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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

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RE\797297DE.doc PE432.789v01-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014

Plenarsitzungsdokument

23.11.2009 B7-0173/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zum FAO-Weltgipfel zur Ernährungssicherheit – Beseitigung des Hungers in der Welt

Patrick Le Hyaric, João Ferreira im Namen der GUE/NGL-Fraktion

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B7-0173/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum FAO-Weltgipfel zur Ernährungssicherheit – Beseitigung des Hungers in der Welt

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf die Erklärung des Weltgipfels zur Ernährungssicherheit, der von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vom 16.- 18. November 2009 in Rom veranstaltet wurde,

– unter Hinweis auf den Weltlandwirtschaftsrat der Vereinten Nationen (IAASTD), der von den Vereinten Nationen auf Initiative der FAO und der Weltbank initiiert wurde, von UNDP, UNEP, WHO und UNESCO getragen wird und kürzlich Empfehlungen zu der Frage, wie nachhaltige Landwirtschaftssysteme gestärkt und Hunger und Armut beendet werden können, an die Regierungen richtete,

– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Recht auf Nahrung ein Menschenrecht ist,

B. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft auf eine bislang nicht dagewesene Zunahme der Zahl hungernder Menschen - inzwischen mehr als eine Milliarde - reagieren muss,

C. in der Erwägung, dass eines der Millenniums-Entwicklungsziele die Halbierung der Zahl der Hungernden weltweit bis 2015 ist,

D. in der Erwägung, dass der für die Beseitigung des Hungers in der Welt vorgeschlagene Zeitpunkt 2025 vom FAO-Gipfeltreffen nicht gebilligt worden ist,

E. in der Erwägung, dass das Ausmaß der derzeitigen Nahrungsmittelkrise die Folge von 20 Jahren unangemessener Politik, unzureichender Investitionen in die Landwirtschaft und Vernachlässigung dieses Sektors zu Lasten kleiner und mittlerer Betriebe ist, während dieser Sektor unmittelbar zur Erhaltung von 70 % der armen Bevölkerung der Erde beiträgt,

F. in der Erwägung, dass die Politik der Liberalisierung, der Privatisierung und des

Freihandels dazu geführt hat, dass kleine und mittlere Landwirte ihre Flächen aufgegeben und Nahrungsmittelkonzerne diese Flächen an sich gezogen haben und nun die Produktion beherrschen,

G. in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelpreise in den armen Ländern, die keine

Nettoimporteure von Nahrungsmitteln sind, trotz einer guten Weltgetreideerzeugung 2009 aufgrund der Volatilität der Preise dauerhaft hoch sind und dass die

Nahrungsmittelversorgung in 31 Ländern, die Soforthilfe benötigen, äußerst unsicher ist, H. in der Erwägung, dass die Subventionen der Mitgliedstaaten für Biokraftstoffe zu einer

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intensiven, großangelegten Produktion von Kraftstoffen auf privatisierten Flächen führen, damit die Nachfrage der Exportmärkte befriedigt werden kann; in der Erwägung, dass die Förderung dieser Produktion zu einer Erhöhung der Getreide- und Ölsaatenpreise auf dem Weltmarkt beigetragen hat,

I. in der Erwägung, dass die Weltbank, der Weltwährungsfonds und die

Welthandelsorganisation die Liberalisierung des Handels in Entwicklungsländern durchgesetzt haben, was zu einem verstärkten Wettbewerb in der Landwirtschaft zu Lasten örtlicher Kulturen und Landwirte geführt hat,

J. in der Erwägung, dass der Agrarhandel und die ungerechten Handelsbedingungen auf dem Weltmarkt zu Hunger führen,

K. in der Erwägung, dass ausländische Staaten und Unternehmen sich Millionen Hektar landwirtschaftlicher Flächen in den Entwicklungsländern aneignen, um langfristig ihre Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen, und dass die starke Zunahme der Aufkäufe landwirtschaftlicher Flächen durch Staaten und Unternehmen eine neue Form des Neokolonialismus darstellt, da arme Staaten zu Lasten ihrer Bevölkerung

Nahrungsmittel für die reichen Staaten herstellen,

L. in der Erwägung, dass der Klimawandel die Verfügbarkeit von Wasser verringern und zu einer Zunahme von Unkraut, Tierseuchen und Krankheiten führen kann und dass 2050 die Nahrungsmittel- und Agrarproduktion in bestimmten Regionen von Entwicklungsländern um bis zu 30 % abnehmen wird,

M. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, jedoch am schwersten von dessen Folgen betroffen sind, und in der Erwägung, dass der Klimawandel 40 % der internationalen Investitionen zur Reduzierung der Armut gefährdet,

1. bekräftigt, dass eine Strategie zur Hungerbekämpfung auf der Grundlage des Grundsatzes des Rechts auf Nahrung erforderlich ist, die auf einer gerechten Verteilung, auf der Sicherheit der Einkünfte der ärmsten Bevölkerungsteile und auf dem Zugang zu Nahrungsmitteln beruht;

2. ist der Auffassung, dass das Welternährungssystem einer dringenden, tiefgreifenden Reform bedarf, und fordert die Annahme der Maßnahmen, Strategien und Programme, die erforderlich sind, damit die Grundsätze der Ernährungssouveränität, -sicherheit und - selbstversorgung gewährleistet werden können;

3. bedauert das mangelnde Interesse der reichen Länder, vor allem der G8, und der anderen Staats- und Regierungschefs, die am FAO-Gipfeltreffen nicht teilgenommen haben;

4. bedauert es, dass die Schlusserklärung des FAO-Gipfeltreffens von Rom weder einen Zeitplan noch Zahlen für die Bekämpfung des Hungers in der Welt umfasst, und bedauert ferner, dass keine finanziellen Verpflichtungen für die Investitionen eingegangen wurden, die für nachhaltige landwirtschaftliche Familienbetriebe notwendig wären;

5. betont, dass besonders in den Entwicklungsländern Investitionen in landwirtschaftliche

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Familienbetriebe zur Hungerbekämpfung notwendig sind und dass Bemühungen zur Steigerung des auf die Landwirtschaft entfallenden Anteils an diesen Mitteln erforderlich sind;

6. bedauert es, dass das FAO-Gipfeltreffen von Rom keine konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Ausschusses für Welternährungssicherheit und für eine dringend erforderliche Reform der FAO ergriffen hat;

7. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Landwirtschaft der Entwicklungsländer Hilfe zuzusagen, damit diese die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen können, insbesondere auch die Halbierung der Zahl der Menschen, die weltweit Hunger leiden, bis 2015;

8. zeigt sich beunruhigt darüber, dass die zunehmende Verwendung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für andere Zwecke als zur Ernährung, in erster Linie zur Herstellung von Biokraftstoffen, die Lebensmittelerzeugung verdrängen könnte und dass der Einsatz von GVO unter dem Druck der Nahrungsmittelindustrie die Ernährungssicherheit und - souveränität gefährdet;

9. ist der Auffassung, dass die GAP-Reformen, die der Liberalisierung der Agrarmärkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen geschuldet sind und nur die Interessen der

Nahrungsmittelkonzerne bedienen, zur Verarmung des Weltlandwirtschaftssektors beigetragen haben;

10. ist der Ansicht, dass die landwirtschaftliche Erzeugung in erster Linie dazu dienen muss, die Bevölkerung zu ernähren, und nicht zum Anbau für den Export bestimmter

Monokulturen, und dass öffentliche Subventionen für Ölsaatenkulturen auf die Schaffung von Möglichkeiten der Selbstversorgung und die Bedingungen beschränkt werden

müssen, die für die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards notwendig sind;

11. ist der Auffassung, dass die Fähigkeit der Länder, ihre Produktion auszuweiten, um ihren Ernährungsbedarf auf nationaler oder regionaler Ebene zu decken, zur Priorität werden muss, und will allen Ländern die Möglichkeit einräumen, Nahrungsmittelselbstversorgung zu erreichen;

12. fordert verstärkte Investitionen in den Agrarsektor und die Lebensmittelerzeugung in den Entwicklungsländern einschließlich der erforderlichen Investitionen in Infrastrukturen wie Bewässerung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;

13. erklärt, dass nachhaltige landwirtschaftliche Familienbetriebe und Genossenschaften im Verein mit dem politischen Willen zur Produktionsverlagerung und zur Einräumung der Priorität für den lokalen und regionalen Handel ebenfalls dazu beitragen können, die Erde herunterzukühlen und die Fruchtbarkeit des Bodens sowie die Artenvielfalt zu schützen;

14. spricht sich gegen die Durchsetzung von Handelsabkommen und eine blinde

Liberalisierung aus und tritt stattdessen für einen gerechten Handel und eine auf den Rechten, d.h. dem Recht auf Bildung, Wasser, Nahrung und Gesundheitsversorgung, gründende Kultur ein;

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15. fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre finanzielle Hilfe für die Anpassung der Entwicklungsländer an den Klimawandel und für die Abschwächung von dessen

Auswirkungen in diesen Ländern erheblich zu erhöhen und in diesem Sinne innovative Finanzierungsmechanismen zu prüfen;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Verbindungen zwischen dem Klimawandel und den Millenniums-Entwicklungszielen dadurch

herzustellen, dass die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung seiner Folgen in Pläne und Projekte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und in sämtliche Strategien zur Verringerung der Armut integriert werden;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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