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VEREINFACHTER VERKAUFSPROSPEKT ÖKOWORLD 2 ÖKOTRUST

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Academic year: 2022

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MÄRZ 2010

Investmentfonds nach Luxemburger Recht („Fonds commun de placement” oder „FCP“)

UNSERE VISION:

Unternehmen arbeiten nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse der eigenen Generation befriedigen, ohne die Chancen zukünftiger

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Der Fonds

ÖKOWORLD2 wurde auf unbegrenzte Zeit in Luxemburg als Publikumsfonds (fonds commun de placement, kurz FCP) von der Verwaltungsgesellschaft ÖKOWORLD LUX S.A. mit eingetragenem Sitz in 36-38, Grand-Rue, L-1660 Luxemburg gegründet. Der Fonds fällt unter Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen.

Er unterliegt der europäischen Richtlinie 85/611/EWG, abgeändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG.

Anlageziel

Eine höchstmögliche Steigerung des investierten Kapitals bei einer zugleich breiten Streuung der Anlagerisiken.

Anlagepolitik

Das Ziel der Anlagepolitik besteht in der Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite in Euro unter Einhaltung nachfolgender strenger ethisch-ökologischer Kriterien.

ÖKOWORLD2 ÖKOTRUST investiert hauptsächlich in Wertpapiere/Kapitalanlagen, die nachhaltige, ökologische, soziale oder ethische Ziele verfolgen, welche geeignet sind, sich nachhaltig positiv auf die Umwelt oder die Gesellschaft auszuwirken. Dazu zählen z. B. nachhaltiges Wirtschaften, effizienter Einsatz von Ressourcen, Verringerung von schädlichen Umwelteinflüssen, Herstellung Erneuerbarer Energien, soziale (Arbeits-) Bedingungen oder ethische und soziale Verantwortung.

Wenn direkt in Unternehmen investiert wird, werden die bevorzugt, die umweltverträgliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten, indem sie umweltverträgliche Technologien und Verfahren entwickeln, vertreiben oder verwenden, insbesondere Unternehmen die zur Senkung des Energie-, Wasser- oder Rohstoffverbrauchs bzw. zur Steigerung der Effizienz der Nutzung von Energie, Wasser oder Rohstoffen beitragen.

Um generelle Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen darf der Teilfonds nicht direkt in Unternehmen investieren, die Waffen herstellen oder damit handeln; Atomstrom oder Atomtechnologien erzeugen bzw. herstellen oder damit handeln oder die an der Verschlechterung Ökosystemen beteiligt sind oder dazu beitragen.

Bei Investitionen in Staatsanleihen werden Wertpapiere solcher Staaten bevorzugt, deren Politik besonders sozial, ökologisch und ethisch ausgerichtet ist. Bewertet werden folgende Bereiche: Institutionen und Politik, soziale Bedingungen und Infrastruktur, Umweltbestand und -belastungen.

Im Rahmen der Anlagerestriktionen und unter Beachtung des Prinzips der Risikodiversifizierung investiert der Teilfonds schwerpunktmäßig in Anteile an offenen Aktien-, Renten-, Genussschein-, Wandelanleihen-, Devisen- und Geldmarktfonds.

Die Vermögenswerte des Teilfonds werden in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von weltweit tätigen Unternehmen und in Derivate solcher Unternehmen als auch in Zertifikate, die als Wertpapier im Sinne des Artikel 41 (1) des Gesetzes qualifizieren, angelegt. Dabei werden wirtschaftliche, geographische und politische Risiken sowie das Währungsrisiko berücksichtigt. Nicht mehr als 10% des Nettovermögens dürfen direkt oder indirekt in Schuldtitel angelegt werden.

Ferner, darf der Teilfonds in top-rated fest- und variabel verzinsliche Anleihen, einschließlich Zerobonds und Renten- und Rentenindexzertifikate (die als Wertpapier gemäß Artikel 41 (1) des Gesetzes qualifizieren), Wandelschuld- verschreibungen, Optionsscheine auf Wertpapiere (die Wertpapier gemäß Artikel 41 (1) des Gesetzes qualifizieren) anlegen, die an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Märkten gehandelt werden, welche anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist.

Darüberhinaus können bis zu 10% der Vermögenswerte in offene Immobilienfonds und Hedgefonds investiert werden, die einer der CSSF gleichwertigen Aufsicht unterliegen sowie in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarkt- instrumente.

Zudem kann der Teilfonds 100% seiner Vermögenswerte in Geldmarktinstrumente, liquide Vermögenswerte und Fest- gelder investieren.

Die Bestimmung unter Anhang 1 Punkt 7.a) des vollständigen Verkaufsprospektes, dass höchstens 10% des Nettovermögens eines Teilfonds in Anteile anderer OGAW und / oder OGA im Sinne von Anhang 1 Punkt 1. e) des vollständigen Verkaufsprospektes angelegt werden dürfen, ist für diesen Teilfonds nicht anwendbar.

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Stattdessen gilt folgendes:

a) Ein Teilfonds darf Anteile anderer OGAW und/oder anderer OGA im Sinne von Anhang 1 Punkt 1. e) des vollständigen Verkaufsprospektes erwerben, wenn er nicht mehr als 20% seines Nettovermögens in ein und demselben OGAW oder einem anderen OGA anlegt.

Für die Zwecke der Anwendung dieser Anlagebeschränkung wird jeder Teilfonds in einem aus mehreren Teilfonds bestehenden OGA, wie in § 133 des Gesetzes definiert, als eigener Emittent betrachtet, sofern der Grundsatz der Trennung der Verpflichtungen der verschiedenen Teilfonds gegenüber Dritten gewahrt bleibt.

b) Anlagen in Anteilen von anderen OGA als OGAW dürfen insgesamt 30% des Nettovermögens eines Teilfonds nicht übersteigen. Wenn ein Teilfonds Anteile eines OGAW und/oder anderer OGA erworben hat, werden die Vermögenswerte dieser OGAW oder anderen OGA nicht für die Zwecke der unter Anhang 1 Punkt 4. des vollständigen Verkaufsprospektes genannten Obergrenzen kombiniert.

Risikoprofil

Festgelegt wurden sieben verschiedene Risikoklassen: Die Klasse 0 steht für das geringste und die Klasse 6 für das höchste Risiko.

Klasse 3

Performance

2008 -3,13%

2009 11,59%

Angaben zur bisherigen Wertentwicklung lassen keine Schlüsse auf künftige Ergebnisse zu.

Anlegerprofil

Empfohlener Anlagehorizont: 9 Jahre

Differenziert wird zwischen fünf Anlegerprofilen: konservativ, defensiv, neutral, dynamisch und aggressiv.

Dieser Teilfonds gilt als dynamisch.

Diese Informationen dienen lediglich illustrativen Zwecken und sind keine verbindlichen Angaben von der Verwaltungsgesellschaft.

Anteile

Ausschließlich thesaurierende Anteile, die als Namensanteile ausgegeben werden.

Anteilszertifikate über Inhaberanteile werden über 1, 10, 100 oder 1.000 Anteile ausgestellt.

Gewinnausschüttung

Thesaurierende Anteile: Das gesamte Einkommen wird reinvestiert.

Provisionen und Gebühren _ Kategorie „C“

Zahlbar durch den Anteilinhaber:

• Ausgabeaufschlag: max. 5%

• Umtauschgebühr: max. 2%

(Wechsel in einen anderen ÖKOWORLD-Teilfonds)

• Rücknahmegebühr: keine

Zahlbar durch den Teilfonds:

• Verwaltungsgebühr: 1,76%

• Performancegebühr: bis zu 10% des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil des genannten Teilfonds. Basis für die Berechnung der Vergütung bildet der Nettoinventarwert pro Anteil am vorangegangenen Zahltag (High-Water-Mark- Prinzip). Für diese Vergütung werden täglich Rückstellungen gebildet und ein Ergebnissaldo ermittelt. Sollte zu den Zahltagen ein negativer Ergebnissaldo vorhanden sein, so erfolgt keine Zahlung einer Performance Fee. Dieser

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negative Ergebnissaldo wird in einer Nebenrechnung vorgetragen und muss erst aufgezehrt werden, bevor neue Zahlungen erfolgen. Die Auszahlung der Performance Fee an die Verwaltungsgesellschaft erfolgt vierteljährig.

• Depotbankgebühr: 0,05% p.a.

• Administrationsgebühr: 0,08% p.a.

• Betreuungsgebühr: 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds.

Gesamtkostenquote: NA

Turn Over Rate NA

Besteuerung

Taxe d’abonnement: 0,05%

Referenzwährung EUR

Nettoinventarwert (NIW)

Der NIW wird an jedem Bewertungstag berechnet. Bewertungstag ist jeder Tag, der zugleich Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main ist. Der NIW kann am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, von lokalen Vertretungen und von den vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft dafür vorgesehenen Tageszeitungen in Erfahrung gebracht werden.

Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmebedingungen

Die Mindestanlage für Einmalzahlungen („Anlagekonto“) für jeden Erstzeichner beträgt EUR 5.000.

Jede Folgezeichnung hat über einen Betrag von mindestens EUR 500 zu erfolgen.

ÖKOWORLD LUX S.A. vertreibt zudem Wachstumspläne für Wachstumskonten.

Auf ein Wachstumskonto können monatlich mindestens EUR 100 oder vierteljährlich mindestens EUR 200 eingezahlt werden mit einem Ausgabeaufschlag von 5%.

Der Ausgabepreis ist binnen zwei Bewertungstagen nach dem relevanten Bewertungstag in EUR zu entrichten.

Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmebedingungen:

Anträge auf Anteilszeichnungen, -umwandlungen und -rücknahmen sind bei einer lokalen Vertretung, einer Vertriebsstelle oder direkt bei der Transferstelle oder Untertransferstelle einzureichen. Anträge, die bei der Transferstelle oder Untertransferstelle an einem Bewertungstag bis spätestens 12.00 Uhr eingehen, werden vorbehaltlich der dafür notwendigen Zustimmung zu dem für den nächsten Bewertungstag festgestellten Nettoinventarwert abgewickelt.

Anträge, die nach dieser Frist entgegengenommen werden, werden zu dem am hiernach folgenden Bewertungstag festgestellten Nettoinventarwert abgewickelt.

In Fällen, in denen die Gesetze eines Landes einen niedrigeren als den von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Ausgabepreis vorsehen, dürfen die in diesem Land beauftragten Vertriebsstellen die Anteile nur mit dem dort maximal zulässigen Ausgabeaufschlag verkaufen.

Der Ausgabepreis kann sich um Stempelgebühren oder andere Kosten erhöhen, die in den verschiedenen Ländern anfallen, in denen die Anteile vertrieben werden.

Das Verwaltungsreglement erlaubt es der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer Vertriebstätigkeit Zeichnungsanträge nach ihrem Ermessen zurückzuweisen sowie zeitweise oder endgültig den Verkauf von Anteilen einzuschränken oder einzustellen. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit Anteile zurücknehmen, die von Anteilinhabern gehalten werden, welche vom Erwerb oder Besitz von Anteilen ausgeschlossen sind.

Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt umgehend – sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen –, spätestens jedoch fünf Bewertungstage nach dem entsprechenden Bewertungstag gegen Übergabe der Anteilszertifikate oder Streichung der entsprechenden Anteile aus dem Register, für die nur Anteilsbestätigungen ausgegeben wurden. Der Rücknahmepreis wird in Euro ausbezahlt.

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Auf Wunsch des Anteilinhabers kann die Zahlung der Rücknahmeerlöse in bar über die entsprechende Zahlstelle erfolgen. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank dazu berechtigt, umfangreichen Rücknahmen erst dann Folge zu leisten, nachdem die entsprechenden Vermögenswerte des Teilfonds ohne Verzögerung verkauft worden sind. In diesem Falle erfolgt die Rücknahme zum dann geltenden Nettoinventarwert je Anteil. Die Verwaltungsgesellschaft hat allerdings sicherzustellen, dass der Teilfonds über ausreichende liquide Mittel verfügt, damit die Rücknahme von Anteilen auf Antrag eines Anteilinhabers unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann.

Mit der Auszahlung des Rücknahmepreises erlischt der entsprechende Anteil.

Zusätzliche Informationen

Promoter: versiko AG

Verwaltungsgesellschaft: ÖKOWORLD LUX S.A.

Zentralverwaltung: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Register- und Transferstelle: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Unterregister- und Untertransferstelle: Moventum S.C.A.

Teilfondsmanager: Fürst Fugger Privatbank KG

Depotbank: Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A.

Wirtschaftsprüfer: Deloitte S.A.

Aufsicht: Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg

Börsennotierung: keine Teilfondsgeschichte:

Der Teilfonds ÖKOWORLD ÖKOTRUST des ÖKOWORLD wurde am 01. März 2010 in den Teilfonds ÖKOWORLD2 ÖKOTRUST fusioniert.

Der Erstzeichnungszeitraum des ÖKOWORLD ÖKOTRUST für die Kategorien „C“ war vom 28. August 2008 bis zum 10.

Oktober 2008 zu einem Kurs pro Anteil von EUR 100. Der Nettoinventarwert wurde erstmals am 13. Oktober 2008 errechnet.

Der vollständige Verkaufsprospekt, das Verwaltungsreglement, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie alle anderen Informationen sind kostenlos bei folgenden Stellen erhältlich:

am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft

von den als Vertreter agierenden Finanzdienstleistern

auf der Website www.oekoworld.com.

Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

ALS ZAHLSTELLE UND INFORMATIONSSTELLE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FUNGIERT:

Marcard, Stein & Co AG Ballindamm 36

D -20095 Hamburg

ALS ZAHLSTELLE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FUNGIERT:

GLS Gemeinschaftsbank e.G.

Christstr. 9 D – 44789 Bochum

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Anträge auf Rücknahme oder Umtausch von Anteilen können bei den o.a. Zahlstellen eingereicht werden. Die Rück- nahmeerlöse sowie etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen können von den o.a. Zahlstellen an die Anteilinhaber auf Wunsch sowohl mittels Überweisung als auch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden.

ALS VERTRIEBS- UND INFORMATIONSSTELLE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FUNGIERT:

ÖKOWORLD LUX. S.A. Repräsentanz GmbH ProACTIV-Platz 3

D – 40721 Hilden

Bei der Vertriebs- und Informationsstelle sind der ausführliche Verkaufsprospekt, die vereinfachten Verkaufsprospekte, das Verwaltungsreglement inkl. Sonderverwaltungsreglement, die jeweils letzten Jahres- und Halbjahresberichte und die Ausgabe-, Rücknahme- und ggf. Umtauschpreise kostenlos erhältlich, sowie die Satzung der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbankvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. einsehbar.

Die Ausgabe-, Rücknahme- und ggf. Umtauschpreise, sowie Mitteilungen an die Anteilinhaber werden in der Tages- zeitung "Handelsblatt", Düsseldorf veröffentlicht.

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VERTRIEBS- UND INFORMATIONSSTELLE (DEUTSCHLAND)

ÖKOWORLD LUX S.A.

Repräsentanz GmbH

ProACTIV-Platz 3

40721 Hilden/Düsseldorf Telefon 0 800 150 1999 E-mail info@oekoworld.com Web www.oekoworld.com

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