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Vereinfachter Verkaufsprospekt. Deka-DeepDiscount 2y

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Vereinfachter Verkaufsprospekt.

Deka-DeepDiscount 2y

Ein richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts.

Ausgabe September 2009

Deka Investment GmbH

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Anlageziel

ist es durch den Einsatz einer Deep-Discount-Strategie innerhalb eines zweijährigen Investierungszeitraum, eine positive Rendite bei einer möglichen moderat sinkenden, stagnierenden oder einer steigenden Entwicklung des als Grundlage dienenden

Aktienportfolios, welches aus europäischen Werten besteht, zu erwirtschaften.

Nach Ablauf des jeweiligen Investierungszeitraums investiert der Fonds erneut für zwei Jahre. In den Jahres- und Halbjahresberichten wird regelmäßig auf den Ablauf des Investierungszeitraums hingewiesen.

Sofern ein Investierungszeitraum regulär an einem Tag endet, der kein Bewertungstag ist, gilt der letzte Bewertungstag des betreffenden

Investierungszeitraums als Schlusstag. Der erste Investierungszeitraum endet am 31. Dezember 2009.

Nach dem Ende des ersten Investierungszeitraums wiederholt sich dieser Prozess unbegrenzt in Perioden von jeweils zwei Jahren, womit der zweite

Investierungszeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 läuft.

Die Umsetzung der Deep-Discount-Strategie erfolgt durch die Kombination eines Aktienportfolios mit speziellen Derivatestrategien, bei denen aktienmarkt- bezogene Kaufoptionen verkauft werden, oder durch den Erwerb von Discountzertifikaten bzw. die Nach- bildung von Discountzertifikaten durch Derivate. Hier- bei wird angestrebt, dass die Basispreise der Kaufopti-

on unterhalb des jeweils aktuellen Börsenkurses des Basiswertes liegen. Discount-Zertifikate bilden eine professionelle Strategie zur Optimierung von Portfo- lien und Ertrags-Risiko-Profilen nach – die Kombinati- on eines Aktienkaufs mit einem Terminmarkt- Geschäft (Verkauf einer Kaufoption). Basiswert sind üblicherweise Aktien oder Aktienindices. Der Kauf- preis eines Discount-Zertifikates liegt dabei dank eines

„Discounts“ (Prämie aus dem Terminmarkt-Geschäft) deutlich unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes.

Die Verlustzone beginnt bei Discount-Zertifikaten da- durch ein deutliches Stück später als bei der Aktie o- der dem Index. Als Ausgleich hierfür ist der Gewinn nach oben begrenzt (Cap).

Der Unterschied zwischen klassischen Discount- Zertifikaten und Deep-Discount-Zertifikaten liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Terminmarkt- Komponente. Dies bedeutet, dass hier die verkauften Kaufoptionen im Wesentlichen schon anfänglich „in the money“ sein sollen, also der Basispreis der verkauften Kaufoptionen bei ihrem Verkauf unter dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Börsenpreis liegen soll, bzw. die in einem Discount- Zertifikat

wirtschaftlich enthaltene verkaufte Kaufoption schon anfänglich „in the money“ sein soll.

Bei klassischen Discount-Zertifikaten ist die verein- nahmte Prämie durch das Optionsgeschäft deutlich niedriger als bei Deep-Discount-Zertifikaten. Dadurch unterliegen klassische Discount-Zertifikate im Ertrags-

Kurzdarstellung des Fonds und Anlageinformationen

Deka-DeepDiscount 2y

Auflegungsdatum Das Sondervermögen wurde am 7. November 2007 gemäß deutschem Recht aufgelegt.

Laufzeit des Fonds Das Sondervermögen wurde für unbestimmte Zeit aufgelegt.

ISIN / WKN DE000DK093J0 / DK093J Kapitalanlagegesellschaft Deka Investment GmbH

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Depotbank DekaBank Deutsche Girozentrale

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main

Abschlussprüfer PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Initiator DekaBank Deutsche Girozentrale

Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main

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Risiko- Profil stärker Aktienmarktentwicklungen (Akti- enkauf mit Rabatt), während Deep-Discount- Zertifi- kate einen deutlich höheren Risikopuffer und dadurch einen Rentenähnlichen Charakter haben, ohne dabei von den Rentenmarktentwicklungen abhängig zu sein. Anders als beim herkömmlichen Discount- Zertifikat kann der Basiswert beim Deep-Discount- Zertifikat jedoch auch in bestimmtem Maße fallen, ohne dass der Anleger eine Reduzierung seines Er- trags hinnehmen muss. Erst ab einer vorab festgeleg- ten Schwelle reduziert sich seine Rendite bzw. läuft er in Gefahr, einen Verlust hin nehmen zu müssen. Bei seitwärts bzw. leicht steigenden oder leicht fallenden Notierungen erzielt der Anleger durch die verein- nahmten Optionsprämien einen höheren Ertrag als bei einer Direktanlage in die zugrunde liegenden Ba- siswerte. Den Basiswert bildet ein Aktienportfolio aus europäischen Werten.

Anlagestrategie

Mindestens 51 % des Sondervermögens müssen in Aktien, in Zertifikaten auf einzelne Aktien, Zertifikaten auf anerkannte Aktienindices (ab 22. März 2010 er- gänzend: Anleihen und Derivaten) sowie in Discount- zertifikaten angelegt sein. Die in Pension genomme- nen Wertpapiere sind auf diese Grenze und auf die Anlagegrenzen des § 60 Absatz 1 und 2 InvG anzu- rechnen. Bis zu 49 % des Sondervermögens darf in Geldmarktinstrumenten im Sinne von § 6 der „All- gemeinen Vertragsbedingungen“ angelegt werden.

Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des § 60 Absatz 1 und 2 InvG anzurechnen. Bis zu 10 % des jeweiligen Son- dervermögens darf in Anteilen an anderen Sonder-

vermögen angelegt werden, die ihrerseits bis zu 10 % in Anteilen an anderen Sondervermögen investieren dürfen. Zur Erzielung von Zusatzerträgen für das Son- dervermögen dürfen Derivate zu Investitions- und Ab- sicherungszwecken eingesetzt werden, wobei das Marktrisikopotenzial maximal 200 % betragen darf.

Die Fondswährung des Sondervermögens ist der Euro.

Risikoprofil der Sondervermögen und allgemeine Risikohinweise

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwan- kungen der in dem Sondervermögen befindlichen Vermögenswerte bestimmt werden und deshalb stei- gen oder auch fallen können. Der Anleger erhält das angelegte Geld möglicherweise nicht vollständig zu- rück.

Marktrisiko

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro- dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweili- gen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinun- gen und Gerüchte einwirken.

Konzentrationsrisiko

Unter Beachtung der durch das InvG und die Ver- tragsbedingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen, die für das jeweilige Sonderver-

Anlageinformationen

Wertentwicklung 07.11.2007 – 31.08.2009 (jeweils auf Basis der Rücknahmepreise, Ausschüttungen zum Rücknahmepreis wieder- angelegt)

Die bisherige Wert- entwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertent- wicklung.

Deka-DeepDiscount 2y Wertentwicklung in %

50 60 70 8 0 90 100 110

11/07 02/08 05/08 08/0 11/08 02/09 05/09 08/09

8/08

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mögen einen sehr weiten Anlagerahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepolitik für das jeweilige Sondervermögen auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Vermögensgegenstände z.B. nur weniger Branchen, Märkte oder Regionen/ Länder zu erwerben. Im Vergleich zu einer breiten Streuung der Vermögensgegenstände in zahlreiche unterschiedliche Bereiche kann diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren mit besonderen Chancen verbunden sein. Diesen Chancen stehen aber auch entsprechende Risiken (z.B. gegebenenfalls Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüber.

Adressenausfallrisiko

Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das

Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung Anlageinformationen der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der

Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwir- ken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines

Sondervermögens geschlossen werden.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften, insbesondere Optionen

Kauf und Verkauf von Optionen sind mit folgenden Risiken verbunden:

‡ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Der gegebenenfalls erforderliche Ab- schluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

‡ Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Sondervermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.

‡ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Ver-

mögenswerten zu einem niedrigeren als dem ak- tuellen Marktpreis verpflichtet ist. Das Sonderver- mögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Opti- onsprämie.

Erhöhte Volatilität

Aufgrund des erlaubten Anlageuniversums und seiner Zusammensetzung sowie des Einsatzes von derivativen Instrumenten weist das Sondervermögen eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein.

Der ausführliche Verkaufsprospekt enthält eine detail- lierte Beschreibung der Risiken.

Einsatz von Derivaten

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen als Teil der Anlagestrategie zu Investitions- und Absicherungszwecken Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Sondervermögens zumindest zeitweise erhöhen.

Profil des typischen Anlegers Anteile des Sondervermögens sind in erster Linie für die Vermögensoptimierung bestimmt. Sie eignen sich besonders für Anleger mit mittlerer bis hoher Wertpapiererfahrung und

Risikobereitschaft. Der Anleger sollte einen mittleren bis langfristigen Anlagehorizont haben.

Steuerliche Grundlagen

Das Sondervermögen ist in Deutschland steuerbefreit.

Die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anleger hängt von den für sie im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung beim Anleger

(insbesondere Steuerausländer) sollte ein

Steuerberater herangezogen werden. Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung dieses Sondervermögens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen

Verkaufsprospekt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum

Anlageinformationen und wirtschaftliche Informationen

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Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag bzw. Rücknahmepreis (Anteilwert) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. Zur Errechnung des Ausgabeprei- ses und des Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Depotbank bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden

Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert).

Bei Festsetzung des Ausgabepreises des Sonderver- mögens wird dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 2,50 %, derzeit 1,00 % des Anteilwertes.

Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.

Vergütungen und sonstige Kosten

Die Gesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,25 %, derzeit 0,80 %, des Durchschnittswertes des Sondervermögens, errechnet aus den Tageswerten, und von bis zu weiteren 0,60 %, derzeit 0,20 % des

Durchschnittswertes des Sondervermögens, errechnet aus den Monatsendwerten. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.

Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von bis zu 0,24 %, derzeit 0,10 % des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Monatsendwerten errechnet wird.

Die Vergütung wird monatlich erhoben.

Neben der Vergütung zur Verwaltung des

Sondervermögens wird für die im Sondervermögen anderen gehaltenen Investmentanteile eine Verwaltungsvergütung berechnet.

(gültig ab 22. März 2010):

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften,

Wertpapierpensionsgeschäften und diesen

vergleichbaren zulässigen Geschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge aus diesen Geschäften.

(gültig ab 22. März 2010):

Darüber hinaus kann die Gesellschaft in Fällen, in de- nen für das Sondervermögen gerichtlich oder außer- gerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden,

eine Vergütung in Höhe von bis zu 10% der für das Sondervermögen vereinnahmten Beträge berechnen.

Das Sondervermögen trägt daneben die Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, die Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer und alle sonstigen Kosten gemäß § 6 Absatz 4 der „Besonderen

Vertragsbedingungen“ des Sondervermögens.

Ausgabe und Rücknahme der Anteile

Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätz- lich nicht beschränkt. Die Anteile können bei allen Sparkassen und Landesbanken/Girozentralen, durch Vermittlung anderer Kreditinstitute sowie unter www.deka.de erworben werden. Sie werden von der Depotbank zum Ausgabepreis ausgegeben, der dem Inventarwert pro Anteil zuzüglich eines

Ausgabeaufschlags entspricht. Die Gesellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Die Rechte der Anteilinhaber werden durch Globalurkunden verbrieft, die bei einer Wertpapiersammelbank verwahrt werden. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht. Ein Erwerb von Anteilen ist nur bei

Depotverwahrung möglich. Die Depotbank bietet für Anteile eine Depotführung mit der Möglichkeit regelmäßiger Ein- oder Auszahlungen an.

Ertragsverwendung

Die Gesellschaft legt die während des Geschäftsjahres für Rechnung des jeweiligen Sondervermögens angefallenen und nicht zu Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie die Veräußerungsgewinne im Sondervermögen wieder an (Thesaurierung).

Veröffentlichung der Preise sowie etwaiger Mitteilungen an die Anleger

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise jedes Bewer- tungstages sowie etwaige Mitteilungen an die Anle- ger können bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.

Wirtschaftliche Informationen und

Erwerb und Veräußerung der Anteile

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Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewer- tungstäglich im Internet unter www.deka.de veröf- fentlicht. Sonstige Informationen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger und in ei- ner hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tages- zeitung oder im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht.

Auslagerung

Die Gesellschaft hat folgende Aufgaben anderen Un- ternehmen übertragen:

‡ an die Deka FundMaster Investmentgesellschaft mbH, Frankfurt:

– Fondsbuchhaltung

– Leistungen im Rahmen des Fondscontrolling und der Handelskontrolle

‡ an die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt:

– Recht und Produktsteuern

– Compliance, Bekämpfung der Geldwäsche – Betriebliches Rechnungswesen

– Leistungen im Rahmen des Controlling – Betrieb der IT-Systeme (Informationstechnologie

und EDV)

– Betriebsorganisation (Büro-, Netzwerk- und Tele- kommunikationssysteme und Infrastruktur) – Personalwesen

– Revision

– Bankgeschäftsabwicklung

Erhältlichkeit der Verkaufsunterlagen

Der ausführliche Verkaufsprospekt einschließlich der Vertragsbedingungen, der vereinfachte Verkaufspros- pekt und die Jahres- und Halbjahresberichte sind je- derzeit kostenlos bei der Kapitalanlagegesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle und bei der DekaBank Deutsche Girozentrale sowie im Internet auf www.deka.de erhältlich.

Kontaktstelle für weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte über das Sondervermögen sind erhältlich bei der Kapitalanlagegesellschaft sowie bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Land- straße 16, 60325 Frankfurt am Main sowie telefo- nisch von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter (0 69) 71 47 - 652.

Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Lurgiallee 12

60439 Frankfurt am Main www.bafin.de

Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Postfach 11 05 23 60040 Frankfurt

Geschäftsführung:

Thomas Neiße (Vorsitzender) Dr. Ulrich Neugebauer Dr. Manfred Nuske Dr. Udo Schmidt-Mohr Frank Hagenstein Andreas Lau Victor Moftakhar

Telefon: (069) 71 47-0 Telefax: (069) 71 47-19 39

Handelsregister:

Frankfurt am Main HRB 40601

D 310 000 585/09.09/PDF

Referenzen

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