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Furioses Lesesommer-Finale im Oktoberfestzelt Kreisnachrichten

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Ausgabe 43/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 21.10.2014

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Auch in diesem Jahr ende- te der Lesesommer im Land- kreis wieder mit der großen Abschlussparty im Oktober- festzelt in Wittlich. Rund 1200 Kinder und Erwachsene wa- ren am Familiensonntag aufs Festgelände gekommen, um den Abschluss der größten Le- seförderaktion des Landes zu feiern. Insgesamt 1100 Kinder hatten während neun Wochen insgesamt 7000 Bücher gele- sen und 37 ehrenamtlichen Helfern in der Stadt- und Krei- sergänzungsbücherei Wittlich darüber berichtet. Besonders erfreut zeigte sich das Bibli- otheksteam über die Anzahl der erfolgreichen Teilnehmer:

876 haben mit mindestens drei gelesenen Büchern den Lesesommer „bestanden“ und durften nach der Party die be- gehrte Urkunde in Empfang nehmen.

Beeindruckt von der Lesefreu- de in und um Wittlich zeigte sich auch Wittlichs Bürgermei- ster Joachim Rodenkirch, der ein besonderes Lob für die – oft als Lesemuffel verschrie-

nen – Jungs fand, die mit vier- zig Prozent fast an die Zahl der erfolgreich teilgenommenen Mädchen heranreichten.

Der große Erfolg der Aktion war unter anderem wieder der großen Auswahl an topak- tuellen Kinder- und Jungend- büchern zur verdanken, die den jungen Lesern zur Verfü- gung standen. Dank der groß- zügigen finanziellen Unter- stützung der Stiftung Stadt Wittlich und der Sparkasse Mittelmosel Eifel-Mosel-Huns- rück waren die Regale meist gut gefüllt – sieht man einmal vom ersten begeisterten An- sturm ab, der doch gewaltige Lücken im Bestand hinterließ.

Auch im kommenden Jahr dürfe man wieder mit dem En- gagement der Sparkasse rech- nen, versprach Vorstandsmit- glied Eric Westerheide.

Nach dem offiziellen Teil heizte Comedy-Jongleur Phi- lipp Dammers mit seiner fu- riosen Jonglage-Show dem Publikum ordentlich ein. In atemberaubender Geschwin- digkeit ließ er Keulen, Bäl- le und zuletzt Fackeln tan- zen und fand dazwischen

noch Zeit für manch lockeren Spruch. Spannend wurde es dann bei der anschließenden Verlosung, bei der zahlreiche Einkaufsgutscheine der Firma Bungert den Besitzer wechsel- ten. Durch die Bereitstellung des Festzeltes, der Preise und Getränke für die Teilnehmer gehört das Unternehmen seit Jahren zu den wichtigen Part- nern des Wittlicher Lesesom- mers.

Mit der Bekanntgabe der Klassenpreise wurde das En- gagement der Eltern gelobt, die durch ihre Fahrten nach

Wittlich auch Kindern aus dem Landkreis die Teilnah- me am Lesesommer ermög- lichen. Die Nase vorn hatte die dritte Klasse der Grund- schule Salmtal mit 16 erfolg- reichen Teilnehmern, dicht ge- folgt von den Klassen 3a und 4 der Grundschule Wittlich- Friedrichstraße und Wittlich- Wengerohr. Doch dem nicht genug: die Schüler der IGS Salmtal bewiesen mit 10 er- folgreichen Teilnehmern in der Klasse 5b, dass die Lese- begeisterung in Salmtal nicht mit der Grundschule endet.

Mit 19 Lesesommer-Absol- venten der Klasse 6b war das Peter-Wust-Gymnasium wie- der nicht zu schlagen, wenn auch das Cusanus-Gymnasium mit 18 Teilnehmern der Klasse 6c ganz knapp auf Platz 2 lan- dete.

Die Siegerklassen werden im kommenden Jahr alle zu ei- ner Veranstaltung in die Stadt- und Kreisergänzungsbüche- rei nach Wittlich eingeladen, bevor der Lesesommer in die nächste Runde geht.

Furioses Lesesommer-Finale im Oktoberfestzelt

Comedy-Jongleur Philipp Dammers heizte mit seiner furiosen Jonglage-Show dem Publikum ordentlich ein.

Die 3. Klasse der Grundschule Salmtal mit Lehrer Roland Rohr- ing erreichte in der Wertung der Grundschulen den ersten Platz.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Festset- zung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bern- kastel-Wittlich vom 24. Januar 2013 Auf Grund des § 51 Abs. 1 Satz des Personenbeförderungsgesetzes (PBe- fG) vom 21. März 1961 (BGBl. I S.

241), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrs- gesetzes und des Personenbeförde- rungsgesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272), sowie § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Landesverordnung zur Über- tragung von Ermächtigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 13. Februar 1996 (GVBl. S. 115), wird die Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgel- te und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bernkastel-Wittlich vom 24. Januar 2013 von der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 5 wird wie folgt geändert:

a. In Nr. 2 werden die Worte „An- fahrten, Abholfahrten und“ gestri- chen.

b. In Nr. 3 wird das Wort „Zielfahrten“

durch die Wörter „alle anderen Fahrten“ ersetzt.

c. In Nr. 4 wird das Wort „Zielfahrten“

durch die Wörter „alle anderen Fahrten“ ersetzt.

d. Nach Nr. 6 wird folgende Nr. 7 ein- gefügt:

7. Für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Per- sonen mittels eines zugelassenen Be- hindertentransportkraftwagens wird ein Zuschlag von 10,00 Euro erhoben.

Artikel 2

Diese Rechtsverordnung zur Ände- rung der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsent- gelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Land- kreis Bernkastel-Wittlich vom 24. Ja- nuar 2013 tritt 7 Tage nach Veröf- fentlichung in den Kreisnachrichten in Kraft.

54516 Wittlich, 17. Oktober 2014 (Gregor Eibes)

Landrat

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Beirats für Seniorinnen und Senioren

Am Mittwoch, den 29.10.2014, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öf- fentliche und eine nichtöffentliche Sit- zung des Beirats für Seniorinnen und Senioren statt.

22.01.1961, deutsch; Arbeiterin - Doğan, Tahir; Im Hofflürchen 8, Wittlich; 05.11.1969; deutsch;

Kfz-Mechaniker

- Kahyaoglu, Beyhan; Boxtelstr.

17, Wittlich; 15.03.1974; einge- bürgert; päd. Zusatzkraft - Khairi, Mansoor; Wyttenbach- str. 11, Bausendorf; 02.01.1993;

afghanisch, Auszubildender - Kien, Andrea; Im Schmitzberg 16, Wittlich; 03.11.1960;

deutsch; Verw.-Betriebswirtin (VWA)

- Sarioğlu, Hacer; Auf`m Geifen 21, Wittlich; 05.04.1975; tür- kisch; Industriekauffrau - Simsek, Siddik; Zur Schweiz 5 a, Wittlich; 20.08.1944; einge- bürgert; Lehrer

- Yildiz, Ahmet; Schloßstr. 32, Wittlich; 08.09.1969; deutsch;

KFZ-Mechaniker

Aufgrund dieser vom Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt.

Der Stimmzettel enthält die zugelas- senen Wahlvorschläge in alphabe- tischer Reihenfolge der Kurzbezeich- nungen unter Angabe der Namen und Vornamen, der Geburtsdaten, der An- schriften sowie der Staatsangehörig- keiten bzw. der Status und des Be- rufes der Bewerber/Bewerberinnen.

Die Einzelbewerber / Einzelbewerbe- rinnen werden ebenfalls in alphabe- tischer Reihenfolge des Nachnamens entsprechend aufgeführt.

III.

Es wird unter Beachtung der nachste- henden Bestimmungen gewählt:

1. Die Wahl wird nach den Grundsät- zen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder.

Es können maximal 10 Stimmen ver- geben werden.

2. Die Wähler/innen vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Be- werber/innen, die sie wählen wollen.

3. Die Wähler/innen dürfen den auf- geführten Bewerber/innen nur eine Stimme geben. Eine Stimmhäufung führt dazu, dass für die jeweilige Be- werberin oder den jeweiligen Bewer- ber nur eine Stimme gezählt wird.

4. Wählbar sind nur die einzelnen Be- werber/innen und nicht der Wahlvor- schlag (Liste) in Gänze. Die Summe der Stimmen für die Bewerber/innen einer Liste hat keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.

5. Gewählt sind die zehn Bewerber/

innen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den Wahlleiter zu ziehende Los.

IV.

Wahlberechtigt sind

1. alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staaten- lose Einwohner und

2. alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Begrüßung und Verpflichtung der Beiratsmitglieder 2. Mitteilungen

2.1 Informationen zum Beirat für Seniorinnen und Senioren 3. Wahl einer/eines Vorsitzen-

den und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

4. Rückblick - Ausblick 5. Verschiedenes Wittlich, 14. Oktober 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Wahlbekanntmachung der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich über die Wahl zum Beirat für Migration und Integration

I.

Bis Sonntag, den 23.11.2014, um 18 Uhr findet gemäß der entspre- chenden Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich die Wahl eines Beirates für Migration und Integration mittels Briefwahl statt.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sit-II.

zung am 09.10.2014 folgende Wahl- vorschläge von Parteien/ Vereinen und Einzelbewerbern/ innen für die Wahl zum Beirat für Migration und In- tegration zugelassen:

Wahlvorschlag der Partei

„Die Linke“

- Damar, Ali; Friedrichstr. 52, Wittlich; 01.07.1970; deutsch;

Restaurantfachmann

Wahlvorschlag des Sport- und Kulturvereins „Integra e. V.“

- Dischke, Irene; Manderschei- der Str. 19, Wittlich; 23.06.1975;

deutsch; Rechtsanwältin - Koval, Elena; Damenweg 3, Bernkastel-Kues; 08.02.1973;

deutsch; Lehrerin - Scheid, Elke; Trierer Land- str. 63, Wittlich; 19.12.1957;

deutsch; Dipl.-Bibliothekarin - Wolf, Nelli; Kasernenstr. 5, Wittlich; 16.06.1972; deutsch;

Sozialpädagogin

Wahlvorschlag des Vereins

„Liga gegen Rassismus“

- Reichenthal, Léon; Hohlweg 1, Lösnich; 03.10.1948; deutsch;

Sprachlehrer

Einzelbewerberinnen / Einzelbewerber

- Becker, Leni, In der Door 1, Morbach-Gonzerath;

a. als Spätaussiedler oder deren Fami- lienangehörige nach § 7 des Staatsan- gehörigkeitsgesetzes,

b. durch Einbürgerung,

c. nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehö- rigkeitsgesetzes oder

d. nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeits- gesetzes und ein Elternteil Auslän- der oder Spätaussiedler oder des- sen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, soweit sie jeweils am Tag der Stim- mabgabe das 16. Lebensjahr vollen- det haben sowie am 23. November 2014 seit mindestens drei Monaten in Landkreis ihre Hauptwohnung inne- haben und nicht vom Wahlrecht aus- geschlossen sind.

V.

Die unter Ziffer 1 genannten aus- ländischen Wahlberechtigten erhal- ten ohne Antrag von Amts wegen die Briefwahlunterlagen per Post zu- gesandt. Wahlberechtigte auslän- dische Einwohner/innen, die bis zum 02.11.2014 keine Wahlunterlagen er- halten haben, können die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und Aushän- digung von Wahlunterlagen bei der zuständigen Verbandsgemeindever- waltung bzw. der Gemeindeverwal- tung Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich beantragen. Der unter Ziffer 2 a bis d genannte Personenkreis so- wie die von der Meldepflicht befrei- ten wahlberechtigten Staatsangehöri- gen anderer Staaten können aus dem Melderegister nicht ermittelt und be- nachrichtigt werden. Damit diesen die Briefwahlunterlagen zugesandt wer- den können, ist es erforderlich, ei- nen Antrag auf Aufnahme ins Wäh- lerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw.

der Gemeindeverwaltung Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich zu stel- len. Dem Antrag sind begründende Nachweise, wie zum Beispiel Vertrie- benenausweis, Aufnahmebescheid, Einbürgerungsurkunde oder gültiger ausländischer Pass beizufügen.

Damit die Briefwahlunterlagen wie-VI.

der rechtzeitig bis zum 23.11.2014 um 18 Uhr in der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eintreffen, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Die letzte Ausgabe von Briefwahlunterla- gen erfolgt bei den o. g. Verwaltungen bis zum Freitag, dem 21.11.2014 um 12 Uhr.

Das Wählerverzeichnis für die Wahl VII.

des Beirates für Migration und Inte- gration liegt in der Zeit vom 3. No- vember bis 7. November 2014 bei der jeweils zuständigen Verbandsgemein- deverwaltung bzw. der Gemeinde- verwaltung Morbach oder Stadtver- waltung Wittlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungs- zeiten aus. Alle Wahlberechtigten

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An der Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich gibt es durch den späten Schulbeginn nach den Som- merferien noch freie Plätze an folgenden Standorten.

• Gesang (Rock/Pop) in Wittlich

• Block- / Querflöte in Morbach

• Oboe in Wittlich

• Klarinette/Saxophon in Berglicht, Bernkastel-Kues, Dreis, Hoxel, Sehlem, Tra- ben-Trarbach, Wittlich

• Blechblasinstrumente in Bernkastel-Kues/Wehlen, Enkirch, Hochscheid, Klausen, Laufeld, Lieser, Longkamp, Morbach,

Wittlich

• Harfe in Wittlich

• Gitarre in Bernkastel-Kues, Wittlich,

• Akkordeon in Wittlich Der Unterricht wird von qua- lifizierten Lehrkräften erteilt, die über ein Musikhochschul- studium verfügen. Die Musik- schule gewährt Familien- und Sozialermäßigung.

Weitere Informationen bei der Geschäftstelle der Musik- schule des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, Kurfürsten- str. 16, 54516 Wittlich, Tel.:

06571/14-2398, E-Mail: Mu- sikschule@Bernkastel-Witt- lich.de, Internet: www.musik- schule.bernkastel-wittlich.de.

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenori- entiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst- leistungsunternehmen stellt zum 01. Februar 2015 ein:

eine/n Baukontrolleur/in

(Vollzeit, unbefristet, EG 9 TVöD) Ihr Profil:

• Ein/e Maurermeister/in oder ein/e staatlich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung Bautechnik (Hoch- bau) mit vorausgegangener Maurerausbildung und praktischer Erfahrung auf dem Bau

• Kenntnisse öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Zu- sammenhang mit Baumaßnahmen

• Sicheres Auftreten

ein/e Ingenieur/in

Fachrichtung Architektur/Hochbau

(Vollzeit, unbefristet, EG 11 TVöD/ A 11 LBesO) Ihr Profil:

• ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Ingeni- eur/in (FH-Diplom / Bachelor) Fachrichtung Architek- tur oder Bauingenieurwesen (Hochbau)

• Fundierte Kenntnisse der öffentlich-rechtlicher Vor- schriften im Zusammenhang mit Baumaßnahmen und der technischen Normen (DIN)

• Einschlägige Berufserfahrung ist wünschenswert

• Für beide Stellen sind darüber hinaus folgende Kom- petenzen erforderlich:

• Selbständiges Arbeiten und Entscheidungsfreude

• Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

• Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einem interdiszipli- nären Team

• PKW-Führerschein sowie Kenntnisse in der Anwen- dung der MS-Office-Software

• Körperliche Mobilität (Begehung von Baustellen)

Die vollständigen Stellenausschreibungen mit Informati- onen zu den Stelleninhalten erhalten Sie unter www.bern- kastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 07.11.2014 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich

Freie Plätze in der

Musikschule des Landkreises

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Heidenburg In der vordersten Eselsgrube Landwirtschaftsfläche 83,44 ar Heidenburg In der vordersten Eselsgrube Landwirtschaftsfläche 55,80 ar Heidenburg Kirchenacker Landwirtschaftsfläche 78,10 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 03.11.2014 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

können die Richtigkeit und Vollstän- digkeit der zu ihrer Person im Wäh- lerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wittlich, den 20. Oktober 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes

(Landrat und Wahlleiter)

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Wie in jedem Jahr veröffentlicht die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich eine Liste der empfoh- lenen Erzeugerpreise für die Verrechnung der anstehenden Entschädigung von Wildschä- den. Die Ermittlung der Preise erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bauern- und Winzerver- band Bernkastel-Wittlich, der

Landwirtschaftskammer, dem Kreisjagdmeister, dem Landes- jagdverband, der Raiffeisen- Waren-Zentrale Rheinland in Wittlich und der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich. In- teressierte finden die Liste im Internet unter www.bernka- stel-wittlich.de/wildschaden.

html.

Erzeugerpreise für Ent-

schädigung von Wildschäden

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Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Monika Max (vorne links) und Silvia Schiefer (vorne rechts) in der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die Fachbereichsleiter Her- mann-Josef Wagner und Manuel Follmann sowie Werner Petry als Vertreter des Personalrats gerne an.

Mitarbeiterinnen der Verwal- tung feiern Dienstjubiläum

Viele Menschen möchten ihr gesamtes Leben in vertrauter Umgebung und Nachbarschaft verbringen. Und das, wenn möglich, bis ins hohe Alter.

Nicht selten ist die eigene Im- mobilie im Alter auch ein biss- chen lästig: Sie muss gepflegt, geheizt und instand gehal- ten werden. Das kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld.

Bauherren sollten die Immo- bilie deshalb so planen, dass sie nach der Familienphase in zwei selbständig nutzbare Wohneinheiten unterteilt werden kann. So können bei- spielsweise noch Mieteinnah- men erzielt werden.

Alle Geschosse vom Oberge- schoss bis zum Untergeschoss sollten vom Treppenhaus ab- getrennt sein und separat über eine gemeinsame Trep- pe erschlossen werden kön- nen. Sanitäreinheiten sollten in allen Geschossen vorhan- den oder nachträglich einbau- bar sein.

Sinnvoll kann es ebenfalls sein, das Gebäude von Anfang

an als Zweifamilienwohnhaus bei der Baugenehmigungsbe- hörde einzureichen. Das er- spart einen nachträglichen Umnutzungsantrag. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte über- legt werden, mindestens eine Wohnung barrierefrei zu ge- stalten.

Weitere Tipps zur barrierefrei- en Wohnungs- oder Hausge- staltung geben die Fachleu- te der Landesberatungsstelle

„Barrierefrei Bauen und Woh- nen“ kostenlos und firmenun- abhängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54531 Wittlich. Der nächste Bera- tungstermin ist Dienstag, der 11. November 2014. Vorhan- dene Planunterlagen sollten zum Beratungstermin mitge- bracht werden.

Eine Voranmeldung ist unbe- dingt erforderlich bei Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14-2237, E-Mail: ulrich.hohns@bernka- stel-wittlich.de.

Experten geben Tipps für bar- rierefreies Bauen und Wohnen

Günter geht wieder einmal an seinem Steg am Biberwei- her baden. Als er eine sel- tene Flußperlmuschel findet und sie öffnen möchte, hört er plötzlich eine Stimme: der Bi- ber warnt ihn davor. Er erzählt von seinem Traum, in dem er selbst eine solche Muschel fand und öffnete und wie die Geschichte ein schlimmes Ende nahm.

Alexander Baginski zeigt mit liebevoll gestalteten Figuren

Kindertheater Pantaleon zeigt

„Die Perle“ von Helme Heine

die bekannte Geschichte nach dem Bilderbuch von Helme Heine. Kinder ab 5 Jahren können hautnah miterleben, dass man die wirklich groß- en Schätze nicht in Muscheln findet. Die Aufführung findet statt im Rahmen der Biblio- thekstage Rheinland-Pfalz am Mittwoch, den 5. November um 15.00 Uhr in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich. Karten sind im Vor- verkauf für 4 Euro erhältlich.

Anne M. Krauss zeigt ihre Werke im Kreishaus

Vom 31. Oktober bis 19. De- zember 2014 zeigt die Tra- ben-Trarbacher Künstlerin Anne M. Krauss ihre Werke im Foyer der Kreisverwaltung in Wittlich. Eröffnet wird die Ausstellung am Donnerstag, 30. Oktober um 18 Uhr durch Landrat Gregor Eibes, zur Er- öffnung spricht Monika Wäch- ter.

Unter dem Titel „Swinging Lines und andere Vernet- zungen“ präsentiert Krauss ihre abstrakten Werke. Seit 1958 lebt die Künstlerin in Tra- ben-Trabach, wo sie auch ihre Galerie hat. Sie fand zu ihrer heutigen Ausdrucksform über den Impressionismus, das In- formel (auch als Tachismus bekannt) zum abstrakten Ex- pressionismus. Eine Kunstrich-

tung, die dem gegenständ- lichen entsagt. Formen und Farben bilden eigene Kompo- sitionselemente.

Zu sehen ist die Ausstellung in der Kreisverwaltung montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

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Unter der fachlichen Leitung der Dirigenten Jochen Hofer und Dietmar Heidweiler fand die erste Arbeitsphase des Bla- sorchester-Workshops „Wind Band 4 teen(s)“ der Kreismusik- jugend im Kreismusikverband Bernkastel-Wittlich statt. In Zusammenarbeit mit der Mu- sikschule des Landkreises und mit finanzieller Unterstützung der Sparkasse Mittelmosel Ei- fel-Mosel-Hunsrück wurde von den 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Berufsbil- denden Schule in Wittlich in- teressante und vom Schwie- rigkeitsgrad her ansprechende Literatur für Blasorchester er- arbeitet. Aufgrund der sehr gu- ten musikalischen Leistungen,

der Disziplin und dem Engage- ment der Musikerinnen und Musiker können nach Auf- fassung der beiden Lehrkräf- te in der zweiten Arbeitspha- se noch weitere Musikstücke mit höherem Schwierigkeits- grad erarbeitet werden. Die- se findet am 8. November von 10:00 bis 16:30 Uhr ebenfalls in der Berufsbildenden Schule in Wittlich statt. Neue, interes- sierte Musikerinnen und Musi- ker können sich zu diesem Ter- min noch anmelden und sind herzlich willkommen.

Informationen und Anmeldung bei Dietmar Heidweiler, Tel.:

06508/917296, E-Mail: heid- weiler.dietmar@kmv-bks-wil.

de.

Erfolgreicher Blasorchester- Workshop für Jugendliche

Vom 26. bis 28. Juni 2015 fin- det der nächste Rheinland- Pfalz-Tag in Ramstein-Mie- senbach statt. Wie in den vergangenen Jahren bietet der Landkreis Bernkastel-Wittlich auch im nächsten Jahr wieder interessierten Vereinen, Grup- pen oder Kommunen aus dem Landkreis die Möglichkeit, am Festzug des Rheinland-Pfalz- Tags teilzunehmen.

Für den Beitrag der Region Tri- er werden insbesondere Mu- sikvereine beziehungsweise Musikgruppen sowie dekora- tive Festwagen gesucht. Die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich hat die Möglichkeit, eine Fußgruppe und einen Festwagen zu melden. Über

die Zulassung entscheiden Staatskanzlei und Ausrichter- stadt.

Wer Interesse an einer Teil- nahme am Festzug des Rhein- land-Pfalz-Tages am 28. Juni 2015 in Ramstein-Miesen- bach hat, wird gebeten, sich bis zum 14. November 2014 bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Ute Erz, Tel.:

06571/14-2390, E-Mail: Ute.

Erz@Bernkastel-Wittlich.de, zu melden.

Für die Winzer der Region be- steht die Möglichkeit, sich mit einem Weinstand auf dem Rheinland-Pfalz-Tag zu prä- sentieren. Weitere Informati- onen gibt es bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich.

Teilnehmer für den Rheinland- Pfalz-Tag 2015 gesucht

Die Workshop-Reihe der Lo- kalen Aktionsgruppe (LAG) Er- beskopf geht weiter. Am Don- nerstag, dem 6. November 2014 findet der Workshop zum Thema „Landwirtschaft und Regionale Vermarktung“ um 19:00 Uhr im Hunsrückhaus am Erbeskopf statt. Die Ter- mine für die weiteren Work- shops stehen ebenfalls fest:

• Workshop „Dorf- und Stadtentwicklung“ am Dienstag, dem 11.11.2014, 18:00 Uhr im Hunsrück- haus am Erbeskopf,

• Workshop „Tourismus“

am Donnerstag, dem 20.11.2014, 14:00 Uhr im Gemeindehaus Allenbach,

• Workshop „Sozialer Zu-

sammenhalt – Dorfinitia- tiven“ am Dienstag, dem 25.11.2014, 18:00 Uhr im Bürgerhaus Neuhütten.

In den Bürgerworkshops sollen neue Handlungsschwerpunkte für ein Entwicklungskonzept zur neuen Leader-Förderpe- riode 2014 bis 2020 erarbei- tet werden. Interessierte Per- sonen aus der Bevölkerung sind dazu erneut herzlich ein- geladen.

Zur Planung der Workshops wird um vorherige Anmel- dung gebeten. Dies ist im Internet unter www.lag-erbe- skopf.de möglich. Alternativ per E-Mail an info@lag-erbes- kopf.de oder telefonisch unter 06503/809159.

Bürgerworkshops der LAG-Erbeskopf gehen weiter

Noch bis zum 31. Oktober 2014 können sich Ortsge- meinden, Vereine, aber auch Privatpersonen bei der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich um ein Preisgeld von bis zu 3000 Euro bewerben. Mit dem Preisgeld, das im Rah- men des Ideenwettbewerbs

„Zu Hause alt werden“ ausge- schrieben wird, sollen örtliche Initiativen gestärkt werden, die gemeindenahe Ansprech- personen und wohnortnahe, alltagsunterstützende Hilfen für ältere Menschen anbie- ten oder anbieten wollen. Das können bestehende Initiativen sein, genauso wie Initiativen, die sich neu gründen wollen.

Insgesamt stehen 21000 Euro bereit, damit möglichst viele örtliche Initiativen gefördert werden können.

Bislang wurden zwei Ideen- wettbewerbe ausgeschrieben und 13 Initiativen gefördert.

Die bisher ausgewählten Ini- tiativen können Beispiele zur Nachahmung und Übertra- gung in die eigene Heimat- gemeinde bieten. Selbstver- ständlich können aber auch

eigene Ideen eingebracht wer- den. Dabei kann sich jeder ein- bringen: Das kann eine Privat- person, eine Ortsgemeinde, ein Verein oder ein Zusam- menschluss bürgerschaftlich engagierter Menschen sein.

Was zählt, ist die Idee, ihre tatsächliche Umsetzung und dass sie dazu beiträgt, dass Se- niorinnen und Senioren in ih- rer privaten Umgebung, ihrem Zuhause, in der Dorfgemein- schaft möglichst lange verblei- ben können.

Für eine erfolgreiche Bewer- bung muss ein von der Kreis- verwaltung bereitgestelltes Bewerbungsformular bis zum 31. Oktober 2014 eingereicht werden, das über den Sozial- planer der Kreisverwaltung, Mirko Nagel, Tel.: 06571/14- 2408, E-Mail: Mirko.Nagel@

Bernkastel-Wittlich.de, er- hältlich ist. Auch im Internet können das Bewerbungs- formular und alle weiterge- henden Informationen zum Wettbewerb unter www.

bernkastel-wittlich.de/zuhau- se-alt-werden.html eingese- hen werden.

Bis Ende Oktober für „Zu

Hause alt werden“ bewerben

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(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden Personen aus der Grundgebühr, dem Entgelt für gefahrene Wegstrecken

1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. I Seite 1690); zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Festsetzung der Entgelte für die Beför- derung durch Taxen vom 30. April 2001 in Wiesbadener Kurier, Wiesbadener Tagblatt und