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Sozialamt Gesuch für Beiträge an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung
Eltern, die mit den zu betreuenden Kindern in der Gemeinde Hemberg ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und ihre Kinder in einer vom Kanton anerkannten Kindertagesstätte betreuen lassen, haben je nach Einkom- men und Vermögen und je nach ausgewiesenem Bedarf Anspruch auf Beiträge der Wohnsitzgemeinde.
1. Angaben des Kindes
Kind 1 Kind 2
Name Vorname Geburtsdatum Strasse Wohnort
2. Gesuchsteller
Elternteil A Elternteil B oder Lebenspartner/in
verheiratet Ehepartner immer angeben unverheiratet angeben, wenn leibliche Eltern
des Kindes oder mehr als 2 Jahre im gleichen Haushalt lebend Name
Vorname Strasse Wohnort E-Mail Telefon
3 Berufstätigkeit und Beschäftigungsgrad
Das anspruchsberechtigte Betreuungspensum berechnet sich bei verheirateten Eltern nach deren Beschäftigungsgrad.
Dieser muss 100% übersteigen (z.B. Elternteil A arbeitet 80% und Elternteil B arbeitet 50%, gemeinsam also 130%. Daraus ergibt sich ein Anspruch von 30% vergünstigtes Betreuungspensum.
Bei Alleinerziehenden richtet sich der Anspruch nach der Höhe des Beschäftigungsrades ab 10% Pensum.
Elternteil A Pensum Elternteil B und/oder Lebenspartner/in Pensum
Erwerbstätigkeit, angestellt % Erwerbstätigkeit angestellt %
Erwerbstätig, selbstständig % Erwerbstätigkeit selbstständig %
erwerbslos (RAV) / Sozialamt % erwerbslos (RAV) / Sozialamt %
in Ausbildung / Studium % in Ausbildung / Studium %
Bezüger/in IV-Rente gem. Verfügung % Bezüger/in IV-Rente gem. Verfügung %
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4. Ermittlung des massgebenden Einkommens und des steuerbaren Vermögens
Die Grundlage für die Ermittlung des massgebenden Einkommens und des steuerbaren Vermögens richtet sich nach Art.
12 abs. 2 und 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 12.
Dezember 1995, sGS331.111. Es gelten also die Einkommensberechnungen gemäss IPV (Merkblatt SVA St. Gallen zur IPV des aktuellen Kalenderjahres, www.svasg.ch/ipv.
Bei einem Gesuch im Jahr 2021 werden die Steuerdaten des Jahres 2019 als Berechnungsbasis verwendet.
Keinen Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben Personen mit steuerbaren Vermögenswerten gemäss Code 338 der Steuererklärung:
Alleinstehende über CHF 100'000.00 Verheiratete über CHF 150’000.00
5. Beiträge Arbeitgeber / Dritte
Erhalten Sie Beiträge von Ihrem Arbeitgeber oder von Dritten für die familienergänzende Kinderbetreuung?
ja, Betrag CHF_________________ pro Tag / pro Monat nein
Wurde bereits bei einer anderen Institution ein Gesuch um Beiträge eingereicht?
ja, Name der Institution: _____________________________________________ nein
6. Auszahlungskonto Kontoinhaber
IBAN Nr.
CH __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
Bankname
7. Missbrauch
Werden zur Berechnung der Betreuungsgutschriften keine oder unvollständige und/oder falsche Angaben geliefert oder folgt die Mitteilung der Änderungen der Einkommenssituations nicht oder verspätet, werden von der Gemeinde keine Beiträge ausgerichtet. Bereits ausbezahlte Beiträge werden zurückgefordert. Die Gemeinde behält sich im Falle eines Missbrauchs vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
8. Unterschrift / Ermächtigung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass dieses Gesuch vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt ist. Gleichzeitig ermächtige ich das Sozialamt, alle notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen zur Berechnung der Betreuungsgutschrif- ten bei den entsprechenden Stellen und Behörden einzuholen und die Steuerbehörde über die zugesprochenen Leistun- gen zu informieren.
Ort / Datum Unterschrift Elternteil A
Ort / Datum Unterschrift Elternteil B oder Lebenpartner/in
Erforderliche Unterlagen
Betreuungsvertrag (Kita etc.)
Bescheinigung der abgerechneten Quellensteuern
………
I:\Büro04\Gesuchsformular.docx 5/3 Nächste Schritte
Sie schicken das ausgefüllte Gesuchsformular mit allen Angaben und Bestätigungen an die Gemeinde Hemberg, Sozial- amt, Dreiegglistrasse 7, 9633 Hemberg. Das Sozialamt überprüft den Antrag anhand der Tarifordnung und nimmt die Einstufung in die Einkommensstufe vor. Sie erlässt eine Beitragsverfügung. Die Auszahlung der Betreuungsgutschriften erfolgt direkt an die Erziehungsberechtigten.
Auskünfte
Für Auskünfte steht das Sozialamt Hemberg gerne zur Verfügung. Für die Beurteilung des Einzelfalls sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
Durch die Verwaltung auszufüllen
verheiratet nicht getrenntlebendes Paar; gemeinsames massgebendes Einkommen und steuerbares Vermögen
verheiratet, gerichtlich getrenntlebendes Paar; massgebendes Einkommen und steuerbares Vermögen des Inhabers der elterlichen Sorge, bei dem das Kind lebt
verheiratetes Paar, Elternteil ist im Ausland wohnhaft; massgebendes Einkommen und steuerbares Vermögen beider Eltern
unverheiratetes im gleichen Haushalt lebendes Paar mit gemeinsamen Kindern oder ab einem zusammenleben ab zwei Jahren, die Summe beider massgebenden Einkommen und die Summer beider steuerbaren Vermögen
alleinerziehende Person mit eigenem Haushalt; das massgebende Einkommen sowie das steuerbare Vermögen
gleichgeschlechtliche eingetragene Paare werden verheirateten Paaren gleichgestellt.
Einkommen Betrag CHF
Elternteil A: Massgebendes Einkommen
VA Jahr _________ Quellensteuer Jahr_________ ………
Elternteil B: Massgebendes Einkommen
VA Jahr_________ Quellensteuer Jahr _________ ………
Total ………
Steuerbares Vermögen gemäss Code 338 / letzte definitive Steuerver- anlagung
Alleinstehend über CHF 100‘000 Verheiratet über CHF 150‘000
Betrag CHF
………
Einkommensgrenzen
0 bis CHF 34‘999 ab CHF 45‘000 ab CHF 60‘000 ab CHF 75‘000
ab CHF 35‘000 ab CHF 50‘000 ab CHF 65‘000 ab CHF 80‘000
ab CHF 40‘000 ab CHF 55‘000 ab CHF 70‘000 keine Beiträge
Betreuungsgutschrift gemäss Normtarif Hemberg
Kind Tarifstufe Tag Halbtag
mit Mittagessen
Halbtag
ohne Mittagessen