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Vortragstext der Anhörung

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Expertenanhörung Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg

Stellungnahme der Landespsychotherapeutenkammer – Vortragstext Anhörung –

Stuttgart, 21.05.2007

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Sehr geehrter Herr Dr. Kohler,

meine sehr geehrten Damen und Herren.

Eine ausführliche schriftliche Stellungnahme der Landespsychotherapeu- tenkammer wurde bereits vorgelegt, ich fasse den Inhalt zusammen:

Für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung ist die Aussage, dass "keine Unterversorgung" besteht, nur vor dem Hintergrund der gel- tenden Bedarfsplanung richtig. Mit der Einführung der Bedarfsplanung wurde ein bestehender IST-Zustand als SOLL festgelegt und damit die seinerzeit bereits vorhandene Unterversorgung bis heute fortgeschrie- ben.

Vor allem in Bezug auf psychisch kranke Kinder und Jugendliche besteht aktuell eine deutliche Unterversorgung, dies insbesondere in ländlichen Kreisen. Wie eine aktuell publizierte Versorgungsanalyse der Landes- psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg auf der Basis epidemio- logischer Daten ergeben hat, liegt der Versorgungsgrad landesweit selbst bei optimistischer Modellrechnung bei durchschnittlich ca. 40%, einigen Landkreisen bei unter 20%. Lediglich in drei Stadtkreisen – Hei-

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delberg, Heilbronn und Freiburg – kann von einer annähernd bedarfsge- rechten Versorgung gesprochen werden. Dieser Befund ist – auch in Hinsicht der eben veröffentlichen ersten Ergebnisse des Kinder- und Ju- gendgesundheitssurveys – Besorgnis erregend.

Bezogen auf die kommenden 10-20 Jahre muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Zahlen weiter verschlechtern werden. Dabei ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Unterschiede zwischen städti- scher und ländlicher Versorgung ohne korrigierende Maßnahmen zu Gunsten des ländlichen Bereichs verändern werden. Die Anzahl der Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeuten müsste für eine annähernd ausreichende Versorgung mindestens verdoppelt werden. Demgegen- über steht, dass die Anzahl der die Altergrenze erreichenden Kollegen heute schon nicht durch Neuapprobationen ausgeglichen werden kann.

Die notwendige Erhöhung ist ohne Anreize schon im Studium nicht zu realisieren.

Auch für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung Erwachse- ner kann nicht von einer ausreichenden Versorgung gesprochen werden.

Einem aus der Bundesgesundheitsberichterstattung von uns für Baden- Württemberg hochgerechneten möglichen Fallzahlvolumen von jährlich

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ca. 110.000 stehen epidemiologisch mindestens 600.000 psychisch Er- krankte gegenüber. Nach wie vor sind lange Wartezeiten auf einen The- rapieplatz sowie hohe Chronifzierungszeiten zwischen 5-7 Jahren zu verzeichnen. Die gesundheitsökonomischen Konsequenzen wie immer höhere Fehlzeiten am Arbeitsplatz, hohe Frühberentungsquoten auf- grund psychischer Erkrankungen etc. sind bekannt. Zwar werden nach Hochrechnungen der LPK Baden-Württemberg bis 2027 etwa 25% mehr Psychologische Psychotherapeuten für die Versorgung zur Verfügung stehen als heute. Da aber auch im Erwachsenenbereich die nicht am tatsächlichen Bedarf orientierten Bedarfsplanungsrichtlinien gelten, wird die bestehende Unterversorgung in Teilen erhalten bleiben.

Was ist zu tun?

Bedarfsplanung am realen Bedarf orientieren

Die aktuelle Bedarfsplanung geht für den ländlichen Raum von einem etwa um den Faktor 10 geringeren Bedarf aus als im städtischen Umfeld.

Ein solcher Unterschied zwischen Stadt und Landbevölkerung ist bzgl.

der Prävalenz psychischer Erkrankungen epidemiologisch nicht nach- weisbar. Die Bedarfsplanung muss sich künftig am realen, epidemiolo-

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gisch nachgewiesenen Bedarf orientieren, dies ist insbesondere für den ländlichen Raum zu fordern.

Anreize für Zulassungen geben, Sonderbedarfszulassungen ermög- lichen, Quotierung aufheben

Anreize seitens der Kommunen machen nur Sinn in zulassungsoffenen Gebieten. Derzeit bestehen Möglichkeiten der Zulassung nur für ärztliche Psychotherapeuten, von denen aber viel zu wenige vorhanden sind mit der Konsequenz, dass viele Kassenarztsitze unbesetzt bleiben. Sonder- bedarfszulassungen, die vor allem für Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten notwenig wären, und die durch die Zulassungsausschüsse der KVen möglich sind, werden sehr restriktiv gehandhabt. Diese Praxis sollte einer offenere Vorgehensweise weichen.

Mehr Psychotherapeuten ausbilden, Anreize schon während dem Studium, Verbesserung der Ausbildungssituation im Psychiatrie- jahr

Den heutigen Studenten der Psychologie, Pädagogik und Sozialpädago- gik sollten verstärkt Anreize dafür gegeben werden, eine psychothera- peutische Ausbildung nach dem Studium anzustreben, z.B. die durch ei- ne veränderten Bedarfsplanung verbesserten Chancen auf eine Nieder-

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lassung oder strukturellen Änderungen in der psychotherapeutischen Aus-, Fort und Weiterbildung, insbesondere deren Finanzierbarkeit sowie mancher Rahmenbedingungen (meist unentgeltliches Psychiatriejahr, für darüber hinaus viel zu wenig Plätze zur Verfügung stehen).

Umfassende Versorgungsforschung initiieren

Planungsentscheidungen, zumal wenn sie auf Prognosen beruhen, be- dürfen umfangreicher und verfügbarer Versorgungsdaten. Es muss her- vorgehoben werden, dass derzeit vorliegenden Analysen – auch die von uns durchgeführten – mit Unsicherheiten behaftet sind. Für eine validere Prognose unbedingt erforderliche Daten sind für einige Versorgungsbe- reiche entweder nicht vorhanden und/oder schwer zugänglich. Diese müssen im Rahmen einer umfassenden Versorgungsforschung erhoben werden, was aus Sicht der LPK Baden-Württemberg dringend zu fordern ist.

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