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Vereinfachter Verkaufsprospekt. Deka-Kommunal Euroland Balance

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Vereinfachter Verkaufsprospekt.

Deka-Kommunal Euroland Balance

Ein richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts.

Ausgabe April 2010

Deka Investment GmbH

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Anlageziel

Anlageziel des Deka-Kommunal Euroland Balance ist es, unter Ausnutzen von Kurschancen an den Kapi- talmärkten der Mitgliedstaaten der Europäischen Uni- on, die an der Europäischen Wirtschafts- und Wäh- rungsunion teilnehmen, kontinuierliche, am Marktzins orientierte Erträge sowie Kapitalwachstum zu erwirt- schaften.

Anlagestrategie

Es dürfen nur Vermögensgegenstände erworben werden, die auf Euro lauten oder in Euro notiert oder gehandelt werden und der Aussteller/Schuldner sei- nen satzungsmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt. Verzinsli- che Wertpapiere dürfen nur erworben werden, wenn die Wertpapiere selbst oder deren Aussteller von zwei anerkannten Ratingagenturen mindestens der Boni- tätsstufe AA- von Standard & Poor’s entsprechend ge- ratet sind. Setzt eine Ratingagentur, deren Rating für den Erwerb der Wertpapiere herangezogen wurde, ihr Rating herab, so dass es nicht mehr der Bonitäts- stufe A- von Standard & Poor’s entspricht, sind die Wertpapiere innerhalb eines Monats zu veräußern.

Als Aktien dürfen nur Standardwerte erworben wer- den. Als Standardwerte in diesem Sinne gelten Akti- en, die in einem marktüblichen Aktienindex enthalten

sind, sofern die jeweilige Aktiengesellschaft zum Ende des Kurzdarstellung des Sondervermögens und Anla- geinformationen voran gegangenen Kalenderjahres eine Marktkapitalisierung (gesamtes Aktienkapital zum Börsenkurs) von mehr als 1,00 Milliarde Euro aufweist. Das Sondervermögen muss zu mindestens 51% aus voll eingezahlten Aktien und verzinslichen Wertpapieren bestehen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an einer Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder dort in einen anderen organi- sierten Markt einbezogen sind, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ord- nungsgemäß ist. Der Anteil der Aktien darf 30% des Sondervermögens nicht übersteigen. Abweichend von

§ 11 Absatz 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingun- gen“ dürfen Aktien desselben Ausstellers nicht über 3% des Sondervermögens hinaus erworben werden.

Bis zu 49 % des Sondervermögens darf in Geldmarkt- instrumenten bzw. in Bankguthaben angelegt wer- den. Die Gesellschaft kann in Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland mehr als 35 % des Wertes des Sonder- vermögens anlegen. Zur Erzielung von Zusatzerträgen für das Sondervermögen dürfen Derivate nur zu Absi- cherungszwecken eingesetzt werden, wobei das Marktrisikopotenzial maximal 200% betragen darf.

Der Erwerb von Wandelschuldverschreibungen, Opti- onsanleihen, Genuss-Scheinen, Indexzertifikaten und Investmentanteilen ist ausgeschlossen. Abweichend von § 14 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“

dürfen Pensionsgeschäfte nicht getätigt sowie abwei-

Kurzdarstellung des Sondervermögens und Anlageinformationen

Deka-Kommunal Euroland Balance

Auflegungsdatum Das Sondervermögen wurde am 17. Juni 2002 gemäß deutschem Recht aufgelegt.

Laufzeit des Fonds Das Sondervermögen wurde für unbestimmte Zeit aufgelegt.

ISIN / WKN DE0007019499 / 701949 Kapitalanlagegesellschaft Deka Investment GmbH

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Depotbank DekaBank Deutsche Girozentrale

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main

Abschlussprüfer PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Initiator DekaBank Deutsche Girozentrale

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main

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chend von § 15 der „Allgemeinen Vertragsbedingun- gen“ Kredite nicht aufgenommen werden. Die Fonds- währung des Sondervermögens ist der Euro.

Risikoprofil des Sondervermögens und allgemeine Risikohinweise

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwan- kungen der in dem Sondervermögen befindlichen Vermögenswerte bestimmt werden und deshalb stei- gen oder auch fallen können. Der Anleger erhält das angelegte Geld möglicherweise nicht vollständig zu- rück.

Marktrisiko

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro- dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweili- gen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinun- gen und Gerüchte einwirken.

Konzentrationsrisiko

Unter Beachtung der durch das InvG und die Ver- tragsbedingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen, die für das Sondervermögen ei- nen sehr weiten Anlagerahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepolitik für das Sondervermögen auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig

Vermögensgegenstände z. B. nur weniger Anlagein- formationen Branchen, Märkte oder Regionen / Län- der zu erwerben. Im Vergleich zu einer breiten Streu- ung der Vermögensgegenstände in zahlreiche unter- schiedliche Bereiche kann diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren mit besonderen Chancen verbunden sein. Diesen Chancen stehen aber auch entsprechende Risiken (z. B. gegebenenfalls Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb be- stimmter Konjunkturzyklen) gegenüber.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften, insbesondere Optionen

Kauf und Verkauf von Optionen sind mit folgenden Risiken verbunden:

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts bis hin zur Wertlosigkeit vermin- dern. Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss ei- nes Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver- bunden.

Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Sondervermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Op- tion nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Ba- siswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie ver- fällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Vermö- genswerten zu einem höheren als dem aktuellen

Anlageinformationen

Wertentwicklung (jeweils auf Basis der Rücknahmepreise, Ausschüttungen zum Rücknahmepreis wiederan- gelegt)

17.06.2002 – 31.03.2010 Die bisherige Wert- entwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertent- wicklung.

Deka-Kommunal Euroland Balance

Wertentwicklung in %

90 100 110 120 130 140 150

06/02 06/03 06/04 06/05 06/06 06/07 06/08 06/09 03/10

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Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Das Sondervermögen erleidet dann ei- nen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der ein- genommenen Optionsprämie.

Erhöhte Volatilität

Aufgrund des erlaubten Anlageuniversums des Sondervermögens und seiner Zusammensetzung sowie des Einsatzes von derivativen Instrumen- ten weist das Sondervermögen eine erhöhte Vo- latilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwan- kungen nach oben und nach unten unterworfen sein.

Der ausführliche Verkaufsprospekt enthält eine detail- lierte Beschreibung der Risiken.

Einsatz von Derivaten

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen als Teil der Anlagestrategie nur zu Absicherungs- zwecken Geschäfte mit Derivaten tätigen. Da- durch kann sich das Verlustrisiko des Sonder- vermögens zu mindest zeitweise erhöhen.

Profil des typischen Anlegers

Anteile des Sondervermögens sind in erster Linie für die Vermögensoptimierung bestimmt. Sie eignen sich besonders für Anleger mit geringer bis mittlerer Wertpapiererfahrung und Risikobereitschaft. Der An- leger sollte einen mittleren bis langfristigen Anlageho- rizont haben.

Steuerliche Grundlagen

Das Sondervermögen ist in Deutschland steuerbefreit.

Die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anleger hängt von den für sie im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung beim Anleger (insbeson- dere Steuerausländer) sollte ein Steuerberater heran- gezogen werden. Einzelheiten zur steuerlichen Be- handlung dieses Sondervermögens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Verkaufsprospekt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeauf- schlag) bzw. Rücknahmepreis (Anteilwert) ohne Be- rechnung zusätzlicher Kosten. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Depotbank bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert).

Bei Festsetzung des Ausgabepreises des Sonderver- mögens wird dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5,26%, derzeit 2,00% des Anteilwertes.

Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.

Vergütungen und sonstige Kosten

Die Gesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 0,70 %, derzeit 0,35 %, des Durchschnittswertes des Sondervermögens, er- rechnet aus den Tageswerten, und von bis zu weite- ren 0,30 %, derzeit 0,15 %, des Durchschnittswertes des Sondervermögens, errechnet aus den Monats- endwerten des Sondervermögens. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.

Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von bis zu 0,16 %, derzeit 0,08 % des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Tageswerten errechnet wird. Die Vergütung wird monatlich erhoben.

Das Sondervermögen trägt daneben die Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimm- ten Jahres- und Halbjahresberichte, die Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschluss- prüfer und alle sonstigen Kosten gemäß § 6 Absatz 3 der „Besonderen Vertragsbedingungen“.

Total Expense Ratio (TER)

Die Total Expense Ratio für das am 31. Oktober 2009 abgelaufene Geschäftsjahr des Sondervermögens be- trug 0,60%.

Anlageinformationen wirtschaftliche Informationen

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Ausgabe und Rücknahme der Anteile

Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge werden von der Depotbank und der Gesellschaft entgegengenom- men. Die Mindestanlagesumme bei der Anlage in An- teile des Sondervermögens beträgt EUR 50.000,–. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Mindestan- lagesumme zu akzeptieren.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum je- weils geltenden Rücknahmepreis – der dem Anteil- wert entspricht – zurückzunehmen.

Die Anteile des Sondervermögens werden durch Glo- balurkunden verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht. Ein Erwerb von Antei- len ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Depot- bank bietet für Anteile eine Depotführung mit der Möglichkeit regelmäßiger Ein- oder Auszahlungen an.

Ertragsverwendung

Die Gesellschaft schüttet die Erträge des Sonderver- mögens ca. am 20. Dezember eines jeden Jahres aus.

Zwischenausschüttungen sind zulässig.

Veröffentlichung der Preise sowie etwaiger Mitteilungen an die Anleger

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise jedes Bewer- tungstages sowie etwaige Mitteilungen an die Anle- ger können bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewer- tungstäglich im Internet unter www.deka.de veröf- fentlicht. Sonstige Informationen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger und in ei- ner hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tages- zeitung oder im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht.

Verkaufsbeschränkung

Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen An- teile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Beschrän- kungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staa- ten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundes- staaten, Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulati-

on S unter dem Securities Act von 1933 in der gel- tenden Fassung definiert, bestimmt. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Verei- nigten Staaten von Amerika haben. Außerdem schließt der Begriff der US-Person juristische Personen ein, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Späte- re Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzu- lässig.

Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden.

Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.

Erhältlichkeit der Verkaufsunterlagen

Der ausführliche Verkaufsprospekt einschließlich der Vertragsbedingungen, der vereinfachte Verkaufspros- pekt und die Jahres- und Halbjahresberichte sind je- derzeit kostenlos bei der Kapitalanlagegesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle und bei der DekaBank Deutsche Girozentrale sowie im Internet auf www.deka.de erhältlich.

Kontaktstelle für weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte über das Sondervermögen sind erhältlich bei der Kapitalanlagegesellschaft sowie bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Land- straße 16, 60325 Frankfurt am Main sowie telefo- nisch von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter (0 69) 71 47 - 652.

Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Lurgiallee 12

60439 Frankfurt am Main www.bafin.de

Erwerb und Veräußerung der Anteile

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Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Postfach 11 05 23 60040 Frankfurt

Geschäftsführung:

Thomas Neiße (Vorsitzender) Dr. Ulrich Neugebauer Dr. Manfred Nuske Dr. Udo Schmidt-Mohr Frank Hagenstein Andreas Lau Victor Moftakhar

Telefon: (069) 71 47-0 Telefax: (069) 71 47-19 39

Handelsregister:

Frankfurt am Main HRB 40601

D 310 000 516/PDF Stand 04.10

Referenzen

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