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Neu: Die ERGO Unfallversicherung mit verbesserten Leistungen

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Neu: Die ERGO Unfallversicherung mit verbesserten Leistungen

Risikoträger: ERGO Versicherung AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Clemens Muth, Vorstand: Mathias Scheuber (Vorsitzender), Dr. Christian Gründl, Christian Molt, Andrea Mondry, Heiko Stüber Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-ID DE812572415

Hausanschrift: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf · Telefon: 0800 3746 000 gebührenfrei anrufen (aus dem Ausland: + 49 211 477 7100) Telefax: 0211 477 1500 (9 ct/Min.: dt. Festnetz; max. 42 ct/Min.: dt. Mobilfunknetze) · Internet: www.ergo.de, E-Mail: info@ergo.de

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den

§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf oder per E-Mail: service@ergo.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;

dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Vertragsunterlagen) um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 der Halbjahresprämie bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 der Vierteljahresprämie bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 der Monatsprämie bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung I. Hinweise zum Antrag

Hinweise zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

Werden die im Antrag gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die Vertragsanpassung, etwa in Form eines Risikoausschlusses oder einer Beitragserhöhung, wird auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode wirksam. Durch die rückwirkende Einfügung eines Risikoausschlusses kann Ihr Versicherungsschutz für einen eingetretenen oder zukünftigen Versicherungsfall ebenfalls entfallen.

1. Welche Zuordnung gilt für die Gefahrengruppen?

Die Berufstätigkeit der zu versichernden Personen legt die Gefahrengruppe fest. Wir stufen die zu versichernden Personen je nach ihrer Berufstätigkeit in die Gefahrengruppe „A“ oder „B“ ein. Dabei ist es unerheblich, ob sie selbstständig, angestellt oder beamtet sind. Wir haben nur die männliche Berufsbezeichnung genannt. Dies ist übersichtlicher. Sie gilt auch für Frauen. Tätigkeiten, die innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes ausgeübt werden, ändern eine bestehende Gefahrengruppe nicht. Das Gleiche gilt für Tätigkeiten innerhalb des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

1.1 Gefahrengruppe A

Zur Gefahrengruppe A gehören Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit im Innen- oder Außendienst. Auch Personen mit leitender oder Aufsicht führender Tätigkeit im Betrieb oder auf Baustellen gehören hierzu. Sowie Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätig sind.

Zur Gefahrengruppe A gehören folgende und vergleichbare Berufe:

a) Kaufmännische Berufe: Manager, Unternehmer, Geschäftsführer, Kaufleute, Vertreter, Vermittler

(z. B. für Banken, Versicherungen), Angestellte der freien Wirtschaft oder der Kirche, Ein- und Verkäufer, Disponenten, Informatiker, IT-/EDV-Fachleute.

b) Geistes-, Natur-, Kunst-, Wirtschaftswissenschaftler: Pädagogen, Physiker, Mathematiker, Juristen, Pastoren, Volks- und Betriebswirte.

c) Darstellende Berufe: Kunstmaler, Musiker, Schriftsteller, Schauspieler.

d) Schönheitspflege: Friseure, Kosmetiker.

e) Gesundheitswesen: Ärzte (auch in Ausbildung), Pfleger, Masseure, Zahntechniker.

f) Öffentlicher Dienst: Angestellte und Beamte ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben.

g) Verkehr: Schaffner.

1.2 Gefahrengruppe B

Zur Gefahrengruppe B gehören Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit. Auch Personen, die mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen arbeiten, gehören hierzu.

Zur Gefahrengruppe B gehören folgende und vergleichbare Berufe:

a) Verarbeitung und Produktion: Baugeräteführer, Bauarbeiter, Betonbauer, Straßenbauer,

Tiefbauarbeiter, Dachdecker, Fliesenleger, Gerüstbauer, Klempner, Schlosser, Maurer, Maler, Monteure, Anstreicher, Lackierer, Kfz- Mechaniker, Kfz-Schlosser, Kfz-Elektriker, Zimmerer, Elektriker, Schweißer, Schreiner, Installateure, Pflasterer, Metallarbeiter, Maschinenschlosser, Tischler, Werkzeugmacher, Produktionsarbeiter, Metallbauer, Heizungs-/Lüftungsbauer, Montagearbeiter, Dreher, Industriearbeiter.

b) Nahrungs- und Genussmittel: Bäcker, Fleischer, Brauer.

c) Öffentlicher Dienst: alle Tätigkeiten im Truppen-, Einsatz-, Polizei- oder Vollzugsdienst bei den

Hoheitskräften der Bundesrepublik Deutschland, der Länder, Gemeinden und Kommunen, der Justiz und der Feuerwehr, die nicht unter Ziffer I.1.1 f) fallen.

d) Gastronomie: Kantinen- und Gastwirte, Kellner, Köche, Servicepersonal, Küchenhilfen.

e) Dienstleistung: Hausmeister.

f) Land-/Forstwirtschaft: Land-/Forstwirte, Landschaftspfleger, Gärtner, Winzer, Tierpfleger, Züchter, Förster, Jäger, Holzfäller.

g) Verkehr: Fahrlehrer, Chauffeure, Kraftfahrer, Busfahrer, Lokführer.

Werden planmäßig oder regelmäßig, also nicht nur ausnahmsweise, Tätigkeiten nach Gefahrengruppen A und B ausgeübt, gilt Gefahrengruppe B.

1.3 Personen ohne Berufstätigkeit

Personen ohne Berufstätigkeit stufen wir immer in „A“ ein. Das gilt auch für Arbeitssuchende ohne Geringverdienst, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, Rentner und Pensionäre.

1.4 Anfragepflichtige und nicht versicherbare Berufe

Bei Personen mit besonders gefährdenden Berufstätigkeiten prüfen wir genau, ob wir sie versichern können. Wir bieten die Unfallversicherung gegebenenfalls nur mit individuellen Vereinbarungen an.

Anfragepflichtige Berufe: Rennfahrer, Berufstaucher, Piloten und beruflich fliegendes Personal, Berufs- und Profisportler, Such- und Räumtrupps für Munition und Minen, Sprengpersonal sowie Personen, die beruflich mit Strahlen erzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen.

Nicht versicherbare Berufe: Artisten, Dompteure, Tierbändiger, Stuntdarsteller.

2. Welche tariflichen Nachlässe können Sie erhalten?

Bei einer Vertragsdauer von fünf Jahren erhalten Sie einen Dauernachlass von 10 % auf den Gesamtbeitrag dieser Versicherung.

3. Vertragsverlängerung und Kündigungsmöglichkeiten

Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich Ihre Versicherung nach Ablauf der Vertragsdauer von Jahr zu Jahr. Außer Sie oder wir haben die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

4. Nicht versicherbare Personen

Nicht versicherbar sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 oder höher im Sinne der sozialen Pflegeversicherung.

5. Altersgrenzen mit Beitragsanpassung

Das Unfallrisiko und der Beitrag stehen auch im Zusammenhang mit dem Alter der versicherten Person.

Aus diesem Grund sieht der Tarif Beitragserhöhungen zu Beginn des Versicherungsjahres nach dem 10., 20., 30. Geburtstag der versicherten Person vor. Ab dem 55. bis zum 80. Geburtstag der versicherten Person erhöht sich der Beitrag, abgesehen vom Beitragsanteil für die Unfall-Rente, jährlich um 4,9 Prozent.

Wir informieren Sie rechtzeitig über die individuelle Höhe der Beitragsänderung.

6. Was bedeutet „Dynamik“?

Dynamik bedeutet, dass sich die Versicherungssummen für bestimmte Leistungsarten in Ihrem Vertrag und der Beitrag jedes Jahr erhöhen. Dies geschieht immer zum Beginn des Versicherungsjahres.

Wir erhöhen die Versicherungssummen um drei Prozent. Die Dynamik endet zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person den 55. Geburtstag hat.

Die folgenden Leistungsarten nehmen an der Dynamik teil:

• Kapitalleistung bei Invalidität

• Unfall-Rente/Unfall-Rente Plus

• Krankenhaus-Tagegeld

• Todesfallleistung

Sie können der jeweiligen Erhöhung widersprechen oder den Ausschluss der Dynamik beantragen. In den Jahren einer altersbedingten Beitragsanpassung entfällt die dynamische Anpassung.

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Maximilian von der Mustermannsteinleiten Musterstraße 9

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ERGO Versicherung AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Clemens Muth, Vorstand: Mathias Scheuber (Vorsitzender), Dr. Christian Gründl, Christian Molt, Andrea Mondry, Heiko Stüber

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-ID DE812572415

Wenn Sie künftig unsere interessanten Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.

Informieren Sie uns hierzu einfach über www.ergo.de/info oder rufen Sie uns an unter: 0800 3746 000 (gebührenfrei).

Sehr geehrter Herr Mustermann,

warum ist es so wichtig, sich gegen die Folgen von Unfällen abzusichern? Weil das Leben auch mal Stolperfallen stellt. Weil es unmöglich ist, allen Risiken aus dem Weg zu gehen. Und weil passender Schutz Ihre Lebensqualität bewahren kann: Deshalb bietet die neue ERGO Unfallversicherung Best noch stärkere Leistungen und Services:

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... sogar ohne Mehrbeitrag mitversichert

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Außerdem helfen Ihnen qualifizierte Dienstleister im Haushalt sowie der Pflege. Auch Fahrdienste werden über- nommen, damit Sie schnell zum Arzt kommen. Unser Experten-Team ist für Sie da.

So einfach gehts: Schicken Sie den ausgefüllten Antrag im Antwortkuvert zurück. Für den persönlichen Kontakt ist Ihr ERGO Berater, Max Mustermann, für Sie da.

Bei Fragen rufen Sie an: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei unter 0800 723 4548.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Peters Leiter Kundendialog

Ihr ERGO Berater:

Muster-Geschäftsstelle Max Mustermann Muster - Sehrlangername Musterstr. 33–35

14776 Musterstadt Tel 0202 2604609-14 Fax 0202 2604609-15 max.mustermann@ergo.de

5.10.2021

(2)

Risikotr äger: ERGO Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsr ats: Dr. Clemens Muth, Vorst

and: Mathias Scheuber (Vorsitzender), Dr. Christian Gründl, Christian Molt, Andr

ea Mondry, Heiko Stüber er: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-ID DE812572415 Sitz: Düsseldorf, Handelsregist

Hausanschrift: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf · T elefon: 0800 3746 000 gebühr

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Widerrufsbelehrung agserklärung innerhalb von 30 T e Vertr Widerrufsrecht Sie können Ihr agen ohne Angabe v

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e, Zahn technik

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auer. ruppen-, Einsatz-, im T eiten alle Tätigk Dienst: entlicher c) Öff Polizei-

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den Justiz fleger, Zücht Kommunen, der Winzer, Tierp Gemeinden und fleger, Gärtner, Länder, Landschaftsp e, Kellner, Köche, Servicepersonal, Küchenhilfen. er I.1.1 f) fallen. Deutschland, der orstwirte, Land-/F Bundesrepublik Kantinen- und Gastwirt ehr, die nicht unter Ziff en der orstwirtschaft: Hoheitskräft und der Feuerw d) Gastronomie: e) Dienstleistung: Hausmeister. f) Land-/F er, nach eiten Tätigk er. ausnahmsweise, okführ nur ahrer, L nicht engruppe B. also ahrer, Busf e, Kraftf regelmäßig, oder er, Chauffeur planmäßig ehr: Fahrlehr engruppen A und B ausgeübt, gilt Gefahr er, Jäger, Holzfäller. den Förstg) Verk Wer Gefahr

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wir immer in „A“

ein. Das gilt auch für

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sozialen Pflegeversicherung.

5. Altersgr enzen mit Beitragsanpassung allrisiko Das Unf und der

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6. Was bedeut et „Dynamik“?

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Sie können der jew eiligen Erhöhung widersprechen

oder den Ausschluss der

Dynamik bean tragen.

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Neu: Die ERGO Unfallversicherung mit verbesserten Leistungen

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Sehr geehrter Herr Mustermann,

kürzlich hatte ich Ihnen die neue verbesserte ERGO Unfallversicherung Best vorgestellt. Im Leben können Sie nicht allen Risiken aus dem Weg gehen, deshalb ist es wichtig, vorzusorgen. Konnten Sie sich schon für mein Angebot entscheiden? Sichern Sie sich jetzt noch stärkere Leistungen und Services:

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So einfach gehts: Schicken Sie den ausgefüllten Antrag im Antwortkuvert zurück. Für den persönlichen Kontakt ist Ihr ERGO Berater, Max Mustermann, für Sie da.

Bei Fragen rufen Sie an: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei unter 0800 723 4548.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Peters Leiter Kundendialog

PS: Wenn Sie bereits auf unser erstes Schreiben reagiert haben, erhalten Sie in Kürze Ihre Vertragsunterlagen.

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19.10.2021

Ihr ERGO Berater:

Muster-Geschäftsstelle Max Mustermann Muster - Sehrlangername Musterstr. 33–35

14776 Musterstadt

Tel 0202 2604609-14

Fax 0202 2604609-15

max.mustermann@ergo.de

(3)

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Rettungs- und Bergungskosten bis 200.000 € Kosmetische Operationen bis 50.000 € Fitness und Therapien bis 500 € Rehabilitation bis 50.000 €

SD14163

Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in)

ERGO Unfallversicherung

Antrag auf eine Unfallversicherung einschl. Dynamik (bis 55 Jahre) der ERGO Versicherung AG

Ja,  ich will die Vorteile dieses Angebots nutzen! Deshalb entscheide ich mich für die ERGO Unfallversicherung Best, die mir u. a. die nachfolgenden Leistungen bietet. Nähere Informationen finde ich in den Versicherungsbedingungen KT2021U.

Unterschrift des/der Antragstellers/Antragstellerin Ort/Datum

Ich habe bis 30 Tage nach Erhalt der Police ein Widerrufsrecht. Die auf der Rückseite aufgeführte Widerrufsbelehrung habe ich gelesen. Ich habe den Antrag sorgfältig durchgelesen. Grundlage der beantragten Versicherung sind die Versicherungsbedingungen KT2021U, dieser Antrag sowie die Hinweise zum Antrag auf der Rückseite.

Die Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, die Kundeninformation und die Datenschutzhinweise habe ich erhalten.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und erteile gleichzeitig auch das vorstehend ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat.

SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich bin Antragsteller und Kontoinhaber. Ich ermächtige die ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf (Gläubiger-ID DE05ZZZ00000012101) Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ERGO Versicherung AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Kalendertage vor dem SEPA-Basis-Lastschrifteinzug informiert mich der Zahlungsempfänger über die Abbuchung unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine und der Mandatsreferenznummern.

IBAN (Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.) Name des Kreditinstituts

1.

- bitte wenden - Dieser Antrag wird elektronisch verarbeitet. Wir bitten Sie keine Änderungen oder Streichungen vorzunehmen. Bei Änderungen rufen Sie uns gerne an.

Geburtsdatum Telefonnummer für Rückfragen

DMS 91007

ERGO Versicherung AG · ERGO-Platz 1 · 40477 Düsseldorf

2.

Unterschrift des/der Antragstellers/Antragstellerin

Aufgrund neuer EU-Vorgaben sind Versicherer verpflichtet, grundsätzlich zu beraten. Dennoch können Sie Ihren Vertrag auch ohne Beratung sofort abschließen, wenn Sie die nachfolgende Erklärung abgeben: Ja, ich verzichte auf eine persönliche Beratung und deren Dokumentation. Dies kann sich evtl. auf die Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen negativ auswirken.

Oder wünschen Sie Beratung?

Dann rufen Sie an.

Einwilligungserklärung

Ich willige ein, dass ich künftig per elektronischer Post per Telefon (bitte Zutreffendes ankreuzen) über Versicherungs- und Finanzprodukte von Unterneh- men und Vermittlern der ERGO Group* informiert werde. Sie können mich auch zur Kundenbefragung kontaktieren. Meine Daten dürfen hierfür verarbeitet werden.

Diese Einwilligung gilt unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht. Ich kann sie jederzeit formlos für die Zukunft widerrufen.

* ERGO Lebensversicherung AG, ERGO Versicherung AG, DKV Deutsche Krankenversicherung AG, ERGO Beratung und Vertrieb AG, ERGO Krankenversicherung AG,

ERGO Direkt Versicherung AG, ERGO Life S.A., ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, ERGO Reiseversicherung AG, ERGO Direkt AG (3001)

Welche Berufstätigkeit üben Sie aus? Vertragsdauer 5 Jahre

Monatsbeitrag

Gefahrengruppe A Monatsbeitrag

Gefahrengruppe B Vertragsbeginn

0 Uhr: Vertragsende

0 Uhr:

1.11.2021 1.11.2026

Die Berufstätigkeit der zu versichernden Person legt die Gefahrengruppe fest. Wir stufen die zu versichernde Person je nach ihrer Berufstätigkeit in die Gefahrengruppe „A“ oder „B“ ein.

Gefahrengruppe A: Personen mit kaufm. oder verwaltender Tätigkeit Gefahrengruppe B: Personen mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit

Hinweise zu Gefahrengruppen, anfragepflichtigen und nicht versicherbaren Berufen und Personen siehe Antragsrückseite Ziffer I.1 und I.4.

Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Bitte beachten Sie auf der Rückseite unter Ziffer I die Hinweise zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung, unter Ziffer I.3 die Hin- weise zu Vertragsverlängerung und Kündigungsmöglichkeiten sowie unter Ziffer I.5. zum Beitrag.

Inkl.

10 % Dauer- nachlass

3.

4.

5.

6.

Antrag bitte zurück- senden bis spätestens

31.10.2021!

Volle Kapitalleistung bereits ab 70 % Invalidität

Versicherungssumme: 40.000 Euro – als Grundsumme bei Invalidität – mit 600 % Progression. 240.000 €

0800 723 4548

X X X X X X X X

XXXXX@XXXXXXX XXXXX/XXXXXXXX

Herr Maximilian von der Mustermannsteinleiten Nürnberger Str. 91-95 · 90762 Fürth

DMS 91007 KDNR 123456789 Vermittlernummer 123451234 EUVS1021

Monatsbeitrag einschließlich 10 % Dauernachlass, Ratenzahlungszuschlag (6 %) und Versicherungssteuer (19 %).

Wünschen Sie eine 1-jährige Vertragslaufzeit, beträgt der Monatsbeitrag in der Gefahrengruppe A XX,XX Euro und in der Gefahrengruppe B XX,XX Euro, oder einen anderen Vertragsbeginn, wenden Sie sich an Ihren ERGO Berater.

XX,XX € XX,XX €

XXXXX

Bitte eintragen: E-Mail-Adresse

(4)

Neu: Die ERGO Unfallversicherung mit verbesserten Leistungen

Risikoträger: ERGO Versicherung AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Clemens Muth, Vorstand: Mathias Scheuber (Vorsitzender), Dr. Christian Gründl, Christian Molt, Andrea Mondry, Heiko Stüber Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-ID DE812572415

Hausanschrift: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf · Telefon: 0800 3746 000 gebührenfrei anrufen (aus dem Ausland: + 49 211 477 7100) Telefax: 0211 477 1500 (9 ct/Min.: dt. Festnetz; max. 42 ct/Min.: dt. Mobilfunknetze) · Internet: www.ergo.de, E-Mail: info@ergo.de

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den

§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf oder per E-Mail: service@ergo.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;

dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Vertragsunterlagen) um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 der Halbjahresprämie bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 der Vierteljahresprämie bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 der Monatsprämie bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung I. Hinweise zum Antrag

Hinweise zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

Werden die im Antrag gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die Vertragsanpassung, etwa in Form eines Risikoausschlusses oder einer Beitragserhöhung, wird auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode wirksam. Durch die rückwirkende Einfügung eines Risikoausschlusses kann Ihr Versicherungsschutz für einen eingetretenen oder zukünftigen Versicherungsfall ebenfalls entfallen.

1. Welche Zuordnung gilt für die Gefahrengruppen?

Die Berufstätigkeit der zu versichernden Personen legt die Gefahrengruppe fest. Wir stufen die zu versichernden Personen je nach ihrer Berufstätigkeit in die Gefahrengruppe „A“ oder „B“ ein. Dabei ist es unerheblich, ob sie selbstständig, angestellt oder beamtet sind. Wir haben nur die männliche Berufsbezeichnung genannt. Dies ist übersichtlicher. Sie gilt auch für Frauen. Tätigkeiten, die innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes ausgeübt werden, ändern eine bestehende Gefahrengruppe nicht. Das Gleiche gilt für Tätigkeiten innerhalb des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

1.1 Gefahrengruppe A

Zur Gefahrengruppe A gehören Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit im Innen- oder Außendienst. Auch Personen mit leitender oder Aufsicht führender Tätigkeit im Betrieb oder auf Baustellen gehören hierzu. Sowie Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätig sind.

Zur Gefahrengruppe A gehören folgende und vergleichbare Berufe:

a) Kaufmännische Berufe: Manager, Unternehmer, Geschäftsführer, Kaufleute, Vertreter, Vermittler

(z. B. für Banken, Versicherungen), Angestellte der freien Wirtschaft oder der Kirche, Ein- und Verkäufer, Disponenten, Informatiker, IT-/EDV-Fachleute.

b) Geistes-, Natur-, Kunst-, Wirtschaftswissenschaftler: Pädagogen, Physiker, Mathematiker, Juristen, Pastoren, Volks- und Betriebswirte.

c) Darstellende Berufe: Kunstmaler, Musiker, Schriftsteller, Schauspieler.

d) Schönheitspflege: Friseure, Kosmetiker.

e) Gesundheitswesen: Ärzte (auch in Ausbildung), Pfleger, Masseure, Zahntechniker.

f) Öffentlicher Dienst: Angestellte und Beamte ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben.

g) Verkehr: Schaffner.

1.2 Gefahrengruppe B

Zur Gefahrengruppe B gehören Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit. Auch Personen, die mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen arbeiten, gehören hierzu.

Zur Gefahrengruppe B gehören folgende und vergleichbare Berufe:

a) Verarbeitung und Produktion: Baugeräteführer, Bauarbeiter, Betonbauer, Straßenbauer,

Tiefbauarbeiter, Dachdecker, Fliesenleger, Gerüstbauer, Klempner, Schlosser, Maurer, Maler, Monteure, Anstreicher, Lackierer, Kfz- Mechaniker, Kfz-Schlosser, Kfz-Elektriker, Zimmerer, Elektriker, Schweißer, Schreiner, Installateure, Pflasterer, Metallarbeiter, Maschinenschlosser, Tischler, Werkzeugmacher, Produktionsarbeiter, Metallbauer, Heizungs-/Lüftungsbauer, Montagearbeiter, Dreher, Industriearbeiter.

b) Nahrungs- und Genussmittel: Bäcker, Fleischer, Brauer.

c) Öffentlicher Dienst: alle Tätigkeiten im Truppen-, Einsatz-, Polizei- oder Vollzugsdienst bei den

Hoheitskräften der Bundesrepublik Deutschland, der Länder, Gemeinden und Kommunen, der Justiz und der Feuerwehr, die nicht unter Ziffer I.1.1 f) fallen.

d) Gastronomie: Kantinen- und Gastwirte, Kellner, Köche, Servicepersonal, Küchenhilfen.

e) Dienstleistung: Hausmeister.

f) Land-/Forstwirtschaft: Land-/Forstwirte, Landschaftspfleger, Gärtner, Winzer, Tierpfleger, Züchter, Förster, Jäger, Holzfäller.

g) Verkehr: Fahrlehrer, Chauffeure, Kraftfahrer, Busfahrer, Lokführer.

Werden planmäßig oder regelmäßig, also nicht nur ausnahmsweise, Tätigkeiten nach Gefahrengruppen A und B ausgeübt, gilt Gefahrengruppe B.

1.3 Personen ohne Berufstätigkeit

Personen ohne Berufstätigkeit stufen wir immer in „A“ ein. Das gilt auch für Arbeitssuchende ohne Geringverdienst, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, Rentner und Pensionäre.

1.4 Anfragepflichtige und nicht versicherbare Berufe

Bei Personen mit besonders gefährdenden Berufstätigkeiten prüfen wir genau, ob wir sie versichern können. Wir bieten die Unfallversicherung gegebenenfalls nur mit individuellen Vereinbarungen an.

Anfragepflichtige Berufe: Rennfahrer, Berufstaucher, Piloten und beruflich fliegendes Personal, Berufs- und Profisportler, Such- und Räumtrupps für Munition und Minen, Sprengpersonal sowie Personen, die beruflich mit Strahlen erzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen.

Nicht versicherbare Berufe: Artisten, Dompteure, Tierbändiger, Stuntdarsteller.

2. Welche tariflichen Nachlässe können Sie erhalten?

Bei einer Vertragsdauer von fünf Jahren erhalten Sie einen Dauernachlass von 10 % auf den Gesamtbeitrag dieser Versicherung.

3. Vertragsverlängerung und Kündigungsmöglichkeiten

Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich Ihre Versicherung nach Ablauf der Vertragsdauer von Jahr zu Jahr. Außer Sie oder wir haben die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

4. Nicht versicherbare Personen

Nicht versicherbar sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 oder höher im Sinne der sozialen Pflegeversicherung.

5. Altersgrenzen mit Beitragsanpassung

Das Unfallrisiko und der Beitrag stehen auch im Zusammenhang mit dem Alter der versicherten Person.

Aus diesem Grund sieht der Tarif Beitragserhöhungen zu Beginn des Versicherungsjahres nach dem 10., 20., 30. Geburtstag der versicherten Person vor. Ab dem 55. bis zum 80. Geburtstag der versicherten Person erhöht sich der Beitrag, abgesehen vom Beitragsanteil für die Unfall-Rente, jährlich um 4,9 Prozent.

Wir informieren Sie rechtzeitig über die individuelle Höhe der Beitragsänderung.

6. Was bedeutet „Dynamik“?

Dynamik bedeutet, dass sich die Versicherungssummen für bestimmte Leistungsarten in Ihrem Vertrag und der Beitrag jedes Jahr erhöhen. Dies geschieht immer zum Beginn des Versicherungsjahres.

Wir erhöhen die Versicherungssummen um drei Prozent. Die Dynamik endet zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person den 55. Geburtstag hat.

Die folgenden Leistungsarten nehmen an der Dynamik teil:

• Kapitalleistung bei Invalidität

• Unfall-Rente/Unfall-Rente Plus

• Krankenhaus-Tagegeld

• Todesfallleistung

Sie können der jeweiligen Erhöhung widersprechen oder den Ausschluss der Dynamik beantragen. In den Jahren einer altersbedingten Beitragsanpassung entfällt die dynamische Anpassung.

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Mo.-Fr. 8-20 Uhr – gebührenfrei!

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ERGO Versicherung AG · 40198 Düsseldorf

DV 00 0,00

*DMS 91007*

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Herrn

Maximilian von der Mustermannsteinleiten Musterstraße 9

99999 Musterstadt

Hausanschrift:

ERGO Versicherung AG ERGO-Platz 1 40477 Düsseldorf Internet:

www.ergo.de

Kontakt:

Telefon: 0800 3746 000 gebührenfrei anrufen (aus dem Ausland: + 49 211 477 7100) Telefax: 0211 477 1500

(9 ct/Min.: dt. Festnetz; max. 42 ct/Min.: dt. Mobilfunknetze) E-Mail: info@ergo.de

ERGO Versicherung AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Clemens Muth, Vorstand: Mathias Scheuber (Vorsitzender), Dr. Christian Gründl, Christian Molt, Andrea Mondry, Heiko Stüber

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-ID DE812572415

Wenn Sie künftig unsere interessanten Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.

Informieren Sie uns hierzu einfach über www.ergo.de/info oder rufen Sie uns an unter: 0800 3746 000 (gebührenfrei).

Sehr geehrter Herr Mustermann,

warum ist es so wichtig, sich gegen die Folgen von Unfällen abzusichern? Weil das Leben auch mal Stolperfallen stellt. Weil es unmöglich ist, allen Risiken aus dem Weg zu gehen. Und weil passender Schutz Ihre Lebensqualität bewahren kann: Deshalb bietet die neue ERGO Unfallversicherung Best noch stärkere Leistungen und Services:

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Im Ernstfall erhalten Sie schon ab 70 % unfallbedingter Invalidität die volle Leistung von 240.000 Euro.

Das Krankenhaus-Tagegeld unterstützt Sie bei einem Klinikaufenthalt. Auch für Ihre Angehörigen sorgen Sie mit einer Todesfallsumme von 10.000 Euro vor.

... sogar ohne Mehrbeitrag mitversichert

Für Rettungs- und Bergungskosten stehen bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Bei kosmetischen Operationen unterstützen wir Sie mit bis zu 50.000 Euro.

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Außerdem helfen Ihnen qualifizierte Dienstleister im Haushalt sowie der Pflege. Auch Fahrdienste werden über- nommen, damit Sie schnell zum Arzt kommen. Unser Experten-Team ist für Sie da.

So einfach gehts: Schicken Sie den ausgefüllten Antrag im Antwortkuvert zurück. Für den persönlichen Kontakt ist Ihr ERGO Berater, Max Mustermann, für Sie da.

Bei Fragen rufen Sie an: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei unter 0800 723 4548.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Peters Leiter Kundendialog

Ihr ERGO Berater:

Muster-Geschäftsstelle Max Mustermann Muster - Sehrlangername Musterstr. 33–35

14776 Musterstadt Tel 0202 2604609-14 Fax 0202 2604609-15 max.mustermann@ergo.de

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Gern erstellt er Ihnen auch ein individuelles Angebot für Sie und Ihren (Ehe-)Partner gemeinsam.

© Risikoträger: ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | SD14163 | 10.2021

(6)

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Kapitalleistung bei Invalidität

• Kapitalleistung in vereinbarter Höhe bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.

• Volle Kapitalleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 %.

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• Auszahlung der 10.000 Euro Todesfallsum- me an die Erben bzw. Bezugsberechtigten.

Kosmetische Operationen

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• Damit eine Zahnlücke oder Narbe im Gesicht nicht dauerhaft belastet.

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Mit den Folgen eines Unfalls lassen wir Sie nicht allein. Unser erfahrenes Experten-Team ist vom ersten Moment an für Sie da – als persönlicher Ansprechpartner, Berater und Koordinator bei allen Fragen rund um den Unfall.

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Mehrpersonen-Rabatt: Werden in einem Antrag 2 Personen versichert, erhalten Sie einen Nachlass von 10 %. Bei mehr als 2 Personen sind es 15 %.

Sprechen Sie Ihren Berater an.

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Dieser gilt für die Dauer des Urlaubs, bis zu 2 Monate. Voraussetzung ist, dass der Urlaubs- oder Ausflugsort mindestens 50 Kilometer von Ihrem Wohnort und dem Wohnort Ihrer Enkelkinder entfernt ist.

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Treue-Plus: Je länger Sie bei uns unfallversichert sind, desto höher fällt die Kapital-, Renten- oder Todesfallleistung aus. Und das bereits nach dem zweiten

Versicherungsjahr – natürlich ohne Mehrbeitrag.

Haushalts- und Pflegeleistungen

bis zu 1 Monat, z. B.

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bis 500 Euro, z. B.

• Fahrten zur Krankengym- nastik, Reha-Maßnahme, ambulante Weiter- behandlung

• Kostenübernahme für Besuche von Partner oder minderjährigen Kindern während stationärer Heilbehandlung bzw. Reha

Fitness und Therapien

bis 500 Euro, z. B.

• Persönlicher Reha- oder Personal-Trainer

• Organisation und Kosten- übernahme für physiothera- peutische Maßnahmen • Trauma-Therapie

(psychologische Betreuung)

Rehabilitation

bis 50.000 Euro, z. B.

• Individuelle Beratung durch einen Reha-Experte n

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Krankenhaus-Tagegeld

• Bei Krankenhausaufenthalt in vereinbarter Höhe.

• Verdoppelung ab dem 4. Tag, im Ausland bereits ab dem 1. Tag.

bis zu 6-fache Kapitalleistung bei Invalidität

Highlight

Alle Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen KT2021U.

Ihr ERGO Berater gibt Ihnen natürlich auch gern Auskunft.

Referenzen

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