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Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22

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Academic year: 2022

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Juristische Fakultät

der Ludwig-Maximilians-Universität München

Informationsbroschüre für

Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung

Wintersemester 2021/22

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Juristische Fakultät

der Ludwig-Maximilians-Universität München

Informationsbroschüre für

Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung

Wintersemester 2021/22

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im Namen der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München begrüßen wir Sie sehr herzlich!

Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über das rechtswissenschaftliche Studium geben. Der Studienplan ist im Wesentlichen auf das rechtswissenschaftliche Basiswissen und auf die Prüfungsanforderungen konzen- triert. Dadurch sollten Sie sich aber keines- wegs limitieren lassen. Probieren Sie Ihre Interessen und Ihre Neugier aus – im juristi- schen Vorlesungsprogramm wie auch in den reichhaltigen Angeboten anderer Fakultäten der LMU München. Ihr Erfolg und Ihre Zu- friedenheit als Juristin und Jurist hängen nicht zuletzt auch davon ab, wie es Ihnen gelingt, Ihren Eigensinn zu entfalten. Ihr Studium gliedert sich in drei Phasen: die Grund-, die Mittel- und die Examensvorbe- reitungsphase. In allen Phasen wird Ihnen durch unterschiedliche Veranstaltungen – Vorlesungen, begleitende Arbeitsgemein-

schaften und Tutorien, Seminare und Kollo- quien – der „Stoff“ im Sinne der abstrakten Kenntnisse der Materie ebenso wie die Klausurtechnik, das heißt die Übertragung dieser Kenntnisse auf die Lösung eines kon- kreten Falls, vermittelt. Mit Blick auf Ihre Prüfungsvorbereitungen sind insbesondere die Tutorien in der Mittelphase und das Ex- aminatorium hervorzuheben. Alle diese, in den letzten Jahren stark ausgebauten, Ange- bote gewährleisten es auch, dass man das Juristische Studium ohne den Besuch eines kommerziellen Repetitors erfolgreich absol- vieren kann, insbesondere dann, wenn man es von Anfang an konsequent betreibt.

Bildet die Erste Juristische Staatsprüfung nach wie vor den Kern des Studiums, so hat sich doch manches verändert und hat die Spezialisierung zugenommen. Im Rahmen des sogenannten Schwerpunktstudiums, das mit der Juristischen Universitätsprü- fung abgeschlossen wird, können Sie sich mit Blick auf Ihre individuellen Interessen

Vorwort

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Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit Studiendekan

Auch in diesem Wintersemester hindert die Corona-Pandemie noch einen regulären Lehrbetrieb. Wir wollen aber für kleinere und mittlere Veranstaltungen, namentlich Arbeitsgemeinschaften und Seminare, in den Grenzen von 3G (geimpft, genesen oder getestet), möglichst weitgehend zum Prä- senzunterricht zurückkehren. Zugleich soll durch ein breites Angebot (auch) digitaler Lehre allen ein ordnungsgemäßes Studium ermöglicht werden. Größere Veranstaltun- gen werden in den ersten vier Wochen nur online stattfinden, bevor ein Übergang in die Präsenz geprüft wird. Es versteht sich, dass Anpassungen an die Entwicklung der Pan- demielage nötig werden können.

Die Juristische Fakultät wird alles dafür tun, auch in diesem besonderen Wintersemester Ihren Studienerfolg zu ermöglichen. Für den Beginn Ihres Studiums an unserer Fakul- tät wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Freude.

Prof. Dr. Beate Gsell Dekanin

und künftigen Berufsvorstellungen speziali- sieren. Unsere Fakultät bietet Ihnen hierzu eine große Vielfalt an attraktiven Schwer- punkten zur Auswahl an. Darüber hinaus ist es der Fakultät ein Anliegen, auch auf Schlüsselqualifikationen – Rhetorik, Streit- schlichtung, Kommunikationsfähigkeit und Fremdsprachenkompetenz – einen besonde- ren Akzent zu legen.

Schließlich sei besonders auf die Möglich- keit hingewiesen, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Die zunehmende europäische Verflechtung erfordert längst auch im Studium des Rechts den Blick über die nationalen Grenzen hinaus, um gegen- wärtigen und künftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Wer ihn wagt, wird das Gemeinsame und Verbindende in den unterschiedlichen Rechtsordnungen erken- nen und das eigene Recht aus der rechts- vergleichend erweiterten Perspektive besser verstehen.

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A) Grundsätzliches zur juristischen Ausbildung I. Rechtsgrundlagen

II. Ziel und Gegenstand des Rechtsstudiums

III. Das Studium 1. Überblick

2. Prüfungen während des Studiums

3. Tutorien in der Mittelphase 4. Examensvorbereitung »Münchener Examenstraining«

5. Studiendauer

IV. Die Erste Juristische Prüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen 2. Prüfung

3. Freiversuch

V. Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung VII. Auslandsstudium 1. Integrierter Studiengang München / Paris II 2. ERASMUS-Programm 3. Freies Studium

VIII. Fachspezifischer Fremd- sprachenunterricht

IX. Ansprechpartner an der Univer- sität – wo finde ich was?

X. Bibliotheken

XI. Bafög XII. Digitales XIII. Lageplan

B) Prüfungs- und Studienordnung C) Weitere studienrelevante Ordnungen

D) Stundenplan

Inhaltsübersicht

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I. Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Ausgangspunkt des Studiums der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung ist § 5 des Deut- schen Richtergesetzes (DRiG). Diese Vor- schrift legt zwar nur die Voraussetzungen für die Befähigung zum Richteramt fest, hat darüber hinaus aber für alle Berufe Be- deutung, die eine akademische juristische Ausbildung erfordern. Dort heißt es: »Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an ei- ner Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt;

die erste Prüfung besteht aus einer univer- sitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Studi- um und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.«

§ 5a DRiG strukturiert das rechtswissen- schaftliche Studium. Danach sind Ge- genstand des Studiums Pflichtfächer und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkei- ten. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaft- lichen Veranstaltung oder eines rechtswis- senschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.

Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bür- gerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öf- fentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezü- ge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergän- zung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts.

A) Grundsätzliches

zur juristischen Ausbildung

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Hauptfächer sind das Zivilrecht, Strafrecht und das Öffentliche Recht. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Privat- rechtspersonen untereinander. Es umfasst hier vor allem das Bürgerliche Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht. Das Strafrecht umfasst die Straftaten und die Voraussetzungen der Ver- antwortlichkeit der Straftäter. Das Öffentliche Recht beschäftigt sich mit der Organisation des Staates und der Beziehungen der Öf- fentlichen Hand zum Bürger. Es umfasst das Staatsrecht und das Verwaltungsrecht. Für jedes dieser drei Rechtsgebiete besteht ein entsprechendes Verfahrensrecht: Das Zivil- prozessrecht, das Strafprozessrecht sowie das Verfassungs- und Verwaltungsprozess- recht.

dass die Prüfungsfächer mit ihren geschicht- lichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Be- zügen beherrscht werden. Unterschieden werden Grundlagenfächer, Hauptfächer und die Schwerpunktbereiche.

Grundlagenfächer sind Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsmethodologie. Die Rechtsgeschichte umfasst dabei das gesamte Recht von den ersten erkennbaren Anfängen bis zur un- mittelbaren Gegenwart. Im Wesentlichen wird die Rechtsgeschichte hierbei unter- teilt in die römische sowie die deutsche Rechtsgeschichte. Die Rechtssoziologie be- schäftigt sich mit den Auswirkungen des Rechts auf die gesellschaftliche Wirklich- keit. Die Rechtsphilosophie fragt nach dem, was Recht ist und was Recht sein soll. Die Rechtsmethodologie betrifft die besonderen Methoden der Rechtswissenschaften.

Die Regelung der Einzelheiten, insbeson- dere der Prüfung, überlässt das DRiG den jeweiligen Justizausbildungs- und Prüfungs- ordnungen (in Bayern: JAPO 2003 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Febru- ar 2021). Das Studium selbst wird durch die Prüfungs- und Studienordnung strukturiert.

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

Während der vorlesungsfreien Zeit finden praktische Studienzeiten (sog. Praktica) von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt.

II. Ziel und Gegenstand des Rechtsstudiums

Jura ist die Wissenschaft des Rechts, also den Regelungen des Zusammenlebens der Menschen in der Gesellschaft. Studienziel ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden zu können. Darüber hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste Juristische Prüfung) nachgewiesen werden,

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dierende im ersten, zu den Grundkursen im Strafrecht nur Studierende im dritten Fach- semester zugelassen.

b) Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient dem Ziel, zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums den Leistungsstand und damit auch die Eignung für das weitere Studium zu überprüfen. Dazu werden in den ersten vier Semestern drei Leistungsnachweise verlangt, die sog. Teil- prüfungen. Diese ergeben zusammen die Zwischenprüfung. Sie bestehen aus schrift- lichen Arbeiten (Klausuren) von jeweils mindestens zweistündiger Dauer im Bür- gerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Die Teilprüfungen in den ge- nannten Fächern werden in die Grundkurse integriert: Eine der im jeweiligen Grundkurs angebotenen Klausuren ist die Zwischenprü- fungsklausur. Das Grundkurssystem bleibt daneben unverändert, d.h. dass der Grund- kurs nur bestanden ist, wenn jeweils eine von mehreren angebotenen Klausuren sowie eine Hausarbeit bestanden worden sind.

Die Zwischenprüfung muss bis zum Ende des 4. Fachsemesters mit allen drei Teil- prüfungen abgeschlossen sein. Es ist daher erforderlich, den Studienablauf so zu pla- nen und die entsprechenden Anmeldungen In der Mittelphase wird der in der Grund-

phase vermittelte Stoff erweitert und vertieft.

Während der Mittelphase sollen die Stu- dierenden die Fortgeschrittenenübungen in den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht absolvieren.

Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase dient der unmittelbaren Examensvorberei- tung durch Klausurenkurse, Examinatorien, Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesun- gen etc.

Die Phase des Schwerpunktbereichsstu- diums, die parallel zur Mittel- und Wieder- holungs- und Vertiefungsphase liegt, dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der Pflichtfächer, der Spezialisierung auf den gewählten Gebieten sowie dem damit verbundenen Erwerb von Leistungsnach- weisen im Rahmen der Juristischen Univer- sitätsprüfung.

2. Prüfungen während des Studiums a) Grundkurse

Es müssen drei Grundkurse (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) besucht und abgeschlossen werden. Dazu müssen mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit pro Gebiet bestanden sein. Zu den Grundkursen im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht werden nur Stu- Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudi-

ums sollen die Studierenden zeigen, dass sie die Prüfungsgebiete des von ihnen gewähl- ten Schwerpunktbereichs beherrschen und somit über vertiefte Kenntnisse in einem wesentlichen Teilbereich der Rechtswissen- schaft verfügen.

III. Das Studium

1. Überblick

Das Studium gliedert sich in Grund-, Mit- tel-, Wiederholungs- und Vertiefungsphase sowie die Phase des Schwerpunktbereichs- studiums.

Die Grundphase umfasst in den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht in erster Linie den Besuch der jeweiligen Grundkurse. In den Grundlagenfächern findet in der Grundphase jeweils eine Einführung in die einschlägigen Grundlagenfächer wie rö- mische Rechtsgeschichte, deutsche Rechts- geschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphi- losophie statt. Die Grundphase wird mit der Zwischenprüfung, bestehend aus den Teil- prüfungen im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht abgeschlossen.

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Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst mindestens 16 und höchstens 24 Semester- wochenstunden. Es beginnt in der Regel im fünften Fachsemester. Die Lehrveranstaltun- gen in den Schwerpunktbereichen werden nach Maßgabe der Kapazität des Lehrkör- pers angeboten. Hierbei ist sichergestellt, dass diejenigen Studierenden, die nach dem Studienplan einen Schwerpunktbereich zu studieren begonnen haben, bei ordnungs- gemäßem Studium alle Pflichtvertiefungs- und Schwerpunktpflichtveranstaltungen und notwendigen Ergänzungsveranstaltungen bis zum Ablauf der Regelfrist für die Juristische Universitätsprüfung besuchen können. Zu- lassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt- bereich ist die erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen und das Bestehen der Zwischenprüfung sowie das Bestehen einer Klausur in einem Grundlagenfach, also der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums.

Im Rahmen der Universitätsprüfung sind ein Seminar und eine fünfstündige Abschluss- klausur abzulegen (vgl. § 39 Abs. 1 PrüStuO).

3. Tutorien in der Mittelphase

In der Mittelphase des Studiums werden Vertiefungs- und Wiederholungsveranstal- tungen angeboten, die eine gezielte Vorbe- reitung auf die Übungen für Fortgeschrittene und eine solide Basis für die Examensvorbe- reitung ermöglichen.

4. Examensvorbereitung

»Münchener Examenstraining«

Die Fakultät bietet für Examenskandidaten umfassende Wiederholungs- und Vertie- fungskurse an. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.jura.uni- muenchen.de/studium/pruefungstraining/

examenstraining/index.html.

5. Studiendauer

Nach § 5a Abs. 1 DRiG beträgt die Studien- dauer viereinhalb Jahre (9 Semester). Soweit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gegeben sind, kann die Studienzeit durch das Landesjustizprüfungsamt auch verkürzt werden, nicht jedoch unter zwei Jahre. Die Regelstudienzeit i. S. von Art. 57 Abs. 1 S. 1 BayHSchG beträgt 10 Studiense- mester. Die BAföG Förderungshöchstdauer beträgt gleichfalls 10 Semester.

so vorzunehmen, dass der rechtzeitige Ab- schluss der Zwischenprüfung gewährleistet ist. Denn: Nimmt man an einer der Teilprü- fungen nicht fristgerecht teil, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Auch wer sich zu einer entsprechenden Teilprüfung meldet, dann aber nicht teilnimmt, hat die entsprechende Teilprüfung nicht bestanden.

c) Grundlagenklausur

In einem der Grundlagenfächer muss eine Klausur bestanden werden. Sie ist Voraus- setzung für die Anmeldung zum Schwer- punktbereich.

d) Übung für Fortgeschrittene

In den drei Fachgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht ist jeweils eine Übung für Fortgeschrittene zu besu- chen und erfolgreich zu bestehen. Zulas- sungsvoraussetzung zu den Übungen für Fortgeschrittene ist die erfolgreiche Teilnah- me an einem dem jeweiligen Fachgebiet ent- sprechenden Grundkurs und das Bestehen der jeweiligen Teilprüfung der Zwischen- prüfung.

e) Schwerpunktbereichsstudium (Universitätsprüfung)

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IV. Die Erste Juristische Prüfung

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich in einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen universitären Teil (Juristische Universitätsprüfung).

Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu- gelassen zu werden, müssen die Studierenden die Übungen für Fortgeschrittene im Zivil- recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolg- reich absolviert haben. Ferner müssen die Stu- dierenden während ihres Studiums an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaft- lich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Schließlich haben die Studierenden noch eine dreimonatige praktische Studienzeit in den vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Ein Monat soll jeweils auf den Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sowie auf den Bereich der Verwaltung entfallen. Das Praktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit der Möglichkeit des Ablegens von Teilprü- fungen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Studieren- den die Zwischenprüfung und die Grundkur- se in allen drei Rechtsgebieten bestanden haben, sowie eine Klausur in einem Grund- lagenfach.

Außerdem haben die Studierenden an einem sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzu- nehmen, bevor sie zum Schwerpunktbereichs- seminar (studienbegleitende Prüfung) zuge- lassen werden können.

2. Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit 70 von Hundert und die Prüfungsgesamtnote der Juristischen Uni- versitätsprüfung mit 30 von Hundert in die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließen.

Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen münd- lichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst sechs fünfstündige Klausuren, die inner- halb von zwei Wochen geschrieben werden.

Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht, eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klau- suren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungs- gebiete des schriftlichen Examens: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die mündli- che Prüfung ergibt 30 % der Gesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

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V. Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung

Im Anschluss an das juristische Studium schließt sich der zweijährige Vorbereitungs- dienst (Referendariat) an. In dieser Zeit wird die Rechtsreferendarin bzw. der Rechtsrefe- rendar bei den Zivilgerichten, den Strafge- richten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsge- richt, bei einem Rechtsanwalt sowie bei ei- ner sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil sind Ausbildungsstationen im Ausland mög- lich. Die Referendarzeit schließt mit dem Assessorexamen (Zweite Juristische Staats- prüfung) ab. Damit wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die auch Zulassungs- voraussetzung zu anderen juristischen Beru- fen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist.

3. Freiversuch

Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteil- nehmer nach ununterbrochenem Studium jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung bereits unmittelbar im Anschluss an das 8.

Fachsemester ab, so kann er die Prüfung bei Nichtbestehen ein zweites Mal wieder- holen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Auf die Studienzeit werden nicht angerechnet die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr- und des Zivildienstes sowie andere Zeiten bis zu zwei Semestern, während derer der Student nachweislich an einer Universität im Ausland in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang studiert hat oder wegen Krank- heit (nachzuweisen durch ärztliches Attest) oder aus einem anderen wichtigen Grund am Studium gehindert war. Hat der Stu- dent studienbegleitend eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung über mindestens 16 Semesterwochenstunden erfolgreich ab- solviert, so kann der Freiversuch nach dem 9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs.

4 JAPO). Zur Freiversuchregelung im Rah- men der Juristischen Universitätsprüfung s.

§ 50 PrüStuO.

Die Juristische Universitätsprüfung wird im Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert sich in einen studienbegleitenden und ei- nen studienabschließenden Teil. Als studien- begleitende Leistung wird ein Seminar aus dem Schwerpunktbereich mit einer schriftli- chen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs Wochen) nebst mündlicher Leistung gefor- dert. Als studienabschließende Leistung wird eine Klausur mit einer Dauer von 300 Minuten gestellt.

Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwer- punktbereichs ab.

Die Erste Juristische Staatsprüfung wird an allen Universitätsstandorten gleichzeitig zweimal im Jahr abgehalten (Frühjahrs- und Herbsttermin), wobei die Klausuren regel- mäßig im März bzw. September geschrieben werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen Prüfungstermin ist einen Monat vor Vorle- sungsschluss des Semesters.

Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz – Landesjustizprüfungsamt – Prielmayerstra- ße 7, Justizpalast, 80335 München, Tel. 5597- 2590 und 5597-2604 (Ansprechpartner für Studium und 1. Juristische Staatsprüfung), außerdem 5597-1987 und 5597-2591 (all- gemein), http://www.justiz.bayern.de/prue- fungsamt/.

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3. Weitere Möglichkeiten

Studien- oder Forschungsaufenthalt in Japan und Südkorea

Im Rahmen der seit 2001 bzw. 2013 beste- henden Partnerschaft zwischen der Juristi- schen Fakultät der LMU und der School of Law der Seoul National University (Korea) sowie der Chuo University, Tokio (Japan) be- steht für deutsche Studierende ab dem 4. Se- mester die Möglichkeit, bis zu zwei Semester an diesen Partnerinstitutionen zu studieren.

Dabei besteht die Möglichkeit der Anrech- nung von Leistungsnachweisen.

Website:

https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/

lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/

index.html

Informationen des Referats

Internationale Angelegenheiten der LMU https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-stu- dierende/auslandserfahrung-sammeln/aus- landsstudium/index.html

Vielfältige Informationen auf den Seiten des DAAD www.daad.de

Informationen zu Studienmöglichkeiten in Großbritannien

www.educationuk.org Informationen zu

Studienmöglichkeiten in Frankreich www.bayern-france.org,

www.dfh-ufa.org

Informationen für Studienmöglichkeiten in den USA

www.dajv.de,

www.educationusa.org 2. Erasmus+-Programm

Für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit, im Rahmen des von der Europäischen Union unterstütz- ten Erasmus-Programms für die Dauer von ein oder zwei Semestern an einer der zahlrei- chen juristischen Partnerfakultäten innerhalb Europas zu studieren. Dies gilt ebenfalls für Studienaufenthalte im Rahmen des SEMP- Programms an unseren Schweizer Partnerfa- kultäten.

Während des Auslandsstudiums im Rahmen des Erasmus-Programms fallen keine Studi- engebühren an der Gastuniversität an. Emp- fehlenswert ist eine Beurlaubung bei der Studentenkanzlei der LMU, obgleich sowohl der Grundbeitrag als auch der Beitrag für das Semesterticket weiter zu entrichten sind. Die finanzielle Förderung aus Mitteln der Euro- päischen Union liegt im Moment bei 330€, 390€ bzw. 450€ pro Monat je nach Zielland bzw. Ländergruppe.

Weitere Informationen und persönliche Beratung:

Programmverantwortlicher:

Prof. Dr. Stephan Lorenz, Erasmus-Beauf- tragter der Juristischen Fakultät

Brigitte Haustein, Erasmus-Programm der Juristischen Fakultät, Veterinärstr. 5, Raum 309, Tel. 089-2180-2722, Fax 089-2180-3796, E-Mail: Erasmus@jura.uni-muenchen.de, Sprechzeiten: täglich 11-16 Uhr

Website:

www.jura.uni-muenchen.de/erasmus-outgoing

VII. Auslandsstudium

1. Integriertrer Studiengang München/Paris II

Der integrierte deutsch-französische Stu- diengang Rechtswissenschaften, das soge- nannte »Paris-Programm«, besteht seit 1991 zwischen der LMU München und der Uni- versité Panthéon-Assas (Paris II) unter dem Dach der Deutsch-Französischen Hochschule (www.dfh-ufa.org). Ziel des Programms ist es, eine Fachkompetenz zu fördern, die die Gren- zen des eigenen Rechts überschreitet und dem Studierenden erlaubt, die Leistungen in beiden Ländern anerkannt zu bekommen (integriert) und Doppeldiplome zu erwerben.

Jedes Jahr nehmen 12 bis 15 Studierende der Juristischen Fakultät am Programm teil.

Das Auswahlverfahren erfolgt jeweils am Ende des 3. Fachsemesters. Teilnahme- und Bewerbungsvoraussetzung ist ein erfolgrei- cher Besuch der drei, von der LMU angebo- tenen, verpflichtenden Vorbereitungskurse für das Paris-Programm: Institutions de la Vème République (2. Fachsemester), Intro- duction au droit français und travaux dirigés de la droit privé (3. Fachsemester). Auswärti- ge Leistungen können wegen der zu geringen Zahl an Plätzen nicht berücksichtigt werden.

Die ausgewählten 12 bis 15 Studierenden wer- den im 4. Fachsemester auf den Paris-Aufent- halt in zwei Kursen vorbereitet: Introduction au droit commercial und Vorbereitungskurs- commentaire d´arrêt.

Das Studium in Frankreich erstreckt sich über drei Semester.

Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie unter: www.jura.uni-muenchen.

de/studium/studiengaenge/auslandsstudium/

parisprogramm/index.html

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Nijmegen Bergen

Oslo

Göteborg Uppsala

Prag

Padua

Helsinki

Wroclaw Warschau

Ljubljana

Szeged

Istanbul Ankara Thessaloniki

Athen Ferrara

Modena

Barcelona Toledo

Salamanca León

Bordeaux

Lyon LausanneNeuchâtel

Fribourg London

Dublin

Oxford

Leuven Edinburgh

Aix-en-Provence

Cordoba Sevilla

Lissabon Coimbra

Verona

Perugia Napoli Rom

Groningen

Triest

Zagreb

Utrecht Krakau

Brüssel

Zürich

Rijeka Amsterdam

Genf

Porto

sowie fachsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen nach §24 JAPO angerechnet werden (vgl. ECTS-Ordnung der Juristischen Fakultät). Darüber hinaus besteht die Mög- lichkeit einer Anerkennung einzelner auslän- discher Leistungsnachweise im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung nach §37 JAPO. (https://www.jura.uni-muen- chen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/an- rechnungauslandsleistungen.pdf).

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig Gedan- ken über einen Auslandsaufenthalt während des Studiums zu machen, da sich ein solcher am besten an das abgeschlossene Grundstudi- um (nach dem vierten Semester) anschließt.

Website des bayerischen LJPA: Informationen zum Freiversuch (§ 37 JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/infor- mationen_zum_freiversuch.pdf

Informationen für Studienmöglichkeiten in Australien, Kanada und Neuseeland www.ranke-heinemann.de,

www.gostralia-gozealand.de/

Sofern bestimmte Prüfungsleistungen erbracht wurden, werden bis zu zwei Urlaubssemester nicht als Fachsemester auf den Freiversuch angerechnet. (siehe Website des bayerischen LJPA: Informationen zum Freiversuch (§ 37 JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.justiz.bayern.

de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-mationen_zum_

freiversuch.pdf). Unter gewissen Vorausset- zungen können ausländische Leistungsnach- weise im Rahmen des deutschen Jurastudiums als Vorgerücktenübung, Grundlagenseminar

Madrid

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Nähere Informationen über die angebotenen Fachsprachenkurse sowie über die FFA sind auf der Internetseite des Fachsprachenzent- rums unter http://www.jura.uni-muenchen.de/

fakultaet/fachsprachenzentrum/index.html zu finden.

Das FSZ bietet derzeit Kurse in Englisch, Fran- zösisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chi- nesisch, Griechisch und Portugiesisch an. Die jeweiligen Veranstaltungen finden zum Teil verblockt in der vorlesungsfreien Zeit statt.

In den Fachsprachenkursen werden Rechts- institute aus den jeweiligen Rechtsordnungen praxisbezogen, zum Teil rechtsvergleichend und unter Berücksichtigung der Fachtermi- nologie behandelt.

Zusätzlich bietet das FSZ als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fach- spezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an, welche aus acht Fachsprachenkursen be- steht und deren Absolvierung den Freiversuch gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a JAPO auch nach dem neunten Semester ermöglicht. Die FFA kann zum Teil auch aus wirtschaftsbe- zogenen Fachsprachenkursen bestehen, die ebenfalls vom FSZ während der Vorlesungs- zeit bzw. verblockt in den Semesterferien an- geboten werden.

VIII. Fachspezifischer Fremdsprachenunterricht

Der Erwerb mindestens eines rechtstermino- logischen Fachsprachenscheins ist Voraus- setzung für die Zulassung zum Staatsexamen (§ 24 Abs. 2 JAPO). In der englischen Sprache ist der Erwerb des Pflichtscheins nur durch die erfolgreiche Teilnahme an einer der vom Fachsprachenzentrum (FSZ) angebotenen Großveranstaltungen möglich. In den ande- ren Sprachen kann man dafür einen beliebi- gen Rechtskurs belegen.

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3. Studienberatung:

Allgemeine Studienberatung für Studieren- de mit Studienziel Erste Juristische Prüfung:

Dr. Britta Wolff, Zi. V 103, Prof.-Huber-Platz 2 (2180 2708, E-Mail: b.wolff@jura.uni- muenchen.de), telefonische Sprechzeiten Di- Do 9.30- 11.30 Uhr, Mo und Fr 14-16 Uhr, persönliche Beratung und Beratung über Zoom nach Vereinbarung

Studienberatung für Examensvorbereitung und Prüfungsvorbereitung

Dr. Katrin Bayerle , Zi. T 314, Prof.-Huber-Platz 2 (2180 2701, E-Mail: katrin.bayerle@jura.uni- muenchen.de), Mi 9-10 Uhr und nach Verein- barung

Erasmus – Programm:

Brigitte Haustein, Zi. 309, Veterinärstr. 5/

III, (2180 2722, E-Mail: Erasmus@jura.uni- muenchen.de), Mo-Fr 11-16 Uhr

Studienberatung für LL.M.-Studiengänge, ausländische Juristen und Promotionen:

Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira.

ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Gundula Pabst, (2180 2177, E-Mail: g.pabst@jura.uni- muenchen.de), Zi. 128, Ludwigstr. 28/Rgb., Di 12.30-14 Uhr

2. Prüfungsamt Juristische Fakultät:

Zwischenprüfung:

Wioletta Eckert, (2180 2868), Zi. V 103, Prof.- Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail:

zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de), telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Di

& Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorheri- ger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr Juristische Universitätsprüfung:

Georgios Kechagias, (2180 6975), Zi. V 102, Prof.-Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail:

universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.

de), telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Di & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorhe- riger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr Zwischenprüfungsausschuss:

Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Vorsitzender

Prof. Dr. Hans-Georg Hermann Prof. Dr. Jens Kersten

Prof. Dr. Helmut Satzger

Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung:

Prof. Dr. Beate Gsell Vorsitzende

Prof. Dr. Christian Walter Prof. Dr. Martin Franzen Prof. Dr. Helmut Satzger

IX. Ansprechpartner an der Universität – wo finde ich was?

1. Allgemeine Stellen:

Dekanin: Prof. Dr. Beate Gsell Prodekan: Prof. Dr. Christian Walter Studiendekan: Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

Frauenbeauftragte:

Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, (2180 3184, E- Mail: frauenbeauftragte@jura.uni-muenchen.

de) Dekanat:

Manuela Flemmig, (2180 2326), Zi. D 109, Universitätshauptgebäude (Fax: 2180 2391, E-Mail: dekanat@jura.uni-muenchen.de), Mo- Fr 10-12 Uhr

Magister- und Promotionsamt:

Doris Kohlmann, (2180 2233, Fax: 2180 13985, doris.kohlmann@jura.uni-muenchen.de) Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira.

ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Zi. 128, Ludwigstr. 28/Rgb., Mo–Do 10-12 Uhr

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X. Bibliotheken

Sie finden die Bibliotheken und deren Öff- nungszeiten auf den folgenden Internetseiten:

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Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu beson- deren Zugangsmodalitäten kommt, bitte infor- mieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten

1. Präsenzbibliotheken Juristische Bibliotheken:

www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/biblio- theken/index.html/

Lesesaal der Universitätsbibliothek:

www.ub.uni-muenchen.de/

bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html

Lesesaal der Staatsbibliothek:

www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten

2. Leihbibliotheken Universitätsbibliothek:

www.ub.uni-muenchen.de/

bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html

Staatsbibliothek:

www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten

Zentrale Lehrbuchsammlung:

www.ub.uni-muenchen.de/

bibliotheken/bibs-a-bis-z/0050/index.html

XI. BAfög

Nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz erhalten Studierende Ausbildungsförde- rung zur Finanzierung ihres Studiums, wenn ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Zuständig für die Durchführung ist das Studentenwerk München (Leopoldstr. 15, 80802 München, Tel.: 38 19 60). Gefördert werden Studierende, wenn

• sie bei Beginn der Ausbildungsförderung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind jedoch möglich),

• ihnen die erforderlichen Mittel nicht an- derweitig zur Verfügung stehen.

Die schlichte Eignung genügt, d.h. es wer- den keine überdurchschnittlichen Leistun- gen gefordert. Die Förderung in den ersten 4 Fachsemestern erfolgt aufgrund des Hoch- schulzugangszeugnisses. Zu Beginn des 5.

Semesters ist eine Bescheinigung der Hoch- schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Leistungen des/r Studierenden den er- folgreichen Abschluss des Ausbildungsziels erwarten lassen. Der Umfang der Bedürftig- keit wird am Einkommen des/r Studierenden, seiner Eltern, seines Ehegatten und am Ver- mögen des/r Studierenden gemessen.

Die BAföG-Ordnung der Juristischen Fakul- tät findet sich unter:

www.jura.uni-muenchen.de/studium/prue- fungsordnungen/bafoeg-ordnung.html 4. Fachschaft:

Fachschaft Jura:

Ludwigstr. 29/EG, Zi.13 (2180 2187, E-Mail:

fachschaft@jura.uni-muenchen.de, Bürozei- ten Mo-Do 12-13 Uhr)

5. Fachsprachenzentrum der Fakultäten 03, 04 und 05:

Fachsprachenzentrum:

Dr. Alessandra Pedriali-Kindler, Ludwigstr. 29/

EG, Zi. 14 (2180 6345, Fax: 2180 6262, E-Mail:

Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.

de, Bürozeiten siehe Homepage: www.jura.uni- muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/

index.html)

6. Rechtsinformatikzentrum:

Helpdesk, Prof.-Huber-Platz 2, Zi. T 003 (2180 5332, E-Mail: riz@jura.uni-muenchen.de, www.

jura.uni-muenchen.de/fakultaet/riz/index.html)

(18)

Online Datenbanken und E-Books Die Universitätsbibliothek stellt eine Über- sicht zu den umfangreichen Fachdatenban- ken sowie weiteren digitale Medien wie On- line-Kommentare zur Verfügung.

Die Anmeldung auf der Homepage der Uni- versitätsbibliothek unter https://login.eme- dien.ub.uni-muenchen.de/login erfolgt mit der LMU-Benutzerkennung. Nach der An- meldung können Sie auf die elektronischen Fachzeitschriften, die Fachdatenbanken so- wie den Online-Katalog zugreifen

Die LMU verfügt über eine Lizenz zu den wichtigsten kommerziellen Datenbanken wie beck-online, juris. Zum Teil können diese Fachdatenbanken nur innerhalb des Campus- Netzwerkes genutzt werden.

Über den Online-Katalog der Universitätsbi- bliothek (Opac) ist eine gezielte Suche nach E-Books möglich. Viele juristische Bücher sind bereits als digitale Version („E-Book“) im Online-Katalog gelistet.

Ausbildungszeitschriften wie z.B. die Zeit- schrift „Jura: Juristische Ausbildung“ stehen den Studierenden über die Universitätsbib- liothek der LMU München zur Verfügung.

ßere Veranstaltungen nutzen das Zoom-We- binar-Format, das aus technischen Gründen lediglich Chatbeiträge ermöglicht.

Asynchrones Lehrangebot (Podcast) Einige Veranstaltungen werden aufgezeich- net. Die so erstellten Audio- oder Video-Po- dcasts werden auf der Plattform LMUcast zur Verfügung gestellt. Ein Link zur entsprechen- den Playlist wird Ihnen gemeinsam mit den Lehrmaterialien mitgeteilt.

Lehr- und Lernplattform Moodle

Lehr- und Lernmaterialien werden entweder auf der Fakultätshomepage oder der Lehr- und Lehrplattform Moodle bereitgestellt. Zu Moodle gelangen Sie unter https://moodle.

lmu.de/. Die Anmeldung erfolgt unter Ver- wendung Ihrer LMU-Nutzerdaten. Sie finden dort entsprechend dem Vorlesungsverzeich- nis der Juristischen Fakultät diejenigen Ver- anstaltungen, deren Materialien bei Moodle bereitgestellt werden. Für die Einschreibung in einen Moodle-Kurs ist ein Einschrei- beschlüssel erforderlich, durch den sicherge- stellt wird, dass nur Studierende der LMU in den geschützten Kursbereich gelangen. Den Einschreibschlüssel finden Sie i.d.R. in der Kursbeschreibung bei Moodle verlinkt oder erhalten ihn von der Dozentin bzw. dem Do- zenten.

Ferner wird Moodle für die Anmeldung zu den Propädeutischen Übungen in den Grund- kursen verwendet.

XII. Digitales

Lehrangebot

Die Lehre an der Juristischen Fakultät der LMU München wird durch ein umfassen- des und vielfältiges digitales Angebot ver- vollständigt. Das Studienbüro stellt hierfür rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn unter ht- tps://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/

studienbuero/e-learning-support Anleitun- gen und Online-Tutorials zur Verfügung.

Synchrones Lehrangebot (Zoom)

Für synchrone digitale Lehrveranstaltungen wird an der LMU München die Video-Confe- rence-Software Zoom verwendet. Um eine si- chere Teilnahme zu gewährleisten, aktivieren Sie einmalig unter Verwendung Ihrer LMU- Nutzerdaten Ihr LMU-Zoom-Konto unter https://lmu-munich.zoom.us/ (Schaltfläche

„Sign in“). Bei Verwendung der kostenlosen Zoom-Version kann Ihnen der Beitritt zu den Veranstaltungen verwehrt werden.

Einer Veranstaltung können Sie sowohl über den Browser (Schaltfläche „Join“) als auch über eine Zoom-App beitreten. Hierfür benö- tigen Sie entweder einen Link oder die Ein- wahldaten (Meeting ID und Kenncode), die Ihnen gemeinsam mit den Lehrmaterialien mitgeteilt werden.

In einem Zoom-Meeting können Sie durch Wortmeldungen und Chatbeiträge interaktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Einige grö-

(19)

Das RIZ befindet sich im Juristischen Se- minargebäude, Raum T 003. Tel. 089/2180 5332; E-Mail: RIZ@jura.uni-muenchen.de.

Ansprechpartner: Thomas Hofer Rechtsinformatikzentrum

Das Rechtsinformatikzentrum (RIZ) betreibt die computertechnische Infrastruktur der Ju- ristischen Fakultät, bietet zentrale IT-Dienste an und unterstützt die Einrichtungen in allen Fragen der IT-Anwendung.

Das Ausbildungsprogramm des RIZ stellt ein freiwilliges Begleitstudium dar, in dem be- sonders motivierte Studierende bereits wäh- rend ihres Studiums ein zusätzliches Hoch- schulzertifikat erwerben können.

(20)

Hauptgebäude

Juristisches Dekanat, D 109 Ludwigstr. 29

Fachsprachenzentrum, Fachschaft Jura Ludwigstr. 28/RG

Magister- und Promotionsamt, Studien- beratung, Seminarräume, Info-Point Professor-Huber-Platz 2

Prüfungsämter, Studienberatungen, Münchner Prüfungstraining Juristisches Seminargebäude Bibliotheken für Zivil- und Strafrecht, Rechtsinformatikzentrum, Studiendekan Veterinärstr. 1

Veterinärstr. 5 (Eingang zur »Remise«) Studentenkanzlei Uni-Bibliothek, Lesesaal Bayerische Staatsbibliothek

1 2

3

5

6 7 8 9

10

4

Juristische Fakultät

(sowie für das Studium relevante Einrichtungen)

Universitätsgebäude der LMU München

bebaute Fläche Buslinie

U-Bahn mit Bahnhof (U3/U6)

(21)
(22)

Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universi- tät München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Ab- schluss Erste Juristische Prüfung (2012) in der Fassung der Ände- rungssatzung vom 30. September 2015.

Die komplette Version der Prüfungs- und Stu- dienordnung finden Sie auf der Homepage unter: http://www.jura.uni-muenchen.de/

studium/pruefungsordnungen/index.html.

Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet unter anderem eine Übersicht über die abzu- legenden Prüfungen und den Studienplan.

B) Prüfungs-

und Studienordnung

(23)

I. Grundphase

SWS SWS Zivilrecht (1. bis 2. Semester)

Pflichtveranstaltungen:

1. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht I

• Propädeutische Übung 2. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht II

• Propädeutische Übung

Öffentliches Recht (1. bis 2. Semester) Pflichtveranstaltungen:

1. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht I

• Propädeutische Übung

• Vorlesung: Allgemeine Staatslehre 2. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht II

• Propädeutische Übung

• Vorlesung: Völkerrechtliche Bezüge des Verfassungs- rechts, Europaverfassungsrecht (Staatsrecht III)

6 2-4 7 2-4

4 2-4 2 4 2-4 2

Strafrecht (3. bis 4. Semester) Pflichtveranstaltungen:

3. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht I • Propädeutische Übung

4. Semester:

• Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht II • Propädeutische Übung

Grundlagenfächer (1. bis 2. Semester) Pflichtveranstaltungen:

1. bis 2. Semester:

• Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte • Vorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte • Vorlesung: Rechtsphilosophie • Vorlesung: Rechtssoziologie

• Vorlesung: Verfassungsgeschichte der Neuzeit

6 2-4 6 2-4

2 2 2 2 2 1.

2.

3.

4.

Auszug aus dem Studienplan für den

Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung

1, 2

1 Der nachfolgende Auszug aus der Prüfungs- und Studienord- nung dient lediglich der Information und der Abdruck erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung.

2 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt.

(24)

II. Mittelphase

SWS SWS Zivilrecht (3. bis 5. Semester)

a) Pflichtveranstaltungen:

3. Semester:

• Vorlesung: Sachenrecht

• Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht

• Vorlesung: ZPO I 4. Semester:

• Vorlesung: Handelsrecht

• Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht

• Vorlesung: Individualarbeitsrecht

• Vorlesung: ZPO II

• Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht 5. Semester:

• Vorlesung: Gesellschaftsrecht b) Ergänzungsveranstaltungen:

• Vertiefungsvorlesung: Recht der Leistungsstörungen

• Vertiefungsvorlesung: Bereicherungsrecht

• Vertiefungsvorlesung: Delikts- und Schadensrecht

• Vertiefungsvorlesung: Verbraucherschutzrecht

• Vertiefungsvorlesung: Kreditsicherungsrecht

• Vertiefungsvorlesung: Bankvertragsrecht

• Vertiefungsvorlesung: Privatversicherungs- und Haftpflichtrecht

• Vertiefungsvorlesung: Europäisches Privatrecht

• Vertiefungsvorlesung: Vertragsgestaltung

• Tut. I zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrit- tene im Zivilrecht

• Tut. II zur Vorbereitung auf die Übung für Fortge- schrittene im Zivilrecht

4 2 3 2 2 2 2 2-3 2

2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Öffentliches Recht (3. bis 6. Semester) a) Pflichtveranstaltungen:

3. Semester:

• Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht

• Vorlesung: Verwaltungsprozessrecht 4. Semester:

• Vorlesung: Verwaltungsrecht II (Kommunalrecht)

• Vorlesung: Verwaltungsrecht III (Polizei- und Sicherheitsrecht)

• Vorlesung: Verwaltungsrecht IV (Baurecht und Recht der raumbezogenen Planung)

5. Semester:

• Vorlesung: Europarecht 5. oder 6. Semester:

• Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

b) Ergänzungsveranstaltungen:

• Tutorium: Verwaltungsrecht I

• Tutorium: Verwaltungsrecht II

• Bayerisches Staatsrecht

4 2 2 2 2

2 2

2 2 2

1. 2.

(25)

In der Wiederholungs- und Vertiefungspha- se sind im Bereich des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts mindestens 8 SWS, im Bereich des Strafrechts mindestens 4 SWS und im Bereich der fächerübergreifenden praxisbezogenen Lehrveranstaltungen min- destens 2 SWS zu belegen.

>>

II. Mittelphase

SWS

Strafrecht

a) Pflichtveranstaltungen:

5. Semester

• Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene • Vorlesung: Strafprozessrecht

b) Ergänzungsveranstaltung:

• Tut. zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht Grundlagenfächer (2. bis 7. Semester) Pflichtveranstaltungen:

2. bis 7. Semester:

• Seminar oder gleichwertige Lehrveranstaltung im Sinn des § 10 Abs. 4

2. bis 7. Semester:

• Vorlesung: Methodenlehre

2 3

2

2-3

2 3.

4.

(26)

III. Wiederholungs- und Vertiefungsphase

SWS

IV. Fächerübergreifende, praxisbezogene Lehrveranstaltungen (3. bis 9. Semester)

SWS

Münchner Examenstraining“ im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht

(Jahreskurs einschließlich der Semesterferien) Modul Assistenten

Wiederholung und Vertiefung des gesamten examens- relevanten Stoffes anhand von Fällen und Übersichten;

zum Teil verblockt Modul Professoren

Wiederholung und Vertiefung einzelner examensrele- vanter Schwerpunkte, Vorbereitung auf die mündliche Prüfung durch die Prüfungsgespräche unter Examens- bedingungen

Modul Klausuren

Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung durch Anfertigung von Klausuren unter Prüfungsbedingun- gen mit Besprechung

Besprechung von Originalexamensklausuren mit Gele- genheit zur Selbstkontrolle

Probeexamen (6 Klausuren) unter Examensbedingun- gen mit Besprechung jedes Semester

20

16

14

8

6

Es werden alle Veranstaltungen mit einem engen Bezug auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis unter Anknüpfung an den Pflicht- und Schwerpunkbereichsstoff zur ge- zielten Vermittlung von Schlüsselqualifikationen angeboten. Zur Vertiefung der Schlüsselqualifi- kationen werden u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:

• Seminar: Ausbildung zum Wirtschaftsmediator

• Seminar: Juristische Rhetorik

• Vorlesung „Praktikum Presseprozess“

• Workshop Verhandlungsmanagement

5 2 2 2

(27)

V. Schwerpunktbereichsstudium

1

(nach Abschluss der Grundphase)

Schwerpunktbereich 1

Grundlagen der Rechtswissenschaften

Schwerpunktbereich 2

Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention

Schwerpunktbereich 3

Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht

Schwerpunktbereich 4

Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital- markt-, und Insolvenzrecht

Schwerpunktbereich 5

Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht

Schwerpunktbereich 6

Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internati- onales und Europäisches Steuerrecht

Schwerpunktbereich 7

Internationales, Europäisches und Ausländi- sches Privat- und Verfahrensrecht

Schwerpunktbereich 8 Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht

Schwerpunktbereich 9

Internationales und Europäisches Öffentliches Recht

Schwerpunktbereich 10 Medizinrecht

1 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt. Diese Änderun- gen betreffen insbesondere das Schwerpunktbereichsstudium.

(28)

VI. Fachsprachenausbildung (2. bis 9. Semester)

Insbesondere zum Erwerb des Leistungsnach- weises im Sinn des § 24 Abs. 2 JAPO bietet das von der Betriebswirtschaftlichen, Volkswirt- schaftlichen und Juristischen Fakultät getra- gene Fachsprachenzentrum (FSZ) juristische Fachsprachenkurse u. a. in: Englisch (nur die Großveranstaltung ab dem 2. FS), Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch und Russisch mit einem Umfang von jeweils 2 SWS an.

(29)

JAPO

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juris- ten vom 13. Oktober 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2021.

ECTS-Ordnung

Ordnung der Juristischen Fakultät der Lud- wig-Maximilians-Universität München be- treffend die Anerkennung ausländischer Zeugnisse als Leistungsnachweise für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staats- prüfung und als Grundlagenseminar sowie betreffend Zeugnisse für ausländische Stu- dierende nach Maßgabe des European Cre- dit Transfer System (ECTS) in der Fassung vom 02.07.09

Diese und weitere für das Studium rele- vante Ordnungen sind unter http://www.

jura.uni-muenchen.de abrufbar.

C) Weitere studienrelevante Ordnungen

Fachsprachenzertifikatsordnung

Ordnung betreffend die Ausstellung von Zer- tifikaten über den erfolgreichen Abschluss einer fachspezifischen Fremdsprachenausbil- dung gem. § 37 Abs. 4 JAPO 2003

BAföG-Ordnung

Ordnung über die Erteilung der Bescheini- gung für den Eignungsnachweis zur Ausbil- dungsförderung nach §§ 9, 48 Bundesaus- bildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 26.

August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S.645, ber. 1680), zuletzt geändert durch das 21 BAföGÄndG vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3127)

(30)

Stundenplan

1. Semester Wintersemester 2021/2022

Mo Di Mi Do Fr

8 - 10 GK Zivilrecht (O-Z) Lorenz

GK Zivilrecht (O-Z) Lorenz

GK Zivilrecht (O-Z) Lorenz

Rechtsphilosophie Saliger

10 - 12 GK Zivilrecht (A-G) Ackermann

GK Zivilrecht (H-N) Platschek

GK Öffentl.

Recht (O-Z) Frau

GK Zivilrecht (A-G) Ackermann

GK Zivilrecht (H-N) Platschek

GK Öffentl.

Recht (O-Z) Frau

GK Zivilrecht (A-G) Ackermann

GK Zivilrecht (H-N) Platschek

Römische Rechtsgeschichte Platschek

12 - 14 Deutsche Rechtsgeschichte

Hermann

14 - 16 Allgemeine Staatslehre Wagner

GK Öffentliches Recht (A-G) Kersten

GK Öffentliches Recht (H-N) Kaufhold

GK Öffentlliches Recht (A-G)

Kersten

16 - 18 GK Öffentl. Recht (H-N)

Kaufhold

18 - 20

* Alternativtermine verfügbar, siehe Vorlesungsverzeichnis / kursiv = freiwillige Ergänzungsveranstaltung / Pflichtveranstaltungen

D) Stundenplan

(31)

Ludwig-Maximilians-Universität München

Juristische Fakultät

Geschwister-Scholl-Platz 1 D-80539 München

www.jura.lmu.de Stand: Oktober 2021

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