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Willkommen zum Schulrecht!

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Academic year: 2022

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Willkommen zum Schulrecht!

Matthias Möbius, geb. 1962

Diplomlehrer Biologie/ Chemie, PH Potsdam

Oberschul- Rektor: Fichte- Schule Mittweida (Schulmodell 80 min)

Leiter des Schulverweigerer- Projektes ABM (Alternative Beschulung Mittweida) Fortbildner und Moderator in der Erwachsenen- Qualifizierung, z.B.

Schulentwicklung, Seiteneinsteiger, Schulrecht www.fichteschule.de

fichteschule@t-online.de 03727 2117

Frau Ostermeier, Schulleiterin OS Rochlitz

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Quelle: Curriculum für den Vorbereitungsdienst

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Quelle: Curriculum für den Vorbereitungsdienst

(4)

Quelle: Curriculum für den Vorbereitungsdienst

(5)

Materialien für alle Seminare

Curriculum Schulrecht Schulgesetz

Schulordnung

Empfehlung: Textsammlung Schulrecht (16€) ISBN-10: 9783946374466 Internet- Quelle: https://revosax.sachsen.de/

OPAL

Materialien zur Schulrechts- Ausbildung:

www.fichteschule.de Fortbildung

Schulrecht (PW Schulrecht)

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Seminar 1

(7)

Rechtsstaat und Grundgesetz/

Förderalismus, Kulturhoheit der Länder/ KMK

"Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC-SA

(8)

Schulrecht 1

(9)

Kulturhoheit der Länder

wikipedia

Als Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bezüglich der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Sprache, Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst.

Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus aus der

Kompetenzregelung des Grundgesetzes (Artikel 30 GG): Für Gegenstände,

die nicht ausdrücklich als Kompetenztitel dem Bund zugewiesen werden,

sind die Länder zuständig.

(10)

Kultusministerkonferenz Aufgaben

www.kmk.org

… die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren

…auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,

… die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern.

Die erforderliche Koordination erfolgt durch Beschlüsse, Empfehlungen,

Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Im Sinne der gewollten Vielfalt im Bildungswesen wird auf

Detailregelungen verzichtet, um Raum für Innovationen zu lassen.

https://www.kmk.org/themen/qualitaetssicherung-in- schulen/bildungsstandards.html

(11)

1.2. Grundprinzipien der

Verfassungsordnung sowie des

Schulwesens in Sachsen

(12)

Schulrecht Sachsen

Normenhierarchie

Verfassung Gesetz

Rechtsverordnung

Verwaltungsvorschrift

Dienstliche Anweisung

https://www.revosax.sachsen.de/

(13)

Die Sächsische Verfassung

Verfassung des Freistaates Sachsen

Kopie

Lesen Sie den Auszug aus der Verfassung.

Welche Fragen haben Sie?

(14)

Das Sächsische Schulgesetz

Revosax

Kopie

§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag

(1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage

des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des

Freistaates Sachsen.

(15)

Das Sächsische Schulwesen

Behördenstruktur:

Staatsministerium für Kultus (Christian Piwarz) Landeszentrale für politische Bildung

Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz (Ralf Berger)

6 Standorte

(16)

Standort Chemnitz

https://www.lasub.smk.sachsen.de/

Leiterin: Dr. Nadja Anders

Abt. 1: Rechtsangelegenheiten, Personal, Planung: Bettina Mittelstädt

Abt. 2: Schulen Wilfried Jentzsch

Referatsleiterin Oberschule: Katrin Heinig

Referenten, z.B. Frau Dörfel, Frau Weber

Abt. 3: Qualitätssicherung Fr. Schaaf

(17)

Lehrerdienstrecht

Rechtsvorschriften Schulgesetz

Schulordnung

Lehrerkonferenzordnung Schulkonferenzverordnung Arbeitsrecht

Beamtenrecht TVL

Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung

(18)

Lehrerdienstrecht 5

Fehlverhalten des Lehrers Der Schulleiter

- weist auf das Fehlverhalten hin

- ordnet an, z.B. Neuformulierung von LKs

- kontrolliert z.B. Benotung, Unterrichtsvorbereitung, … - hospitiert und wertet aus

- kontaktiert den Fachberater - Spricht Ermahnungen aus Die LaSub

- übernimmt die arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen (bis

hin zur Kündigung)

Referenzen

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