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Archiv "Schmerztherapie: Umfassende Informationen" (11.05.2001)

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A1248 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 19½½11. Mai 2001

B R I E F E

meisten Entwicklungslän- dern (seit 1992 auch in der VR China) verwendeten, bioaktiven kupferhaltigen In- trauterinpessare (im Volks- mund „Spiralen“ genannt, analog „Antibabypille“) ver- hindern nicht die Implantati- on, sondern die Empfängnis (Fertilization) durch die frühzeitige Immobilisation aszendierender Spermien.

Das erklärt auch die hohe Ef- fektivität von circa 99 %.

Cu-IUP bilden eine hohe (in- trauterine/intratubare) Bar- riere. Das ist bewiesen durch die publizierten Forschungs- ergebnisse von Koch und Hammerstein sowie Alvarez et al. Wahrscheinlich ist eine kompetitive Hemmung von Enzymen bei der Energiege- winnung in den Mitochondri- en der Spermien für den Ver- lust der Mobilität verant- wortlich. Zusätzlich wird ein

Verlust der Penetrations- fähigkeit diskutiert.

Mit Ausnahme der Proge- steronantagonisten (Mifegyne – Ru 486) wirken alle derzei- tig angewandten Methoden der Familienplanung kontra- zeptiv entweder als Ovulati- onshemmer und/oder als Bar- riere für Spermien, soweit sie nicht in vergleichbar seltenen Fällen als „Emergency con- traceptives“ angewendet wer- den. Die oben dargestellten Fakten sind allgemein be- kannt bei familienplanerisch tätigem Personal in den USA, Großbritannien, Skandinavi- en und in Lateinamerika.

Die in Deutschland von Zeit zu Zeit bemühte „Nidations- hemmung“ durch Intraute- rinpessare dient verschiede- nen Interessen. Schuld daran sind zum Beispiel Darstellun- gen und Passagen in verbrei- teten und allgemein benutz-

ten klinischen Standardwer- ken wie im „Pschyrembel“

sowohl in „Klinisches Wör- terbuch“ als auch in Pschy- rembel Wörterbuch „Gynä- kologie und Geburtshilfe“.

In der zweiten Auflage des letztgenannten Werkes sind insgesamt drei so genannte

„Nur-Plastik-IUP“ und zwei Kupfer-IUP dargestellt, die nicht mehr hergestellt bezie- hungsweise nicht mehr ange- boten werden. Zur Wir- kungsweise steht: „nicht rest- los aufgeklärt; es werden ungünstige Bedingungen für die Einnistung der befruchte- ten Eizelle im Uterus ge- schaffen“. Ein in den letzten Jahren eingeführtes, für den Hersteller ökonomisch sehr ergiebiges IUP, bei dem an- stelle von Kupfer ein Pro- gestin freisetzender Kunst- stoffzylinder angebracht wur- de, erscheint in dem Buch an

anderer Stelle als Levonorge- trel IUS, Intrauterines Sy- stem. Daten zu Perforation, Expulsion sowie vorzeitiger Entfernung wegen Blutun- gen und Schmerzen des IUS werden nicht genannt.

Dr. med. Karl H. Kurz, International Research Institute for Reproduction, Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 40545 Düsseldorf

Schmerztherapie

Zur Besprechung des Buches „Wolf- gang Larbig, Bernd Fallert, Harry de Maddalena: Tumorschmerz“ durch Stefan Wirz in Heft 15/2001:

Umfassende Informationen

Die Autoren bedanken sich bei dem Kritiker Stefan Wirz für den kritischen Hinweis, einige Analgetika wie COX-

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Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 19½½11. Mai 2001 AA1249 2-Hemmer, Gabapentin oder

Palladon seien nicht abge- handelt worden. Zum Zeit- punkt der Drucklegung die- ser Monographie 1998 war dies allerdings nicht möglich, da diese Präparate damals noch nicht auf dem Markt waren. Diese wichtigen Schmerzmittel können somit erst in einer zweiten Auflage dieses Buches entsprechend gewürdigt werden. Der Kriti- ker disqualifiziert aber mit der Kritik mangelnder Ak- tualität den gesamten medizi- nischen Teil dieses Buches.

Hierbei wird leider völlig übersehen oder nicht beach- tet, dass ein wesentliches An- liegen dieses Buches darin besteht, den niedergelasse- nen Ärzten und Psychologen, Krankenhausärzten, aber auch den Studenten die Be- deutung der verschiedenen medizinischen Therapiemög- lichkeiten, insbesondere der Opioidbehandlung und der interdisziplinären Schmerz-

therapie für Tumorkranke, näher zu bringen.

Auch Professor Klaus Leh- mann, der Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, be- tont in seinem Geleitwort zu diesem Buch über Tumor- schmerz, dass umfassende In- formationen über die moder- ne Schmerztherapie unver- zichtbar seien. Um den vie- len schmerztherapeutisch un- terversorgten Tumorkranken helfen zu können, sollen mit diesem Buch Wissensdefizite behoben und das Problembe-

wusstsein hinsichtlich einer adäquaten Schmerztherapie geschärft werden.

Prof. Dr. med. Wolfgang Larbig, Institut für Medizinische Psychologie und Verhaltensneurobiologie, Gartenstraße 29, 72076 Tübingen

Verhaltenskodex

Zu dem Beitrag „Verhaltenskodex sorgt für mehr Rechtssicherheit“ von Dr. rer. pol. Harald Clade in Heft 8/2001:

Unerträglicher Zustand

. . . Der Vorteil des „gemein- samen Standpunktes“ liegt in erster Linie darin, dass er sich ausführlich und kritisch mit zum Teil bereits ergangenen Gerichtsurteilen auseinander setzt. Beide Verhaltensko- dizes lassen allerdings offen, wie der komplexe juristische Sachverhalt dann vor Ort in die Tat umgesetzt werden kann. Dieses Problem wurde zum ersten Mal 1998 durch die „Richtlinien für aus Dritt- mitteln finanzierte For- schungsvorhaben des Klini- kums der Johannes-Guten- berg-Universität Mainz“ mit dem Entwurf von drei For- mularen zur Anzeige solcher Finanztransfers aufgegriffen.

Derartige Drittmittelrichtlini- en wurden mittlerweile ver- schiedenenorts entworfen, auch von der Medizinischen Fakultät der Universität Re- gensburg, die in überarbeite- ter Version soeben erschie- nen sind. In Regensburg ist für meine Begriffe zum er- sten Mal schlüssig das Ge- flecht aus Antikorruptionsge- setz, Beamtenrecht, Ne- bentätigkeits- und Dienstzeit- regelungen, Fortbildungsan- spruch und Unfallschutz ent- wirrt worden. In Regensburg wurden die Paragraphen zu- sammengestellt, die beim Auftreten etwaiger Probleme für den Betroffenen einschlä- gig sind. All diesen Bemü- hungen zur Schaffung von Rechtssicherheit gemeinsam ist jedoch, dass sie diese Rechtssicherheit verbindlich nicht herstellen können. Ins- besondere für die in der For- B R I E F E

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A1250 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 19½½11. Mai 2001

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schung tätigen Mitarbeiter an den deutschen Universitäten ist der Zustand unerträglich, dass sie zum einen durch die entsprechenden Landesgeset- ze dazu aufgefordert werden, zur Finanzierung ihrer Uni- versität verstärkt Drittmittel, das heißt gerade auch Finanz- mittel aus der Industrie ein- werben sollen. Andererseits sind derzeit aber die §§ 299 und 331 – 334 des StGB der- art gefasst, dass jede Form der Drittmitteleinwerbung von privater Hand juristisch den Tatbestand der Vorteils- nahme beziehungsweise Be- stechung erfüllt. Vor dem Hintergrund des Herzklap- penskandals ist dies verständ- lich und vernünftig, mit Blick auf die Drittmittelfinanzie- rung der Universitäten ist dies ein unlösbarer Konflikt.

Dabei hilft es auch nicht wei- ter, dass die derzeitige Fas- sung der entsprechenden Pa- ragraphen des StGB die Vor- teilsnahme und Bestechung nicht unter Strafe stellt, wenn sie vom Dienstherrn geneh- migt wurde. Wenn die Dritt- mittelfinanzierung der Uni- versitäten aus privater Hand nicht vollständig zum Erlie- gen kommen soll, ist es uner- lässlich, die entsprechenden Paragraphen des StGB da- hingehend zu ergänzen, dass ein Geldfluss zwischen Amts- trägern und privaten Dritten dann nicht den Straftatbe- stand der Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Bestech- lichkeit und Bestechung er- füllt, wenn er gemäß Dritt- mittelrichtlinien nach dem Regensburger Vorbild abge- wickelt wird. Derartige Dritt- mittelrichtlinien müssten dann wohl auf Länderebene formal als Rechtsverordnung erlassen werden. Erst wenn

dies erfolgt ist, wird für die Betroffenen wirklich Rechts- sicherheit hergestellt sein . . . Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ekkehard Haen, Bezirksklinikum Regensburg, Universitätsstraße 84, 93053 Regensburg

Gentests

Zu dem Beitrag „Kein Interesse am gläsernen Patienten“ von Dr. med.

Achim Regenauer in Heft 10/2001:

Ergebnisse von Gentests müssen nicht

angegeben werden

In seinem Artikel gibt Dr.

Regenauer die Gesetzeslage korrekt wieder, wonach ein Antragsteller den Versiche- rungsgeber „über alle rele- vanten Faktoren des zu versi- chernden Risikos“ informie- ren muss. Der Versicherungs- nehmer muss, so heißt es im

§ 16 des Versicherungsver- tragsgesetzes, „alle ihm be- kannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind“ dem Versi- cherer anzeigen. Im Zweifel gilt als erheblich, wonach der Versicherer ausdrücklich und schriftlich nachfragt. Die Versicherungen, so Regenau- er, bestünden auf der unein- geschränkten Beibehaltung der Informationspflicht.

Dem ist allerdings noch hin- zuzufügen, dass das Desinter- esse der Versicherer am „glä- sernen Patienten“ so weit geht, dass sich die Deutsche Versicherungswirtschaft „seit 1988 ein unbefristetes Mora- torium auferlegt (hat), dem- zufolge die Durchführung von Gentests nicht zur Vor- aussetzung von LV-Vertrags- abschlüssen gemacht wird.

Sie verzichtet zudem auf die

explizite Nachfrage nach Er- gebnissen etwaiger Gentests vor LV-Vertragsabschlüssen, auch wenn die Gesetzeslage dies zulässt. Sie geht davon aus, dieses Moratorium auch in absehbarer Zukunft auf- rechterhalten zu können“

(Med. Genetik 1999; 11: 47).

Gentests spielen heute, wie auch Regenauer schreibt, in der Risikoprüfung der Versi- cherer keine Rolle; die Er- gebnisse von Gentests sind für die Versicherer eben (noch) „unerheblich“. In der Tat wurde das Moratorium bislang nicht aufgekündigt, und seine einzige sinnvolle Interpretation ist, dass nie- mand, der in Deutschland ei- ne Lebensversicherung bean- tragt, die Ergebnisse etwaiger Gentests von sich aus anzuge- ben braucht.

Prof. Dr. med. Jörg Schmidtke, Institut für Humangenetik der Medi- zinischen Hochschule Hannover, Carl- Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover

Adoption

Zu dem Beitrag „Ungewollte Kinder- losigkeit: Adoption als Alternative“

von Prof. Dr. med. Otto P. Hornstein et al. in Heft 11/2001:

Falsches Argument

. . . Kritisch zu werten ist die Aussage der Autoren, dass an die erzieherischen Fähigkei- ten adoptionswilliger Eltern strengere Maßstäbe zu legen seien als bei leiblichen Eltern.

Ihr Verweis „Bei genetisch fremden Kindern fehlt der sonst durch biologische Ver- wandtschaft gleichsam genui- ne Abstand als gegenseitiger Schutz vor dyssozialen, zum Beispiel inzestuösen Bezie- hungen“ entbehrt jeder Grundlage. Es bleibt offen, warum sie dieses Argument einführen, wo sie doch selbst darauf hinweisen, dass sozial- statistisch keine Hinweise vor- liegen, dass zwischen Adoptiv- eltern und Kindern die Rate sexuellen Missbrauchs erhöht sein könnte. Für die Einhal- tung des Inzesttabus scheinen nach aktuellem psychoanaly- tischen Diskussionsstand we-

niger die biologische Ver- wandtschaft, sondern eher ei- ne sichere und enge Bindung zwischen Eltern und Kindern ausschlaggebend zu sein.

Dr. med. Dipl.-Soz. Alf Gerlach, Dipl.-Psych. Hanni Scheid-Gerlach, St.-Avolder-Straße 2–4, 66117 Saarbrücken

Keine echte Alternative

Aufgrund zahlreicher wissen- schaftlicher Untersuchungen ist es bekannt, dass kinderlose Ehepaare in einem relativ ho- hen Prozentsatz die Adoption eines Kindes, insbesondere ei- nes Säuglings, als eine Alter- native zu einer Sterilitätsbe- handlung sehen und sich so- mit die Adoption als einen Weg zur Gründung einer eige- nen Familie vorstellen kön- nen. In den entsprechenden Zentren wird die Adoption dementsprechend auch in al- ler Regel angesprochen, so- fern das Paar nicht bereits diesbezüglich eigene Schritte unternommen hat. Auch von- seiten der Deutschen Gesell- schaft für Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin wird die Adoption als eine Mög- lichkeit der Familiengründung ausdrücklich unterstützt und befürwortet. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass jetzt bereits pro Jahr etwas über 30 000 Kinder nach Sterilitäts- behandlung jeglicher Art in der Bundesrepublik Deutsch- land auf die Welt kommen, Tendenz deutlich steigend.

Und diese Zahl zeigt auch das Dilemma: so viele Kinder ste- hen bei weitem nicht für eine Adoption zur Verfügung, ganz zu schweigen von Säuglingen.

Dementsprechend ist die Adoption keine echte Alter- native zur Sterilitätsbehand- lung, sondern kann sie nur fallweise ergänzen. Dies gilt umso mehr, als das Durch- schnittsalter der ungewollt kinderlosen Paare meist rela- tiv hoch ist (insbesondere das der Frauen), weswegen sich oft zusätzliche Hindernisse bei einem Adoptionswunsch ergeben.

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel, Bodenseestraße 7, 81241 München

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen

sollen, zu kürzen.

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