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Gemeinsam gegen Corona!

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST

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Diese Ausgabe erscheint auch online Freitag, 04. Dezember 2020 www.oberstenfeld.de

Foto: wildpixel/iStock / Getty Images Plus

Halten Sie Abstand

Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz

Hände regelmäßig waschen oder desinfizieren

Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Treffen nur zu zweit oder mit max.

fünf Personen aus zwei Haushalten

Gemeinsam gegen Corona!

Bitte halten Sie sich an die Regeln und helfen so, sich selbst und andere zu schützen. Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre

Kinder. Gemeinsam können so Leben gerettet werden.

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

2 wichtige informationen und Servicenummern

BÜrgermeiSteramt oBerStenfeLd

Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld

Telefonzentrale 07062 | 261 - 0

Bürgermeister 07062 | 261 - 11

Amt für Finanzen 07062 | 261 - 31

Bauamt 07062 | 261 - 17

Team Gebäudemanagement 07062 | 261 - 21

Hauptamt 07062 | 261 - 26

Team Sicherheit und Ordnung 07062 | 261 - 54

Team Bürgerbüro 07062 | 261 - 50

info@oberstenfeld.de www.oberstenfeld.de

ÖffnungSZeiten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisteramt Oberstenfeld sind zu den folgenden Zeiten für Sie da:

Montag 9:00 – 12:30 Uhr

Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:30 Uhr

Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:30 Uhr

Ein Tipp: Wenn Sie gerne mit Bürgermeister Markus Kleemann oder weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgermeisteram- tes sprechen möchten oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigt wird, dann empfehlen wir Ih- nen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

ortSvorSteher

Eberhard Wolf ortsvorsteher@oberstenfeld.de Eberhard Wolf ist zu den folgenden Zeiten für Sie da:

Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17:30 – 18:00 Uhr Dorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat 18:30 – 19:00 Uhr

wichtige teLefonnummern

notruf:

Polizei 110

Rettungsdienst und Feuerwehr 112

Polizeiposten Großbottwar 07148 | 16250

Polizeirevier Marbach 07144 | 9000

wasserversorgung oberstenfeld:

Schadensmeldung: 07062 | 267570, 0176 | 11126110 oder 0176 | 11126109 Strom- und wasserversorgung Syna gmbh:

Störung im Stromnetz: 0800 | 7962787

Störung im Gasnetz: 0800 | 7962427

Straßenbeleuchtung Syna gmbh:

Schadensmeldung: tma@syna.de oder 0800 | 7962787 telefonseelsorge heilbronn:

Erreichbar unter: 0800 | 1110111

mediZiniSche notfaLLverSorgung

Bundeseinheitliche notfallnummern:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Krankentransport 19222

allgemeinarztpraxen:

Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12

Montag – Donnerstag: 18:00 – 7:00 Uhr Folgetag Freitag – Montag: 16:00 – 7:00 Uhr durchgehend

Feiertag: durchgehend

Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag

Mittwoch: 13:00 – 9:00 Uhr Folgetag

Freitag: 16:00 – 8:00 Uhr Folgetag

Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Kinderarztpraxen:

Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4

Montag – Freitag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Notfallpraxis Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26

Montag – Freitag: 19:00 – 22:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 22:00 Uhr hals-, nasen- und ohrenheilkunde, Kopf- und halschirurgie:

Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37 Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 – 18:00 Uhr SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26

Samstag, Sonntag und Feiertag: 10:00 – 20:00 Uhr Zahnarztpraxen:

Erreichbar unter: 0711 | 7877733

apotheken:

Samstag, 5. Dezember Apotheke Murr

Mühlgasse 2 07144 | 38408

Neckar-Apotheke Lauffen

Körnerstraße 5 07133 | 960197

Sonntag, 6. Dezember

Apotheke am Kelterplatz Ilsfeld

König-Wilhelm-Straße 74/76 07062 | 659940 Lemberg-Apotheke Affalterbach

Marbacher Straße 8 07144 | 36499

vergiftungen:

Informationszentrale für Vergiftungen,

Universitätsklinikum Freiburg 0761 | 19240

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

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Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte für Schulen

Nachdem die letzten Monate sehr deutlich hervorgehoben ha- ben, dass in Sachen Fernlernen noch reger Handlungsbedarf an deutschen Schulen besteht, haben der Bund und das Land Ba- den-Württemberg gemeinsam ein Förderprogramm zur Verbes- serung der digitalen Ausstattung in Höhe von 130 Millionen Euro initiiert. Mit den Fördermittelen konnten mobile Endgeräte, die leihweise an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, be- schafft werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Schülerinnen und Schüler kein mobiles Endgerät zum Fernlernen zu Hause zur Verfügung haben.

Rektorin Ulrike Kemmer und Bürgermeister Markus Kleemann

Die Gemeinde Oberstenfeld hat hierbei erfreulicherweise ein Bud- get von 25.494 Euro erhalten. Davon wurden 30 Laptops für die

Schülerschaft sowie drei Laptops für das Lehrpersonal, die der so- genannten Risikogruppe angehören, beschafft. Die Geräte wurden mit den nötigen Programmen ausgestattet und sind mittlerweile einsatzbereit. Bürgermeister Markus Kleemann hat die Geräte nun an Frau Ulrike Kemmer, der Rektorin unserer Lichtenbergschule, zum Aushändigen an die jeweiligen Personen übergeben. „Wir freuen uns sehr über die Förderung. Mit dem Einsatz der mobi- len Endgeräte können wir nicht nur mehr Gleichberechtigung gewährleisten, sondern auch die Schule das online-Lehrangebot noch effizienter und flexibler gestalten“, betont Bürgermeister Markus Kleemann. Ulrike Kemmer freut sich, dass die Schule damit gut auf die aktuellen Herausforderungen vorbereitet ist.

Infos aus dem Rathaus

Wunschweihnachtsbaum

Wir dürfen Ihnen erfreulicher Weise mitteilen, dass bereits alle Wunschzettel eine Abnehmerin oder einen Abnehmer gefunden haben. Wir freuen uns sehr über das soziale Engagement in unserer Gemeinde und bedanken uns bei allen Beteiligten!

Bitte bringen Sie die schön verpackten Geschenke bis 16. Dezember in die Bücherei.

Am 22. und 23. Dezember können die Geschenke dann von den Kindern in der Bücherei abgeholt werden.

Öffnungszeiten der Bücherei

Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr Mittwoch - Freitag 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Wunschweihnachtsbaum

Wir dürfen Ihnen erfreulicher Weise mitteilen, dass be- reits alle Wunschzettel eine Abnehmerin oder einen Abnehmer gefunden haben. Wir freuen uns sehr über das soziale Engagement in unserer Gemeinde und be- danken uns bei allen Beteiligten!

Bitte bringen Sie die schön verpackten Geschenke bis 16. Dezember in die Bücherei.

Am 22. und 23. Dezember können die Geschenke dann von den Kindern in der Bücherei abgeholt werden.

Öffnungszeiten der Bücherei

Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr Mittwoch - Freitag 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

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Straßenbeleuchtung in Oberstenfeld

Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Oberstenfeld einen neuen Stra- ßenbeleuchtungsvertrag mit der Süwag Energie AG abgeschlos- sen. Der Vertrag nach dem Modell „Rundum-Sorglos“ beinhaltet die Wartung und Instandhaltung aller Leuchtmittel und Leucht- körper in Oberstenfeld durch die Syna GmbH, eine 100 % Toch- tergesellschaft der Süwag Energie AG.

Die vier Jahre Zusam- menarbeit haben klar verdeutlicht, dass sich der Vertrag bewährt hat. Vor allem die On- line-Melde-Möglich- keit auf der Homepage der Syna wird immer besser und bürger- freundlicher gestaltet.

Auf der Homepage der Syna können über eine Online-Schadensmel- dung die ausgefalle- nen Leuchten unter https://www.syna.de/

corp/stoerung-melden oder direkt über die kostenlose App „Meine Süwag“ gemeldet wer- den.

Bürgermeister Markus Kleemann freut sich darüber, dass es hier- durch eine einfache Möglichkeit für die Bür- gerinnen und Bürger gibt Schäden an Straßenleuchten direkt zu melden.

Dadurch ist dieser Vorgang deutlich effizienter als früher und die- jenigen, die für die Beseitigung verantwortlich sind, erfahren die Störungen schnell.

Als weitere Kommunikationsmöglichkeiten stehen weiterhin fol- gende Meldewege zur Verfügung tma@syna.de oder 07144 | 266 - 300.

Corona-Pandemie

Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maß- nahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verord- nung) erlassen. Die neue Verordnung ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Was ändert sich bei den Kontaktbeschränkungen?

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushal- ten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15.

Geburtstag) nicht zur Personenzahl und sind von dieser Rege- lung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern- Kinder) jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter.

Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dür- fen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein.

Betriebsschließungen

Die seit 2. November 2020 geltenden Schließungen von unter an- derem Gastronomiebetrieben, Hotels, Kunst- und Kultureinrich- tungen, Freizeitparks, Zoos, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Sportanlagen bleiben weiter bestehen.

Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen für die Nutzung alleine, zu zweit oder durch einen Haushalt geöffnet sein. Mehr Personen dürfen sich allerdings nicht in den Räumlichkeiten aufhalten.

Was ändert sich bei der Maskenpflicht?

Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrich- tungen und sonstigen Begegnungsflächen.

Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Him- mel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, siehe auch § 2 Arbeitsstättenverordnung.

Die Maskenpflicht gilt nicht in Einrichtungen im Sinne des § 1 Kin- dertagesbetreuungsgesetz (Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen zur Kleinkind- betreuung) für Kinder, pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen.

Des Weiteren gilt ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten im Sinne der

§§ 66 (Großmärkte), 67 (Wochenmärkte) und 68 (Spezialmärkte und Jahrmärkte) der Gewerbeordnung (GewO) sowie den zuge- hörigen Parkplätzen.

Wie bisher gilt die Maskenpflicht auch weiter in stark frequen- tierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzo- nen und Plätzen. Dazu können jetzt auch je nach zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten auch Friedhofs-, Kirch-, Schul-, Wan- der- und sonstige Fußwege zählen, wenn dort viel Fußgänger un- terwegs sind und der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.

In den Schulen gilt weiter die Maskenpflicht ab der fünften Klas- se. Dies ist in der Corona-Verordnung Schule des Kultusministeri- ums geregelt.

Darüber hinaus gelten die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht weiter.

Was ändert sich im Einzelhandel?

Ab dem 1. Dezember darf sich in Geschäften mit einer Verkaufs- fläche von bis zu 800 Quadratmetern (m²) maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 801. m² eine Beschränkung auf ei- nen Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche.

So wären das beispielsweise bei 1.200 m² 100 Kunden: für die ers- ten 800 m² 80 Kunden und für die weiteren 400 m² dann nochmal 20 Kunden.

Die Beschränkung auf einen Kunden pro 20 m² ab dem 801. m² gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt), da die- ser Grundversorgung gehört.

Bei Einkaufzentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² gilt zunächst einmal die Gesamtfläche bei der Berechnung der zulässigen Kundenanzahl für das gesamte Zentrum. Hat ein Ein- kaufzentrum beispielsweise 8.000 m² Verkaufsfläche ergibt sich folgende Rechnung:

Für die ersten 800 m² darf pro 10 m² ein Kunde ins Zentrum – also insgesamt 80 Kunden. Für die weitere Fläche gilt eine Beschrän- kung auf einen Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche. Für die übrigen 7.200 m² wären das 360 weitere Kunden. Insgesamt dürfen also 440 Kunden in das Einkaufszentrum. Für Shops in großen Zent- ren, die selbst weniger als 800 m² Verkaufsfläche haben, gilt dann die ein Kunde pro 10 m²-Regelung. In der 40 m² Boutique dürfen sich also maximal vier Kunden gleichzeitig aufhalten.

Straßenlaterne vor dem Rathaus

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

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Was ist mit Weihnachten und Silvester?

An den Weihnachtstagen dürfen maximal zehn Personen zusam- menkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ih- rem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Perso- nen unabhängig von Verwandtheitsgrad der Personen.

Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgeho- ben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem beson- deren Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den fa- miliären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entschei- dend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Gesche- hens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben. Das heißt, dass die für die Weihnachtsfeiertage geltenden gelockerten Regelungen an Silvester nicht mehr gelten.

Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Würt- temberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt.

Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).

Es darf außer für die Übernachtungsgäste kein gastronomischer Betrieb angeboten werden.

Wie lange gelten die Maßnahmen?

Die Maßnahmen gelten zunächst nur bis zum 20. Dezember 2020. Bereits Mitte Dezember werden Bund und Länder die Lage bewerten und die nötigen Schlüsse ziehen. Wie es danach wei- tergeht, hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionszah- len in Baden-Württemberg ab. Ziel ist, die 7-Tage-Inzidenz stabil wieder auf unter 50 zu bekommen, um die Ausbreitung des Virus wieder unter Kontrolle zu bringen und einen Kollaps des Gesund- heitssystems zu vermeiden.

Wegen des hohen Infektionsgeschehens ist allerdings davon aus- zugehen, dass auch über den Jahreswechsel hinweg umfassende Beschränkungen notwendig sein werden.

Was passiert ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200?

Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für er- gänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen (Hotspotstrategie) erteilen. Hierfür ist eine Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in- nerhalb von sieben Tagen angesetzt. Die genauen Maßnahmen werden derzeit noch festgelegt.

Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung

Trotz des seit 2. November 2020 bestehenden „Lockdown Light“

mit Kontaktbeschränkungen und Schließungen verschiedener Einrichtungen sind die Corona-Neuinfektionen in Deutschland in den letzten Wochen nicht erheblich zurückgegangen. Leider ist die Anzahl der Todesfälle stark gestiegen. Daher mussten die Kontaktbeschränkungen erneut verschärft werden. Die aktuellen Regelungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Die Pandemie ist nur als Gesellschaft in den Griff zu bekommen.

Jeder hat seinen Teil dazu beizutragen, um sich und andere zu schützen. Die einfachsten und gleichzeitig wirkungsvollsten Maßnahmen sind Abstand halten, direkte Kontakte vermeiden, Hygienemaßnahmen einzuhalten und Masken zu tragen.

So kann zum einen eine Weiterverbreitung des Virus und somit eine Gefahr für die Gesundheit Vieler effektiv gestoppt werden, zum anderen kann jeder einzelne eine Gefährdung für sich selbst abwenden. Denn oberstes Ziel ist der Schutz von Menschenleben.

Wenn jeder sich dahingehend bemüht, sind die gesundheitli- chen Gefahren für sich und andere geringer, eine Überlastung des Gesundheitswesens kann abgewendet werden und in Folge dessen sind die Beschränkungen in der Gesamtheit weniger ein- schneidend. Wie streng diese sind, können wir ein Stück weit mit unserem gemeinschaftlichen Verhalten beeinflussen.

Nicht alles, was erlaubt ist, ist angesichts der angespannten Coro- na-Lage auch empfehlenswert. Wir appellieren daher an alle Bür- gerinnen und Bürger, so schwer es fällt, sich auch bei erlaubten Treffen einzuschränken und auch, wenn ein Zusammentreffen mit maximal zwei Haushalten oder Verwandtschaft stattfindet, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen. Denken Sie dabei an sich und Ihre Mitmenschen.

Bitte denken Sie auch daran, genügend Abstand zu Ihren Mitmen- schen zu wahren, wenn Sie beispielsweise Weihnachtseinkäufe erledigen, spazieren gehen, mit Ihren Kindern einen Spielplatz besuchen oder gastronomische Leistungen zum Mitnehmen in Anspruch nehmen. Der pandemiebedingte Wegfall vieler Freizeit- angebote führte in den vergangenen Wochen dazu, dass Men- schen an den wenigen erlaubten Angeboten zusammenkamen und Abstand oft nicht möglich war. Bitte suchen Sie Örtlichkeiten, an denen mit einem erhöhten Personenaufkommen zu rechnen ist, nur auf, wenn dies unbedingt erforderlich ist und nur, um Erle- digungen vorzunehmen, nicht zum Verweilen. Denn um die Pan- demie einzudämmen ist der Verzicht auf Kontakte das wirkungs- vollste Mittel. So schwer es uns allen fällt, gerade in der von Nähe und Miteinander geprägten Advents- und Weihnachtszeit.

Bitte beachten Sie auch, dass sich auf Sportplätzen, egal welcher Größe, entsprechend der CoronaVO maximal zwei Personen oder ein Haushalt aufhalten dürfen. Hintergrund ist, dass beim Sport durch eine erhöhte Atemfrequenz mehr Aerosole und somit po- tentielle Übertragungsmöglichkeiten des Coronavirus gebildet werden. Die Gemeinde Oberstenfeld hält es für wichtig, dass Kin- der und Jugendliche Raum für Bewegung und einen Ausgleich in dieser, für sie harten Zeit der Corona-Pandemie, haben. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die frei zugänglichen öffentli- chen Sportplätze nicht komplett zu schließen, sondern unter den zulässigen gesetzlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen. Wir bitten daher, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und sich zeitlich in der Nutzung einzuschränken, so dass auch andere drauf können.

Nase abdecken

Unters Kinn ziehen

Eng anliegend

Mund-Nasen-Schutz tragen

Bildquelle: @Alano Design - stock.adobe.com und @diplikaya - stock.adobe.com

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

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Wir bitten in diesem Zusammenhang auch alle Eltern, mit ihren Kindern über den Fremd- und Eigenschutz, den Inhalt und Zweck der Regelungen und den Beitrag jedes einzelnen zur Bewältigung der Pandemie zu reden. Bitte seien Sie Ihrem Kind oder Ihren Kin- dern auch hier ein Vorbild. Denn zur Bewältigung der Pandemie kann und muss jeder, egal welchen Alters, seinen Beitrag leisten.

Wir schaffen das – Oberstenfeld gemeinsam gegen Corona!

Coronavirus -

Informationen zu Quarantänemaßnahmen

Infizierte, Krankheitsverdächtige, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen Kategorie I

Sollten Sie positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wor- den sein oder Kontaktperson der Kategorie I sein, wozu auch alle Haushaltsangehörigen einer positiv getesteten Person gehören, müssen Sie sich umgehend in häusliche Absonderung (Qua- rantäne) begeben, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. Gleiches gilt, wenn Sie Corona-Symptome zeigen (Fieber, trockener Hus- ten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns), aber noch kei- nen Test durchgeführt haben oder noch auf das Ergebnis warten.

Sie werden dann auch zeitnah vom Gesundheitsamt kontaktiert und über die Dauer der Quarantäne informiert. Auch die Gemein- de Oberstenfeld wird vom Gesundheitsamt informiert.

Anfang Dezember ist in Baden-Württemberg die Corona-Verord- nung Absonderung (CoronaVO Absonderung) in Kraft getreten, die die Quarantäne für die oben genannten Personen gesetzlich anordnet. Den Text der Verordnung finden Sie unter: https://

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-co- rona/uebersichtcorona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Dies bedeutet, dass die Anordnung der Quarantäne nicht mehr durch eine individuelle Verfügung durch die Gemeindeverwaltung erfolgt. Auch die Allgemeinverfügung der Gemeinde Oberstenfeld, die am 27. November 2020 im Mitteilungsblatt bekannt gegeben wurde, ist somit durch eine landesweit einheitliche Gesetzesgrund- lage ersetzt worden. In diesem Zuge wurde auch die Quarantäne- dauer für Kontaktpersonen angepasst. Die Gemeinde Oberstenfeld widerruft daher die Allgemeinverfügung, da diese nicht mehr er- forderlich ist. In der Praxis ist die Handhabung durch die neue Coro- naVO Absonderung aber gleich wie durch die Allgemeinverfügung:

Sobald Sie vom Labor, Arzt, Infizierten, Gesundheitsamt oder der Gemeindeverwaltung Kenntnis erlangen, dass Sie oder ein Haushaltsangehöriger mit dem Coronavirus infiziert ist, oder Sie Kontaktperson Kategorie I sind bzw. Sie Corona-Symptome zei- gen sind, sind Sie kraft Gesetz verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Diese Verpflichtung besteht, auch wenn Sie noch keine schriftliche Information darüber haben. Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Wenn Sie oder ein Haushaltsmitglied positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder Sie Kontaktperson der Kategorie I sind, er- halten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben, in dem die Qua- rantänedauer steht. Dieses Schreiben gilt dann auch als Nachweis beim Arbeitgeber, Schule etc. Die Zustellung des Schreibens kann mehrere Tage dauern. Bitte weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass Sie die Bescheinigung nachreichen, aber dass Sie kraft Gesetz verpflichtet sind, sich in Quarantäne zu befinden. Die Ent- schädigung für Verdienstausfälle bestehen in der Regel ab dem Tag, an dem Sie sich in Absonderung begeben mussten.

Die genaue Dauer der Quarantäne klärt das Gesundheitsamt ab.

Die Quarantäne endet in der Regel für Infizierte zehn Tage nach Symptombeginn, sofern seit mindestens 48 Stunden Symptom- freiheit besteht. Dies wird durch das Gesundheitsamt abgeklärt und ggf. verlängert. Sollten Sie durchgehend keine Symptome zeigen, aber positiv getestet sein, endet die Quarantäne zehn Tage nach der Testung.

Für Haushaltsangehörige endet die Quarantäne nun ebenfalls zehn Tage (bisher: 14 Tage) nach Symptombeginn oder Testung

des Infizierten Haushaltsmitgliedes. Sollte ein Haushaltsmitglied ebenfalls positiv getestet werden, beginnt für dieses Haushalts- mitglied die Quarantänedauer neu. Bei Kontaktpersonen der Ka- tegorie I dauert die Quarantäne von nun an zehn Tage (bisher: 14 Tage) ab dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Sollten Kon- taktpersonen ebenfalls positiv getestet werden, beginnt auch hier die Quarantänedauer neu.

Ein negativer Test beendet die Quarantäne nicht! Ausnahme:

Sollten Schüler aufgrund eines Corona-Falles in der Schulklasse in Quarantäne müssen (sog. „Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler“) dauert die Quarantäne ebenfalls zehn Tage ab dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Ab dem fünften Tag kann bei Schülern die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests mit negativem Ergebnis be- endet werden.

Sollten Sie sich aufgrund von Corona-Symptomen testen lassen, ohne dass Sie Haushaltsangehöriger eines Infizierten oder Kon- taktperson der Kategorie I sind, dieser Test aber negativ ausfal- len ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen eines negativen Tes- tergebnisses. Es erfolgt kein Anschreiben durch die Behörde. In diesen Fällen werden Sie in der Regel von Ihrem Arzt so lange krankgeschrieben, bis das Ergebnis vorliegt.

Was ist eine Kontaktperson der Kategorie I?

Kontaktpersonen der Kategorie I sind nach der Definition des Ro- bert-Koch-Instituts (RKI) Personen, die auf Grund eines engeren Kontakts zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person ein höheres Infektionsrisiko haben. Das kann zum Beispiel bei einem mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt zu der positiv getesteten Person der Fall sein oder in Situationen, bei denen die Aufnahme von infektiösen Aerosolen sehr wahrscheinlich ist (Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben ohne adäquate Lüftung, Schulklassen, Kinderbetreuungseinrichtungen). Die Ein- stufung erfolgt durch das Gesundheitsamt nach Befragung der positiv getesteten Person.

Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten

Für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten gelten kraft Gesetz in ganz Baden-Württemberg die Regelungen aus der Coro- naverordnung Einreise-Quarantäne. Eine gesonderte Information erfolgt nicht. Für Reiserückkehrer gilt automatisch eine zehntägi- ge Quarantänepflicht unmittelbar nach der Rückkehr. Es besteht die Möglichkeit, frühestens fünf Tage nach der Rückkehr aus dem Ausland einen Corona-Test (PCR-Test, kein Schnelltest) durchzu- führen. Die Quarantäne endet dann, sobald ein negatives Tester- gebnis vorliegt. Dieses ist der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Die Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuert- temberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung- fuerein-und-rueckreisende/ Die aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu- artiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_D eutschland.html Was bedeutet Quarantäne?

Quarantäne bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen und Ihr Haushalt keinen Besuch empfangen darf. Auch Einkaufen oder Spaziergänge sind untersagt. Ein zur Wohnung gehörender Garten oder Balkon darf genutzt werden, sofern die- ser von der Wohnung direkt zugänglich ist und nicht von meh- reren Haushalten genutzt werden kann. Es muss jederzeit ein Abstand von 1,5 m zu Nachbarwohnungen oder -grundstücken eingehalten werden.

Ausnahme: Die Wohnung darf verlassen werden bei dringenden medizinischen Notfällen oder Notfällen wie einem Wohnungs- brand. Bitte weisen Sie in diesen Fällen Helfer darauf hin, dass Sie unter Quarantäne stehen. Auch für die Durchführung eines Corona-Tests darf die Wohnung unter Beachtung von Hygiene- vorschriften verlassen werden.

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwal- tung Oberstenfeld, Frau Waibel unter 07062/261-54

oder waibel@oberstenfeld.de wenden.

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl 2021 gesucht

Am Sonntag, 14. März 2020 steht die Landtagswahl in Baden- Württemberg an. Die Organisation und Vorbereitung der Wahl hat bereits begonnen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung von Hygien- emaßnahmen nach der Corona-Verordnung in den Wahllokalen und der erwarteten hohen Zahl an Briefwählerinnen und Brief- wählern sind für die Durchführung der Wahl mehr Wahlhelferin- nen und Wahlhelfer als bei vergangenen Landtagswahlen erfor- derlich.

Zudem benötigen wir einen größeren Pool an Ersatzkräften, um im Falle von Quarantänemaßnahmen einzelner Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kurzfristig auf diese zurückgreifen zu können.

Wir sind daher dringend auf die ehrenamtliche Mithilfe von Oberstenfelder Bürgerinnen und Bürger am Wahltag angewie- sen.

Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden kann, wer in Oberstenfeld für die Wahl auch wahlberechtigt ist, das heißt

• die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und

• am Wahltag das 18. Lebensjahr beendet hat (d.h. spätestens am 14. März 2003 geboren) und

• am Wahltag seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Obers- tenfeld hat und

• am Wahltag mindestens seit drei Monaten den Hauptwohn- sitzt in Baden-Württemberg hat.

Der Einsatz in den Wahllokalen findet in zwei Schichten statt. Die erste Schicht geht von 8 Uhr bis 13 Uhr, die zweite Schicht von 13 Uhr bis 18 Uhr. Die Auszählung findet ab 18 Uhr durch jeweils alle

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer von Schicht 1 und 2 gemeinsam im Wahllokal statt.

Die Vorbereitung und Auszählung der Briefwahlstimmen beginnt ab 15 Uhr.

Besondere Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen zur Wahl sind nicht erforderlich. Im Vorfeld findet eine Schulung aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer statt, in der die nötigen Kennt- nisse und Abläufe vermittelt werden.

Die Mithilfe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bietet eine gute Möglichkeit, einen Einblick in die Abläufe einer Wahl zu bekom- men und sich für die Gesellschaft zu engagieren. Gerne erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mithilfe. Die Entschädigung erfolgt nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Oberstenfeld.

Wir freuen uns, wenn Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer un- terstützen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel, wenden.

Sollten Sie sich bereiterklären, am Wahltag mitzuhelfen, bitten wir Sie, sich bis 7. Dezember 2020 über untenstehendes Formular oder formlos per E-Mail an Frau Waibel unter Angabe der unten genannten Daten zurückmelden. Über den weiteren Ablauf wer- den Sie dann von uns schriftlich informiert.

Kontakt:

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel Telefon: 07062/261-54

Fax: 07062/261-13

E-Mail: waibel@oberstenfeld.de

  Ich stehe am 14. März 2021 als Wahlhelfer    □  zur Verfügung 

     Ich möchte möglichst      □ vormittags (8 – 13 Uhr) + Auszählung (ab 18 Uhr)       □ nachmittags (13 – 18 Uhr) + Auszählung (ab 18 Uhr) 

     □ vormittags oder nachmittags möglich + Auszählung (ab 18 Uhr)         eingeteilt werden. 

  Name, Vorname……….…. 

  Adresse:……… 

  Tel.Nr.: ………. E­Mail:……….. 

       

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Frau Waibel 

Großbottwarer Straße 20  71720 Oberstenfeld 

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Freitag, 04. Dezember 2020 • Nummer 49

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So bitte nicht!

Unter dieser Rubrik möchte die Gemeindeverwaltung über rücksichtsloses Verhalten im Gemeindegebiet informieren und die Bevölkerung zu aktuellen Themen sensibilisieren.

Wir haben Meldungen erhalten, wonach in letzter Zeit vermehrt Fußgängerwege und vor allem Treppen an Fußwegen von Rad- fahrern genutzt werden.

Fußgängerwege, die mit dem entsprechen- den Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, dürfen nur als solche verwendet werden.

Radfahrer haben ihr Rad zu schieben, sofern nicht durch den Zusatz „Radfahrer frei“ eine Benutzung gestattet ist. In diesem Fall muss aber besondere Rücksicht auf Fußgänger ge- nommen werden.

Treppenstufen sind ausschließlich für Fußgänger gedacht. Die Nutzung mit einem Fahrrad ist sowohl für den Radfahrer, aber insbesondere auch für Fußgänger gefährlich, da ein Radfahrer auf Stufen nur schwer ausweichen kann. Wir bitten daher, dies dringend zu unterlassen.

Treppenstufen auf öffentlichen Wegen stellen keine Schanzen dar, die Sprünge mit dem Fahrrad zulassen! Die Sicherheit der Fußgänger muss jederzeit gewährleistet werden.

Bitte sprechen Sie diese Regel auch mit Ihren Kindern durch, wenn diese sich selbständig im Straßenverkehr bewegen.

Sollten Sie Beobachtungen dieser Art machen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Waibel,

Tel. 07062/261-54, E-Mail waibel@oberstenfeld.

Vielen Dank.

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Oberstenfeld

Die Gemeinde Oberstenfeld erlässt nach § 49 Abs. 1 i. V. m. § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i.V.m. § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Oberstenfeld vom 13. Dezember 2001 als zuständige Ortspolizeibehörde folgende

Allgemeinverfügung

1. Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Oberstenfeld über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Perso- nen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren Kontaktpersonen der Kate- gorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 27. November 2020, in Kraft seit 1. Dezember 2020, wird mit Inkrafttreten der vorliegenden Allge- meinverfügung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

2. Die sofortige Vollziehung von Ziff. 1 wird angeordnet.

3. Die vorliegende Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Be- kanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Begründung

Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Oberstenfeld über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Perso- nen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren Kontaktpersonen der Kate- gorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 27. November 2020, in Kraft seit

1. Dezember 2020, wird ab Inkrafttreten der vorliegenden Allge- meinverfügung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ein rechtmäßiger, nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist, vgl. § 49 Abs. 1 LVwVfG. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermes- sen der zuständigen Behörde.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württem- berg hat mit seiner Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Per- sonen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung - CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 landeseinheitliche Regelungen zur Absonderung u. a. von Infi- zierten, Kontaktpersonen und Krankheitsverdächtigen erlassen.

Zur Vereinheitlichung der Rechtslage im Land Baden-Württem- berg wird die Allgemeinverfügung der Gemeinde/Stadt über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Perso- nen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren Kontaktpersonen der Kate- gorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 27. November 2020 deshalb mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Der Sofortvollzug der Ziff. 1 der Verfügung war nach § 80 Abs. 2 S.

1 Nr. 4 VwGO anzuordnen, da im Interesse der Rechtsklarheit der Eintritt der Bestandskraft nicht abgewartet werden kann. Dies würde sonst dazu führen, dass im Falle eines Widerspruches die Regelungen der aufzuhebenden Allgemeinverfügung fortgel- ten würden. Dies würde zu immensen rechtlichen Unsicherhei- ten führen. Interessen, die das hieraus resultierende, besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung aufwiegen könnten, sind hierbei nicht ersichtlich.

Die vorliegende Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Oberstenfeld vom 13. Dezember 2001 durch Einrücken im Amts- blatt der Gemeinde Oberstenfeld am 27. November 2020 bekannt- gemacht. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemeinver- fügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Oberstenfeld mit Sitz in 71720 Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, erho- ben werden.

Oberstenfeld, 4. Dezember 2020 gez. Markus Kleemann

Bürgermeister

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Informationen in dem Artikel

„Coronavirus - Informationen zu Quarantänemaßnahmen“.

ImpReSSUm Herausgeber:

Gemeinde Oberstenfeld

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und mitteilungen:

Bürgermeister Markus Kleemann, 71720 Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20 oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

InfORmATIOnen Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,

71263 Weil der Stadt,

Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:

wds@nussbaum-medien.de

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Fundsachen

Folgende Fundsachen wurden im Bürgermeisteramt abgegeben:

- Handy

Eigentumsansprüche können im Bürgerbüro geltend gemacht werden. Nach verlorenen Gegenständen können Sie auch in unserem virtuellen Fundbüro auf unserer Homepage suchen:

www.oberstenfeld.de

Statistische Ecke

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg

Am 23.11.2020 wurden in Ihrer Gemeinde folgende Geschwindig- keitsmessungen durchgeführt:

Messsystem: Foto-Laser S-350 Messpunkt: Beilsteiner Str.

Einsatzzeit: 7.00 - 9.30 Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 125 Überschreitungen: 13 Höchstgeschwindigkeit: 47 km/h Messsystem: Foto-Laser S-350 Messpunkt: Am Schafhaus Einsatzzeit: 9.50 - 10.35 Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 12 Überschreitungen: 1 Höchstgeschwindigkeit: 44 km/h

Wir gratulieren

Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute und vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Lebensjahr.

Folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten Tagen einen besonderen Geburtstag:

Oberstenfeld

7.12. Hildegard Fähnle, 80 Jahre

7.12. Charlotte Helene Anna Mathild Schulz, 75 Jahre 11.12. Richard Helmut Horn, 85 Jahre

Die Gemeinde gratuliert ihren langjährig verheirateten Paaren, die im Laufe der kommenden Wochen ihren Hochzeitstag feiern.

Für die kommenden Ehejahre wünschen wir eine erfüllte und glückliche Zeit. Folgende Eheleute feiern in den nächsten Tagen einen besonderen Jubiläumstag:

Oberstenfeld

5.12. Erika Maria und Hans Friedrich Spathelf, Goldene Hochzeit Wenn Sie nicht wollen, dass Sie hier veröffentlicht werden und noch keine Pressesperre haben, dann melden Sie sich bitte unter 07062 | 261 - 50.

PFLICHT

MASKEN-

Foto: taseffski/E+/Getty Images Plus

Sie haben Freude an der Arbeit im und mit dem Wald? Sie schätzen eine gute Zusammenarbeit in einem kleinen Team?

Sie haben Interesse an einer vielfältigen und abwechslungs- reichen Aufgabe und möchten in einer zukunftsorientierten Gemeinde mitarbeiten? Dann sind Sie bei uns richtig!

Die Gemeinde Oberstenfeld (ca. 8.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Mitarbeit im rund 1.100 ha

großen und überwiegend von Laubholz geprägtem Kommunalwaldrevier „Bottwartal“ einen

Forstwirt (m/w/d)

unbefristet, in Teilzeit bis 35 Std. pro Woche, bis EG 5 Ihre Aufgabenschwerpunkte:

• Mitwirken bei allen im Kommunalwald anfallenden Betriebs- arbeiten

• Mitarbeiten bei der Holzernte

• Durchführen von Kultur- und Jugendbestandspflegearbeiten

• Gestalten und Pflegen von Erholungseinrichtungen und Waldspielplätzen

Wir bieten:

• eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einer interkommunalen Forstpartie, die sämtliche Betriebs- arbeiten umfasst

• regelmäßige Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

• ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kleinen, motivier- ten Team

• Einarbeitung und Unterstützung durch erfahrenen Vorarbeiter

• flache Hierarchien und schnelle Entscheidungsprozesse

• gleitende Arbeitszeit im Rahmen unserer Regelung zur Flexi- bilisierung der Arbeitszeit

• eine unbefristete Anstellung mit leistungsgerechter Bezahlung bis Entgeltgruppe 5 des TVöD

Wir erwarten:

• eine abgeschlossene Ausbildung zum Forstwirt oder zum Landschaftsgärtner

• Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Team- fähigkeit

• körperliche Belastbarkeit

• Besitz der Führerscheinklasse B

• die Bereitschaft zum Einsatz Ihrer privaten Motorsäge und Ihres Freischneiders gegen Ersatz

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis spätes- tens 10. Januar 2021 an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 20, 71720 Oberstenfeld.

Gerne auch per E-Mail an bewerbung@oberstenfeld.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Für Auskünfte stehen Ihnen gerne Herr Frank, Revierförster, telefonisch unter 0175 / 2236741 oder Frau Ebert, Leiterin Hauptamt, per E-Mail an ebert@oberstenfeld.de oder

telefonisch unter 07062 / 261 - 27 zur Verfügung

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Aktuell und Wissenswert

Naturpark

Schwäbisch-Fränkischer Wald

Mitgliederversammlung der Naturparkführer des Schwäbisch-Fränkischen Walds

Logo des Vereins „Die Natur- parkführer Schwäbisch- Fränkischer Wald e.V Dieses Jahr ist alles anders. Auch bei

den Naturparkführern Schwäbisch- Fränkischer Wald. Zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte wurde die Mitglieder- versammlung in Schriftform abgehalten – aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie. Die Auswir- kungen der Pandemie zeigten sich auch

bei den Veranstaltungszahlen der Naturparkführer: Es muss- ten fast ebenso viele Termine abgesagt werden (250 Stück) wie durchgeführt werden konnten (333 Stück). Betroffen hiervon wa- ren viele Naturpark aktiv-Wanderungen, aber auch die meisten Großveranstaltungen in diesem Jahr (z.B. Ebnisee für alle, Natu- rerlebniscamp Wüstenrot und Gaildorf chillt). Stattfinden konnte der Wandermarathon, die Große Pilzausstellung und teilweise das Projekt Baum 2020. Damit konnten die Naturparkführer trotz aller Einschränkungen rund 10.700 Teilnehmer erreichen. Dies entspricht immer noch ca. der Hälfte der Besucherzahlen der letzten Jahre. „Das Glas war also immer noch halb voll“, wie Karl Diemer, einer der beiden Vorsitzenden des Vereins der Naturpark- führer, verlauten ließ.

Von links nach rechts: Tanja Uter (Beirat), Eva Rombach (Schriftführe- rin), Klaus Pfeffer (Schatzmeister), Sabine Reiss (Vorsitzende), Prof. Dr.

Manfred Krautter (Beirat), Sandra Kühnle (Pressesprecherin), Karl-Dieter Diemer (Vorsitzender), Walter Hieber (Beirat), Rolf Angstenberger (Bei- rat), Andrea Schröder (Beirat), Ruth Bohn (Beirat)

Anfang des Jahres hatten sich die Naturparkführer zur „Zukunfts- werkstatt“ getroffen, um über die Entwicklung des Vereins zu sprechen und neue Projekte anzustoßen. Aufgrund der Corona- Pandemie konnte noch nicht alles Geplante umgesetzt werden.

Doch drei neue Projekte befinden sich in der Planung bzw. wur- den schon durchgeführt. Dazu zählt das oben erwähnte „Projekt Baum 2020“, welches von den Naturparkführerinnen Michaela Genthner und Petra Klinger initiiert wurde. Es wurden zahlreiche Veranstaltungen rund um das Thema Baum und auch Baum- pflanzaktionen durchgeführt. Der Naturparkführer und Vorsit- zende Karl Diemer zeichnet sich für das Projekt „Actionbound“

verantwortlich. Hier sollen im Naturparkgebiet spannende und zugleich lehrreiche Ralleys entstehen, die jeder mit seinem ei- genen Smartphone und der Actionbound-App selbstständig draußen im Gelände erleben kann. Zur Not also ganz Corona- konform. Gedacht sind die Actionbounds allerdings u.a. als Ap-

petithäppchen, die Lust auf die Angebote der Naturparkführer zu den entsprechenden Themen machen sollen. Das dritte Projekt ist eine Kooperation der Naturparkführer mit der Schwäbischen Waldbahn. Beim „Wanderzug“ werden geführte Themenwande- rungen mit einer Fahrt mit der Waldbahn kombiniert. Von Seiten der Naturparkführer ist Walter Hieber der Verantwortliche für dieses Projekt. Außerdem stehen die gesamten Naturparkführer natürlich auch im kommenden Jahr wieder mit ihrem Programm

„Naturpark aktiv“ in den Startlöchern. Informationen hierzu fin- den sich in der „Naturpark aktiv“-Broschüre und auf der Home- page der Naturparkführer (www.die-naturparkfuehrer.de). Denn eines ist gewiss: Alle aktuell 31 Naturparkführer freuen sich schon sehr darauf, wenn sie hoffentlich bald wieder gemeinsam mit ihren Gästen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald unter- wegs sein können. Der Verein wird rechtzeitig darüber informie- ren, wenn die Veranstaltungen wieder anlaufen dürfen.

Landratsamt informiert

Fahrradfahren bald noch einfacher: Neun weitere RadSERVICE-Punkte im Landkreis Ludwigsburg

Bald kommen Radfahrer*innen im Kreis Ludwigsburg noch siche- rer und flexibler an ihr Ziel: Gemeinsam mit der Initiative RadKUL- TUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg finanziert der Landkreis neun neue RadSERVICE-Punkte in seinen Kommu- nen. Damit steigt deren Gesamtzahl auf 14.

Die frei zugänglichen Reparaturstationen sind ideale Anlaufstel- len für alle, deren Fahrrad unterwegs einen Boxenstopp braucht.

Ob platter Reifen, lockere Schraube oder falsch eingestellter Sattel: "An den neuen RadSERVICE-Punkten lassen sich kleinere Ausbesserungen am Fahrrad ganz einfach selbst durchführen - kostenlos und rund um die Uhr", erläutert Lisa Röthinger, Radver- kehrsbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg, den Nutzen der Stationen.

Damit die Reparatur leicht von der Hand geht, ermöglicht eine Haltevorrichtung das Aufbocken des Rades. An Werkzeug findet sich neben Inbusschlüssel, Schraubendreher & Co auch eine mit einem Manometer ausgestattete Luftpumpe für alle gängigen Ventile - so kann auch der Reifendruck von Kinderwagen, Anhän- gern oder Rollstühlen reguliert werden.

22 Kommunen hatten sich um einen RadSERVICE-Punkt bewor- ben, deren Installation der Landkreis mit circa 9.500 Euro fördert - die andere Hälfte der Summe übernimmt das Land Baden-Würt- temberg im Rahmen des großen RadKULTUR-Förderpakets. Bei der Auswahl der Kommunen kam es nicht zuletzt darauf an, die Stationen gleichmäßig und mit einem maximalen Mehrwert für die Radfahrer*innen im Landkreis zu verteilen. Den Zuschlag er- hielten Asperg, Besigheim, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korn- westheim, Oberstenfeld, Remseck am Neckar, Steinheim und Tamm. Aktuell werden die Reparatursäulen bedruckt, bevor sie ausgeliefert und aufgestellt werden.

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"Unabhängig von unserer Förderung freuen wir uns darüber, wenn sich auch weitere Kommunen dafür entscheiden, RadSERVICE-Sta- tionen aufzustellen", unterstreicht Landrat Dietmar Allgaier. "Der Landkreis steht ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung."

Informationen zu RadKULTUR:

Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg, Baden-Württemberg macht sich stark für die Entwicklung einer mo- dernen und nachhaltigen Mobilität. Das Fahrrad und der Radverkehr nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Um das Mobilitätsverhalten im Land dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten und den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zu steigern, setzt sich die im Jahr 2012 vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gestartete Initiative RadKULTUR für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur im Land ein. Gemeinsam mit den vom Land geförderten RadKULTUR- Kommunen bietet sie ein vielfältiges Programm, um den Spaß am Fahren zu fördern und die Menschen zu motivieren, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen.

Weitere Informationen unter: www.radkultur-bw.de

Jubiläum "50 Jahre Berufliche Schulen in der Träger- schaft des Landkreises Ludwigsburg" - Landrat Dietmar Allgaier: Die Qualität der beruflichen Bildung im Landkreis Ludwigsburg ist sehr hoch

Das Jubiläum "50 Jahre Berufliche Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg" ist am Mittwochvormittag we- gen der Corona-Pandemie mit deutlich reduziertem Programm gefeiert worden. Zur Veranstaltung in der Carl-Schaefer-Schule (CSS) Ludwigsburg kamen Kultusministerin Dr. Susanne Eisen- mann, Landrat Dietmar Allgaier sowie Schulleiter*innen und Schülervertreter*innen. Landrat Allgaier zog eine positive Bilanz für die Beruflichen Schulen im Landkreis Ludwigsburg: "Ich finde, nach den 50 Jahren in der Trägerschaft können wir stolz sein auf die Entwicklung der Beruflichen Schulen im Landkreis. Die Qualität der beruflichen Bildung im Landkreis Ludwigsburg ist sehr hoch."

Der Chef der Kreisverwaltung fuhr fort: "Unsere sechs Beruflichen Schulen sind bis weit über den Landkreis bekannt, zum Beispiel für die Oskar-Walcker-Schule als einzige Berufs- und Bundesfachschule in Deutschland für Orgel- und Harmoniumbau, für das Leuchtturm- projekt Lernfabrik 4.0, für die zahlreichen Bildungspartnerschaften mit Unternehmen aus dem Landkreis, für Auslandspartnerschaften und Schüleraustausche und für die neuen Bildungsgänge AVdual."

Landrat Allgaier sah allerdings auch Parallelen zwischen der aktuel- len Situation und der Situation vor der Übernahme der Trägerschaft durch den Landkreis Ludwigsburg: "Bereits Mitte der 60er gab es die Forderung nach einem Umbruch bei der beruflichen Bildung und einer Modernisierung und Anpassung der Schulen an die Be- rufswelt. Der Wandel in der Arbeitswelt wird immer schnelllebiger, das Arbeiten im digitalen Zeitalter wird bestimmt von Industrie 4.0, Automatisierung und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Beruflichen Schulen haben den Auftrag, die Schülerinnen und Schü- ler optimal auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Aus diesem Grund hat die Digitalisierung eine besondere Priorität für uns als Schulträger."

Der Digitalpakt und das Sofortausstattungsprogramm für bedürfti- ge Schüler seien, so Allgaier weiter, wichtige Bausteine, um schneller zum Ziel zu kommen. Die Förderung allein aus dem Digitalpakt für den Landkreis betrage rund 4,5 Millionen Euro. Diese Fördersum- me werde der Landkreis bis 2022 vollständig abrufen können. Der Landrat bedankte sich in diesem Zusammenhang bei Ministerin Dr.

Eisenmann für die finanzielle Unterstützung des Landes.

"Unsere Beruflichen Schulen und insbesondere unsere duale Ausbildung sind ein weltweites Aushängeschild und Markenzei- chen von Baden-Württemberg. Sie sind Teil der Erfolgsgeschich- te unseres Landes und für unsere Wirtschaft unverzichtbar. Die Beruflichen Schulen leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und zu deren ge- sellschaftlichen Integration. All dies ist ganz maßgeblich auch der Verdienst unserer Landkreise als Schulträger. Um den hohen Qualitätsstandard zu halten und weiter auszubauen, investiert der Landkreis Ludwigsburg in enger Partnerschaft mit dem Land

laufend in seine Schulen und gehört bei vielen Themen, allen vo- ran der Digitalisierung, zu den Pionieren", sagte Kultusministerin Dr. Eisenmann und fügte an: "Wenn wir heute auf die 50 Jahre Schulträgerschaft blicken, so zeigt die Pandemie, wie dringend wir die Kompetenzen benötigen, die an den Beruflichen Schulen vermittelt werden - beispielsweise im Bereich der Erziehung oder der Pflege. Berufliche Schulen sind einfach unverzichtbar."

Zuvor hatten Eisenmann und Allgaier bei einem Frühstück mit Schüler*innen in der CSS über das gesprochen, was diese be- wegt, beispielsweise was ihnen an ihrer Schule besonders gefällt, was sie verbessern würden, wie gut sie sich durch die Berufliche Schule auf das Berufsleben vorbereitet fühlen und ob die Corona- Pandemie ihre Zukunftspläne verändert hat. Eingangs hatten Mi- nisterin und Landrat aus ihrer eigenen Schulzeit berichtet.

Der Kreistag beschloss am 29. Mai 1970 einstimmig die Übernah- me der Trägerschaft durch den Landkreis, die zum 1. August 1970 begann. Der Schulentwicklungsplan gab damals vor, verschiede- ne Schularten unter einem Dach zusammenzufassen: So kam es zum Bau der Schulzentren am Römerhügel in Ludwigsburg sowie in Bietigheim-Bissingen Anfang der 1970er Jahre. Rund 60 Milli- onen D-Mark hat der Landkreis allein für diese beiden Schulzen- tren investiert. Nachdem die Schülerzahlen im ersten Jahrzehnt stark anstiegen, kam in den 80er und 90er Jahren ein erneuter Modernisierungs- und Ausbauschub. Die ehemalige High-School in Pattonville wurde 1995 durch Beschluss des Kreistags für 8,7 Millionen D-Mark gekauft und ab 1996 dort die Erich-Bracher- Schule eingerichtet. Es wurde aber nicht nur baulich, sondern auch für das Bildungsangebot viel getan. Die Schülerzahlen stie- gen von 1970 bis 2020 von gut 7.000 auf knapp 10.000.

Allein die Investitionen für die Gebäude der Beruflichen Schulen ohne laufenden Unterhalt summieren sich in den 50 Jahren auf rund 137 Millionen Euro. "Auch wenn mit dieser Zahl kostenmä- ßig nicht alles erfasst wurde, finde ich diese Summe beachtlich.

Das zeigt, dass sowohl der Kreistag als auch die Kreisverwaltung ausdrücklich hinter den Beruflichen Schulen stehen", sagte Land- rat Dietmar Allgaier.

Landrat Dietmar Allgaier (1. Reihe, 1. von links) und Kultusministerin Dr.

Susanne Eisenmann (1. Reihe, 2. von links) sowie die Leiter*innen der Beruflichen Schulen des Landkreises Ludwigsburg

Kreisfahrplan für 2021 im Laufe der 50. Kalender- woche erhältlich - Zwei Bereichspläne erstmals in einem Fahrplanbuch zusammengefasst

Der Kreisfahrplan für das Jahr 2021 ist im Laufe der 50. Kalender- woche (beginnt am 7. Dezember) erhältlich in Schreibwarenlä- den, an Kiosken, in einigen Rathäusern, an der Bürgerinfo und in der Kfz-Zulassung des Ludwigsburger Kreishauses und seinen Außenstellen. Neu ist, dass die bisherigen Bereichspläne für Nord und Süd erstmals in einem Fahrplanbuch zusammengefasst sind.

Dadurch ist der Kreisfahrplan zwar etwas dicker, aber man be- kommt für den Preis von 3,80 Euro den Überblick über den ge- samten Landkreis.

Der Kreisfahrplan erscheint zum 33. Mal. Ab dem 13. Dezember 2020 gilt das Buch für ein Fahrplanjahr.

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Seit dem 1. Dezember: Kfz-Zulassung in der Außenstelle Vaihingen wieder offen

Ab dem 1. Dezember 2020 wird die Kfz-Zulassung des Landkrei- ses Ludwigsburg in der Außenstelle Vaihingen wieder geöffnet.

Am 1. Dezember nimmt die Außenstelle in Vaihingen den Betrieb wieder auf. Ab kommendem Dienstag stehen die Mitarbeiter vor Ort wieder für alle Vorgänge rund um die Zulassung von Fahrzeugen bereit. Für Führerscheinangelegenheiten steht den Bürger*innen weiterhin die Hauptstelle in Ludwigsburg zur Verfügung. Um die Abstandsvorschriften einhalten zu können und größere Ansamm- lungen von Kunden zu vermeiden, ist der persönliche Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter www.landkreis-ludwigsburg.de und ist für zwei Wochen im Voraus möglich. Die Außenstelle darf nur mit Mund-/

Nasenschutz betreten werden, der selbst mitzubringen ist.

Das Landratsamt bittet, auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Der Vorgang kann nur bearbeitet werden, wenn beim Termin alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die benötigten Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Anstatt eines persönlichen Besuchs gibt es auch die Möglichkeit der internetbasierten Zulassung oder Abmeldung eines Fahr- zeugs. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg.

Bücherei

Öffnungszeiten

Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr

Bastelt einen Stern für die Bücherei

Foto: Privat Liebe Kinder,

wie jedes Jahr stellen wir in der Bücherei einen Weihnachts- baum auf.

Deshalb haben wir die Aktion gestartet:

Bastelt einen Stern für uns!

Zeigt uns wie kreativ ihr seid und bastelt für die Bücherei einen Stern.

Material: Alles was euch gefällt: Draht, Stroh, Holz, Papier u.v.m.

Letzter Abgabetermin in der Bücherei: Mittwoch, den 09.12.2020.

Wir freuen uns!

Jugendhaus Charisma

Öffnungszeiten

Montag 16.00 - 19.00 Uhr: offener Betrieb Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr: offener Betrieb Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr: Kids Day

(Kinder zw. 7 und 12 Jahre) Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr: offener Betrieb Freitag 15.00 - 16.30 Uhr: Mädchentreff

17.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb

Außerhalb der Öffnungszeiten, sind wir für Einzelfallhilfe (Bewerbungen, Nachhilfe, Krisenmanagement) nach recht- zeitiger Absprache für Euch da.

Schulnachrichten

Musikschule

Marbach-Bottwartal e.V.

Absage aller Konzerte bis zum Jahresende

Leider mussten wir alle Weihnachts- veranstaltungen absagen und auch unser Beethovenkonzert des Fach- bereichs Tasten zu Ehren seines 250.

Geburtstages im November 2020 ha- ben wir ins nächste Jahr verschoben - dann mit dem Titel: 250+1.

Foto: Musikschule Erwachsenenbildung

Die Musikschule Marbach-Bottwartal bietet auch Instrumental- unterricht für Erwachsene – Anfänger oder Fortgeschrittene – im Einzelunterricht 30 Minuten, an. Die Gutscheine für ein Dreier- oder Sechserpaket können in der Geschäftsstelle erworben wer- den. Das Ganze ist auch ideal für ein Weihnachtsgeschenk.

Bitte kontaktieren Sie uns über Tel. 07144 21983.

Entsprechende Flyer liegen im Musikgebäude in Steinheim aus und sind übers Internet www.musikschule-marbach-bottwartal.

de verfügbar.

Normaler Unterrichtsbetrieb unter strengem Hygienekonzept Der Unterricht an der Musikschule Marbach-Bottwartal läuft der- zeit ganz normal im Präsenzunterricht im Einzel- und Gruppen- unterricht und in allen Fächern. Das Semester hat sehr gut gestar- tet – wir hatten viele Neuanmeldungen - und wir proben für die Konzerte 2021 bzw. auf die Wettbewerbe „Jugend musiziert“ und

„Jugend jazzt“ im Januar.

Neuer Einstiegstermin zum Instrumentalunterricht ist der 1.4.2021. Anmeldungen können aber jetzt schon abgegeben werden, so dass die Gruppeneinteilungen gut organisiert und vorbereitet werden können.

Schule an der Linde Weihnachten für arme Kinder

Für mehr als 5 Wochen beschäftigten wir uns mit der weltweiten Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ für arme Kin- der. Wir beklebten und packten viele Schuhkartons in den Kunst- stunden und stellten selbst lustige Kuscheltiere aus Waschlappen her. Außerdem malten die Kinder unserer Schule Weihnachtskar- ten und beschrieben sie mit englischen Texten.

Zahnbürste und Zahnpasta, Kuscheltier und Spielzeug, Klei- dungsstücke und Süßigkeiten und noch weitere Geschenke wur- den von uns in jeden Karton gepackt!

Dieses Jahr durften wir sogar tolle enden abholen: aus unserer Apotheke, den beiden Getränkemärkten und dem Edeka.

Fotos: Schule an der Linde

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Ebenso freuten wir uns sehr über wunderschöne selbstgenähte und -gestrickte Schals, Mützen, Socken, Mund-Nasen-Bedeckun- gen und Kuscheltiere, z.B. von (Groß-)Eltern, Bewohnern aus dem Kleeblatt und ASB in Großbottwar, dem betreuten Wohnen in Poppenweiler und Freiberg! Wir danken allen Spendern ganz herzlich für die großzügigen Gaben!

Letztlich konnten wir 75 bunte Schuhkartons auf die Reise schi- cken!

Nico und die Klasse 7-9, Schule an der Linde (SBBZ Lernen), Großbottwar

Steinbeis Gemeinschafts- schule Ilsfeld

Erstes Live-Event

der Steinbeis Gemeinschaftsschule

Die Steinbeis Gemeinschaftsschule hat auch in diesem Jahr ihren Schülerrat gewählt. Wir gratulieren ganz herzlich unser neuen Schülersprecherin Aleyna, ihrem Stellvertreter Mustafa sowie den beiden Beiräten Jahmal und Ben.

Die diesjährige Wahl stellte uns natürlich vor einige Herausfor- derungen, die sich jedoch mit Hilfe einiger technischer Hilfsmit- tel, toller Wahlhelfer und Wahlbüttel, sowie einer disziplinierten Schülerschar gut meistern ließen.

Im Vorfeld erstellten unsere Kandidaten erstmalig ein eigenes Wahlvideo für ihre Selbstpräsentation. Unsere Wahlhelfer stellten allen Kandidaten die gleichen Fragen, die diese spontan beant- worten mussten. Dank dem Filmschnitt von Herrn Vlahos wurden daraus richtig tolle Wahlvideos, die sich jeder auf unserer Home- page anschauen konnte. Auf diese Weise erlebten wir passend zum Jahr 2020 einen digitalen Wahlkampf, der zwar weniger per- sönlich, dafür jedoch fair und sehr anschaulich war.

Gewählt wurde wie immer in direkter Wahl in unserem Wahllokal im Handarbeitsraum. Trotz Corona konnten wir eine gute Wahl- beteiligung verzeichnen und können mit Stolz verkünden, dass alle abgegebenen Stimmzettel gültig und trotz so manchem Spritzer vom Handdesinfektionsmittel lesbar waren.

Die Wahlparty wurde nach Maßgabe der Corona-Verordnung in ein digitales Live-Event auf Microsoft Teams verwandelt. Auf un- sere traditionelle Wahlparty zu verzichten, fiel uns richtig schwer, doch stellten wir fest, dass die Spannung der ersten Hochrech- nungen auch per live-Stream im Klassenzimmer erzeugt werden konnte. Natürlich war dabei die Aufregung in unserem impro- visierten Filmstudio groß und hinter den Kulissen wurden die Wahlhelfer und unsere Verbindungslehrerin, Frau Weber, zwi- schendurch ganz schön nervös. Doch Dank Herrn Elßers IT-Team klappte es, allen Klassen, das Ergebnis der Wahl gleichzeitig im Live-Stream zu verkünden und die Gewinner vor laufender Ka- mera zu beglückwünschen.

Wir danken allen Beteiligten, die zum Gelingen unserer Schü- lersprecherwahl 2020 beigetragen haben und sind stolz darauf, dass unsere Schulgemeinschaft trotz aller Widrigkeiten Gemein- schaft lebt - auch auf neuen Wegen.

Steinbeis-Realschule-Ilsfeld

Auch in der Coronazeit üben Schulsanitäte- rInnen für ihren Einsatz

Natürlich erfolgen diese Übungen streng nach Klassenstufen getrennt.

Wir sind bereit!

Ambulante Dienste

Diakonische Bezirksstelle Marbach Wir sind für Sie da

Die Beratungsstelle für alle Menschen in Not- und Krisensituationen.

Logo: Rainer Bauer Wir bieten an:

Ehe-Familien- und Lebensbera- tung, Mutter- ,Vater-, Kind-Kur- beratung,

Sozialberatung (ALG II, Grundsi-

cherung im Alter, Wohngeld, Kinderzuschlag,…) Schuldnerbegleitung, Suchtberatung,

Foto: Rosel Eckstein

Kontaktstüble für psychisch erkrankte Menschen.

Bahnhofstraße 10 71672 Marbach a.N.

Tel: 07144-97375

www.diakonie-marbach.de Spendenkonto:

KSK Ludwigsburg IBAN:

DE36 6045 0050 0003 017 942

Krankenpflegeförderverein Oberstenfeld e.V.

Ambulante Pflege: Diakoniestation Bottwartal e.V.

Tel. 07144 82 15 21

Nachbarschaftshilfe: Diakoniestation Bottwartal e.V.

Tel. 07144 30 83 75

Seniorenmobil - Ambulante Altenhlfe Sie müssen zum Arzt ...

Sie wollen zum Friseur ...

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Sie möchten spazieren gehen ...

... und haben niemanden, der Sie fährt oder begleitet?

Gaby Schlesiger steht Ihnen montags, dienstags und donners- tags zur Verfügung.

Sie erreichen Frau Schlesiger unter Tel. 0157 89 29 72 36.

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