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ZUGANGSREGELN. Ich halte die Regeln für den Bade-, Sauna- und Fitnessbereich ein.

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Academic year: 2022

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ZUGANGSREGELN

Ich bin mit der Datenerhebung zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) einverstanden.

Ich halte die Regeln für den Bade-, Sauna- und Fitnessbereich ein.

Gästen und Mitgliedern wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt, wenn sie nicht mit der Datenerhebung und Einhaltung der Hygiene- und Corona Regeln einverstan- den sind.

* Eine nicht-immunisierte Person ist eine Person, die weder im Sinne von § 4 Absatz 2 der CoronaVO gegen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen ist.

… Personen, mit einer bekannten/nachgewiesenen und nicht überstandenen Infektion durch SARS-CoV-2 (Coronavirus),

... Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) infizierten Person

stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, ... Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder andere Verdachtsanzeichen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) aufweisen, nament- lich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust,

... Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,

... Personen, die entgegen §3 Absatz 1 der CoronaVO weder eine medizinische Maske (ab 18 Jahre FFP2-Maske) tragen, oder gem. Absatz 2 dieser Vorschrift vom Tragen einer Maske ausgenommen sind.

In der Basisstufe gilt: Nicht-immunisierte Personen*, die keinen Nachweis über einen negativen SARS-CoV-2 (Coronavirus) Antigen- oder PCR-Test vorlegen, haben keinen Zutritt.

In der Warnstufe gilt: Nicht-immunisierte Personen*, die keinen Nachweis über einen negativen SARS-CoV-2 (Coronavirus) PCR-Test vorlegen, haben keinen Zutritt.

In der Alarmstufe I gilt: Nicht-immunisierte Personen* haben keinen Zutritt.

In der Alarmstufe II gilt: Nicht-immunisierte Personen* haben keinen Zutritt.

Geimpfte und genesene Personen müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

Betretungsverbot haben:

Ausnahmen von der Testvorlagepflicht richten sich jeweils nach der gültigen Corona Verordnung von Baden-Württemberg. Mehr Informationen zum vierstufigen Warnsystem im Internet unter: www.baden-wuerttemberg.de und www.km-bw.de/CoronaVO+Sport

WELLNESS/SPA FITNESS-CLUB FREIBAD/ERLEBNISBAD

(3)

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Die Abstandsregel gilt nicht bei Personen, für die im Verhältnis zueinander keine allgemeinen Kontakt- beschränkungen gelten.

Beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbare Maske in den gekennzeichneten Bereichen und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bitte nutzen Sie die ausgeschilderten Zu- und Ausstiege an den Becken.

Auf der Schwimmerautobahn im Sportbecken besteht Einbahnverkehr.

Halten Sie bitte auch in den Becken den Mindestabstand zu anderen Personen ein.

Alle Attraktionen, außer der Strömungskanal und die Eissäulen, sind in Betrieb.

Bitte beachten Sie die Abstandsmarkierungen an den Rutschen.

CORONA BADEREGELN

ALLGEMEIN GILT:

1,5 m Abstand halten ! Personal Folge leisten !

Eltern/Begleitpersonen sind für die Abstandseinhaltung unter den Kindern verantwortlich.

Der Übertritt zur Saunalandschaft ist nicht möglich.

Eigenverantwortlich handeln !

(4)

HYGIENE SCHÜTZEN SIE SICH REGELN & ANDERE!

Bitte beachten: Mit der Einhaltung dieser Regeln leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung von Viren zu verhindern.

Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung für sich selbst und für andere nach und unterstützen Sie uns bei der Umsetzung der Regeln!

Der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person ist immer einzuhalten.

Beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske oder vergleichbare Maske in den gekenn- zeichneten Bereichen und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die Verkehrswege (siehe Bodenmarkierung) sind einzuhalten.

Verzichten Sie auf jegliche Berührungen (z.B.

Händeschütteln/Umarmungen).

Halten Sie die Hände vom Gesicht fern.

Legen Sie bei allen Sitz- und Liegemöglichkeiten immer vollflächig ein Handtuch unter.

Niesen und Husten Sie nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

Waschen Sie sich regelmäßig Ihre

Hände. Nutzen Sie die bereitgestellten

Desinfektionsspender.

(5)

Halten Sie in allen Räumen die gebotenen Abstandsregeln ein.

Bitte warten! Bitte warten! Abstand halten!

In engen Räumen warten Sie bi�e, bis anwesende Personen sich en�ernt haben.

Dusch­ und WC­Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.

Halten Sie auch hier die gebotenen Abstandsregeln ein.

Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

Abstand halten!

1,5 m

Abstand halten 1,5 m

Abstand halten 1,5 m

Halten Sie am Beckenrand (Beckenraststufe) Abstand zu anderen Badegästen.

Auch im Schwimmbecken gibt es Zugangs­

beschränkungen, beachten Sie bi�e die Hinweise des Personals und halten Sie beim Schwimmen den gebotenen Abstand.

Halten Sie auch im Außenbereich die gebotenen Abstandsregeln ein. Bei Engstellen warten Sie bi�e, bis anwesende Personen sich en�ernt haben.

Bitte warten! Abstand halten 1,5 m

Halten Sie auch im Außenbereich, auf der Liegewiese und den Spielflächen ausreichend Abstand zu anderen Badegästen.

Abstand halten

Verlassen Sie die Schwimmhalle nach dem Schwimmen unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen.

Quelle: Deutsche Gesellscha� für das Badewesen e. V., Essen

and ha 1,5 m

and ha 1,5 m

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