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Andreas Kutter, Verband der Ersatzkassen e.V.: „Großer Aufwand, unbekannter Nutzen? Was gute Rettung bringt (aus Sicht der Krankenkassen)“

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Academic year: 2022

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(1)

Großer Aufwand, unbekannter Nutzen Was gute Rettung bringt

Was gute Rettung bringt

… aus Sicht der Krankenkassen

Andreas Kutter – Referent der Landesvertretung NRW Andreas Kutter Referent der Landesvertretung NRW

(2)

Großer Aufwand, unbekannter Nutzen

Was bringt Rettungsdienst ?

Welche Qualität hat Rettungsdienst ?

Wer prüft die Qualität im Rettungsdienst ? Was braucht es ?

Probleme ?

(3)

Rettungsdienst in Deutschland

16 Bundesländer / Landesrettungsgesetze 38 Regierungsbezirke

402 Stadt- und Landkreise / Rettungsdienstträger

Gesundheitskosten/Jahr bundesweit: 344 Mrd. € Gesundheitskosten/Jahr NRW: 74 7 Mrd € Gesundheitskosten/Jahr NRW: 74,7 Mrd. € Kosten Rettungsdienst/Jahr bundesweit: 4,3 Mrd. €

d h

Kosten Rettungsdienst/Jahr NRW: 930 Mio. €

(Quelle: Stat.Bundesamt 2015)

(4)

Was bringt „Rettungsdienst“ ?

Nutzen

Ärztliche Leistung bei

Aufwand/Kosten

Hoher personeller und vs.

Krankheit/Unfall Transport

p

sachlicher Aufwand

Vorgaben durch Gesetze, zeitnah, bedarfsgerecht,

flächendeckend h h

Erlasse u. Rechtsprechungen vielfältige Kostenansätze im Rahmen der kommunalen hochwertige Versorgung/

Lebensqualität

Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung

(5)

Welche Qualität hat der Rettungsdienst ?

Strukturqualität

Prozessqualität

Ergebnisqualität

Ergebnisqualität

(6)

Ergebnisqualität ist …

… ganzheitlich betrachtet die Summe aus

- rettungsdienstlicher Versorgung (RettG NRW) und

- stationärer und/oder ambulanter Weiterbehandlung instationärer und/oder ambulanter Weiterbehandlung in qualifizierten Einrichtungen (SGB V)

(7)

Wer prüft die Qualität des Rettungsdienstes Wer prüft die Qualität des Rettungsdienstes im Sinne der Ergebnisqualität ?

- ÄLRD ? prüft die Prozessqualität im RettD - Träger des RettD ? prüft die Strukturqualität im RettD - Träger von RW ? prüfen die Prozessqualität im RettD - BezReg‘n ?BezReg n ? prüfen die Strukturqualität im RettDprüfen die Strukturqualität im RettD

Krankenkassen können die Ergebnisqualität im Sinne einer - Krankenkassen können die Ergebnisqualität im Sinne einer

Kosten-/Nutzen-Analyse nicht prüfen, weil der

Rettungsdienst nicht Teil des SGB V ist. Gleichwohl ist eine Prüfung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsvorgaben nach

§ 2 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 12 Abs. 1 SGB V von essentieller Bedeutung.g

(8)

Was braucht es ?

Einheitliche, transparente, vergleichbare Parameter zur Erfassung des Aufwandes und des Ertrages.

Aufwand/Gebührenkalkulation:

Einheitliche Kalkulationsgrundlagen und Zuordnungs-

h f f d b ld

vorschriften für die Preisbildung Ertrag / Ergebnis

Einheitliche Bewertungsparameter für rettungsdienstliche Leistungen, ggf. inklusive der Folgebehandlung im

Krankenhaus etc Krankenhaus etc.

(9)

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

- Verzahnung von ärztl. Bereitschaftsdienst, Notfallambulanzen und Rettungsdienst

Rettungsdienst als SGB V Leistung - Rettungsdienst als SGB V–Leistung

- einheitliche Rahmenvorgaben durch G-BA

Problem:

16 L d i hi dli h L i b

- 16 Landesrettungsgesetze mit unterschiedlichen Leistungsabgrenzungen - Satzungshoheit vs. Beteiligungsrechte KK‘n: – fehlende Weiterentwicklung

f hl d fl k l h h d (

- fehlender Konfliktlösungsmechanismus im Rahmen des § 14 RettG NRW (in Anhörungen zur Rettungsdienstgebührensatzung)

(10)

Problemfelder auf der Kostenseite

- teure Finanzierungslösungen zur Schonung kommunaler Haushalte (Leasing, Investorenmodelle, Gestellung von Notärzten durch Kliniken in kommunaler Trägerschaft) Notärzten durch Kliniken in kommunaler Trägerschaft)

- Vorhaltung privater rettungsdienstlicher Leistungen durch fachunspezifische Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu fachunspezifische Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu Land und in der Luft („Einer geht immer !“)

- mangelnde Transparenz vom Gebührenkalkulationeng p - uneinheitliche Kostenstrukturen

(11)

Großer Aufwand unbekannter Nutzen Großer Aufwand, unbekannter Nutzen Was nun ?

- Erhöhung der Transparenz auf der Kostenseite

- wirtschaftlich vertretbare Kosten auf Basis von mehr Zusammenarbeit (weniger Kirchturmdenken)

- stärkere Beteiligung der Kostenträger bei den

b h f d

Gebührensatzungen/Preisfindung - einheitliche Kostenkalkulationen

- einheitliche Bewertungsparameter zur Messung der

Ergebnisqualität mit einem ganzheitlichen Blick auf den gesamten Prozess vom Hilfeersuchen bis zur Entlassung gesamten Prozess vom Hilfeersuchen bis zur Entlassung

(12)

Ziel muss ein sein…

… den Rettungsdienst sinnvoll weiterzuentwickeln und

… die Bezahlbarkeit des Gesamtsystems für die Gesellschaft und für die nachfolgenden Generationen zu gewährleisten

und für die nachfolgenden Generationen zu gewährleisten.

(13)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Andreas Kutter

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