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Archiv "Berufshaftpflicht: Vertretungen nicht mitversichert?" (04.11.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 44

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4. November 2011 [95]

B E R U F

BERUFSHAFTPFLICHT

Vertretungen nicht mitversichert?

Der Präzedenzfall einer im Krankenhaus angestellten Gynäkologin,

die freiberuflich ambulant tätig ist, hat eine Versicherungslücke aufgedeckt.

F

reiberuflich ambulant tätige Klinikärzte sollten dringend ihre Berufshaftpflichtversicherung überprüfen. Dies empfiehlt Versi- cherungsmakler Jürgen Möhring aus Oldenburg: „Denn es könnte sein, dass ihre Vertretungen weder über den Kommunalen Schadensausgleich noch über die Berufshaftpflicht der Ärzte mitversichert sind.“ Der Mus- terfall einer Oberärztin aus Nieder- sachsen habe jetzt diese gefährliche Versicherungslücke bei Gynäkolo- gen ans Licht gebracht. Ob auch an- dere Facharztgruppen betroffen sind, sei noch unklar.

Hintergrund: Viele leitende Kli- nikärzte sind zusätzlich freiberuflich ambulant tätig. Nicht selbstverständ- lich ist jedoch, dass die hierfür not- wendige Berufshaftpflicht die Ur- laubs- und Krankheitsvertretungen miteinschließt. Erkannt wurde diese Schwachstelle aktueller Versiche- rungsverträge jetzt zunächst bei den Gynäkologen. Der Präzedenzfall in Niedersachsen hat für Wirbel bei der R+V Versicherung gesorgt.

Es haftet der Arzt, der im Behandlungsvertrag steht

Die betroffene Oberärztin arbeitet neben ihrer Tätigkeit als angestellte Klinikärztin in denselben Kranken- hausräumen als ambulante Gynäko- login. Da die Ärztin im Risikoerfas- sungsbogen ihrer Berufshaftpflicht- versicherung angegeben hatte, dass Urlaubs- und Krankheitsvertretungen im Rahmen ihrer freiberuflichen Tä- tigkeit vor Ort arbeiteten, fühlte sie sich ausreichend versichert. Bei einer namentlichen Nachmeldung ihrer Vertreter teilte die R+V Versicherung indes mit, vertretungsberechtigte Per- sonen seien ausdrücklich nicht über ihren Vertrag abgedeckt.

„Es herrschte große Unklarheit“, sagt Möhring. Der Fachberater für ärztlichen Versicherungsschutz be-

gab sich für seine Kundin auf die Suche nach einer Lösung.

Eine mündliche Nachfrage beim Kommunalen Schadensausgleich (KSA), dem Haftpflichtversicherer der Klinik, versprach zunächst Er- folg: Vertretungen seien über den KSA mitversichert. Diese Aussage wurde jedoch später schriftlich re- vidiert. Im Schadensfall werde der- jenige Arzt herangezogen, der im Behandlungsvertrag stehe. Diesen Behandlungsvertrag schließe der ambulant tätige Arzt mit dem Pa- tienten – nicht die Vertretung. „Es ist erstaunlich, dass eine derart gravierende Versicherungslücke so lange unentdeckt bleiben konnte“, so Möhring.

Im Ergebnis besserte die R+V Versicherung nach. Indes werden freiberuflich ambulant tätige Ärzte künftig tiefer in die Tasche greifen müssen: Vertretungen können ab so- fort gegen einen Zuschlag mitversi- chert werden. Im Fall der nieder- sächsischen Oberärztin verdoppelte sich der Jahresbeitrag dadurch von bislang 1 400 Euro auf 2 800 Euro zuzüglich Versicherungssteuer.

Die R+V Versicherung ist im Be- reich der Gynäkologen federfüh- rend, in diesem Gebiet wird der Nachbesserungsbedarf also beson- ders hoch sein. Inwieweit auch an- dere Ärztegruppen von der Situati- on betroffen seien, müsse jetzt re- cherchiert werden, so Möhring. JF

Circa fünf Milliarden Euro ha- ben die gesetzlich Krankenversi- cherten im vergangenen Jahr zusätzlich zu den Krankenkas- senbeiträgen bezahlen müssen.

Für Arznei-, Verband- und Hilfs- mittel und Ähnliches mussten sie knapp 1,7 Milliarden Euro aus ei- gener Tasche berappen. Die Zu- zahlungen in ärztlichen Praxen summierten sich auf mehr als 1,5 Milliarden Euro, darin enthalten waren auch die Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal. Die Zuzah- lungen im Krankenhaus – zehn Euro pro Tag (maximal 280 Euro) – beliefen sich auf insgesamt 0,7 Milliarden Euro. Für Heilmittel, dazu gehören beispielsweise Massagen oder Krankengymnas- tik, zahlten die Versicherten 0,6 Milliarden Euro.

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