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Checkliste Übernahme Kindergartenbeiträge
Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge (auch Mittagsbetreuung/Hort)
Bestätigung des Kindergartens/Hort/Mittagsbetreuung Zusatzblatt zum Antrag (bei Buchung länger als die Regelzeit)
--- Arbeitslosengeldbescheid ALG II
oder
Bescheid über Kinderzuschlag*
oder/und
Wohngeldbescheid*
oder
Bescheid über Asylbewerberleistungen
Wenn kein genannter Bescheid vorliegt, folgende Nachweise in Kopie beifügen:
Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate (bzw. seit Arbeitsbeginn) sonstige Einnahmen (ALG I, Krippengeld, aus selbstständiger Arbeit)
Krankengeld (falls vorhanden)
BAföG, Begabtenförderung, Berufsausbildungsbeihilfe Unterhaltsleistungen (UVG, Beistandschaft) (Kontoauszug) Eltern-, Betreuungs-, Mutterschafts-, Familiengeld
Miet- und Pachteinnahmen
aktuelle Mietbescheinigung oder Kopie des Mietvertrages
Ausgaben Versicherungen, bes. Belastungen (Unfall-/Hausrat-/Haftpflichtversicherung, Gewerkschaftsbeitrag, Riester Altersvorsorge) (KFZ-Versicherung nicht anrechenbar)
Unterhaltszahlungen, die Sie leisten müssen
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle: PKW (einfache Strecke, Arbeitstage pro Woche) oder öffentl. Verkehrsmittel (Fahrkarten vorlegen)
--- Übernahme Mittagessen (Leistung f. Bildung u. Teilhabe)
bei Bezug von
ALG II: Rechnung an Jobcenter senden (kein Antrag nötig) Wohngeld: Antrag beim Sozialamt Info und Antrag unter www.kreis-nea.de
Kinderzuschlag: Antrag beim Sozialamt Info und Antrag unter www.kreis-nea.de
bei Berechnung: Antrag mit „Übernahme der KiGa-Beiträge“ stellen (formlos)
Antrag an: Kreisjugendamt, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch E-Mail: kreisjugendamt@kreis-nea.de, Fax: 09161 92-090250, Tel. 09161 92-2505
*(vorrangige Leistung, muss vor Beantragung auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge gestellt werden)