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Bei cerebralen und peripheren Durchblutungsstörungen
Gingium® Lösung onne
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30 ml Lösung 100 ml Lösung 200 ml Lösung
20 Tabletten N1 50 Tabletten N2 100 Tabletten N3 200 Tabletten
DM 18,90 DM 51,95 DM 95,—
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HEXAL
Sicherheit durch Qualität
GingiumR Tabletten
Zus.: 1 Filmtablette bzw. 1 ml Lösung ( ca. 16 Tropfen) enthält Trockenextrakt aus Ginkgo biloba- Blättern 40 mg, eingestellt auf 9,6 mg Ginkgoflavonglykoside. Anwend.: Zur Behandl. von Hirn- leistungsstörungen (nachlassende intellektuelle Leistungsfähigkeit und Vigilanz) mit den Sympto- men: Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen, Gedächtnisschwäche, Stimmungslabilität mit Angstlichkeit. Als unterstützende Behandlung eines infolge Zervikalsyndroms beeinträchtigten Hörvermögens. Zur Behandl. von peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen mit erhaltener Durchblutungsreserve (intermittierendes Hinken). Gegenanz.: Oberempfindlichkeit gegenüber
Ginkgo biloba-Extrakten. Nebenwirk.: Sehr selten wurden bei der Einnahme von Ginkgo biloba- Extrakten leichte Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen oder allerg. Hautreaktionen beob- achtet. Wechselwirk.: Nicht bekannt.Dos.: Gingium ® Tabl.: Soweit nicht anders verordnet, 3 x tgl. 1 Filmtabl. nach den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Gingium ® Lösung: So- weit nicht anders verordnet, 3 x tgl. 1 ml Lösung (ca. 16 Tropf.) mit etwas Wasser verdünnt einneh- men. Die Dos. kann bei Bedarf ohne Bedenken erhöht werden. Weitere Einzelh. s. Gebrauchs- und Fachinformation. Hexal« Pharma GmbH & Co. KG, 8150 Holzkirchen Stand: Dez. 91/1
RECHNUNGEN
Zu dem Leserbrief „Ein dege- nerierter Berufsstand?" von Dr.
Wolfgang Car16 in Heft 20/1992:
Jährliche Kündigung möglich
Die Ärzte-Gruppenversi- cherung wird teurer? Alle Versicherungen zeigen die Tendenz, Prämien anzuhe- ben, besonders nach einer kurzen Karenz-(sic!)Zeit, die auf den Vertragsabschluß folgt. Die tatsächlich bekla- genswerte Unsitte, sich ge- genseitig Rechnungen zu stel- len, ist durch die Privatversi- cherer erst in Mode gekom- men, denn nun versicherten die Kollegen, es mache ihnen überhaupt nichts aus, wenn der andere eine Liquidation schriebe — die Versicherung
zahle ja. Und sie zahlte auch.
Bis jetzt das Faß überlief.
Wer hat schuld? Die Ärz- te, weil sie eine uralte Ge- pflogenheit wegwischten, Kollegen keine Honorarrech- nung zu stellen? Oder die Versicherer, weil sie eine Ni- schengruppe im noch nicht versicherten Umfeld entdeckt hatten, die es schleunig in den Bestand aufzunehmen galt? Es scheint ein Graus zu sein, wenn man in diesem Lande gegen irgend etwas nicht versichert ist. Die Versi- cherungsunternehmen ken- nen diese Mentalität nur zu gut und gießen aus ihren Füll- hörnern wahre Wohltaten an
„Versorgung in jedem Fall"
aus; auch der letzte Land- praktiker fühlt sich umwor- ben. Bis er die neue Quartals- rechnung für die Prämien er- hält ..
Nur gut, daß er jede Police heutzutage nach einem Jahr kündigen kann und nicht erst nach zehn, wie noch vor Mo- naten.
Dr. med. Erhard Groll, Sperberweg 14, W-6100 Darmstadt
ÄRZTETAG
Zur Berichterstattung über den 95. Deutschen Ärztetag in Heft 22/1992:
Spezialist
Ihre Berichterstattung über den 95. Deutschen Ärz- tetag war sehr umfassend und interessant. Entsprechend der immer weiter fortschrei- tenden Spezialisierung wur- den auch einige neue Zusatz- bezeichnungen eingeführt.
Im Schwerpunktgebiet 9 (Frauenheilkunde und Ge-
burtshilfe) habe ich eine wichtige Zusatzbezeichnung vermißt, welche für das Selbstverständnis unseres Be- rufsstands und darüber hin- aus für unser ganzes Volk von weitreichender Bedeutung ist: den Spezialisten für Ab- treibung. Kürzlich war im Fernsehen ein Arzt aus Ulm zu sehen, der auf über 32 000 Abtreibungen zurückblicken kann...
Wer so am Fließband sei- ne Fachkenntnisse im Fach Frauenheilkunde und Ge- burtshilfe immer wieder er- folgreich unter Beweis stellt, hätte doch sicher eine Zu- satzbezeichnung als Spezialist verdient...
Schade, daß ich hierüber nichts in Ihrem Bericht fand.
Dr. med. Hermann Schill, Gelbe Loh 13, W-6455 Erlen- see
Dt. Ärztebl. 89, Heft 25/26, 22. Juni 1992 (13) A1-2257