1996 (SGR 1.5.1-1) verpflichten den Gemeinderat, erheblich erklärte Motionen und Postulate innert zwei Jahren nach ihrer Erheblicherklärung zu erfüllen und um Abschreibung des Vorstosses oder – wenn noch nicht erfüllt – um Fristverlängerung zu ersuchen.

Für folgende parlamentarische Vorstösse wird um eine Fristverlängerung oder um Abschreibung nachgesucht:

1. Motion 20130166, Salome Strobel, Fraktion SP, «Für eine attraktive Langsamverkehrsachse Madretsch-Innenstadt im Zusammenhang mit dem Bau der Esplanade»

Ablauf der Frist: Ende August 2021

Die Motion 20130166 wurde am 21.11.2013 als erheblich erklärt.

Das Projekt für eine Langsamverkehrsachse «Gartenstrasse» ist in Bearbeitung:

- im Abschnitt zwischen Alexander-Schöni-Strasse und Silbergasse stehen die Arbeiten in Abhängigkeit mit der privaten Überbauung Esplanade Nordost und Nordwest. Eine erste Etappe der Arbeiten für die Oberflächengestaltung wurde 2018 realisiert. Die definitive Gestaltung ist abhängig von der privaten Überbauung Nordwest und kann voraussichtlich im Jahr 2022 realisiert werden.

- im Abschnitt zwischen Mattenstrasse und der Madretschschüss konnte der Landerwerb abgeschlossen werden.

- im Abschnitt zwischen der Madretschschüss und Madretschstrasse gestaltete sich der Landerwerb wegen der hohen Anzahl an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zeitaufwändig. An seiner Sitzung vom 27.02.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Übertrag der fraglichen Grundstücke in den Besitz der Stadt Biel mit einer Feststellungsverfügung gestützt auf Art. 109 Abs. 2 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG;

BSG 721.0) erreicht werden soll. Ferner erging der Auftrag, das Wegrecht für die Velo- und Fussgängerroute auf Grundstücken, die in privatem Besitz bleiben, mit Dienstbarkeitsverträgen zu sichern. Diese Geschäfte in der Federführung der Finanzdirektion sind noch hängig.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist zur Erfüllung der Motion 20130166 bis Ende August 2023 zu verlängern.

2. Überparteilicher Vorstoss 20130267, Max Wiher, Fraktion GLP, Urs Brassel, Fraktion FDP/PRR/EVP/EDU, Pablo Donzé, Fraktion Grüne, Salome Stroble, Fraktion SP, Friedrich Thomke, Fraktion BVP/CVP/BDP, «Mehr Sicherheit für den Langsamverkehr rund um den Kreuzplatz» (Punkte 1 und 3 Motion, Punkt 2 Postulat)

Ablauf der Frist: Ende August 2021

Punkt 1+3 wurden am 18.12.2013 als erheblich erklärt. Punkt 2 wurde in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt.

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Zu Punkt 1 der Motion: Das Projekt für eine Langsamverkehrsachse «Gartenstrasse» ist in Bearbeitung:

- im Abschnitt zwischen Alexander-Schöni-Strasse und Silbergasse stehen die Arbeiten in Abhängigkeit mit der privaten Überbauung Esplanade Nordost und Nordwest. Eine erste Etappe der Arbeiten für die Oberflächengestaltung wurde 2018 realisiert. Die definitive Gestaltung ist abhängig von der privaten Überbauung Nordwest.

- im Abschnitt zwischen Mattenstrasse und der Madretschschüss konnte der Landerwerb abgeschlossen werden.

- im Abschnitt zwischen der Madretschschüss und Madretschstrasse gestaltet sich der Landerwerb wegen der hohen Anzahl an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zeitaufwändig. An seiner Sitzung vom 27.02.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Übertrag der fraglichen Grundstücke in den Besitz der Stadt Biel mit einer Feststellungsverfügung gestützt auf Art. 109 Abs. 2 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG;

BSG 721.0) erreicht werden soll. Ferner erging der Auftrag, das Wegrecht für die Velo- und Fussgängerroute auf Grundstücken, die in privatem Besitz bleiben, mit Dienstbarkeitsverträgen zu sichern. Diese Geschäfte in der Federführung der Finanzdirektion sind noch hängig.

Zu Punkt 2 der Motion, umgewandelt in ein Postulat, Velo- und Fussgängerpassage durch den Bahndamm, und zu Punkt 3 der Motion, Vereinfachung Verkehrsknoten Kreuzplatz: Die Umgestaltung des Kreuzplatzes und dessen Verbesserung werden im Rahmen der Umsetzung der verkehrlich-flankierenden Massnahmen zur Ostumfahrung A5 und der Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm geplant und realisiert. Aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Bedeutung des Kreuzplatzes ist ein Planungswettbewerb vorgesehen. Dieser wird in Abstimmung mit dem Sachplan Veloverkehr erfolgen. Im Planungsverfahren soll die beste Lösung auch für den Veloverkehr ausgearbeitet werden. Bei der allfälligen Optimierung der Steuerung der Lichtsignalanlage wird im Übrigen auch den Anliegen der Velofahrenden Rechnung getragen und die Programmierung entsprechend ausgerichtet. Im Frühling 2021 sprach der Gemeinderat einen Projektierungskredit, um die Rahmenbedingungen des Projekts zur Umgestaltung des Kreuzplatzes abzuklären. Die Planung und Umsetzung des Projekts sind Teil des Agglomerationsprogramms 4. Generation, dessen Ausführungshorizonte (Beginn der Bauarbeiten) sich zwischen 2024 und 2028 bewegen.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist zur Erfüllung des überparteilichen Vorstosses 20130267 bis Ende August 2023 zu verlängern.

3. Überparteiliches Postulat 20170084, Miro Meyer, JUSO, Levin Koller, JUSO, Julien Stocker, GLP, Lena Frank, Grüne, «Bericht des Gemeinderates über die künftigen Entwicklungen sowie Handlungsmöglichkeiten im Klimabereich»

Ablauf der Frist: Ende August 2021

Das überparteiliche Postulat 20170084 wurde am 16.11.2017 erheblich erklärt.

Mit der Verabschiedung des Teils Klimaschutz der Klimastrategie 2050 und des Klimaschutzreglements der Stadt Biel erachtet der Gemeinderat die Forderungen vom Postulat betreffend Minderung der Treibhausgasemissionen als erfüllt. Hingegen wurde bis anhin aufgrund der knappen Ressourcen der Teil Anpassung an den Klimawandel der Klimastrategie 2050 noch nicht in Angriff genommen. Zurzeit erarbeitet der Kanton Bern die dazu nötige

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Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist zur Erfüllung des überparteilichen Postulats 20170084 bis Ende August 2023 zu verlängern.

4. Dringliches überparteiliches Postulat 20170159, Cécile Wendling, FDP, Sandra Gurtner-Oesch, GLP, Christoph Grupp, Grüne, Salome Strobel, SP, Pascal Fischer, Die Eidgenossen, «Ohne die Römerquelle gäbe es Biel nicht»

Ablauf der Frist: Ende August 2021

Das dringliche überparteiliche Postulat 20170159 wurde am 16.11.2017 erheblich erklärt.

Ziel des Postulates ist es, das Gebiet um den Austritt der Römerquelle zu einem vorzeigbaren Ort zu machen. Die Römerquelle in der Altstadt nimmt in der Bieler Stadtgeschichte eine besondere Rolle ein. Sie stand am Ursprung der Stadtentwicklung und hat die Bewohnerinnen und Bewohner über Jahrhunderte mit frischem Trinkwasser versorgt. Nun wurde der Ort rund um den Quellaustritt rücksichtsvoll aufgewertet. Verschiedene diskrete Beschriftungselemente ermöglichen es, die Geschichte der Römerquelle neu zu entdecken.

Die Massahmen zur Würdigung der Römerquelle bestehen aus verschiedenen Elementen, die zusammen ein Ganzes bilden. Bereits an den Mauern des Wassergrabens oberhalb der Kreuzung Quellgasse/Schützengasse/Brunngasse weist ein Schriftzug darauf hin, dass es an diesem Ort noch mehr zu entdecken gibt. Die polierten Inoxbuchstaben interagieren mit dem vorbeifliessenden Wasser und integrieren sich dadurch auf natürliche Weise in das patinierte Mauerwerk. Beim eigentlichen Quellaustritt, etwas höher am Hang, nimmt das neue Tor mit der verspiegelten Oberfläche das Umgebungsbild auf. Der Satz «Ursprung von Biel» gibt einen ersten Hinweis auf die historische Bedeutung der Römerquelle. Die Hauptinformationen werden schliesslich auf der angrenzenden Plattform vermittelt. Dort wurden die bestehenden Steinbänke mit neuen Sitzflächen aus Massivholz ausgestattet, auf denen verschiedene Textelemente die besondere Geschichte der Quelle erzählen. Ein QR-Code verweist auf die Website www.biel-bienne.ch/roemerquelle, die allen Interessierten Zusatzinformationen, Bilder und weiterführende Links bietet.

Bei den umgesetzten Massnahmen handelt es sich um eine standortangepasste Intervention, die bewusst so gestaltet ist, dass sie möglichst langfristig bestehen bleiben kann. Sämtliche Massnahmen wurden mit der nötigen Sensibilität für die historische Bedeutung des Ortes umgesetzt. Dies mit dem Ziel, den Charakter der Römerquelle zu bewahren und zu stärken.

Im Rahmen der Intervention erfolgten zudem Begleitmassnahmen wie die Baumpflege oder die Installation eines neuen Geländers, um den Ort zusätzlich aufzuwerten.

Eine entsprechende Medieninformation erfolgte im Dezember 2020.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, das dringliche überparteiliche Postulat 20170159 als erfüllt abzuschreiben.

5. Postulat 20180370, Dennis Briechle, GLP, «Vervollständigung Gartenstrasse»

Ablauf der Frist: 15.5.2021

Das Postulat 20180370 wurde am 16. Mai 2019 erheblich erklärt.

Das Projekt für eine Langsamverkehrsachse «Gartenstrasse» ist in Bearbeitung:

- im Abschnitt zwischen Alexander-Schöni-Strasse und Silbergasse stehen die Arbeiten in Abhängigkeit mit der privaten Überbauung Esplanade Nordost und Nordwest. Eine erste Etappe der Arbeiten für die Oberflächengestaltung wurde 2018 realisiert. Die definitive Gestaltung ist abhängig von der privaten Überbauung Nordwest und kann voraussichtlich im

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Jahr 2022 realisiert werden.

- im Abschnitt zwischen Mattenstrasse und der Madretschschüss konnte der Landerwerb abgeschlossen werden.

- im Abschnitt zwischen der Madretschschüss und Madretschstrasse gestaltete sich der Landerwerb wegen der hohen Anzahl an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zeitaufwändig. An seiner Sitzung vom 27.02.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Übertrag der fraglichen Grundstücke in den Besitz der Stadt Biel mit einer Feststellungsverfügung gestützt auf Art. 109 Abs. 2 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG;

BSG 721.0) erreicht werden soll. Ferner erging der Auftrag, das Wegrecht für die Velo- und Fussgängerroute auf Grundstücken, die in privatem Besitz bleiben, mit Dienstbarkeitsverträgen zu sichern. Diese Geschäfte in der Federführung der Finanzdirektion sind noch hängig.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist zur Erfüllung des Postulats 20180370 bis Ende August 2023 zu verlängern.

6. Dringliche überparteiliche Motion 20190126, Levin Koller, JUSO, Muriel Günther, SP, Miro Meyer, JUSO, Urs Scheuss, Grüne, Myriam Roth, Grüne, «Streikende Jugendliche ernst nehmen! – Klimanotstand ausrufen»

Ablauf der Frist: 18.09.2021

Die dringliche überparteiliche Motion 20190126 wurde am 19. September 2019 erheblich erklärt.

Die Motionärinnen und Motionäre beauftragen den Gemeinderat, folgende Grundsätze in einem Reglement oder alternativ in der Stadtordnung festzuschreiben:

1. Die Stadt Biel ruft im Sinne eines symbolischen Aktes den Klimanotstand aus und schliesst sich damit anderen Städten und Kantonen an. Der Begriff Klimanotstand ist rein symbolisch zu verstehen und hat keine rechtliche Bedeutung.

2. Die Stadt Biel anerkannt die globale Erwärmung als zu bewältigende, existenzbedrohende Krise und informiert die Bevölkerung über die Klimakrise und deren Dringlichkeit.

3. Die Stadt Biel setzt sich zum Ziel, die globale Erwärmung auf 1.5 Grad zu begrenzen und handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten um dieses Ziel zu erreichen. Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden priorisiert.

4. Vorhaben der Stadt müssen klimaverträglich sein. Das bedeutet, dass Vorhaben der Stadt Biel den eigenen Klimazielen nicht widersprechen dürfen. Zudem unterstützt die Stadt Biel grundsätzlich keine nicht klimaverträglichen Vorhaben von Dritten.

Mit der Verabschiedung des Klimaschutzreglements der Stadt Biel wurden mit Art. 1 Art. 3 Abs. 4 und Art. 6 die Forderungen 1 bis 4 der Motion auf Stufe Reglement verankert. Der ursprünglich in der Motion 20190126 formulierte Auftrag ist somit nun ein gesetzlicher Auftrag.

Die konkrete Umsetzung der Forderungen, sprich die Umsetzung der zur Erreichung der langfristigen Klimaziele der Stadt Biel nötigen Massnahmen wird noch lange dauern, auch wenn viele Massnahmen bereits aufgegleist sind.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die dringliche überparteiliche Motion 20190126 als erfüllt abzuschreiben.

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7. Postulat 20190089, Christoph Grupp, Grüne, «Bauen in Zeiten des Klimawandels»

Ablauf der Frist: 14.1.2022

Das Postulat 20190089 wurde am 15. Januar 2020 erheblich erklärt.

Es werden zwar selbstverständlich fortlaufend Massnahmen in die Projektplanungen aufgenommen bzw. in den Projekten umgesetzt, welche dem aktuellen Stand der Erkenntnisse in Bezug auf klimaadäquates Bauen Rechnung tragen, aber eine umfassende Erarbeitung von Grundlagen, wie sie das Postulat verlangt, war – nicht zuletzt aus Ressourcengründen – noch nicht möglich. Zudem wird zu prüfen sein, wie sehr eine Verbindung zur Erarbeitung des Teils Anpassungen an den Klimawandel der Klimastrategie 2050 möglich bzw. sinnvoll ist.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist für die Erfüllung des Postulats 20190089 bis Ende August 2023 zu verlängern.

8. Überparteiliches Postulat 20190128, Christoph Grupp, Grüne, Franziska Molina, EVP, Maurice Rebetez, PSR, Titus Sprenger, Passerelle, Alfred Steinmann, SP, Andreas Sutter, FDP, Julien Stocker GLP, «Vorrang für E-Mobilität für Fahrzeuge der Stadt Biel»

Ablauf der Frist: 14.1.2022

Das Postulat 20190128 wurde am 15. Januar 2020 erheblich erklärt.

Im vergangenen Jahr wurde unter Einbezug der betroffenen städtischen Stellen eine Flottenstrategie der Stadt Biel erarbeitet, welche der Gemeinderat im Frühling dieses Jahres zur Kenntnis nehmen konnte. Die Flottenstrategie sieht u.a. vor, dass die Antriebswahl (soweit möglich) immer eine auf urbane Verhältnisse angepasste und nachhaltige Form zu fallen hat.

Fossile Brennstoffe sind nach Möglichkeit zu vermieden. Die Vorteile der Elektromobilität bezüglich des Ausstosses von CO2 und Schadstoffen sowie bezüglich der Lärmreduktion sind dabei von entscheidender Bedeutung. Zudem kann festgehalten werden, dass viele Fahrzeuge mit Elektroantrieb zwar in der Beschaffung teurer, jedoch über die Lebensdauer günstiger sind als Fahrzeuge, die mit fossilen Brennstoffen angetrieben werden.

Bei der Beurteilung der Fahrzeugdimension gilt im Weiteren gemäss Flottenstrategie der Beschaffungsgrundsatz: So klein und effizient wie möglich und nur so gross wie nötig. Es werden somit bereits heute, wo immer möglich, E-Bikes anstelle von Rollern, Motorrädern oder Autos beschafft.

Was die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge betrifft, wird bei jedem Sanierungs- oder Neubauvorhaben die Erstellung von Ladestationen geprüft und auch ausserhalb davon werden fallweise und nach der Nachfrage entsprechende Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat erachtet die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge bei städtischen Immobilien als eine selbstverständliche Daueraufgabe.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, das überparteiliche Postulat 20190128 als erfüllt abzuschreiben.

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9. Überparteiliches Postulat 20190251, Peter Heiniger, PdA, Dana Augsburger-Brom, SP, Titus Sprenger, Passerelle, «Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Stadt Biel / Für aktiven Umweltschutz und eine Erhöhung der Lebensqualität»

Ablauf der Frist: 14.1.2022

Die überparteiliche Motion 20190251 wurde am 16.1.2020 in ein Postulat umgewandelt und als solches erheblich erklärt.

Der Gemeinderat betont die wichtige Bedeutung der gezielten und fokussierten, nicht flächendeckenden Verkehrsberuhigung, insbesondere für die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz. Die Stadt Biel wird in diesem Sinne ihre Bemühungen fortsetzen und prüfen, wo noch Tempo 30 Zonen oder Begegnungszonen eingeführt werden können. Das Thema der Verkehrsberuhigung wird zudem insbesondere im Rahmen der Umsetzung der vom Gemeinderat verabschiedeten Gesamtmobilitätsstrategie weiterverfolgt werden.

Die Prüfung und Umsetzung von weiteren Verkehrsberuhigungsmassnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden und geplanten Projekte.

Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, die Frist zur Erfüllung des überparteilichen Postulats 20190251 bis Ende August 2023 zu verlängern.

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Beschlussesentwurf

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16.06.2021, gestützt auf Art. 42 Abs. 2 und Art. 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates (SGR 1.5.1-1):

1. Für die Erfüllung der Motion 20130166, Salome Strobel, Fraktion SP, «Für eine attraktive Langsamverkehrsachse Madretsch-Innenstadt im Zusammenhang mit dem Bau der Esplanade» wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

2. Für die Erfüllung des überparteilichen Vorstosses 20130267, Max Wiher, Fraktion GLP, Urs Brassel, Fraktion FDP/PRR/EVP/EDU, Pablo Donzé, Fraktion Grüne, Salome Stroble, Fraktion SP, Friedrich Thomke, Fraktion BVP/CVP/BDP, «Mehr Sicherheit für den Langsamverkehr rund um den Kreuzplatz» (Punkte 1 und 3 Motion, Punkt 2 Postulat) wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

3. Für die Erfüllung des überparteilichen Postulats 20170084, Miro Meyer, JUSO, Levin Koller, JUSO, Julien Stocker, GLP, Lena Frank, Grüne, «Bericht des Gemeinderates über die künftigen Entwicklungen sowie Handlungsmöglichkeiten im Klimabereich» wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

4. Das dringliche überparteiliche Postulat 20170159, Cécile Wendling, FDP, Sandra Gurtner- Oesch, GLP, Christoph Grupp, Grüne, Salome Strobel, SP, Pascal Fischer, DE, «Ohne die Römerquelle gäbe es Biel nicht» wird als erfüllt abgeschrieben.

5. Für die Erfüllung des Postulats 20180370, Dennis Briechle, GLP, «Vervollständigung Gartenstrasse» wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

6. Die dringliche überparteiliche Motion 20190126, Levin Koller, JUSO, Muriel Günther, SP, Miro Meyer, JUSO, Urs Scheuss, Grüne, Myriam Roth, Grüne, «Streikende Jugendliche ernst nehmen! – Klimanotstand ausrufen» wird als erfüllt abgeschrieben.

7. Für die Erfüllung des Postulats 20190089, Christoph Grupp, Grüne, «Bauen in Zeiten des Klimawandels» wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

8. Das überparteiliche Postulat 20190128, Christoph Grupp, Grüne, Franziska Molina, EVP, Maurice Rebetez, PSR, Titus Sprenger, Passerelle, Alfred Steinmann, SP, Andreas Sutter, FDP, Julien Stocker GLP, «Vorrang für E-Mobilität für Fahrzeuge der Stadt Biel» wird als erfüllt abgeschrieben.

9. Für die Erfüllung des überparteilichen Postulats 20190251, Peter Heiniger, PdA, Dana Augsburger-Brom, SP, Titus Sprenger, Passerelle, «Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Stadt Biel / Für aktiven Umweltschutz und eine Erhöhung der Lebensqualität» wird eine Fristverlängerung bis Ende August 2023 gewährt.

(9)

Biel, 16.06.2021

Namens des Gemeinderates

Der Stadtpräsident: Die Stadtschreiberin:

Erich Fehr Barbara Labbé

Beilagen:

1. Motion 20130166

2. Überparteilicher Vorstoss 20130267 (ursprünglich Motion, Punkte 1 und 3 erheblich erklärt, Punkt 2 als Postulat erheblich erklärt)

3. Überparteiliches Postulat 20170084

4. Dringliches überparteiliches Postulat 20170159 5. Postulat 20180370

6. Dringliche überparteiliche Motion 20190126 7. Postulat 20190089

8. Überparteiliches Postulat 20190128

9. Überparteiliches Postulat 20190251 (ursprünglich überparteiliche Motion)

(10)

Vorslocs Nr./In(*v. no: _____

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• in Motion

Für eine attraktive Langsamverkehrsachse Madretsch-Innenstadt im Zusammenhang mit dem Bau der Esplanade

Die Motion verlangt vom Gemeinderat:

Die gleichzeitige Fertigstellung der Langsamverkehrsachse „Gartenstrasse" im Zusammenhang mit der Eröffnung der Esplanade.

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Begründung:

Das Gebiet zwischen Kongresshaus und Neumarktstrasse wird neu gestaltet und

städtebaulich zu einem neuen innerstädtischen Quartier entwickelt. Mitten In der Stadt Biel entsteht durch die Umnutzung des ehemaligen Industriegeländes ein attraktives, lebendiges Zentrum zum Wohnen, Arbeiten und das Einkäufen. Die zentrale und topographische Lage des neuen Quartiers schafft für Bewohner und Besucher geradezu ideale Bedingungen, um die Wege mit dem Velo zurückzulegen.

Seit Jahren ist die Erstellung eine Langsamverkehrsachse „Gartenstrasse" geplant, die auch das neue Quartier optimal erschliessen würde. Eine erste Etappe von der Dufourstrasse bis zur Mattenstrasse wurde umgesetzt. Allerdings ist dieser Abschnitt so ausgestaltet, dass er dem Langsamverkehr nicht die nötige Sicherheit und Priorisierung bietet und wird deshalb zu wenig genutzt.

Die zweite Etappe von der Silbergasse bis zur Madretschstrasse wurde aus finanziellen Überlegungen und wegen baurechtlichen Hindernissen zurück gestellt.

Eine attraktive, sichere Erschliessung der Esplanade über die Gartenstrasse muss mit der Eröffnung der Esplanade fertig gestellt sein.

Fraktion SP 25.04.2013

Salome Strobel

(11)

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VörstösB Nr./lruorv, no:

Termin i-tt/Öt-lai CM;

Dlrektion/Dkc-ohon:

Überparteiliche Motion

Mehr Sicherheit für den Larlgsamverkehr rn,ödicMm;d,encKreuzpiatz

Wir fordern den Gemeinderat auf, im Bereich Kreuzplatz, folgend.^ Massnahmen municlpni

umzusetzen: '

1. Die dritte Etappe des geplanten Velo- und Fusswegs Gartenstrasse (Verbindung zwischen Matten- und Madretsc)istrasse)1in den Jahren 2015/16 (gern. Information der Bäudirektorin) umzusetzen.

Direkt nach der Eröffnung des AS-Ostastes (gern. Vffyl und Richtplan Siedlung und Verkehr, ca. ‘2017);

2. ' Die Velo-und FussgärtQerVerpässäge durch den Bahndamm (Schmiedweg-Mühlefeld) umzusetzen.

3. Den Verkehrsknoten Kreuzplatz zu vereinfachen und strasse.nfäumiich aufzuwerten,

S •

Begründung; • .

In der-Beantwortung des Postulates «Mehr Sicherheit für Eährradfahrörtrotz Kteuzplatzs» nannte der Gemeln-

‘ derat genau diese Massnahmen. Anschliessend erklärte er das Postulat erheblich und schrieb es ab.

Damit der Absichtserklärung des Gemeinderates auch die entsprechenden Taten folgen, halten wir den Druck mit dieser Motion aufrecht. ,

Diese Massnahmen sind für eine sichere Verbindung des Lanpsamverkehrs zwischen dem Mühlefeldquartier und dem Stadtzentrum von grosser Bedeutung. Die aktuellen Routen sind Wegen den Unterführungen für den Lang&mverkehr zu gefährlich (siehe‘8eilage).

. ■ Beilage; '

Dieser Motion isteine Seite mit der Situation am' Kreuzplatz und der geplanten Passage angehängt.

Biel, 26v Juni 2013, überparteiliche Motion

• Ma*Wi

■ . Fraktion glp.

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Pablo D.onzö Salome Strobel - • Friedrich Thomke Fraktion Grüne

Fraktion FDP/PRR/

EVP/EDU

PraktkmSpyps PrfAtiön BVP/CVP/BDP

(12)

.Beilage zur Motion •

«Mehr Sicherheit für den Langsamverkehr rund um den Kreuzplatz» (vom 27.6.2013),

ionsplan Kreuzplatz mit den Langsamverkehrverbindungen:

- Garfenstrasse-Madretschstrasse (1) - Schniedweg-Mühlefeld (2)

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Postulat:

Sladlkanzkl/OhoMceHodo mufMcipelo

Bericht des Gemeinderates über die künftigen Entwicklungen sowie Handlungsmöglichkeiten im Klimabereich

Der Gemeinderat wird dazu aufgefordert dem Stadtrat einen Bericht vorzulegen, in welchem er darlegt, welche Auswirkungen der Klimawandel auf die Region Biel haben wird, wie er diesen Auswirkungen zu begegnen gedenkt und welche Möglichkeiten er für Biel sieht, die . Treibhausgasemissionen zu mindern.

Begründung:

Der menschgemachte Klimawandel bedroht unsere Gesellschaft in existenzieller Weise. Um die Wahrscheinlichkeit katastrophaler und nicht umkehrbarer Auswirkungen der Klimaveränderung zu begrenzen, Unterzeichneten 195 Staaten das Pariser Klimaabkommen, welches die globale Erwärmung wenn möglich unter 1.5° C; sicher aber deutlich unter 2°C halten soll. Diese Ziele sind ambitioniert und erfordern Engagement von allen. Um diese Ziele zu erreichen müssten bis 2050 die Treibhausgasemissionen in der Schweiz um 80%-95% gesenkt werden. Städte, mit ihrem grossen Einzugsgebiet könnten hierbei eine Schlüsselrolle einnehmen. Insbesondere die beiden Sektoren mit dem grössten Anteil an den Emissionen der Schweiz, Energie (Wärme & Strom, 44%) und Transport (33%), könnten durch Massnahmen auf städtischer Ebene beeinflusst werden. Deshalb soll sich der Gemeinderat überlegen, welche Auswirkungen’der Klimawandel auf Biel haben wird und auf welche Art und Weise die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte.

4

Biel, 16.03.2017

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Miro Meyer (JUSO) Levin Koller (JUSO) JCfiien Stöcker (glp) Lena Frank (Grüne)//

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■ iViltbaricM/ Cor. ;?;sort:

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Dringliches überparteiliches Postulat v

Ohne die Römerquelle gäbe es Biel nicht Stadtkanziöl/Chahcollerfe rourjlclpala Dpr Gemeinderat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen,, um die Römerquelle in

geeigneter Weise und in beschränktem Rahmen 1. der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, 2. ihre Umgebung aufzuwerten,

3. die gänze Ablage durch eine Einzäunung tu, schützen soWie 4* Informationen zur Bedeutung der Quelle ahzubflngeh.

Begründung:

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1991 ist die Höme,rqiie|Te aus blolögisöfteft Gründen Vom TrinkwaSsefnetz Ubgetränrit Wörden, Ohne neue Vereinbarung, läuft das 1920 für eine Reihe Vdh Liegenschaften gewährte beschränkte Brünnehrecht an der Römerquelle im Jahre 2020 äüs. Die Römferqgöll© hat ihre Bedeutung als Was'serlieferäntin fest vollständig Verlören.

Die Römerquelle ist aber jFÜr die Geschichte der Btädt Bjel von grösster Bedeutung, .Sie hat den Kalkhügel gebildet, auf dem die Stadt entstand, sie hat während Jahrhunderten die:

Bewohner der Stadt; mit Tiirikwasser; dem wichtigsten , Lebensmittel, versgrgt und sie hat vermutlich auch der Sfedt: den '.Namen gegeben. Ohne die Römerquelfe gäb.ö es Biel nicht.

Kaum eine vergleichbare, mjtteialferjjche Stadt verfügt heute nöch über ihre ursprüngliche Quelifassung jn so natürlicher.Umgebung,

Dieser- historischen Bedeutung kann unter den. neuen Bedingungen besser denn je Rechnung getragen werden. Man .kann die Quelle ohne, hygienische Bedenken -endlich für die .Bevölkerung sichtbar und zugänglich'machen .(entsprechende Vorsfes.se gab es schon -19S1 und 20Ö4). Wie mit einfachen Mitteln eine Quelle in

Szene

gegeizt werden kann, Zeigen .etwa die Beispiele von Bleterieü (Kirchfiubguelie) und TaVannes .(Blrsquelle)..

Ausserdem eignet sich der in -den 1950er Jahren gestaltete Platz neben der Quelle hervorragend für Präsentationen im Rahmen von -Btadtfehrunden. Leider wirkt heute die ganze Umgebung der Quelle sehrvernaohfessigt und ist den Gästen nicht zuzumuten.

BN/Bienne,'lS.'Mal2t)l7.- '

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Galpme Strobel, SP . Pascal Fischen DE/SVP

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Voratosa Nr./Inierv. no;

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Stadtkanziel/Chancolloriü rrmnldpnlo Postulat

Vervollständigung Gartenstrasse

Eingereichter Text

Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen auf welche Weisen die Verlängerung der Gartenstrasse von der Mattenstrasse bis zur Madretschstrasse realisiert werden kann und einen Zeitplan vqrzulegen, innert welchem die realistischste Variante umgesetzt werden kann,

Begründung

Mit der Gartenstrasse hat die Stadt Biel vor einigen Jahren begonnen eine Achse für den Larigsamverkehr zwi­

schen der Innenstadt und Madretsch zu schaffen. Zur Zeit endet diese allerdings an der Mattenstrasse und eine Verbindung nach Madretsch und den angrenzenden Quartieren (Linde, Möösli) fehlt. Somit muss der Langsam­

verkehr nach wie vor auf stärker verkehrsbelastete Strassen ausweichen.

Die Realisierung der letzten Etappe der Gartenstrasse zwischen der Mattenstrasse und der Madretschstrasse stockt nun bereits seit einigen Jahren. Dabei würde dieses Teilstück eine wichtige Lücke im Netzwerk des Langsamverkehrs in der Stadt Biel schlossen und so den Ziele des Reglements zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs dienen.

Biel/Bienne, 15. November 2018

Dennis Briechle, glp

(16)

Direktion /OW(on:_

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Postulat: Bauen in Zelten des Klimawandels

Ist die Stadt Biel bereit für kommende Hitzewellen?

Der Gemeinderat erstattet dem Stadtrat Bericht zur Nutzbarkeit städtischer Bauten vor dem Hintergrund der rasanten Klimaerwärmung und zunehmender Hitzewellen. Er Ist insbesondere gehalten, auf folgende Fragen einzugehen:

1. Wie schätzt der Gemeinderat dle künftlge Nutzbarkeit von kommunalen Hoch-und Tiefbauten ein angesichts zunehmend überdurchschnittlicher Temperaturen oder Hitzewellen?

2. Gibt es Interne Weisungen zur besseren Hitzeverträglichkeit von Gebäuden [Beschattung, Isolation, Alternativen zu Klimaanlagen) oder könnten solche erstellt werden?

3. Gibt es interne Weisungen zur Verminderung der Hltzabstrahlung bei Infrastrukturen wie Strassen und Plätzen?

4. Gibt es Zielsetzungen zur Vermeidung von Hitzeinseln?

5. Ist eine Zunahme des Betriebsaufwands zur Kühlung von Gebäuden feststellbar und gibt es Gegenmassnahmen dazu?

6. Gibt es einen verwaltungslntemen Austausch zu Best practlces bei der Minderung von Hitzeeinwirkungen auf Gebäude und Ihre Nutzerinnen?

7. Wie trägt die Stadt Biel bei der Gestaltung von Gebäudeumgebungen (Oberflächen, Bodenversiegelung, Bepflanzung, Bewässerung) der Klimaerwärmung Rechnung?

8. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Biel, um Firmen und Private in diesen Belangen zu unterstützen?

Begründung

Die Stadt Biel ist eine wichtige Bauherrin. Jährlich werden viele Millionen Franken für bestehende oder neue Infrastruktur ausgegeben, dies sowohl Im Hoch- wie Im Tiefbaubereich. Im Interesse des Klima­

schutzes und als Energiestadt und auch aus Gründen einer umfassenden Nachhaltigkeit verfolgt die Stadt Blei eine lobenswerte Mlnerglestrategle, Diese zielt primär darauf ab, Heizenergie zu sparen.

Zunehmend wird es auch wichtig, Gebäude vor zu hoher Wärmeaufnahme zu schützen und den Energie­

aufwand für die Raumkühlung zu reduzieren, z.B. an Hitzetagen.

Somit bedeutet Klimaschutz neben der Vermeidung von Treibhausgasen immer mehr auch Schutz der Bevölkerung, der Nutzerinnen und der Gebäude und Infrastrukturen selber. Neben den seit langem bekannten Gefahren wie Hochwasser und Sturmereignissen stellt auch die Hitzeeinwirkung ein ernst zu nehmendes Problem dar. In seinem technischen Risikobericht 2015 hat das Bundesamt für Bevölkerungs:

schütz (BABS) Hitzewellen als eine der grössten Bedrohungen für die Schweiz klassifiziert. Von Hitzewelle spricht man, wenn über mehrere Tage Tagestemperaturen über 30” und In der Nacht nicht unter 20°

Celsius herrschen. Die Zunahme dieser Hitzewellen In den letzten 2 Jahrzehnten Ist statistisch belegt.

Der geeignete Schutz von Bauten und Ihren Nutzerinnen Ist deshalb nicht nur Im Sinne der Aufrechterhal­

tung der Nutzung relevant (Reslllenz), sondern auch zur Vermeidung weiterer klimaschädlicher Infra­

strukturen wie Ventilatoren oder Klimaanlagen.

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Blei, 20. März 2019

Christoph pp, Grüne

KP

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20190126 '

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Dringliche überparteiliche Motion; 204

Streikende Jugendliche ernst nehmen! - Klimanotstand auSrufen

Um auf die Klimakrise zu reagieren wird der Gemeinderat beauftragt, folgende Grundsätze auf Reglementsstufe (Bsp, In einem Klimareglement) oder wenn rechtlich nötig auf Ebene der Stadtordnung festzuschreiben und dem Stadtrat vorzulegen.

- ' Die Stadt Biel ruft im Sinnp eines symbolischen Aktes den Klimanotstand aus und schliesst sich damit anderen Städten und Kantonen an. Der Begriff Klimanotstand ist rein symbolisch zuverstehen und hat keine rechtliche Bedeutung.

- Die Stadt Biel anerkennt die globale Erwärmung als zu bewältigende,

existenzbedrohende Krise und informiert die Bevölkerung über die Klimakrise und deren Dringlichkeit.

- Die Stadt Biel setzt sich zum Ziel, die globale Erwärmung auf 1.5 Grad zu begrenzen und handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen.

Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden prlprlslert.

- Vorhaben der Stadt müssen klimaverträglich sein. Das bedeutet, dass Vorhaben der Stadt Biel den eigenen Klimazielen nicht widersprechen dürfen. Zudem unterstützt diö Stadt Biel grundsätzlich keine nicht klimaverträglichen Vorhaben von Dritten.

, Aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise, wird der Gemeinderat gebeten, die nötigen Rechtserlasse möglichst rasch dem Stadtrat und wenn, nötig der Bevölkerung vorzulegen.

Begründung:

Pie globale Erwärmung ist eines der grössten und dringlichsten Probleme auf diesem Planeten, Soli die Erderwärmung unter i.5 Grad begrenzt werden, müssen die C02 Emissionen rasch und möglichst bald auf null reduziert werden. In 12 'Jahren ist das 1,6 Grad Ziel ausser Reichweite, wenn die globalen Emissionen nun nicht sofort reduziert werden.

Damit drastische Emissionsreduktlönen In den nächsten Jahren möglich sind, muss die Klimakrise als solche angesehen und einem Notfall entsprechend reagiert werden. Es müssen alle Hebel in Gang gesetzt werden, um die Klimakrise zu Überwinden, Auch In Biel. Deshalb fordern wir die Ausrufung des Klimanotstandes als einen symbolischen Akt verbunden mit verbindlichen Grundsätzen. Dies entspricht einer Forderung der Klimastreikbewegung.

Biel/Bienne, 25.04.20f9

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Levin Koller (JUSO) Murlel'Günther (SP) Miro Meyer (JUSO)

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20190128

Überparteiliches Postulat

Vorrang für E-WIobilitätfür Fahrzeuge der Stadt Biel

1, Die Stadt Biel prüft, bei allen neuen Fahrzeuganschaffungen und Ersatzbeschaffungen der gesamten städtischen Flotte (PW und Nutzfahrzeuge) und wenn möglich auch der

angeschlossenen Betriebe Immer dann ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug zu beschaffen, wenn dieses auf dem Markt erhältlich Ist und den betrieblichen Ansprüchen der Nutzenden entspricht, mit dem Ziel, den C02-Ausstoss zu senken,

2, Es Ist zusätzlich zu prüfen, wo anstelle von Rollern, Motorrädern oder Autos E-Blkes beschafft werden können,

3, In städtischen Immobilien sollen bei der Planung und Im Betrieb die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge geprüft werden,

Begründung

Die Stadt Biel hat in den letzten Jahren punktuell auf elektrisch betriebene Fahrzeuge gesetzt. In der Zwischenzeit kommen für immer mehr Fahrzeugtypen elektrisch betriebene Modelle auf den Markt,

Die Stadt Blei soll künftig systematisch auf elektrisch betriebene Fahrzeuge setzen. Dies im Bereich der Personenwagen wie auch bei Nutzfahrzeugen.

Damit kann C02 eingespart werden, da der Strom des ESB ausschliesslich aus erneuerbaren Quellen stammt, Durch den Stromeinkauf beim lokalen Energieversorger fliessen die finanziellen Mittel zudem nicht an die Mineralölbranche sondern tragen zu einem erhöhten Gewinn des ESB bei,

Im weiteren können Schadstoffe wie Russpartikel, Stickstoffe und Kohlenmonoxid reduziert und die Luftqualität verbessert werden.

Ein dritter Pluspunkt ist die Lärmreduktion, wie zum Beispiel Auswertungen der Stadt Thun zu den neuen, elektrisch betriebenen Kehrrlcht-Lastwagen ergaben.

Mit dem konsequenten Ersatz der fossil betriebenen Fahrzeuge kann CQ2 eingespart werden, Der Anteil des motorisierten Verkehrs am G02-Ausstoss beträgt In der Schweiz rund 40%,

Die. Gemeinwesen können hier eine wichtige Vorbildfunktion einnehmen und zugleich zeigen, dass sich Elektrofahrzeuge auf die ganze Lebensdauer berechnet immer mehr auch kostenmässig bezahlt machen, Interessante Erfahrungen könnten auch durch eine Partnerschaft auf E-Mobllity- Basls gesammelt werden.

Biel, 25. April 2019

Franziska Molina, EVP Maurice Rebetez, PSR Christoph Gcqpp.ßrüne

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Steinmann, SP Titus .Sprenger, Einfach Libres Pascal Bord Alfr.

fatter, FDP

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Motion:

Einführung von Mächendeckendem Tempo 30 in der Stadt Biel Für aktiven Umweltschutz und eine Erhöhung der Lebensqualität Peter Heiniger, PdA; Dana Augsburger-Brom, SP; Titus Sprenger, PAS

Die Stadt soll auf dem ganzen Gemeindegebiet Tempo 30 einrichten. Dies auf allen Gemeindestrassen.

Ausserdem sollen, nach Möglichkeit, bereits bestehende Tempo 30 Zonen in Begegnungszonen umgewandelt werden.

Begründung:

Warum Tempo 30 auf allen Gemeindestrassen?

Das generelle Tempolimit wird sich auf die Anzahl der Unfälle niederschlagen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle kann durch die Temporeduktion stark gesenkt werden. Es wird demzufolge weniger Verletzte oder gar Tote geben.

Und die Lebensqualität kann in der Stadt Biel, mit einer einfachen Massnahme, massiv erhöht werden.

Eine Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h führt ungefähr zu einer Halbierung des Bremsweges, was als Konsequenz die Verkehrssicherheit erhöht. Dieser Effekt konnte unter anderem in der Gemeinde Köniz (BE) nachgewiesen werden, wo sich die Anzahl der Verkehrsunfälle um etwa ein Drittel reduziert hat.

Zudem wird der Reifenabrieb - eine Hauptursache für die anhaltende Plastikverschmutzung - nachweislich reduziert.

Die nachfolgende Tabelle stellt einen Ausriss der Unfallstatistik des Kantons Bern für das Jahr 2018 dar:

Unfälle mit Personenschaden

Unfälle mit Personenschaden pro 1000 Einwohner

Einwohner

Köniz . Ca. 4T600 71 1Z

Bern Ca. 143000 345 2,4

Biel/Bionne Ca. 56000 201 3,6

Quelle: www.police.be.ch/police/de/lndex/ueber-uns/kantonspolizel/statistikA/erkehrsstatistik.html

Da steht Biel/Bienne sehr unrühmlich an der Spitze oder eben am Ende!

Ein weiterer Punkt, der zu erwähnen ist, dass Tempo 30 sehr kostengünstig umgesetzt werden kann. So kann z.B. die Zahl der Verkehrsschilder reduziert werden.

Daher stellen sie, aus Sicht des Vollzugs des Lärmschutzrechts, auch eine wirtschaftliche Lärmreduktionsmassnahme dar.

Fazit:

Tempo-30 senkt die Zahl der Unfallopfer drastisch, was belegbar ist (s.o.) und was selbstverständlich absolut erstrebenswert sein muss.

Zudem stellen sie ein wirksames und wirtschaftlich kostengünstiges Mittel zur Lärmreduktion dar.

Der Lärm wird bei einer Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h um durchschnittlich 50%

reduziert. Gleichzeitig erhöht sich die Verkehrssicherheit. Tempo-30 leistet also einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von übermässigen Lärmbelastungen. Und bedeutet somit eine

Verbesserung der Lebensqualität und des Umweltschutzes!

Biel/Bienne, 27. Juni 2019

Referenzen

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