• Keine Ergebnisse gefunden

……………………………………………………………………………………………………………………………………. Zl. KA-01839/2021 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "……………………………………………………………………………………………………………………………………. Zl. KA-01839/2021 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

……….

Zl. KA-01839/2021 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1 Zl. KA-01839/2021

BERICHT ÜBER DIE

BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK IV. QUARTAL 2020

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Be- richt der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2020 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 06.05.2021 dem Gemeinderat folgenden Bericht:

Der Bericht der Kontrollabteilung vom 29.03.2021, Zl. KA-01839/2021, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Ge- schäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.

1 Vorbemerkungen Prüfungskompetenz,

Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanord- nungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.

Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreiga- ben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Grün- den der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Ge- schlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und Män- ner.

Anhörungsverfahren Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Nicht lukrierter Skonto trotz Begleichung innerhalb der Skontofrist

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des Büros des Bürgermeisters überprüft, mittels welcher ein Betrag von brutto

€ 500,00 für die Anschaffung von 400 Stk. Ordnern (für die COVID-Massentests von 4. bis 6. Dezember 2020) zur Auszahlung ge- langt ist. Zu beanstanden war die in diesem Fall nicht lukrierte 2 %ige Skontoabzugsmöglichkeit, obwohl die Begleichung der Rech- nung innerhalb der 14-tägigen Skontofrist erfolgt ist.

Wenngleich der lukrierbare Skontobetrag aus monetärer Sicht lediglich marginal ist, empfahl die Kontrollabteilung aus prinzipiellen Gründen, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lücken- los auszunutzen.

Im Anhörungsverfahren erläuterte das Büro des Bürgermeisters das Zu- standekommen des Versehens aus technischer Sicht. Zudem wurde darüber informiert, dass die nicht benötigten Ordner beim betreffenden Lieferanten zurückgegeben werden konnten und eine dahingehende

(2)

……….

Zl. KA-01839/2021 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 Gutschrift erfolgt ist. Der ohnehin geringe nicht lukrierte Skontobetrag (brutto € 10,00) hat sich durch diese Gutschrift reduziert (auf brutto

€ 2,51). Für die Zukunft wurde angekündigt, verstärkt auf die Inan- spruchnahme von angebotenen Skontoabzugsmöglichkeiten zu achten.

Vermeidung

Verspätungsentgelte

Ausgehoben wurde eine von der Berufsfeuerwehr unter dem Titel „Miete für Photonen-Dosimeter“ vorgenommene Auszahlung an das Institut für Strahlenschutz und Dosimetrie (Tirol Kliniken GmbH) in Höhe von brutto

€ 251,10. Diese Auszahlung wurde für die Kontrollabteilung aus dem Grund auffällig, da über 90 % des Auszahlungsbetrages (brutto

€ 229,55) auf als „verloren“ markierte bzw. „verspätet“ zur gesetzlich vor- gesehenen Auswertung bereitgestellte Photonen-Dosimeter entfiel.

Um die Bezahlung von Verspätungsentgelten bestmöglich zu vermei- den, empfahl die Kontrollabteilung für die Zukunft ein stringenteres Ter- min- und Abwicklungsmanagement in diesem Bereich anzudenken und umzusetzen.

In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte die Berufsfeuerwehr die näheren Hintergründe für das Zustandekommen der Verspätungs- entgelte in der gegenständlichen Angelegenheit. Ein vom zuständigen Mitarbeiter für die Zukunft zu beachtender Prozessablauf wurde be- schrieben. Auf dieser Basis wurde zugesagt, der Empfehlung der Kon- trollabteilung künftig zu entsprechen.

Mitbenutzungsmöglich- keit der Schneeablade- rampe Innrain – ausständige Fakturierung des Nutzungsentgeltes für die Jahre 2019 und 2020

Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung wurde die Kontrollab- teilung auf eine zwischen der Stadt Innsbruck und der Tirol Kliniken GmbH Ende des Jahres 2017 abgeschlossene Nutzungsvereinbarung aufmerksam. Inhaltlich bezieht sich diese Vereinbarung auf die Mitbe- nützungsmöglichkeit der wasserrechtlich bewilligten Schneeablade- rampe der Stadt Innsbruck am Standort Innrain zur Entsorgung von Räumschnee aus dem Klinik-Areal.

Gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung ist von der Tirol Kliniken GmbH pro Wintersaison ein (jährliches) Entgelt in Höhe von (netto)

€ 5.000,00 an die Stadt zu bezahlen. In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass bislang eine Vorschreibung und Bezah- lung des vereinbarten Entgeltes lediglich für die Jahre 2017 und 2018 zu verzeichnen war. Für die vergangenen Jahre 2019 und 2020 war eine Zahlung der Tirol Kliniken GmbH nicht festzustellen.

Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Straßenbetrieb der MA III, den aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine nach- trägliche Vorschreibung der ausständigen Nutzungsentgelte vorzuneh- men. Weiters wurde angeregt, künftig auf eine vertragskonforme Vor- schreibung zu achten, sodass die Bezahlung des jährlichen Nutzungs- entgeltes bis zum 01.12. eines jeden Jahres erfolgen kann.

Die betroffene Fachdienststelle bestätigte im Anhörungsverfahren, dass die Entgeltvorschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 nachgeholt und inzwischen erledigt wären.

(3)

……….

Zl. KA-01839/2021 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3 3 Gewährleistungsbegehungen

Keine Begehungen Im vierten Quartal 2020 fanden keine Gewährleistungsbegehungen statt.

4 Vergabekontrollen Prüfung auf

Übereinstimmung mit den Wertgrenzen gemäß BVergG 2018

Die Kontrollabteilung hat in 8 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolu- men von netto € 1.501.336,67 Einsicht genommen.

Die Vergaben der geprüften Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fanden nach den Kriterien des Ober- und Unterschwellenbereichs für öffentliche Auftraggeber gemäß der zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des Bundesvergabegesetzes statt.

Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (BGBl. II Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2022 angehobenen Subschwellen- werte sowie die letztgültigen EU-Schwellenwerte gemäß BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren eingehalten.

Wesentliche Beanstandungen waren von der Kontrollabteilung nicht zu treffen. Die gewählten Vergabeverfahren waren auf Basis der eingese- henen Unterlagen als zulässig zu beurteilen.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.05.2021

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 27.05.2021 zur Kenntnis gebracht.

(4)

Zl. KA-01839/2021

Betreff: Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck IV. Quartal 2020

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.05.2021

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 27.05.2021 zur Kenntnis gebracht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Zuge weiterer eingehender Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass das besagte Referat in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Rechnungswesen im Jahr 2017

Die Entgelte für sonstige Leistungen sind in den Jahren 2015 bis Anfang 2017 aufgabenspezifisch zum einen über den Teilabschnitt 010030 – Kommunikation und Medien und zum

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde vom Amt für Kultur mitge- teilt, dass künftig privat bezahlte Aufwendungen bei einer genehmigten Dienstreise ausschließlich mittels

Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen handelte es sich um ein mit Beschluss des GR vom 24.06.2004 der Innsbrucker Stadt- bau GmbH gewährtes Darlehen in

Kostenart stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich einerseits um offenkundige Fehlbuchungen (schulische Tages- betreuung – Infrastrukturmaßnahmen) und anderseits um

Im Anhörungsverfahren erklärte das Amt für Familie, Bildung und Ge- sellschaft, dass im Referat Frauenförderung, Familien und SeniorInnen Anfang August 2013 urlaubsbedingt

Aus der Durchführung eines durch den Stadtsenat Innsbruck am 04.07.2007 beschlossenen Entwurfswettbewerbs zur Gestaltung der Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die

Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der geltenden Dienst- bekleidungsvorschrift eine generelle Regelung des Kapitels „Dienstbe- kleidung“ für die bei der MÜG