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Das Beschaffungsrecht soll bei Bund und Kantonen möglichst einheitlich sein

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Medienmitteilung

Öffentliches Beschaffungswesen vereinheitlichen und vereinfachen

Solothurn, 2. Juli 2021 - Bund und Kantone sollen ihr Beschaffungsrecht vereinheitlichen. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau und Wirtschaftskommission stimmt einstimmig für den Beitritt zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und sagt klar Ja zur Totalrevision des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen.

Das Beschaffungsrecht soll bei Bund und Kantonen möglichst einheitlich sein.

Voraussetzung dafür ist eine Revision der entsprechenden Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Diese Harmonisierung wird von der Wirtschaft seit Jahren gefordert wurde und stellt eine bedeutsame Neuerung dar. Die Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, IVöB 2019, wurde deshalb neu strukturiert und sprachlich überarbeitet. Bewährte Regelungen werden beibehalten. Materiell gibt es wenige Änderungen. Die föderale Kompetenzregelung bleibt erhalten.

Die Totalrevision des kantonalen Submissionsgesetzes wird nötig, weil die IVöB 2019 das Submissionsrecht im Vergleich zum geltenden Konkordat sehr umfassend regelt. Das kantonale Gesetz kann deshalb auf einige wenige Ausführungsbestimmungen beschränkt werden, welche der IVöB 2019 entsprechen.

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Die Revision bringt Neuerungen – u.a. wird der Qualitätswettbewerb gegenüber dem reinen Projektwettbewerb grösser gewichtet. Und: Der Begriff Nachhaltigkeit wird ins Submissionsrecht aufgenommen.

Die Harmonisierung der nationalen Beschaffungsordnungen bringt auf kantonaler und kommunaler Ebene Vorteile mit sich: Es wird erwartet, dass sich die Rechtsangleichung einerseits im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie andererseits auch im Verhältnis der Kantone und Gemeinden positiv auswirkt. Dies Dank einheitlicherer Rechtsprechung, Erfahrungsaustauch, gemeinsamen Vorlagen, ähnlichen Hilfs- und Lehrmitteln sowie abgestimmten Aus- und Weiterbildungen.

Die Umwelt-, Bau und Wirtschaftskommission des Kantonsrates unterstützt den Beitritt zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen einstimmig und sagt Ja zur Totalrevision des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen.

Weitere Auskünfte

Mark Winkler, Präsident UMBAWIKO, 079 215 70 66

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