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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den H / (920) 4132

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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 15.09.2020

H 1121-2/2020-8 9020 (920) 4132

Jean.Winkler-Schneider@senfin.berlin.de

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Berichterstattung der Fraktionen der Linken, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen, der AfD, der CDU zum Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021

Rote Nummern: 2926 A, 2926 B, 2926 C, 2926 D, 2926 E

Vorgang: 76. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.08.2020 Ich bitte, nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen

In der oben genannten Sitzung hat der Hauptausschuss beschlossen:

„Die Senatsverwaltungen werden gebeten, dem Hauptausschuss bis zur 2. Lesung die Fragen der Fraktionen zu beantworten.“

Die Antworten auf die in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Finanzen fallenden Fragen werden unter Nennung der roten Nummer sowie der Frage gesammelt vorgelegt.

Hierzu wird berichtet:

2926 AU

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2926 A – Fragen der Fraktion Die Linke

2926 A, Frage 1

Welche „langen Linien“ verfolgt das Land Berlin hinsichtlich der Entwicklung der Investitionsausgaben und der Nutzung des SIWA?

Antwort:

Bei der Betrachtung der „langen Linien“ ist zunächst einmal ein Blick auf die „kurzen Linien“

erforderlich. Noch mit der Finanzplanung 2019 bis 2023 war geplant, die Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt zusammen mit den Investitionsausgaben aus dem Sondervermögen SIWA auf rund 3 Milliarden Euro anwachsen zu lassen und dieses Volumen zu verstetigen. Die der Corona-Pandemie zu Grunde liegenden Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbieten geradezu ein Festhalten an dieser Zielsetzung. Die ursprünglichen Investitionseckwerte des Kernhaushalts für 2022 und 2023 in Höhe von 2,5 bzw. 2,6 Milliarden Euro mussten mit der Fortschreibung der Finanzplanung 2020 bis 2024 um jeweils eine halbe Milliarde Euro auf nunmehr 2,0 bzw.

2,1 Milliarden Euro gesenkt werden. Weitere Zuführungen an das Sondervermögen SIWA erscheinen in den nächsten Jahren unrealistisch. Derzeit geht der Senat davon aus, dass die Investitionsausgaben des Kernhaushalts ab 2024 wieder auf 2,6 Milliarden Euro anwachsen könnten. Das Sondervermögen SIWA hingegen wird durch die zu erwartenden Abflüsse abschmelzen, sodass sich die Investitionsausgaben mittelfristig unter 3 Milliarden Euro einpendeln werden. Eine valide langfristige Prognose kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.

2926 A, Frage 3

Wie haben sich die konsumtiven Ausgaben - bereinigt um coronabedingte Mehrausgaben - im Jahr 2020 im Langzeitvergleich entwickelt und welche Prognosen werden diesen Ausgaben im Finanzplanzeitraum zugrunde gelegt?

Antwort:

Die Entwicklung der konsumtiven Sachausgaben seit Beginn der Legislaturperiode ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Für die Jahre 2020 und 2021 werden die konsumtiven Sachausgaben wie im Haushaltsplan 2020/2021 ohne Nachträge dargestellt, weil im Ursprungshaushaltsplan noch keine Auswirkungen der Corona-Pandemie enthalten sind.

Ist 2017

Ist 2018

Ist 2019

Plan 2020*

Plan 2021*

FPL 2022

FPL 2023

FPL 2024 Sächliche

Verwaltungs- ausgaben

3.140 3.343 3.466 4.106 4.337 4.228 4.249 4.271 Zuweisungen

und Zuschüsse 11.208 11.725 12.106 12.818 13.104 12.661 12.725 12.788 Saldo Pauschale

Mehr-/

Minderausgaben

-155 -155

Summe 14.348 15.068 15.572 16.770 17.286 16.889 16.974 17.059

in Mio. €

* Stand HG 20/21 vom 17.12.2019

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2926 A, Frage 4

Gibt es eine coronabedingte „Delle“ bei den Personalaufwendungen in den Hauptverwaltungen und/oder in den Bezirken und welche Folgerungen hat/hätte dies im Jahr 2020 und im Jahr 2021?

Antwort:

Die aktuelle Personalausgaben-Prognose lässt auf einen „normalen“ Verlauf der Ausgabenentwicklung im laufenden Jahr schließen. Die Corona-Pandemie wird sich daher voraussichtlich nicht auf das Ergebnis bei den Personalausgaben 2020 auswirken.

2926 A, Frage 5

Gibt es (im Vergleich zum im Mai beschlossenen Entwurf des 2. Nachtrags) neue Entscheidungen zu Bundesbeteiligungen an Aufwendungen der Länder und wenn ja, in welchem Umfang und bei welchen Einnahme-/Ausgabepositionen?

Antwort:

Aus der Übernahme eines größeren Anteils an den Zusatzversorgungssystemen des AAÜG erhält Berlin ab 2021 einen Betrag von ca. 34 Mio. p.a. (Titel: 1150/63115).

Der Bund übernimmt dauerhaft weitere bis zu 25% der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (KdU).

Die Entlastung für Berlin entspricht 25% der jeweiligen jährlichen Ausgaben(prognose).

(Die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft sind in den Bezirksplänen bei Kapitel 3960 veranschlagt. Die Erstattungsbeträge werden zunächst bei Kapitel 1150 Titel 23105 vereinnahmt und zum Ende des Haushaltsjahres auf die Bezirkspläne Kapitel 3960 verteilt).

Zur Deckung von Einnahmeausfällen im ÖPNV erhält Berlin einmalig für 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 128 Mio. Euro. (Einnahmetitel: 0730/23110;

Ausgabetitel 0730/54045, 54080 und 54081).

2926 A, Frage 6

Mit welcher Entwicklung der Transferausgaben rechnet der Senat unter Berücksichtigung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung und der veränderten Bundesbeteiligung an den KdU?

Antwort:

Die u. a. coronabedingten Mehrbedarfe sind für 2020 als Nettosumme in Höhe von 70 Mio.

Euro bei 2729/97101 aufgenommen worden.

Aus der geplanten Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 25 Prozentpunkte ergibt sich eine höhere Einnahmeerwartung, die dem Gesamthaushalt zufließt und zur Deckung der höheren Transferausgaben herangezogen werden kann.

Die Folgen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sind im Fürsorgesystem als unterstem Netz des Sozialstaats nicht sofort spürbar, weil im Regelfall Bedarfe zunächst im Versicherungssystem (z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I nach dem SGB III) gedeckt werden. Im Bereich SGB II wirkt sich daher die Mehrbelastung überwiegend erst verzögert aus.

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2926A, Frage zu 2900/01100

Wie erklärt sich, dass die vereinnahmte Lohnsteuer in 2020 seit Monaten über den Werten aus den Vergleichsmonaten des Vorjahres liegt?

Antwort:

Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen des Landes Berlin setzt sich zusammen einerseits aus dem originären Aufkommen der Lohnsteuer in Berlin sowie andererseits aus weiteren steuerlichen Sachverhalten, wie u.a. das Kindergeld, das Altersvermögensgesetz, die Arbeitnehmersparzulage sowie die Zerlegung der Lohnsteuer zwischen den Bundespendlern nach dem Wohnsitzprinzip, die steuermindernd bzw.

steuererhöhend wirken und die originäre Steuerentwicklung überlagern können.

Richtig ist, dass das Lohnsteueraufkommen der Finanzämter in Berlin in den letzten Monaten jeweils über den Vergleichsmonaten des Jahres 2019, aber unterhalb der Planansätze für 2020 gelegen hat. Je nach Bezugspunkt (Kassenaufkommen, Aufkommen der Finanzämter, vor/nach Zerlegung) ändern sich zwar die jeweiligen prozentualen Zuwachsraten, im Juli 2020 war das Kassenaufkommen bedingt durch die Lohnsteuerzerlegung sogar rückläufig, an der Grundaussage, dass sich die Lohnsteuer in Berlin auch im bundesweiten Vergleich günstig entwickelt, ändert dies jedoch nichts.

Diese positive Entwicklung in Berlin wird von mehreren Faktoren getragen: So lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin im Jahr 2020, wenn auch mit abnehmender Tendenz, immer noch über dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig haben sich die Entgelte in Berlin vergleichsweise günstig entwickelt, und es gibt in Berlin einen überdurchschnittlich hohen Anteil Beschäftigter im öffentlichen Dienst bzw. im vom öffentlichen Sektor alimentierten Bereichen, die keine Einkommenseinbußen zu verzeichnen hatten. In Einzelfällen könnte es zusätzlich coronabedingt zu Mehrarbeit in einzelnen Branchen (z. B. Ernährung, Pharmazie) gekommen sein.

Aktuell und perspektivisch werden sich die hohen Fortzugszahlen von Berlinerinnen und Berlinern vor allem in das Brandenburger Umland dämpfend auf die Entwicklung der Berliner Lohnsteuer auswirken, da die mit drei Jahren Abstand erfolgende Lohnsteuerzerlegung die aktuellen Fortzugszahlen nach Brandenburg noch nicht beinhaltet.

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2926 B Fragen der FDP-Fraktion

2926 B, Frage 5

In welcher Höhe konnten im Haushalt veranschlagte Mittel bei den sächlichen Verwaltungsausgaben auf Grund der Corona-Pandemie bzw. des Lockdowns in diesem Jahr nicht ausgegeben werden? Welche Entwicklung erwartet der Senat bei diesen Titeln bis Jahresende? (Bitte nach Kapitel und Titel auflisten)

Antwort:

Den in Frage kommenden und derzeit auch bewirtschafteten Titeln (Obergruppe 51 bis 54) der Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung liegen über 8.500 verschiedene Buchungsstellen zu Grunde. Aufgrund der Vielzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine titelscharfe Einschätzung gegeben werden. Überdies wäre die Aussage auch nicht ausreichend belastbar, da in Berlin Instrumente der flexiblen Haushaltswirtschaft intensiv genutzt werden. Dadurch erlaubt allein eine Ansatzunterschreitung des Ist nicht den Schluss, dass das Geld nicht ausgegeben wurde. Die Mittel könnten beispielsweise im Wege der Deckungsfähigkeit oder der jeweiligen Gesamtsteuerung des Einzelplanes anderen Zwecken zugeführt worden und damit schließlich doch verausgabt worden sein.

2926 B, Frage 6

In welcher Höhe kommt es durch die Mehrwertsteuersenkung zu Einsparungen für das Land Berlin durch Kosteneinsparungen bei den Zuschussempfängern (institutionelle Förderung und Projektförderung)?

Antwort:

Im Rahmen der sparsamen Bewirtschaftung der Fördermittel in enger Anlehnung an den Förderzweck kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die rechnerischen Einsparungen durch die MwSt.-Absenkung um drei bzw. zwei Prozentpunkte nicht durch eventuelle Preiserhöhungen oder durch COVID-19 bedingte Mehrbedarfe an anderer Stelle kompensiert werden. Dies begründet sich auch darin, dass die im verbindlichen Finanzierungsplan enthaltenen Einzelansätze um bis zu 20 v.H. überschritten werden dürfen, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (Nr. 1.2 AV Anlage 2 § 44 LHO). Da über Zuwendungen überwiegend Personal sowie Mietkosten gefördert werden, ist keine maßgebliche Auswirkung durch die MwSt.-Absenkung bei den Zuschussempfängern zu erwarten.

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2926 C Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2926 C, Frage 74

Wie kommt der Mehrbetrag von 70 Mio. Euro für die KdU zustande? Warum geht der Senat davon aus, dass die Mittel trotz des im Bundesvergleich überproportionalen Anstiegs der Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit im Land Berlin auskömmlich sind?“

Antwort:

Der Betrag von 70 Mio. € setzt sich aus verschiedeneren Komponenten zusammen.

Die Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 5 ff. SGB II wird als Gesamtprozentsatz aus den tatsächlichen Nettoausgaben für Unterkunft und Heizung ermittelt. Dieser Gesamtprozentsatz ergibt sich aus verschiedenen Teilprozentsätzen, welche teilweise jährlichen Anpassungen unterliegen. Im laufenden Haushaltsjahr wurden u. a. prozentuale Absenkungen bei der Bundesbeteiligung für Sondersachverhalte von 10,2 auf 2,7 Prozentpunkte vorgenommen, die Bundesbeteiligung Flucht wurde bis zum Jahr 2021 verlängert - damit ging eine Erhöhung für Berlin auf 10,3 Prozentpunkte einher -, und die Werte für die Bundesbeteiligung für die Transferausgaben für Bildung und Teilhabe wurden von 3,5 auf 3,8 Prozentpunkte erhöht. Die Anpassungen der Teilprozentsätze und die Auflösung der Pauschalen Mehreinnahme bei 2900/37101 ergab im Ergebnis eine Netto-Mehrbelastung für KdU SGB II von 70 Mio. Euro, welche in 2729/97101 im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts des Senats veranschlagt worden ist.

Für das Jahr 2020 sind im Haushaltsplan berlinweit 1.561 Mio. Euro etatisiert. Durch die sich auch noch im Januar und Februar fortsetzende sehr günstige Entwicklung bei der Zahl der berechtigten Bedarfsgemeinschaften im SGB II lag die Ausgabe-Prognose (vor Corona) zunächst unter dem etatisierten Ansatz. Durch den nunmehr erleichterten Zugang zum SGB II (neuer § 67 SGB II, Teil der Corona-Sofortmaßnahmen) werden aktuell um rd.

60 Mio. Euro höhere Ausgaben ggü. dem Ansatz prognostiziert.

Die Folgen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sind im Fürsorgesystem als unterstem Netz des Sozialstaats nicht sofort spürbar, weil viele Bedarfe zunächst im Versicherungssystem (z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I nach dem SGB III) gedeckt werden. Im Bereich SGB II wirkt sich die Mehrbelastung überwiegend erst verzögert aus.

2926 C, Frage 75

Weshalb wird die Bau-PMA in Höhe von 100 Mio. Euro gestrichen? Bei welchen Projekten darf mit einer schnelleren Umsetzung gerechnet werden?

Antwort:

Pauschale Minderausgaben (PMA) senken das zur Verfügung stehende Ausgabevolumen, sie werden mit negativen Vorzeichen ausgewiesen. Die Veränderungen in den Entwürfen des 2. Nachtrags 2020 und des Nachtrags 2021 bedeuten deshalb die Aufnahme von PMA für Bauinvestitionen, nicht deren Streichung. Zur Entwicklung der Ausgaben für Baumaßnahmen wird auf die Antwort auf die Frage 27 der CDU-Fraktion (rote Nummer 2926 E) verwiesen.

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2926 C, Frage 76

Wie begründet der Senat die Reduzierungen der Versorgungsrücklagen? Inwieweit, wodurch und wann ist für diesen Bereich mit realen, Corona-bedingten Minderbedarfen zu rechnen? Wie errechnen sich die (unterschiedlichen) Summen in 2020 und 2021?

Antwort:

Angesichts der Notwendigkeit, aufgrund der erheblichen pandemiebedingten Mehraufwendungen auch Einsparungen zu generieren und dem Umstand, dass die Zuführungen an die Versorgungsrücklage nunmehr als kreditfinanziert einzustufen sind, wurde vorerst auf weitere Zuführungen an die Rücklage verzichtet. Die Reduzierung wirkt sich in jedem Jahr unmittelbar haushaltsentlastend aus. Allerdings gab es zuvor eine Sonderzuführung in Höhe von 100 Mio. € im Jahre 2018. In diesem Zusammenhang wird auf die Titelerläuterungen zu den Titel 42400 und 43400 verwiesen.

2926 C, Frage 77

Woran bemisst sich die geplante Kapitalzuführung an Vivantes? Erfolgt diese pauschal oder werden damit ganz bestimmte Kosten und/oder Einnahmeausfälle etc. abgedeckt (bitte aufschlüsseln)?

Antwort:

Die geplante Kapitalzuführung bemisst sich anhand der Mitte Mai 2020 ermittelten wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie auf das Jahresergebnis des Vivantes Konzerns. Der seinerzeit ermittelte Gesamteffekt belief sich auf -56,7 Mio. €. Dabei wurden sowohl die ergebnisverschlechternden Effekte (-) als auch die ergebnisverbessernden Effekte (+) berücksichtigt. Im Einzelnen stellte sich dies wie folgt dar:

Erwarteter Rückgang der Krankenhauserlöse sowie

Reduzierung der Belegung von Mehrbettzimmern - 129,1 Mio. €

erwarteter Rückgang der Erlöse aus Wahlleistungen, ambulanter Erlöse, Auslandserlöse, Erlöse aus Komfort-

klinik, Erlöse aus Entwöhnung und Erlöse aus Notarztwagen - 41,9 Mio. €

erwarteter Rückgang der Sachkosten + 20,1 Mio. €

Wegfall des Fixkostendegressionsausgleichs + 7,1 Mio. €

Ausgleichszahlungen (Freihaltepauschale pro Tag 560 €) + 99,6 Mio. €

ursprünglich geplante Leistungssteigerung (Plan-KH) - 25,5 Mio. €

Sachkosten-Mehraufwand (Hygiene- und Schutzmaßnahmen) - 5,0 Mio. €

Personalkostenreduktion + 17,6 Mio. €

Personalkostensteigerung durch Einmalzahlung (450 €) - 7,1 Mio. €

Ausgleich Sachkostenpauschale (50 € pro Patient) + 2,2 Mio. €

Aufbau Intensivbetten (50 T€ pro Bett; 106 Betten) + 5,3 Mio. €

Gesamteffekt - 56,7 Mio. €

Da die Prognose seinerzeit mit einer Reihe von Unwägbarkeiten verbunden war, wurde zunächst eine Zuführung in Höhe von 42 Mio. € vorgesehen.

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Die aktuelle Prognose weist eine Corona-bedingte Ergebnisbelastung von 30,1 Mio. € aus.

Diese stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Erwarteter Rückgang der Krankenhauserlöse sowie

Reduzierung der Belegung von Mehrbettzimmern - 107,8 Mio. €

erwarteter Rückgang der Erlöse aus Wahlleistungen, ambulanter Erlöse, Auslandserlöse, Erlöse aus Komfort-

klinik, Erlöse aus Entwöhnung und Erlöse aus Notarztwagen - 31,6 Mio. €

erwarteter Rückgang der Sachkosten + 17,4 Mio. €

Wegfall des Fixkostendegressionsausgleichs + 7,1 Mio. €

Ausgleichszahlungen (560 €/360 €/280 €) + 102,0 Mio. €

ursprünglich geplante Leistungssteigerung (Plan-KH) - 25,5 Mio. €

Sachkosten-Mehraufwand (Hygiene- und Schutzmaßnahmen) - 10,6 Mio. €

Sachkostenmehraufwand Labor Corona-Testung - 9,2 Mio. €

Erlössteigerung Zusatzentgelt Corona-Testung + 7,7 Mio. €

Personalkostenreduktion + 17,6 Mio. €

Personalkostensteigerung durch Einmalzahlung (450 €) und

Mehraufwendungen - 6,9 Mio. €

Ausgleich Sachkostenpauschale (50 € pro Patient) + 5,3 Mio. €

Aufbau Intensivbetten (50 T€ pro Bett; 106 Betten) + 4,0 Mio. €

Gesamteffekt - 30,5 Mio. €

2926 C, Frage 79

Bitte um Überblicksdarstellung zum Ausmaß und der Wirkung der zeitversetzten bzw.

verzögerten Stellennach- bzw. -neubesetzungen in den Senatsverwaltungen und Bezirken. Inwieweit sind davon zentrale Vorhaben und Aufgaben wie etwa der Kita- und Schulplatzausbau, die Digitalisierung der Verwaltung einschließlich des mobilen Arbeitens, der Ausbau der Radinfrastruktur etc. betroffen?

Antwort:

Folgende Zulieferungen gab es von den einzelnen Fach- und Bezirksverwaltungen:

03 Regierender Bürgermeister/Senatskanzlei Fehlanzeige.

05 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport

In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport konnten zeitversetzte bzw. verzögerte Stellennach- bzw. -neubesetzungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Eine Vielzahl von Stellenausschreibungen wurde bereits während des Lockdowns vorbereitet und ausgeschrieben, sodass die Auswahlverfahren mit dem wieder Hochfahren der Verwaltung unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsmaßnahmen umgehend ab Ende April 2020 durchgeführt werden konnten.

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Im Bereich der Digitalisierung der Verwaltungen werden wie in allen Verwaltungsbereichen neue Konzeptionen zunächst von den vorhandenen Dienstkräften in Projekten initialisiert und umgesetzt. Gegebenenfalls werden temporär externe Kräfte über vorhandene Rahmenverträge zur Projektunterstützung hinzugezogen.

Über das Unterstützungs- und Beratungszentrum (UBZ) können Behörden und Einrichtungen kurzfristig externe IKT-Fachkräfte abrufen. Die Finanzierung der Fachkraft erfolgt durch die Behörde. Es erfolgt keine Finanzierung aus dem Einzelplan 25. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hält insgesamt sieben Lose in Rahmenverträgen im Bereich Fachkräfte. Weitere Lose für den Bereich der Digitalisierung, welche von den Behörden des Landes Berlin genutzt werden können, sind über das ITDZ verfügbar. Somit können einzelne Themen auch trotz der verzögerten Stellennach- bzw.

Stellenneubesetzungen vielfach vorangetrieben und es kann negativen Auswirkungen entgegengewirkt werden.

06 - Senatsverwaltung für Justiz

Trotz der Corona-Pandemie kam es bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu keinen erheblich zeitversetzen oder verzögerten Nach- oder Neubesetzungen oder Beförderungen.

07 - Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infolge der Coronakrise ist es in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den nachgeordneten Einrichtungen bei insgesamt 128 Stellenbesetzungsverfahren (95 Verfahren für Tarifbeschäftigte, 33 Verfahren für Beamtinnen und Beamte) zu Verzögerungen bei der Besetzung gekommen.

Die zentralen Vorhaben und Aufgaben in den einzelnen Abteilungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den nachgeordneten Einrichtungen unterliegen einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren und Randbedingungen, zu denen auch das Personal gehört. Aus der verzögerten Besetzung einiger Stellen kann deshalb keine klare Kausalität oder quantifizierbare Auswirkung auf diese Vorhaben und Aufgaben hergeleitet werden

08 - Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Ungeachtet der in diesem Jahr bestehenden Einschränkungen wurden die Stellennach- bzw. –neubesetzungen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen ohne nennenswerte Verzögerung bearbeitet und die Verfahren nicht ausgesetzt. Etwaige Auswirkungen sind insofern unwesentlich.

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09 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

In der SenGPG gab es im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nur in wenigen Einzelfällen zeitliche Verzögerungen bei Stellenbesetzungsverfahren. Verzögerungen haben sich bspw. zunächst durch abgesagte Bewerbungsgespräche in der Zeit des Lockdowns ergeben, weshalb Auswahlentscheidungen vermehrt nach entsprechend hinreichender Aktenlage getroffen und auf zusätzliche (ergänzende) Auswahlgespräche verzichtet wurde.

Zentrale Vorhaben und Aufgaben wie etwa der Kita- und Schulplatzausbau, die Digitalisierung der Verwaltung einschließlich des mobilen Arbeitens oder den Ausbau der Radinfrastruktur waren bzw. sind nicht betroffen.

10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Im Schulbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden die Einstellungsverfahren für Lehrkräfte mit nur geringem Zeitverzug innerhalb des Verfahrens, nicht aber in Bezug auf den Einstellungstermin zum Schuljahresbeginn durchgeführt. Die Einstellungen erfolgten wie geplant zum 01. August 2020, sodass keine negativen Auswirkungen für den Schulbereich wirksam wurden.

Für den Ministerialbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden ca. 25 Stellenbesetzungsverfahren zeitverzögert (Verzögerungen von 1 – 3 Monaten) bearbeitet. Davon waren auch Ausschreibungen für die Besetzung von Aufgabengebieten des IT-Bereiches, des Schulbau-Bereiches und des Geschäftsprozessmanagements betroffen. Die Verzögerungen der Stellenbesetzungsverfahren haben zur Folge, dass die Aufgabengebiete bis zu ihrer (Nach-)Besetzung nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten (Vertretungen) wahrgenommen werden konnten/können.

11 - Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

In der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und in den nachgeordneten Einrichtungen haben die ZBB (Zentrale Bewerbungsbüros) und die Bereiche des Personalservice auch nach Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung bei reduziertem Präsenzdienstbetrieb und in rotierender Telearbeit ihre Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen.

In der Senatsverwaltung einschließlich Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi - (gemeinsames Zentrales Bewerbungsbüro) haben sich lediglich vier Stellenbesetzungen durch die Verschiebung der Auswahlgespräche auf die Zeit nach dem Lockdown um einige Wochen verzögert.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo - kam es aufgrund des von der Landesregierung vorgegebenen Lockdowns und der Hygieneregeln bei insgesamt 9 Auswahlverfahren zu Verschiebungen um durchschnittlich 8 Wochen.

Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten – LAF - wurden die 16 laufenden Stellenbesetzungsverfahren vollumfänglich bearbeitet. Von diesen Verfahren wurden insgesamt 11 Verfahren (darunter 8 interne Besetzungen) während des Lockdowns abgeschlossen. Lediglich für drei von den 16 laufenden Stellenbesetzungsverfahren

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mussten die Auswahlgespräche aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes um einige Wochen verschoben werden.

Die Auswahlgespräche wurden in allen Bereichen zwischenzeitlich unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen nachgeholt und die Stellenbesetzungserfahren abgeschlossen.

Zentrale Vorhaben sind von den geschilderten Verzögerungen nicht betroffen.

12 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es gewisse Verzögerungen (ca. 2,5 Monate) bei der Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren, hier insbesondere für die neu einzustellenden Mitarbeitenden für die Umsetzung des Gesetzes Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln).

Diese Verzögerungen werden derzeit bestmöglich kompensiert, um die Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

Abteilung Hochbau

Wir gehen davon aus, dass sich die Besetzung von 31 Stellen, die in vier Auswahlverfahren besetzt werden sollen, um mindestens drei Monate verzögern wird.

Hinsichtlich der resultierenden Verzögerungen auf Baumaßnahmen (Schulbauoffensive, Kitas) kann keine seriöse Einschätzung oder Prognose abgegeben werden. Die Baumaßnahmen werden in Projektstrukturen durchgeführt. Insofern kann die Auswirkung unbesetzter Stellen in der Baudienststelle nicht isoliert bewertetet werden; es treten gleichzeitig Kapazitätsengpässe bei den beteiligten Verwaltungen oder externen Auftragnehmern auf, die zu Verzögerungen führen könnten bzw. werden. Gegenwärtig kann jedoch festgestellt werden, dass bei den hinterfragten Baumaßnahmen, keine pandemiebedingten Verzögerungen zu verzeichnen sind (vgl. Bericht an den HA – V AbtL vom 28.07.20 - rote Nr. 2790 O).

13 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

SenWiEnBe musste bei zwei Personalauswahlverfahren die Interviews um jeweils zwei Monate verschieben. Die Themen zu Hygienemaßnahmen, Schaffung digitaler Voraussetzungen für mobiles Arbeiten sowie Soforthilfen im Zusammenhang mit COVID19 waren prioritär zu bearbeiten. Bei einem weiteren Auswahlverfahren wurde das Interview zwei Wochen später in Form eines Telefoninterviews nachgeholt. Von insgesamt 37 in 2020 gestarteten Personalauswahlverfahren haben sich also drei zeitlich verzögert. Diese Personalauswahlverfahren betrafen keine der genannten zentralen Vorhaben und Aufgaben.

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15 - Senatsverwaltung für Finanzen

Stellenbesetzungsverfahren in den Abteilungen der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin), in der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister und der Landeshauptkasse sind auch während der Lockdownzeit der Corona Pandemie kaum zeitversetzt oder verzögert erfolgt, da in der SenFin mit einem elektronischen Vorgangsbearbeitungs- und Dokumentenmanagement-Systems VIS 5 - der sog. E-Akte- gearbeitet wird, die Ausschreibungsverfahren durch das IT-Verfahren Rexx bereits automatisiert erfolgen und darüber hinaus die alternierenden Telearbeitsplätze umfangreich ausgebaut worden sind. Die mit dem Haushalt 2020 bewilligten drei Stellen für die Digitalisierung von optimierten Geschäftsprozessen wurden zeitnah im 1. Halbjahr 2020 besetzt.

In den Berliner Finanzämtern werden abweichend besetzte Stellen ausnahmslos mit Dienstkräften derselben Dienststelle und freie Stellen entweder ebenfalls mit Dienstkräften derselben Dienststelle oder eines anderen Berliner Finanzamtes im Wege eines Versetzungsverfahrens besetzt. Dadurch ist die jeweilige steuerfachliche Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich jederzeit gewährleistet.

Die Auswahlentscheidung bei jeglichen Stellenbesetzungsverfahren, die die Berliner Finanzämter betreffen, wird in der Abteilung III der Senatsverwaltung für Finanzen als oberste Landesfinanzbehörde der Berliner Steuerverwaltung getroffen. Diese einheitliche und zentrale Vorgehensweise i. V. m. dem Vorhandensein der E-Akte (VIS) sowie dem umfangreichen Ausbau der alternierenden Telearbeit trug entscheidend dazu bei, dass die Auswahlentscheidungen bei Stellenbesetzungsverfahren für die Berliner Finanzämter i. R. d. Corona-Pandemie lediglich wenig zeitversetzt erfolgen konnten. Nur teilweise und vereinzelt erfolgte ein Stellenbesetzungsverfahren stark verzögert. Die sich an die jeweilige Auswahlentscheidung anschließenden personellen Umsetzungsmaßnahmen durch das jeweilige Finanzamt und das Landesverwaltungsamt Berlin konnten ebenfalls grundsätzlich gering zeitversetzt bearbeitet werden.

Während der Lockdownzeit wurden erkennbar weniger neue Stellenausschreibungen für die Berliner Finanzämter veröffentlicht (nicht zuletzt, da den Dienstkräften, die keinen Zugang zu den Ausschreibungsmedien in dieser Zeit hatten, die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Bewerbung gegeben werden sollte). Dies führt nunmehr zu einer erhöhten und gehäuften Zahl von Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren.

Zentrale Vorhaben wie etwa der Ausbau der Digitalisierung in den Berliner Finanzämtern wären u. a. im Rahmen von externen Stellenneubesetzungen betroffen, wenn es insbesondere um die Einstellung von Informatikerinnen und Informatikern etc. für das Technische Finanzamt Berlin geht. Hier wurden Stellenneubesetzungen nicht zeitversetzt bzw. verzögert vorgenommen.

Im Landesverwaltungsamt Berlin haben die Corona-Pandemie und insbesondere die temporären personellen und arbeitsmäßigen Reduzierungen nur geringe, nicht messbare Auswirkungen auf die Personalgewinnung. Die meisten Schritte sind z. B. mittels des Verfahrens Rexx bereits automatisiert; Personalgespräche (Bewerbungsgespräche etc.) fanden auch auf anderen Wegen statt bzw. nach dem Lockdown unter besonderer Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz.

Auswirkungen auf die laufenden Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen bestehen derzeit keine. Allgemein hat die

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Corona-Pandemie in Teilen eher zu einer Beschleunigung laufender Digitalisierungen im LVwA geführt.

31 Bezirksamt Mitte von Berlin

Soweit eindeutig feststellbar kam es bei ca. 12 laufenden Ausschreibungsverfahren zu erkennbaren lockdownbedingten Verzögerungen bei der Terminierung bzw. Durchführung der Auswahlgespräche. Teilweise wurde deshalb auch die Bewerbungsfrist verlängert, was durchaus auch positiv bewertet werden kann, weil dadurch potentiellen Kandidatinnen oder Kandidaten ein größeres Zeitfenster für eine Bewerbungsinitiative eingeräumt wurde.

Da Stellenausschreibungen grundsätzlich mit großzügig dimensioniertem zeitlichen Vorlauf ausgelöst und die Auswahlverfahren durch das ZBB professionalisiert durchgeführt werden, kam es aber nicht zwangsläufig zu einem Verzug bei den eigentlichen Stellenbesetzungen.

Im Bereich der Baudurchführung des SE FM waren geringfügige Stellenanteile hinsichtlich investiver Maßnahmen im Kontext der Berliner Schulbauoffensive im Sinne eines zentralen Vorhabens von der Verzögerung betroffen.

32 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Eine detaillierte Einschätzung zur Verzögerung der Stellennach- bzw. - neubesetzungsverfahren ist mangels valider Daten nicht möglich und nach Rücksprache mit verschiedenen ausschreibenden Fachbereichen auch unterschiedlich ausgeprägt.

Die ausschreibenden Stellen haben sich im Rahmen der Möglichkeiten auf die aktuelle gesundheitliche Gefährdungslage eingestellt. Die Durchführung der Verfahren erfolgt derzeit nach einem Hygienekonzept (siehe folgender Auszug):

1. Beim Betreten des Raumes ist das dort bereitgestellte Desinfektionsmittel zu benutzen und die Hände damit zu desinfizieren.

2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

3. Eine eigene Mund-Nasenbedeckung ist mitzubringen.

4. Sofern folgende Krankheitssymptome aufgewiesen werden, ist eine Teilnahme am Auswahl-gespräch nicht möglich: Fieber, Husten, Atemnot, akuter Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn oder wenn eine bekannte Covid-19-Infektion vorliegt (auch symptomlos).

5. Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person gehabt haben, die positiv getestet wurde, dann können Sie leider auch nicht am Gespräch teilnehmen.

Bis zur Erarbeitung des Hygienekonzeptes hat sich, insbesondere während des sog.

Lockdowns, die Durchführung von Bewerbungsgesprächen zeitlich verzögert. Insofern sind Verfahren, deren Bewerbungsschluss im März und April lag, tendenziell stärker von den Einschränkungen betroffen gewesen. Angesichts von 116 Stellenbesetzungsverfahren für 177 zu besetzende Arbeitsgebiete, die in diesem Jahr bis heute begonnen wurden, sind auch Verfahren aus den von Ihnen benannten zentralen Vorhaben betroffen.

Dennoch konnte mit 56 Auswahlentscheidungen fast die Hälfte der Verfahren abgeschlossen werden, darunter beispielsweise auch die Entwurfssachbearbeitung für

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schwierige und umfangreiche Straßenneu- und -umbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Radverkehr.

Leider war allerdings die Bewerbungslage bei einigen Verfahren nicht ausreichend, sodass hier Neuausschreibungen erfolgt sind oder zeitnah eine Neuausschreibung geplant ist.

Dies hat allerdings weniger etwas mit der COVID-19-Pandemie, als der allgemein angespannten Bewerbungslage zu tun.

33 - Bezirksamt Pankow von Berlin

Eine Auswirkung von zeitversetzten bzw. verzögerten Stellenbesetzungsverfahren ist im Bezirksamt Pankow nicht zu verzeichnen.

Ebenso ist eine Beeinflussung von zentralen Vorhaben und Aufgaben wie etwa dem Kita- und Schulplatzausbau oder der Ausbau der Radinfrastruktur etc. nicht ersichtlich.

34 - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben in den Auswahlverfahren zu den Vorhaben wie Kita- und Schulplatzausbau, Digitalisierung der Verwaltung und den Ausbau der Radinfrastruktur zu keinen eklatanten Verzögerungen geführt. Die vakanten Stellen zum Radwegbau konnten inzwischen besetzt werden. Die Auswahlverfahren zur Berliner Schulbauoffensive werden von der gemeinsamen Geschäftsstelle BSO durchgeführt. Dort fanden in der vergangenen Woche Auswahlgespräche statt. Aus dem IT-Bereich heraus werden derzeit zahlreiche Ausschreibungsverfahren veröffentlicht.

35 - Bezirksamt Spandau von Berlin

Lediglich eine Stellenbesetzung im Rahmen der Beschleunigung der Bebauungspläne für Wohnungsbauvorhaben hat sich auch pandemiebedingt verzögert.

Weitere Auswirkungen auf zentrale Vorhaben und Aufgaben durch verzögerte Stellennach- oder -neubesetzungen sind nicht erkennbar.

36 - Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin werden Stellen zeitnah ausgeschrieben, um eine Besetzung unverzüglich sicherzustellen.

Sofern es im Einzelfall zu einer vorübergehenden Vakanz kommt, bedeutet dies grundsätzlich eine Mehrbelastung für die Mitarbeitenden in der entsprechenden Organisationseinheit. Die Arbeitsfähigkeit der jeweiligen Organisationsbereiche ist unabhängig davon jedoch sichergestellt, so dass die entsprechenden Aufgaben umgesetzt werden können.

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37 - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich die Besetzung von 3 Stellen, die ganz oder teilweise dem Ausbau der Radinfrastruktur zugeordnet sind, verzögert (eine Stelle Verkehrsmanager_in, zwei Stellen Technische Tarifbeschäftigte für Radverkehrsplanung).

Einige Radverkehrsvorhaben wurden zwar von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitbearbeitet, andere Radverkehrsvorhaben konnten durch die verzögerte Stellenbesetzung nicht begonnen werden. Eine quantitative Beschreibung der Verzögerungen ist aktuell nicht möglich.

Im Bereich des Kita- und Schulplatzneubaus und der Digitalisierung einschließlich des mobilen Arbeitens ist es zu keinen zeitversetzten bzw. verzögerten Stellennach- bzw. - neubesetzungen gekommen, die den durchschnittlichen zeitlichen Rahmen bei derartigen Verfahren in signifikanter Weise überschreiten. Es wird daher keine Auswirkungen auf die zuvor genannten zentralen Vorhaben und Ausgaben geben.

38 - Bezirksamt Neukölln von Berlin

Das Bezirksamt Neukölln verzeichnet keine wesentlichen Veränderungen bei Besetzung von Stellen. Von daher liegen auch keine Auswirkungen auf die genannten Vorhaben vor, sofern sie denn überhaupt im Aufgabenbereich der Bezirksverwaltung liegen.

39 - Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

In Treptow-Köpenick wurde die Zeit des „Lockdown“ genutzt, um erforderliche Ausschreibungen für die Unterstützung der pandemiebedingt mehrbelasteten Ämter zu veröffentlichen und die Vielzahl der eingehenden Bewerbungen auszuwerten.

Im Durchschnitt ist wegen der fehlenden Möglichkeit von Vorstellungsgesprächen per Videokonferenz ein Verzug von 10 Wochen eingetreten.

Im Gesundheitsamt führen verzögerte Stellenbesetzungen zu einer Steigerung der schon bestehenden Überbelastung des Personals in der Coronasituation.

Zentrale Vorhaben des Gesundheitsamtes sind insbesondere in der EDV betroffen;

z. B. führt die Funktionsstörung des ITDZ dazu, dass Vorhaben wie Aktendigitalisierung und automatisiertes Einladewesen seit Monaten stocken.

40 - Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat während der CORONA-Zeit die Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren stets weitergeführt. Es kam lediglich bei der Durchführung von Auswahlgesprächen zu kurzen zeitlichen Verzögerungen, die allerdings keine Auswirkungen auf die genannten zentralen Vorhaben zeigen.

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41 - Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

In Umsetzung der Anordnungen der Bundesregierung vom 12.03. bzw. vom 22.03.2020, auf deren Basis ein interner Bezirksamts-Beschluss erging, wurden Personalauswahlverfahren vorrübergehend ausgesetzt.

Bis Ende April konnten ca. 20 Auswahlverfahren aufgrund des Corona-Pandemie- bedingten Lockdowns nicht durchgeführt werden.

Betroffen waren insbesondere Stellenbesetzungen im Verwaltungsbereich im Amt für Soziales, im Jugendamt und im Straßen- und Grünflächenamt. Die betroffenen Organisationseinheiten und sowie die Bewerberinnen und Bewerber wurden entsprechend frühzeitig informiert.

In Fällen besonderer Dringlichkeit wurde den Ämtern empfohlen Telefoninterviews zu führen, wenn max. 3 formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus der Vorauswahl hervorgingen.

Da der Fachbereich Recruiting die Arbeit in der Zeit des Lockdowns unverändert und personell vollständig fortgesetzt hat, kam es zu keinen weiteren Verzögerungen.

Aufträge zur Ausschreibung von Stellen, die die Ämter und Organisationseinheiten auslösten, setzten sich in dieser Zeit unverändert fort. Die Aufträge wurden zeitnah bearbeitet und den Beschäftigtenvertretungen zur Mitwirkung weitergeleitet.

Stellenausschreibungen, deren Mitwirkungsverfahren durch die Beschäftigtenvertretungen abgeschlossen waren, veröffentlicht, ggf. wurden Bewerbungsfristen um 1-2 Wochen verlängert.

Aus vorgenannten Gründen und unter strikter Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen war es dem Bezirksamt Lichtenberg ab Anfang Mai möglich, die begonnenen Stellenbesetzungsverfahren zügig und überwiegend ohne zeitlichen Verzug fortzusetzen.

Dabei wurden Fachämter mit „Außenwirkung“ bevorzugt behandelt. Teilweise waren die Auswahlverfahren ohnehin so langfristig terminiert, dass nur aufgrund des Lockdowns gar keine neuen Termine vereinbart werden mussten. Innerhalb der folgenden vier Wochen (bis Ende Mai) wurden die abgesagten Termine nachgeholt.

In den Monaten 05 – 08/2020 wurden im Bezirksamt Lichtenberg insgesamt 73 Auswahlverfahren mit 136 zu besetzenden Stellen durchgeführt. Es konnten im genannten Zeitraum 58 Stellen besetzt werden, bei weiteren ca. 10 Stellen ist die Beteiligung durch die Beschäftigtenvertretung noch nicht abgeschlossen.

Für das Bezirksamt Lichtenberg lässt sich feststellen, dass verzögerte Stellenbesetzungen, die aufgrund der Pandemie-bedingten Unterbrechung Auswirkungen auf bspw. Bauvorhaben haben könnten, nicht bekannt sind. Weder in der SE Facility Management noch im Straßen- und Grünflächenamt hat es in dieser Zeit Auswahlverfahren mit einem Schwerpunkt im Baubereich gegeben.

42 - Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Im ersten Halbjahr 2020 ist es pandemiebedingt zu Verzögerungen bei Stellen(nach)besetzungen gekommen.

Grundsätzlich erfolgte zwar die weitere Bearbeitung von Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungsverfahren, jedoch zum Teil mit verzögerter Bearbeitung aufgrund der

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pandemiebedingten Reduzierung des Personals. Aufgrund der Kontakteinschränkungen ab 23.03.2020 wurden jedoch in nahezu allen Verfahren die Auswahlgespräche oder Vortests abgesagt bzw. die Verfahren ruhend gestellt. Ab Anfang Mai 2020 wurden unter Berücksichtigung besonderer Hygienemaßnahmen wieder Auswahlgespräche aufgenommen.

Statistische Aufzeichnungen (Dauer der Verzögerungen; Anzahl der Verfahren) wurden hierzu nicht geführt – die reinen Verzögerungen in der Verfahrensdauer dürften sich in Einzelfällen auf max. 2 Monate belaufen. Auch das Aufstauen von Stellenausschreibungs- und besetzungsverfahren führte zu Verzögerungen. Durch personelle Anstrengungen waren/sind die betreffenden Bereiche bemüht, den Bearbeitungsrückstand aufzuholen.

Die Wirkung der zeitversetzten bzw. verzögerten Stellennach- bzw. -neubesetzungen auf zentrale Vorhaben und Aufgaben lassen sich derzeit noch nicht abschließend abschätzen.

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2926 D Fragen der AfD-Fraktion

Vorab-Hinweis: Die in den Fragen zitierte Pressemitteilung (Fußnote 1) bezieht sich nicht auf die für den DHH 20/21 gebildete Haushaltsentlastungsrücklage i.H.v. 700 Mio. Euro, sondern auf die in der Finanzplanung 2016-20 in Aussicht gestellte Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage, die nachfolgend zunächst als Nachhaltigkeitsfonds im seinerzeitigen SIWANA angelegt wurde, nunmehr als eine eigenständige Konjunkturausgleichsrücklage auf Basis des BerlSchuldenbremseG geführt wird.

2926 D, Frage 1

Welche Gesamtdefizite unter Berücksichtigung der bereits vorher prognostizierten Defizite ergeben sich für das letzte Jahr?

Antwort:

„Das letzte Jahr“ muss, da ohne weiteren Bezug verwendet, als das Jahr 2019 interpretiert werden. Das Jahr 2019 schloss nicht mit einem Defizit, sondern vielmehr mit einem finanzstatistischen Überschuss von 796 Mio. Euro ab.

2926 D, Frage 2

Plant der Senat Einsparungen an den strukturellen Ausgaben zur Verringerung dieser Defizite?

Es wird auf die noch im September vom Senat zu verabschiedende Finanzplanung verwiesen.

2926 D, Frage 3

Welche unterschiedliche Tilgungslogiken gibt es? Welche grundsätzlichen Überlegungen verbergen sich dahinter? Warum plant der Senat diese auch entsprechend anzuwenden?

Antwort:

Das BerlSchuldenbremseG macht von den entsprechenden Optionen in Art 109 Abs. 3 GG Gebrauch und lässt zwei Ausnahmen vom Verbot der Kreditfinanzierung eines Haushalts zu: Zum einen Kredite, die im Fall einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage aufgenommen werden (geregelt in § 2 BerlSchuldenbremseG), zum anderen Kreditaufnahmen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (§ 4 BerlSchuldenbremseG).

Für notfallbedingte Kreditaufnahmen ist gemäß § 2 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG in Verbindung mit Art 109 Abs. 3 Satz 3 GG ein separater Tilgungsplan aufzustellen.

Konjunkturbedingte Kreditaufnahmen unterliegen dem grundgesetzlichen Symmetriegebot gemäß Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG; sie sind dementsprechend in Zeiten zu tilgen, in denen die Konjunktur positiv von der Normallage abweicht. Entsprechende Vorschriften finden sich im Landesrecht in § 4 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 BerlSchuldenbremseG.

Ökonomisch liegt diesen Regelungen zugrunde, dass konjunkturbedingte Kreditaufnahmen und -tilgungen aufgrund der angenommen zyklischen Entwicklung der Konjunktur sich im Zeitablauf automatisch ausgleichen und so per Saldo der Schuldenstand eines Landes in der langen Frist und der Intention der Schuldenbremse

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entsprechend unverändert bleibt. Notfallbedingte Kreditaufnahmen folgen offenkundig nicht dieser Logik; sie sind daher mit einem eigenen Tilgungsplan zu versehen.

Der Senat von Berlin wendet in seinen Haushaltsplänen bestehendes Recht selbstverständlich an.

2926 D, Frage 4

Welches Bereinigungsverfahren verwendet das Land Berlin? Wie wird die Konjunkturkomponente[n] berechnet? Warum hat sich der Senat und die Koalition auf dieses Verfahren verständigt? Welche Effekte sind zu erwarten, wenn sich die Konjunktur in den nächsten Jahren moderat erhöht? Könnten dann auch ohne Aufrechterhaltung der

„Notsituation“ Kredite aufgenommen werden?

Antwort:

Das Land Berlin verwendet das sog. „Bundesverfahren“. Die Berechnung der Konjunkturkomponente ist in § 5 BerlSchuldenbremseG geregelt. Die Wahl dieses Verfahren erfolgte in Abwägung verschiedener Argumente.

Auf der Basis des gewählten Konjunkturbereinigungsverfahrens und der einschlägigen Bestimmungen des BerlSchuldenbremseG können grundsätzlich im Fall einer negativ von der Normallage abweichenden wirtschaftlichen Entwicklung konjunkturbedingte Kredite zum Ausgleich des Haushalts aufgenommen werden, sofern erwartete Mindereinnahmen nicht durch das verfügbare Volumen der Konjunkturausgleichsrücklage kompensiert werden können (vgl. § 4 Absatz 1 BerlSchuldenbremseG). Es ist nicht notwendig, hierfür eine Ausnahmesituation gemäß § 2 BerlSchuldenbremseG zu erklären.

2926 D, Frage 5

Wieso wird auf den Art. 87 der Verfassung von Berlin rekurriert, wenn es sich angeblich um totes Recht handelt?

Antwort:

Der Senat ist der Auffassung, dass zwar Art 87 Abs. 2 Satz 1 seit dem 1. Januar 2020 nicht mit Art 109 Abs. 3 GG vereinbar ist und insoweit gemäß Art. 31 GG unwirksam ist.

Dies gilt jedoch nicht notwendigerweise für Art.87 Abs. 2 Satz 2 VvB, der, isoliert betrachtet, grundgesetzkonform ist und insoweit eine Begrenzung einer ansonsten nach Art 109 Abs. 3 GG zulässigen Kreditaufnahme ist. Insoweit hat auch der Senat in seinem Entwurf zum 2. NHH eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt.

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2926 E Fragen CDU-Fraktion

2926 E, Frage 22

Wie wirkt sich das im Juni bzw. Anfang Juli beschlossene Konjunkturpaket des Bundes auf die Einnahmen Berlins aus a) der Umsatzsteuer, b) der Gewerbesteuer in Berlin aus?

Antwort:

a) Umsatzsteuer

Mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz werden im Bereich der Steuern vom Umsatz die Umsatzsteuersätze befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt sowie die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben. Auf Berlin entfallen davon im Rahmen der Steuerverteilung im Zeitraum des DHH 2020/2021 Steuermindereinnahmen bei der Umsatzsteuer inklusive Finanzausgleich von rd. 337 Mio. Euro (2020) und rd. 166 Mio. Euro (2021) sowie rd. 124 Mio. Euro (2021) bei der Einfuhrumsatzsteuer, zusammen Mindereinnahmen von rd. 626 Mio. Euro. Parallel dazu gewährt der Bund eine Kompensation für die auf 2020 entfallenden Mindereinnahmen aus der Umsatzsteuersatzsenkung sowie für den Kinderbonus, der sich einnahmemindernd bei der Lohnsteuer (Berlin rd. 144 Mio. Euro) auswirkt. Berlin erhält aus der Kompensation Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer und dem Finanzausgleich in Höhe von rd. 483 Mio. Euro.

Eine Einigung mit dem Bund über eine Kompensation der auf 2021 entfallenden Anteile aus der Steuersatzsenkung steht noch aus.

b) Gewerbesteuer

Das Konjunkturpaket hat keine Wirkungen auf die Einnahmen Berlins aus der Gewerbesteuer (Siehe aber Antworten zu den Frage 25 und 26 zur Gewerbesteuerkompensation durch den Bund).

2926 E, Frage 23 und 24

Wie wirken sich die beschlossenen Änderungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für Berlin bzw. die Bezirke jeweils aus?

Wie ist die Verteilung der zusätzlichen Mittel i.H.v. 70 Mio. EUR (vgl. Drs. 18/2738 S. 6) unter den Bezirken für die höheren Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft geplant?“

Antwort:

Für das Jahr 2020 sind im Haushaltsplan berlinweit 1.561 Mio. Euro etatisiert. Durch die sich auch noch im Januar und Februar fortsetzende sehr günstige Entwicklung bei der Zahl der berechtigten Bedarfsgemeinschaften im SGB II lag die Ausgabe-Prognose (vor Corona) zunächst unter dem etatisierten Ansatz. Durch den erleichterten Zugang zum SGB II (neuer § 67 SGB II, Teil der Corona-Sofortmaßnahmen) werden aktuell um rd.

60 Mio. Euro höhere Ausgaben ggü. dem Ansatz prognostiziert.

Aus der geplanten Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 25 Prozentpunkte ergibt sich darüber hinaus eine höhere Einnahmeerwartung, die dem Gesamthaushalt zufließt und zur Deckung der höheren Transferausgaben herangezogen werden kann.

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Die Ausgaben für Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – werden als kommunale Leistung in den Jobcentern erbracht und in den Bezirkshaushalten im Kapitel 3960 nachgewiesen.

Im Rahmen der jährlichen Basiskorrektur werden den Bezirken die Ausgaben jeweils im Ist ausgeglichen (Z-Teil). Den Bezirken entsteht kein finanzielles Risiko.

Insoweit wird im Bericht jeweils auf Gesamtberliner Zahlen abgestellt und auf eine bezirkliche Differenzierung verzichtet (eine differenzierte Betrachtung erfolgt regelmäßig in der jährlichen Berichterstattung zur Basiskorrektur).

Eine unterjährige Verteilung auf die Bezirke erfolgt daher nicht.

2926 E, Frage 25

Welche weiteren Auswirkungen hat der Beschluss des Konjunkturpakets für Berlin?

Antwort:

Das Konjunkturpaket führt im Zeitraum 2020-24 zu steuerlichen Mindereinnahmen von kumuliert ca. 1 Mrd. Euro. Aus der Übernahme eines größeren Anteils an den Zusatzversorgungssystemen des AAÜG erhält Berlin ab 2021 einen Betrag von ca. 34 Mio.

p.a. Aus der Gewerbesteuer-Kompensation erhält Berlin einmalig im Jahr 2020 ca. 282 Mio. Euro. Das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder, welches beide Sachverhalte regelt, befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Beratungsverfahren. Zur Deckung von Einnahmeausfällen im ÖPNV erhält Berlin einmalig für 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 128 Mio. Euro.

Jenseits dieser Maßnahmen enthält das Konjunkturpaket eine Vielzahl von Maßnahmen, die teilweise auf bestehende Programme aufsetzen, teilweise neue Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund erfordern oder sich direkt an private bzw.

öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen wenden. Ob und mit welchen Beträgen Berlin von diesen partizipieren kann, hängt davon ab, ob das Land in der Lage ist, rechtzeitig Projekte zu identifizieren, die für eine Förderung in Frage kommen.

2926 E, Frage 26

Wie plant der Senat das Konjunkturpaket haushaltstechnisch umzusetzen?

Antwort:

Die mit Steuermindereinnahmen verbundenen Positionen werden wie üblich, sobald sie veranschlagungsreif sind, im Kapitel 2900 berücksichtigt. Nicht mit konkreten Programmen verbundene Einnahmen, wie z. B. die Gewerbesteuerkompensation, werden je nach ihrer Natur verbucht, voraussichtlich ebenfalls im Kapitel 2900. Einnahmen, die mit konkreten Programmen verbunden sind, werden voraussichtlich in den entsprechenden Einzelplänen erfasst.

Etwaig von Berlin zu erbringende Ko-Finanzierungsbeträge sollen in den jeweils betroffenen Einzelplänen veranschlagt werden. Soweit der Haushalt nicht Mehreinnahmen erzielt oder Einsparungen an anderer Stelle entstehen, kann zur Gegenfinanzierung auf Mittel der Pandemierücklage zurückgegriffen werden.

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2926 E, Frage 27

Bei welchen Baumaßnahmen sollen die Einsparungen voraussichtlich vorgenommen werden?

Antwort:

Einsparungen direkt bei einzelnen Baumaßnahmen sind nicht geplant. Die Höhe der veranschlagten pauschalen Minderausgaben beruht auf den Erfahrungswerten der Vorjahre. In den vergangenen fünf Jahren sind im Durchschnitt knapp 82% der veranschlagten Bauausgaben kassenwirksam geworden. Legt man diesen Maßstab an die Ansätze der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 731,4 bzw. 821,7 Millionen Euro an, ist mit Ausgaben in Höhe von rund 597 bzw. 670 Millionen Euro zu rechnen, mithin 134,4 bzw.

151,1 Millionen Euro unter dem ursprünglichen Volumen. Damit scheint auch ein hinreichender Puffer für unerwartet positive Entwicklungen gewährleistet zu sein. Zumal von Corona-bedingten Verzögerungen bei der Vergabe von Baumaßnahmen sowie im Baustellenbetrieb und damit eher von einem geringeren Mittelabfluss als in den Vorjahren ausgegangen wird. Dieser lässt sich jedoch derzeit noch nicht maßnahmenscharf zuordnen.

2926 E, Frage 28

Kapitel 2910, Titel 97101: Pauschale Mehrausgaben: Ist die Finanzierung der Prämie an Beschäftigte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie durch diesen Titel vollständig gesichert?

Antwort:

Über die Prämiengewährung entscheiden die einzelnen Dienststellen. Eine abschließende Bewertung ist damit erst zum Jahresende möglich, wenn die Zahl und die Höhe der gewährten Prämien feststehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Pauschale für die Finanzierung der gewährten Prämien auskömmlich sein wird.

2926 E, Frage 29

Gemäß Drucksache 18/24112 stellt der Senat zusätzlich zu den Mitteln zur Auszahlung der Prämie 3,2 Mio. EUR für die Beschäftigten in Kitas bereit. Werden diese Mittel ebenfalls aus diesem Titel finanziert? Wenn nein, aus welchem Titel werden diese zusätzlichen Ausgaben finanziert?

Antwort:

Die Mittel für die 3,2 Mio. Euro als landesseitigem Prämienanteil für die Beschäftigten in Kitas werden grundsätzlich aus dem Kapitel 2910, Titel 97101 (Pauschale Mehrausgaben für Prämien an Beschäftigte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona- Pandemie) gedeckt, welche im zweiten Nachtrag verankert sind. Für das konkrete Auszahlungsverfahren an die Kita-Träger wird in Kapitel 2710 der Titel 68406 eingerichtet und später aus den Mitteln des zweiten Nachtragshaushalts ausgeglichen.

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2926 E, Frage 31

Wie wird sichergestellt, dass Stellenbesetzungen, Ausschreibungen und Ausbildung dem Bedarf entsprechend wieder stattfinden?

Antwort:

Die Möglichkeiten zur Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren wie auch der Rekrutierung von Auszubildenden waren trotz ggf. erforderlicher pandemiebedingter Veränderungen im Dienstbetrieb jederzeit gewahrt. Personalrekrutierungen fanden und finden weiterhin bedarfsorientiert statt.

Insbesondere das Ausschreibungsverfahren unterliegt dabei keinerlei Beschränkungen, da Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen und Ausbildungsplatzangeboten über das Karriereportal ortsunabhängig vorgenommen werden können. Das E-Recruiting- Verfahren Rexx ist auch außerhalb des Berliner Landesdienstes webbasiert nutzbar, sodass eine Ausschreibung auch aus dem Homeoffice möglich ist.

Die im Verfahren erforderlichen persönlichen Kontakte erfolgen unter Wahrung der gebotenen Schutz- und Abstandsregelungen. Wo möglich, werden alternativ digitale Formate genutzt.

So sind Beteiligungsverfahren der Beschäftigtenvertretungen jederzeit sichergestellt, da die Durchführung von Personalratssitzungen auch mittels Video- und Telefonkonferenz einschließlich online-gestützter Anwendungen zulässig ist. Gleiches gilt für die Durchführung von Auswahlgesprächen. Auch hier sind die rechtlichen und technischen Möglichkeiten gegeben, um diese als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen.

Zur Unterstützung der in den jeweiligen Dienststellen eigenverantwortlich durchzuführenden Einstellungsverfahren hat die Senatsverwaltung für Finanzen verschiedene Arbeitshilfen und Umsetzungshinweise zur Verfügung gestellt.

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2926 E, Frage 32

Bitte um Auflistung, welche Haushaltstitel, die durch Parlamentsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 erhöht oder neu geschaffen wurden, in welchem Umfang im Zuge der Coronapandemie gekürzt worden sind und wie dabei der Wille des Parlaments berücksichtigt wurde?

Antwort:

Im Entwurf des 2. Nachtrags 2020 sind folgende acht Ausgabetitel enthalten, die in den Haushaltsberatungen 2020/2021 erhöht wurden und bei denen der Entwurf Reduzierungen enthält:

Kapitel Titel Titelbezeichnung

Veränderung in den Haushalts- beratungen

2020/2021 (in €)

Veränderung im Entwurf des

2. Nachtrags 2020 (in €) 0510 68419 Förderung des Sports +1.330.000 -2.100.000 0710 68569 Sonstige Zuschüsse für

konsumtive Zwecke im Inland +290.000 -400.000 0710 89201 Zuschüsse an private

Unternehmen für Investitionen +500.000 -450.000 0751 42801 Entgelte der planmäßigen

Tarifbeschäftigten +894.000 -127.000

1150 68406 Zuschüsse an soziale oder

ähnliche Einrichtungen +987.000 -100.000 1295 88402

Zuführung an das Sondervermögen

Wohnraumförderfonds Berlin

(SWB) +250.000 -122.000.000

2910 97115 Pauschale Mehrausgaben zum

Ausgleich der Rundungsdifferenz +500 -100 2940 46101 Pauschale Mehrausgaben für

Personalausgaben +2.184.000 -40.984.000

Im Entwurf des Nachtrags 2021 sind folgende zwei Ausgabetitel enthalten, die in den Haushaltsberatungen 2020/2021 erhöht wurden und bei denen der Entwurf Reduzierungen enthält:

Kapitel Titel Titelbezeichnung

Veränderung in den Haushalts- beratungen

2020/2021 (in €)

Veränderung im Entwurf des

Nachtrags 2021 (in €) 1295 88402

Zuführung an das Sondervermögen

Wohnraumförderfonds Berlin

(SWB) +750.000 -100.000.000

2910 97101 Pauschale Mehrausgaben +600.000 -600.000

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Bei den Reduzierungen handelt es sich in der Regel um Auswirkungen der Corona- Pandemie, die eine vollständige Mittelausschöpfung nicht erwarten lassen.

Mit den Entwürfen des 2. Nachtrags 2020 und des Nachtrags 2021 schlägt der Senat die von ihm für notwendig gehaltenen Änderungen vor. Dem Abgeordnetenhaus steht es frei, in den Haushaltsberatungen diesen Vorschlägen ganz oder teilweise zu folgen und seinen mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2020/2021 manifestierten Willen zu verändern oder beizubehalten.

2926 E, Frage 33

Wird der Senat Mietern, deren Betrieb Corona bedingt noch nicht wieder in dem ursprünglichen Umfang zulässig ist und die dadurch ihren Mietzahlungen nicht nachkommen können, die Miete für den Zeitpunkt der Schließung erlassen? Wenn ja, wann wird das bekannt gegeben, wenn nein, wie begründet der Senat seine abweichende Haltung und die Erwartung, dass von diesen Unternehmen die gestundeten Mieten gezahlt werden können?

Antwort:

Es wird auf die Ausführungen des Senats zu dem der CDU-Fraktion initiierten Berichtsauftrag (Seite 45 des Beschlussprotokolls zur 76. Sitzung des Hauptausschusses am 12. August 2020) verwiesen.

Dort heißt es:

„Die privatrechtlichen Unternehmen sowie Anstalten öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Bedeutung, bei denen das Land Mehrheitseigentümer ist (Landesunternehmen), wurden mit Staatssekretärsschreiben vom 05.08.2020 über das Konzept des Landes zum Umgang mit Gewerbemietern bei Landesunternehmen informiert.

Danach sind die Unternehmen gehalten, die hilfesuchenden Gewerbetreibenden zunächst auf bestehende Hilfsprogramme des Landes und des Bundes hinzuweisen. Insbesondere wird empfohlen, über das am 21.07.2020 vom Senat von Berlin beschlossene Konzept

„Soforthilfe Gewerbemieten“ zu informieren. Kleine und mittelgroße Gewerbetreibende mit hohem Corona-bedingtem Umsatzausfall können Zuschüsse zu den Mieten der Monate April und Mai 2020 von bis zu 10 T€ pro Einzelfall erhalten. Das Land Berlin stellt dafür 90 Mio. € bereit.

Soweit Gewerbemieter der landeseigenen Unternehmen trotz der bestehenden Soforthilfeprogramme des Bundes und der neuen Soforthilfe Gewerbemieten des Landes um Mietstundungen oder Mieterlasse bitten, wird folgendes Vorgehen empfohlen: Falls Miet- und Pachtzahlungen temporär nicht vollständig geleistet werden können, werden diese entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen gestundet. Gewerbemieter der Landesgesellschaften können sich dabei auf den erweiterten gesetzlich kodifizierten Kündigungsschutz verlassen. Von diesen Möglichkeiten wird bereits vielfach Gebrauch gemacht.

Passgenaue Lösungen werden im Einzelfall entwickelt. Betroffene Gewerbemieter sind gefordert, den operativ Verantwortlichen in den Landesunternehmen etwaige Problemstellungen anzuzeigen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Es sind hierbei stets einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen, denn die Fälle sind nicht nur in ihrer wirtschaftlichen Ausprägung (wie stark und wie lange ist ein Geschäft betroffen; ist der Betrieb ganz einzustellen oder nur zum Teil usw.), sondern auch in der

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rechtlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verhältnisse (Gegenstand des Mietvertrags;

was wird geschuldet; wie ist die vertragliche Risikoverteilung usw.) sehr unterschiedlich gelagert. Die Prüfung kann in Einzelfällen dazu führen, dass Mietrückstände nicht (in voller Höhe) geltend gemacht werden, soweit der einzelne Mieter durch die geschuldete Mietzahlung in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, zugleich sein Geschäftsmodell aber eine Fortbestandsperspektive hat.

Zur Identifizierung möglicher künftiger Handlungsbedarfe wird die Beteiligungsverwaltung die wirtschaftlichen Auswirkungen von Stundungen und Nachlässen auf die Landesunternehmen überwachen.“

In Vertretung

Fréderic Verrycken

Senatsverwaltung für Finanzen

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