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Zeitskala für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher am 26. Mai 2019 - Wichtige Daten -

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Zeitskala für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher am 26. Mai 2019

- Wichtige Daten -

120. Tag vor der Wahl

97. Tag vor der Wahl

79. Tag vor der Wahl

69. Tag vor der Wahl

58. Tag vor der Wahl

55. Tag vor der Wahl

52. Tag vor der Wahl

Sa., 26.01.2019 Mo., 18.02.2019,

18.00 Uhr

Fr., 08.03.2019 Mo., 18.03.2019 18.00 Uhr

Fr., 29.03.2019 Mo., 01.04.2019 Do., 04.04.2019

Spätester Termin für:

die Bekanntma- chung der Wahl der Vertretungen durch die Wahllei- ter

(u. a. mit Angabe der Zahl der zu wählenden Vertre- ter, die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche)

Spätester Termin für:

die Einreichung der Wahlanzei- gen durch Par- teien

Spätester Termin für:

die Entschei- dung über die abgegebenen Wahlanzeigen durch den Landeswahl- ausschuss

Spätester Termin für:

die Einreichung der Wahlvor- schläge durch Parteien, Wäh- lergruppen und Einzelbewerber

Spätester Termin für:

die Entschei- dung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Wahlvor- schlagsverbin- dungen durch die Wahlaus- schüsse

Spätester Termin für:

die Erhebung ei- ner Beschwerde gegen die Nichtzu- lassung von Wahlvorschlägen und Wahlvor- schlagsverbindun- gen

Spätester Termin für:

die Entscheidung über Beschwer- den gegen die Nichtzulassung von Wahlvor- schlägen und Wahlvorschlags- verbindungen

nach Entschei- dung:

Beginn mit dem Druck der Stimmzettel

§ 6 Abs. 1 und

§ 15 KWG LSA

§ 22 Abs. 1 KWG LSA

§ 22 Abs. 2 KWG LSA

§ 21 Abs. 2 KWG LSA

§ 28 Abs. 6 KWG LSA

§ 28 Abs. 6a Satz 1 KWG LSA

§ 28 Abs. 6a Satz 2 KWG LSA

Referenzen

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