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Geheimgespräche von Bund und Kantonen führen zu falschem Lösungsansatz | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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30 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 11-2014

Stellungnahmen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abschaffung der heu- tigen kantonalen Steuerprivilegien. Diese Abschaffung wirkt sich in den einzelnen Kan- tonen aber sehr unterschiedlich aus. Für viele Kantone ändert sich gar nichts, weil sie kaum solche Privilegien gewährt haben. Andere haben zwar viele privilegierte Firmen, doch die ordentlichen Steuern sind so tief, dass bei einer Abschaffung dieser Privilegien auch hochmobile Firmen kaum aus dem Kanton abwandern werden (z. B. Zug). Relevant ist das Problem nur in Kantonen, in denen ein beträchtlicher Teil des Steuersubstrates privi- legiert besteuert ist und die ordentlichen Steu- ern vergleichsweise hoch sind (Basel, Genf und Waadt). Würden hochmobile Firmen in den Kantonen neu ordentlich besteuert, dürfte ein Teil davon abwandern. Zahlreiche von ihnen werden aber nicht den Weg ins Ausland suchen, sondern einfach den Kanton wechseln. Zudem kann im Übergang viel Zeit vergehen, weil die Firmen ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Besteuerung auch aufge- deckte stille Reserven abschreiben können, was die Steuerbelastung wesentlich mildert.

Gemäss Experten könnten die betroffenen Firmen die heutige tiefe Steuerbelastung da- durch noch bis zu zehn Jahre fortschreiben.

Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz bleibt tief

Das hat Auswirkungen auf die Steuerer- träge in den verschiedenen Gebietskörper- schaften. Weil die privilegierten Firmen heute in den Kantonen nur wenig Steuern zahlen, wird eine Abschaffung der Privile- gien in allen Kantonen zusammen in den meisten Szenarien sogar zu Mehreinnah- men führen. Die Entwicklung beim Bund hängt hingegen stark von den Wanderungs- bewegungen ab – namentlich von den inter- kantonalen. Die Studie von B,S,S., die vom Bund als «solide Grundlage» bezeichnet wird, rechnet im pessimistischen Szenario (ohne Aufdeckung stiller Reserven, Lizenz- box u. a.) bei einer hälftigen Abwanderung ins Ausland mit Ausfällen von etwas mehr als 1,2 Mrd. Franken. Bleiben mehr Firmen in der Schweiz, reduziert sich der Betrag.

Unverständlicherweise will der Bund nun allen Kantonen nach dem Giesskannenprinzip

einen Betrag von total 1,2 Mrd. Franken über- weisen, damit diese flächendeckend ihre Un- ternehmenssteuern senken können. Dabei ist die überwiegende Mehrheit der Kantone von einer Aufgabe der Steuerprivilegien gar nicht betroffen oder wird sogar noch Gewinn dar- aus ziehen. Der Bund ist hier in den Verhand- lungen hinter verschlossenen Türen zu leicht- fertig den kantonalen Wünschen nach einer generellen Steuersenkung gefolgt.

Nicht Subventionen für kantonale Steu- ersenkungen, sondern eine Stärkung des Finanzausgleichs ist die ökonomisch sinn- volle Begleitmassnahme zur Abschaffung der Steuerprivilegien. Zu prüfen ist dabei insbesondere eine Stärkung des soziode- mografischen Lastenausgleichs, damit die Verlierer-Kantone durch die Gewinner entschädigt werden. Die Aufdeckung stil- ler Reserven wird den Anpassungsprozess mildern und die Bundeseinnahmen stabi- lisieren. Notfalls kann zur Sicherung der Bundeseinnahmen eine enge Lizenzbox vorgesehen werden, wobei die Notwendig- keit periodisch überprüft werden muss. Die damit verbundenen Mitnahmeeffekte sind aber noch genau zu schätzen. Die übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuersen- kungen lehnt der SGB ab. Positiv ist die vor- geschlagene Kapitalgewinnsteuer.

Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen

Unternehmen brauchen die öffentlichen Dienstleistungen (Infrastruktur, Bildung usw.) ebenso wie die Privathaushalte – im Föderalismus mit dem stark kantonalen und kommunalen Steuersystem erst recht.

Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren mit den Firmen- sitzen in Finanznöte. Ausländische Aktio- näre der Firmen wären sogar subventioniert.

Indirekt könnten auch reiche Private ihre Steuerbelastung senken: Wenn die Gewinn- steuern tief sind, können sie ihr Vermögen in Firmen auslagern, um Steuern zu sparen.

Solange die Schweiz keine Kapitalgewinn- steuer hat, können sie die Gewinne später bei einem Verkauf steuerfrei in ihr Privat-

vermögen verschieben.

Geheimgespräche von Bund und Kantonen führen zu falschem Lösungsansatz

Bei der Unternehmenssteuer­

reform III hat der Bund mit den Kantonen hinter verschlossenen Türen über Lösungen verhandelt, bevor er eine Lageanalyse gemacht hat. Die eingehende ökonomische Analyse fehlt bis heute. Kein Wunder, ist der nun vorliegende Vorschlag des Bun­

desrates die falsche Antwort auf die Problemstellung. Die Lösung sind nicht die vorgeschlagenen Bundessubventionen für kanto­

nale Steuersenkungen, sondern eine Stärkung des Finanzaus­

gleichs, verbunden mit befris­

teten Massnahmen, die es den Kantonen erlauben, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Daniel Lampart Leiter Sekretariat des Schweizerischen Gewerk- schaftsbundes (SGB)

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