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Archiv "Pädiatrie: Impfnebenwirkungen offen benennen" (25.06.2010)

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A 1262 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 25

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25. Juni 2010 übergreifend sind die selbst veran-

lassten „Laborflöten“.

Wir Kollegen vor Ort können dies nur anmahnen, kritisieren und die KBV auffordern, technisch weitge- hend automatisierte Leistungen jed- weder Art nicht durch finanzielle Anreize zu fördern, sondern die ärztlich qualifizierte auswählende und interpretierende Denkarbeit hö- her einzuschätzen.

Dr. Hans Peter Klein, 67434 Neustadt

Idealisierend

Herrn Hoppes Ansichten zum Recht der Patienten auf eine gute medizi- nische Versorgung und dem Erfolg der Schlichtungsstellen finde ich sehr idealisierend. In meinem Fach- gebiet, der psychotherapeutischen Medizin, ist es für Patienten kaum möglich, vor dem Sozialgericht ei- ne Therapie, die von der Kranken- kasse nicht bewilligt wurde, einzu- klagen. Dies gelingt nur mit einem sehr versierten Gutachter . . . Auf welche Statistik bezieht sich Herr Hoppe, um aus den Schlichtungs- stellen eine Erfolgsgeschichte zu machen? Und was meint er mit Er- folg? Ich konnte es lange nicht nachvollziehen, aus welchen Grün- den die Fachanwälte für Arzthaf- tungsrecht vor den Schlichtungs- stellen warnen. Erst als ich an einer solchen Sitzung teilgenommen ha- be, fand ich alle Bedenken der An- wälte bestätigt. Es ging dabei um eine Augenoperation. In der Schlichtungsstelle saßen nun drei Herren im Ruhestand: ein Richter a.D., ein Gynäkologe i.R. und ein Augenarzt i.R. Aufgrund von Aus- lassungen, dem Übergehen von Be- funden weiterer behandelnder Ärz- te, Herabsetzung deren Kompetenz sowie der Übernahme der Behaup- tung des Vertreters der Klinik, ihre eigene Jahresstatistik würde nicht stimmen, und die Fallzahl für diese Operation betrage nicht vier bis fünf im Jahr, sondern fast 200, kam es dann zu einem Ergebnis, das sich bereits nach fünf Minuten abzeich- nete. Für einen Arbeiter oder Aus- länder wäre die Sitzung, falls er überhaupt dort hingefunden hätte, danach vermutlich bereits beendet gewesen . . . Vor Gericht hingegen

kann der Patient seinen eigenen Gutachter benennen und im Zwei- felsfall in Revision gehen.

Dr. Eva Frost, 70180 Stuttgart

A RZTH A FTUNGS REC HT

Anforderungen an eine ordnungsge- mäße Aufklärung und ihre Bedeutung im Arzthaftungspro- zess (DÄ 19/2010:

„Aufklären, aber richtig“ von Alexander Teubel).

Ergänzung

Der Artikel ist bezüglich des richti- gen Zeitpunkts der Aufklärung aus Sicht der Klinikärzte um einen wichtigen Punkt zu ergänzen:

Geht der stationären Behandlung ein ambulantes Vorbereitungsgespräch voraus, an dem nach erfolgter Unter-

suchung ein fester stationärer Opera- tionstermin vereinbart wird, so muss im Rahmen dieses Vorbereitungsge- sprächs der Patient aufgeklärt wer- den. Ein Aufklärungsgespräch, das erst am Tag der stationären Aufnah- me in die Klinik erfolgt, ist daher verspätet und rechtlich wirkungslos.

Denn der Patient hat dann bereits die für den stationären Aufenthalt not- wendige Disposition getroffen und sich innerlich auf den am Tag nach der Aufnahme geplanten Eingriff eingestellt. Dadurch hat er bereits ei- ne psychische Barriere aufgebaut, die ihn nunmehr trotz besserer Ein- sicht davon abhält, die Operations- bereitschaft zu widerrufen (BGH Urteil vom 07.04.1992 AZ: VI ZR 192/91, vergleiche auch BGH Urteil vom 25.03.2003 AZ: VI ZR 131/02).

Anmerkung: Das Urteil des BGH vom 25.03.03 ist unter www.aerzte blatt.de/archiv/38388/ zu finden.

Philip Christmann, Rechtsanwalt, 14059 Berlin

U

A e m u i z

„ richtig“von Alexande

P ÄDIA TRIE

Der Berufsverband der Kinderärzte for- dert verbindliche Regeln für einen besseren Impf- schutz von Kindern (DÄ 19/2010: „Na- tionales Impfkonzept gefordert“).

Impfnebenwirkungen offen benennen

Säbelrasseln oder argumentieren?

Studien statt Impfzwang!

Wenn Deutschlands Kinder- und Jugendärzte mit der gleichen Vehe- menz Studien fordern würden zu Nutzen und Risiken unserer (bis- lang eminenzbasierten) Impfkon- zepte, anstatt die Einführung einer Masern-Impfpflicht und die Ent- mündigung selbstdenkender verant- wortungsbewusster Eltern zu be- treiben, wäre der Gesundheit unse- rer Kinder und damit uns allen möglicherweise besser gedient.

Wer schaut schon über die lokale Rötung an der Einstichstelle und die erhöhte Temperatur in der ers- ten Nacht hinaus und überprüft, wie sich der Gesundheitszustand eines

Menschen langfristig entwickelt – nach einer einzelnen Impfung oder gar einer Serie von Mehrfachimp- fungen?

Und welcher „Impfarzt“, der mit mehr oder weniger sanftem Druck sein Klientel „durchimpft“, erkennt freiwillig an, dass manche Neudia - gnose oder Verschlimmerung ei- ner chronischen Krankheit zumin- dest in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung oder Impfse- rie steht? . . .

Solange (dank fehlender Meldebe- reitschaft) keine verlässlichen Zah- len über Impfnebenwirkungen exis- tieren, geschweige denn groß ange- legte Studien einen Zusammenhang sicher ausgeschlossen haben zwi- schen Impfstatus und chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Aller- gien, Infektanfälligkeit, Diabetes mellitus bei Kindern und Jugendli- chen, Asthma, Neurodermitis, neu- rologische und psychiatrische Er- krankungen etc.), dürfen kein Arzt und keine Ärztin mit gutem Gewis- sen (also mit Gewissheit) zu Imp- fungen raten, ohne das Nichtwissen über deren mögliche Folgen offen zu benennen . . .

Dr. Anke Persson, 64385 Reichelsheim D

d d R b s ( tionalesImpfkonzep

B R I E F E

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