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Wirkungen von optischer Strahlung

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Academic year: 2022

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Vorstellung des BAuA- Projektbündels

„Optische

Strahlungsbelastung beim Schweißen“

BAUA-Informationsveranstaltung

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz

6. Juni 2018 in Dortmund

Günter Ott Dr. Stefan Bauer

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Agenda

2 Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Geschichte des Schweißens

Wirkungen von optischer Strahlung

Empfehlungen und gesetzliche Grundlagen

Vorstellung des Projektbündels

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Geschichte des Schweißens

Das Schweißen ist ein Fügeverfahren zum dauerhaften Verbinden von zwei oder mehr Werkstücken

Die ältesten archäologischen Funde gehen zurück auf die Sumerer und Hethiter des 3. Jahrtausends vor Christus und basieren auf Arbeiten aus Gold, Silber und Kupfer

Im deutschen Sprachgebrauch taucht der Begriff „Schweißen“

bereits zwischen 800 – 1000 n. Chr. in Form des altdeutschen Wortes „sueizan“ (heiß machen, erhitzen) auf

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Historie der Schweißtechnik

1881-82 erfand Nikolai Benardos das Lichtbogen- schweißverfahren

Mit der Industrialisierung zunehmende Anzahl von Augenunfällen

1902 Bericht über 45 Fälle von bleibenden Augenschäden durch Kurzschlusslichtbögen

Schutz vor optischer Strahlung bestand lange Zeit auf der Grundlage von Erfahrungen

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Schädliche Wirkungen :

Sonnenbrand (Erythem) Hautalterung

Hautkrebs (Basaliom,

Spinaliom, malignes Melanom)

Phototoxische Reaktionen, Allergien durch Wechselwirkung mit chemischen Substanzen

Wirkungen von UV- Strahlung auf die Haut

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Wirkungen von UV-Strahlung auf die Augen

Schädliche Wirkungen :

Keratitis (Hornhautentzündung)

Konjunktivitis

(Bindehautentzündung)

Katarakt (Linsentrübung) als Folge langjähriger UV-Exposition

© Augenheilkunde Uni Graz

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Wirkungen von sichtbarer und IR-Strahlung auf die Haut

Schädliche Wirkungen:

Verbrennung der Haut durch hohe Strahlungsintensitäten bzw.

lange Expositionszeiten (z.B. Laser, Hochofen,)

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Wirkungen von VIS- und IR-Strahlung auf die Augen

Schädliche Wirkungen :

Thermische Netzhautschädigung durch hohe Intensität (z.B. Blitzlicht)

Photochemische Netzhautschädigung (Blaulichtschädigung)

Katarakt (Linsentrübung) durch IR Exposition (Glasindustrie) Blendung (indirekte Wirkung)

© Günter Nieber / PIXELIO

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels 9

Grenzwertempfehlungen

1971 Threshold Limit Values (TLVs ) für UV, VIS,IR; American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH)

1972 National Institute for Occupational Safety and Health

1979 WHO

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels 10

ICNIRP-Empfehlungen

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP)

Guidelines on limits of exposure to ultraviolet radiation (1985,1989, 1996, 2004, 2007, 2010)

Guidelines on limits of exposure to broadband incoherent optical radiation (0.38 to 3 µm)

(1997, 2013)

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels 11

Gesetzliche Regelungen zu künstlicher optischer Strahlung

EG Arbeitsschutz-RL 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung Verpflichtung der EU Staaten zur nationalen Umsetzung.

Nationale Umsetzung in Deutschland durch:

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)

1. Änderung durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681)

2. Änderung vom 22.09.2017: Beschluss des Bundesrates; Verordnung zur

Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutz-rechtlicher Verordnungen

Konkretisierung durch technischen Regeln

TROS IOS inkohärenten optischen Strahlung Nov. 2013 in Kraft

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Gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmer

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels 12

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Allgemeine Arbeitsmedizinische Beratung

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels 13

Erforderlich wenn die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können

Soll im Rahmen der Unterweisung erfolgen

Persönliche Beratung durch Arbeitsmediziner nicht zwingend erforderlich

Geschulte Führungskräfte, Fachkräften für

Arbeitssicherheit, geeignete Unterweisungsmaterialien Information über mögliche akuten und chronischen

Wirkungen (Symptome)

individueller Faktoren (empfindliche Haut, Medikamente, Kosmetika)

Zweck der arbeitsmedizinischen Vorsorge

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Arbeitsmedizinische Vorsorge → ArbMedVV

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

15

Arbeitsmedizinische Vorsorge für inkohärente optische Strahlung :

bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte die Durchführung der Pflichtvorsorge und

bei Grenzwertnähe Angebotsuntersuchung

Wunschvorsorge ermöglichen, sofern ein Gesundheits- schaden im Zusammenhang mit der Tätigkeit nicht

ausgeschlossen werden kann

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Projektanlass

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

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Aspekte:

Große Anzahl von Arbeitnehmern betroffen Neue Entwicklungen in der Schweißtechnik Datengrundlage zur Strahlungsemission beim Schweißen ist zu aktualisieren

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Projektziele des Projektbündels

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

17

Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen verbessern

Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen zur UV-VIS- und IR-Exposition beim Schweißen

Praxistaugliche Empfehlungen für Schutzkomponenten

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Projektbündels

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

18

Teilprojekt 1 „Erfassung der UV-Belastung beim Schweißen“

Teilprojekt 2 “Biologische Wirksamkeit von gepulster inkohärenter optischer Strahlung“

Teilprojekt 3 “Anforderungen für Schutzkomponenten beim Schweißen“

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Teilprojekt 1 Erfassung der Strahlungsbelastung

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

19

Grundlegende Untersuchung der Strahlungsexposition unter praxisrelevanten Bedingungen

Berücksichtigung der neuen Entwicklungen in der Schweißtechnik z. B. Laserschweißen

modernes optisches Messequipment erlaubt verbesserte Untersuchungsmöglichkeiten

Einfaches Modell zur Berechnung der Strahlungsemission Verbesserte Datenbasis für sachgerechtere

Gefährdungsbeurteilung

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Teilprojekt 2 Biologische Wirksamkeit von gepulster IOS

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

20

Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen zur

biologischen Wirkung von gepulster inkohärenter Strahlung Datenbasis zur Beurteilung hierzu sehr schwach

Wissenschaftliche Überprüfung der Anwendbarkeit der Regelungen aus dem Bereich Laserstrahlung

Überprüfung des Schutzkonzeptes

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Teilprojekt 3 Anforderungen an Schutzkomponenten

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

21

Überprüfung der Schutzkomponenten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit beim Schweißen

Anhand der ermittelten Strahlungsdaten aus TP1 Anforderungen an Schutzkleidung beschreiben Empfehlungen für normative Festlegungen

Untersuchungen an unterschiedlichen Materialien für Wandanstriche und Schutzkomponenten

Berücksichtigung benachbarter Arbeitsbereiche

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Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Fazit

Die Erkenntnisse zur Strahlungsbelastung beim Schweißen können für eine sachgerechtere Gefähr- dungsbeurteilung genutzt werden

Wissenschaftlichen Grundlagen zur biologischen Wirkung von gepulster inkohärenter Strahlung

Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzkomponenten beim Schweißen führen zu normative Anforderungen an Schutzkleidung

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Günter Ott

Gruppe 2.2 „Physikalische Faktoren“

Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D-44149 Dortmund

Tel.: +49 (0)231 9071-2317 Fax: +49 (0)231 9071-2023

E-Mail: physical.agents@baua.bund.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

www.dasa-dortmund.de www.baua.de

Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz Vorstellung des BAuA-Projektbündels

Referenzen

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