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Zl. KA-00242/2016 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1

Zl. KA-00242/2016

BERICHT ÜBER DIE

BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK IV. QUARTAL 2015

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemein- de Innsbruck, IV. Quartal 2015 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 06.04.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:

Der Bericht der Kontrollabteilung vom 08.02.2016, Zl. KA-00242/2016 ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzu- sehen, verwiesen.

1 Vorbemerkungen Prüfungskompetenz,

Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs- anordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen. Des Wei- teren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

Anhörungsverfahren Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge Kriterien für die

Rechnungslegung

Im Zuge der Überprüfung zweier Honoranoten von zwei Autoren in Höhe von € 660,00 bzw. € 720,00 für Lesungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Grenzgänge VI“ in der Stadtbücherei stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese den Bestimmungen für die Ausstel- lung von Rechnungen über € 400,00 im Sinne des § 11 (1) 3 UStG 1994 nicht in allen Punkten entsprochen haben. Diese Kriterien sind jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges.

Fehlende Aufzeich- nungen bei

Auftragsvergaben

Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass die Beauftragung der beiden Autoren lediglich mündlich erfolgt ist und kei- ne schriftlichen Aufzeichnungen darüber vorhanden sind.

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Zl. KA-00242/2016 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 Empfehlung Die Kontrollabteilung empfahl, zum einen die Vergabe derartiger Auf-

träge inklusive Honorarberechnung zukünftig entweder mittels E-Mail oder Aktenvermerk zu dokumentieren. Zum anderen regte die Kon- trollabteilung an, den Formvorschriften für das Ausstellen von Rech- nungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.

Lt. Stellungnahme des Referates Stadtbücherei wird den Empfehlun- gen der Kontrollabteilung zukünftig entsprochen werden. Die Mitarbei- terInnen wurden nochmals auf die formalen Kriterien einer Rech- nungsausstellung hingewiesen.

Auszahlung Aushilfen Empfehlung

Die Kontrollabteilung überprüfte eine an das Referat Schulverwaltung gerichtete Eingangsrechnung in der Höhe von € 88,00. Der Betrag wurde laut Faktura für eine Aushilfskraft im Bereich der Nachmittagsbe- treuung im Ausmaß von 8 Stunden zwischen dem 14.10. und 16.10.

2015 verrechnet und über die städtische Voranschlagspost 1/211000-728000 Volksschulen – Entgelte für sonstige Leistungen be- glichen.

Erhebungen der Kontrollabteilung betreffend der Auszahlung führten zum Ergebnis, dass lt. Auskunft des zuständigen Referatsleiters für die Abwicklung der in den Tagesheimschulen angebotenen Mittagessen insgesamt 26 Mittagstischzubereiter vorgesehen sind, aufgrund von Krankenständen jedoch ein zusätzlicher Personalbedarf für kurze Zeit gegeben war.

Vom Referatsleiter der Schulverwaltung wurde gegenüber der Kon- trollabteilung weiters angegeben, dass keine schriftliche Vereinbarung mit der Aushilfe vorliegt bzw. auch keine weiteren Datenübermittlungen bzw. Meldungen an interne oder externe Stellen vorgenommen wur- den.

Gemäß der aktuellen Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil (Verfügung vom 23.09.2015 mit Wirkung 01.10.2015) sind u. a. die Ausarbeitung von Dienstverträgen und Mitwirkung beim Abschluss von Werkverträgen dem Amt für Personalwesen zugedacht. Die Kontrollab- teilung empfahl daher, die entsprechenden Vereinbarungen und Aus- zahlungen für Aushilfspersonal zukünftig in Zusammenarbeit und über die Anordnungsberechtigung des Amtes für Personalwesen der MA I abzuwickeln, womit auch gegebenenfalls abgabenrechtliche Aspekte durch die fachspezifische Bearbeitung im Amt für Personalwesen ge- prüft bzw. berücksichtigt werden können.

Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung seitens der geprüf- ten Stelle mitgeteilt, dass seit Jahresbeginn 2016 die relevanten Daten der Mittagstischzubereiter ausnahmslos an das Amt für Personalwesen gemeldet und auch von diesem Amt ausbezahlt werden.

3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben

Freigabe des Haftbriefs bzw. Mangelbehebung oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- u. Lieferleistungen, die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertrag- lich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstel-

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lungen, die meist in Form einer Bankgarantien abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.

Liegt ein gewährleistungsrelevanter Sachmangel vor, erfolgt in der Re- gel eine Mangelbehebung durch den Auftragnehmer. Sollte dieser die Behebung des Mangels verweigern oder unangemessen verzögern bzw. diesem nicht möglich sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass zur Bedeckung der Ersatzvornahme. Wenn keine Mängel festgestellt werden, erfolgt die Freigabe des Haftungs- rücklasses.

Begehungen und Maßnahmen

Im vierten Quartal 2015 wurden insgesamt drei Abnahmebegehungen durchgeführt. In sämtlichen Fällen konnte die Freigabe der entspre- chenden Bankgarantie erfolgen. Die Gesamthaftbriefsumme betrug

€ 55.270,33.

4 Vergabekontrollen Prüfung auf

Übereinstimmung mit den Wertgrenzen gem.

BVergG 2006

Im vierten Quartal 2015 hat die Kontrollabteilung fünf stichprobenartig ausgewählte Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto

€ 353.700,95 überprüft.

Die kontrollierten Vergaben fanden im Unterschwellenbereich gemäß der zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Fassung des BVergG 2006 und des BGBl. II Nr. 513/2013 (Kundmachung über die von der Europäi- schen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabe- verfahren ab 1. Jänner 2014) statt.

Die gemäß Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012, Inkraft- tretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 292/2014) bis zum 31. Dezember 2016 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in keinem der ge- prüften Fälle überschritten.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.04.2016

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 21.04.2016 zur Kennt- nis gebracht.

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Zl. KA-00242/2016

Betreff: Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2015

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.04.2016

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 21.04.2016 zur Kenntnis gebracht.

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