Bausparen in Deutschland
Vertragsbestand nicht zugeteilter Bausparverträge je 1000 Einwohner
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CONDOR 00695 CO 1991 1992 1993 1994' VARIA
WIRTSCHAFT
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rei sehr unterschiedli- che Geschäftspartner stehen sich im Immobi- lienhandel gegenüber: Der Verkäufer verfügt meist über ausreichende Erfahrungen mit Immobilien. Der Makler ist meist ein Experte, der sich nicht selten mit viel psycholo- gischem Geschick darum bemüht, die Transaktion baldmöglichst abzuschließen.Hingegen ist der Käufer meist unerfahren und muß sich zwangsweise auf die ge- botenen Informationen stüt- zen. Zu spät erkennen viele Kaufinteressenten, daß die Wahrheit bei solchen Infor- mationen — juristisch ein- wandfrei — hinter einer facet- tenreichen Sprache verbor- gen wird.
Die Probleme beginnen bei der Beschreibung der La- ge, die ohnehin eines der wichtigsten Kaufkriterien sein sollte. Begriffe wie „zen- tral" oder „verkehrsgünstig"
bedeuten jedoch oftmals: er- heblicher Verkehrslärm.
Ähnliches gilt für den Hin- weis „nur wenige Autominu- ten bis zur Innenstadt". Hier handelt es sich nicht selten um ein Objekt nahe einer Haupt- verkehrsstraße. Zusätzlich wird eine wenig ausgeprägte Infrastruktur signalisiert.
Übertroffen wird dies noch von der Formulierung
„lebhafte Umgebung", einer Lage, die — regional unter- schiedlich — auch gerne mit Begriffen wie „mitten im quirligen Innenstadtleben"
umschrieben wird. Gemeint ist damit nichts anderes als ei- ne sehr laute Umgebung, et- wa durch angrenzende Nachtlokale. Gerade solche Objekte sollte man daher nicht an Sonntagen besichti- gen, sondern auch einmal in den Abend- und Nachtstun- den und an Werktagen. Hin- weise wie „nahegelegener Su- permarkt" oder „beste Ein- kaufsmöglichkeiten in unmit- telbarer Umgebung" können bedeuten, daß zwar keine langen Wege einzuplanen sind, dafür aber der Lärm re- gen Lieferantenverkehrs in den frühesten Morgenstun- den in Kauf genommen wer-
Immobilien
den muß. Auch hier lohnt sich mithin die Besichtigung zu Zeiten, die vom Makler oder Anbieter gar nicht gerne akzeptiert werden.
Umgekehrt kann aller- dings auch eine Lage „in se- riösem Umfeld" nicht unbe- dingt optimal sein. Hier han- delt es sich nicht selten um ein Banken- und Behörden- viertel, in dem sich nach 20 Uhr niemand mehr allein auf die Straße wagen sollte. Auch Hinweise wie „abseits jeder Hektik" oder „Fluchtburg vor dem hektischen Alltag"
können Vergleichbares signa- lisieren.
Aber auch allzu große Hoffnungen auf eine idylli- sche Lage sollten Interessen- ten begraben, die auf den Hinweis „inmitten unberühr- ter Natur" eingehen: Oft be- steht die Natur dann aus ei- ner Mischung aus Brennes- seln und Müllhalde. Keine Aussagekraft haben auch der
„Seeblick" oder der „Berg- blick", entscheidet doch letzt-
Auch die Bürger in den neuen Bundes- ländern sparen zu- nehmend für die ei- genen vier Wände.
Die Zahl der nicht zu- geteilten Bauspar- verträge stieg seit der Wende um das Achtfache und er- reichte bis Ende Sep- tember einen Stand von 3 Millionen Stück. Die durch- schnittlichen Einzah- lungen in nicht zu teilte Bausparver- träge betrugen im Jahr 1993 in West- deutschland 1 800 DM und in Ost- deutschland 1 700 DM pro Jahr.
endlich das Wetter darüber, ob der möglicherweise meh- rere Kilometer entfernte See auch tatsächlich zu sehen ist.
Nicht minder phantasie- reich sind Immobilienmakler bei den Objektbeschreibun- gen. Nahezu alle Offerten werden mindestens eine bis zwei Qualitätsstufen zu hoch angesiedelt. Handelt es sich beispielsweise um ein „reno- vierungsbedürftiges Objekt", muß fast immer mit einer ab- bruchreifen Bauruine gerech- net werden. Aber auch Hin- weise auf notwendige „klei- nere Reparaturmaßnahmen"
signalisieren Insidern, daß ein Bausachverständiger zur Besichtigung mitgenommen werden sollte.
Das bedeutet nicht, daß Hinweise wie „renoviert"
umgehend Entwarnung be- deuten. Vielmehr kommt hier die Qualität der Renovierung nicht zum Ausdruck, so daß möglicherweise mit umfang- reichen Nachbesserungen ge- rechnet werden muß. „Gut
erhalten" bedeutet, daß der Vorbesitzer gerade noch in der Immobilie wohnen konn- te oder mußte. Auch die „ro- mantische Jugendstilvilla"
wird angesichts der enormen Heizkosten durch hohe Decken schnell zum Alp- traum.
In besonderem Maße gilt dies bei Hinweisen auf „Steu- ervorteile durch Denkmal- schutz": Hier ist der Käufer nicht nur an sehr enge Be- stimmungen der Denkmal- schutzbehörden gebunden.
Er muß auch wesentlich höhere Kosten für die — nicht selten zwingend vorgeschrie- benen — Sanierungsmaßnah- men kalkulieren. Oftmals wird mit Beiwörtern auch vom Wesentlichen abgelenkt:
Das „optisch ansprechende Flachdach" kann ein Hinweis auf Feuchtigkeit im Haus sein, ebenso die „idyllische Hanglage". Auch ein „attrak- tiver Wintergarten" ist — wenn nicht nach neuesten baubiologischen Aspekten konzipiert — im Sommer oft- mals eine Sauna und im Win- ter ein ungemütlicher Kälte- pol der Wohnung.
Je ungewöhnlicher die Wohnung beschrieben wird, um so zurückhaltender soll- ten potentielle Käufer sein.
Eine „zweckmäßige Raum- aufteilung" sagt aus, daß die Anordnung ihre Zwecke er- füllt — mehr aber auch nicht.
Denkbar sind unter anderem enge Kochnischen, aber auch die ungemütliche Dusche un- ter dem Treppenaufgang. Ei- ne „individuelle Bauweise"
läßt geringe Stellflächen ver- muten, die eine Maßanferti- gung der Möbel erfordern.
Kein Immobilieninteres- sent sollte daher allein schon aufgrund der Beschreibung in Anzeigen und Expos& ent- sprechende Vorerwartungen hegen. Vor Reinfällen schüt- zen hingegen ein sorgfältiges Lesen zwischen den Zeilen und Besichtigungen zu unter- schiedlichen Zeiten. Besteht die Gefahr
mangelhafter
Bausubstanz, sollte zudem ein Fachmann zur Beurtei- lung hinzugezogen werden.
Peter Jobst
Die Geheimsprache der Angebote
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 6, 10. Februar 1995 (61) A-373