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Archiv "Aus Unternehmen" (04.02.1987)

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stillen Reserven in einem schwachen Gewinnjahr oder Verlustjahr aufgelöst und versteuert werden.

Zu Gebrauchsantiquitä- ten entschied das Finanzge- richt Rheinland-Pfalz im Ur- teil vom 11. September 1985 (FG Rheinland-Pfalz vom 11.

9. 1985, EFG 1986, S. 171), daß alte Gefäße und Geräte im Einzelwert von 200 DM bis 600 DM, die zur Aufbe- wahrung von Arzneimitteln und zur Ausschmückung des Verkaufsraums eingesetzt werden, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Wertentwick- lung einer technischen und wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen. Offensichtlich sind hier Parallelen zum Ur- teil des BFH vom 31. 1. 1986 zu sehen (BFH vom 31. 1.

1986, BStB1 III S. 355).

Grundsätzlich können Bil- der nicht anerkannter Künst- ler bis zum Preis von 800 DM (Man spricht von sogenann- ten „geringwertigen Wirt- schaftsgütern" , BStB1 1965 III S. 8382 f.) in voller Höhe vom Selbständigen als Be- triebsausgabe abgezogen werden. Liegen die Preise darüber, kann die Abschrei- bung nur entsprechend der Nutzungsdauer z. B. bei 10 Jahren per anno 10 Prozent geltend gemacht werden.

Angemessenheit von Anschaffungskosten

Die Finanzämter setzen sich immer kritisch mit der Frage der Angemessenheit auseinander. Der Ermes- sungsspielraum ist dabei groß.

Die Rechtsprechung gibt daher immer wieder Eckwer- te für die Angemessenheit an. Im vorigen Teil war es der antike Schreibtisch mit Sessel zum Preis von insge- samt 11 000 DM.

Das Finanzgericht Baden- Württemberg (FG Baden- Württemberg [Außensenate Freiburg] vom 25. 9. 85 [III]

61/82 [rechtskräftig] EFG 1986, S. 67) entschied, daß die Aufwendungen für einen Orientteppich für das Dienst- zimmer eines Chefarztes in Höhe von 5000 DM im Jahre

1973 angemessen war. Das Gericht sah in diesem Tep- pich kein Sammlerstück.

Auch im Falle zweier Orient- brücken bei einem Rechtsan- walt und Notar hatte der Bundesfinanzhof (BStBI II 1976 S. 97) keinen strengen Maßstab angelegt.

Auswirkungen beim Ver- kauf von Kunstgegenständen

Wie sieht es nun mit der steuerlichen Seite beim Ver- kauf von Kunstgegenständen aus? Soweit ein Privatmann Kunstgegenstände veräußert, ist dieser Vorgang nicht steu-

erpflichtig. Voraussetzung ist jedoch, daß zwischen Erwerb vom Auktionshaus und Ver- kauf keine geringere Zeit- spanne als 6 Monate liegt. Das heißt, Verkäufe aus der priva- ten Sphäre werden steuerlich dann erfaßt, wenn sie in die so- genannte „Spekulationsfrist"

von 6 Monaten fallen.

Auch der Privatmann, der für sein Arbeitszimmer Anti- quitäten anschaffte und die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht hat, fällt un- ter die gleichen Grundsätze.

Anders beim Selbständi- gen: Bei ihm ist der Verkauf

von Antiquitäten immer dann steuerpflichtig, wenn der Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten höher ist als die Anschaffungsko- sten beim Erwerb vom Auk- tionshaus.

Beispiel:

Dr. Adolf Fichter erwarb seinerzeit die Originallitho- graphie von Picasso, mit der er seine Praxis schmückte. Sein Freund Hans Mayer, Derma- tologe in Bonn, war so begei- stert, daß er ihm die Litho- graphie für über 2000 DM mehr abkaufte. Für Fichter sind die 2000 DM Veräuße- rungsgewinn, der in voller Höhe zu versteuern ist. Der Veräußerungsgewinn wäre noch höher gewesen, hätte Fichter den Picasso abschrei- ben können, da dann der Buchwert, der unter den Anschaffungskosten liegt, dem Verkaufspreis gegen- übergestellt werden würde.

Dr Hans-Ulrich Lang, Bonn

AUS UNTERNEHMEN Beiersdorf: mehrgleisig — Dr. Dirk Detert, im Beiers- dorf-Vorstand für den Phar- ma-Bereich verantwortlich, rechnet mit einem Zuwachs des Pharma-Umsatzes von Beiersdorf im Inland von et- wa 6 Prozent auf rund 153 Millionen DM.

Schwerpunkt des Pro- gramms bilden die rezept- pflichtigen Arzneimittel (ge- schätztes Umsatzplus für 1986: 5 Prozent).

Dieses Segment hält das Unternehmen auch künftig für wachstumsstark.

Das 1984 auf den Markt gebrachte Eisenpräparat Lös- ferron hat sich, laut Detert, zum Marktführer in seinem Segment entwickelt.

In Kooperation mit Sano- rania vertreibt Beiersdorf seit Mitte 1984 unter dem Marken- dach „Tablinen" ein breites Sortiment preisgünstiger pa- tentfreier Markenarznei- mittel. Die rezeptfreien Arz- neimittel sollen 1986 ein Um- satzplus von über 10 Prozent erreichen, schätzt Detert. EB Dt. Ärztebl. 84, Heft 6, 4. Februar 1987 (69) A-289

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