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(1)

Grossratsbeschluss

betreffend die Verlängerung

der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des

Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des

Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

(2)

611

Vortrag

des Regierungsrates an den Grossen Rat

zum Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung

des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung

des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

1. Zusammenfassung

Die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis in der Einführung und Entwicklung des Früh-Fremdsprachen- unterrichts soll bis am 31. Juli 2018 verlängert werden. Zu jenem Zeitpunkt wird der erste Schülerjahrgang, der vom Früh-Fremdsprachenunterricht profitieren konnte, die Volksschule abschliessen.

Ursprünglich war geplant, nur bis zu demjenigen Zeitpunkt zusammen zu arbeiten, da die neuen Lehrplaninhalte, die nötigen Lehrmittel und die erforderliche Weiter- bildung der Lehrkräfte erarbeitet und beschlossen sein würden, also bis zum 31. Juli 2014. Nun soll die Zusammenarbeit verlängert werden mit dem Ziel, die Umsetzung in den Kantonen gemeinsam zu beobachten. Insbesondere soll die Wirkung des Früh-Fremdsprachenunterrichts auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die Tauglichkeit der neuen Lehrmittel in der Praxis gemeinsam evaluiert wer- den. Nicht zuletzt sollen die Kantone an der Sprachgrenze gestärkt werden in ihrer Sprachenpolitik innerhalb der Deutschschweizer Kantone.

2. Ausgangslage

2.1 Gemeinsame Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr durch sechs Kantone an der Sprachgrenze Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 27. März 2007 dem Beitritt zur interkanto- nalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern Freiburg, Solothurn und Wallis zur Vorverlegung und Erneuerung des Fremdspra- chenunterrichts zugestimmt.

Ziel der Vereinbarung war die Umsetzung der Sprachenstrategie der EDK vom 25. März 20041), die auch Teil des HarmoS-Konkordats2) ist. Auf inhaltlicher Ebene verpflichteten sich die Unterzeichnerkantone zur Zusammenarbeit bei der Einfüh- rung und Entwicklung des Früh-Fremdsprachenunterrichts. So sollten die Fragen der Didaktik, der Stundentafel, der Lehrplaninhalte, der Lehrmittel, der Anforderun-

1) www.edk.chArbeitenWeitere Themen und ProjekteSprachenunterricht

2) BSG 439.60

gen an die Lehrpersonen, der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, der Evalu- ationsinstrumente, des Sprachenportfolios und der Kommunikation gemeinsam beantwortet werden. Das interkantonale Projekt entschied sich regelmässig für Ant- worten, die den Unterzeichnerkantonen den nötigen Spielraum liessen für kantonale Eigenheiten.

Die kantonale Umsetzung war von Beginn weg bis zu jenem Zeitpunkt geplant, da der erste Schülerjahrgang, der vom Früh-Fremdsprachenunterricht profitieren konn- te, die Volksschule abschliessen wird. Im August 2011 startete in fast allen Vereinba- rungskantonen der Französischunterricht im 3. Schuljahr, im August 2013 der Eng- lischunterricht im 5. Schuljahr. Im Kanton Basel-Landschaft findet die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts je ein Jahr später statt. Die neuen Fremdsprachen- lehrmittel, die in der Folge erscheinen, werden im Schuljahr 2017/18 erstmals vom 3. bis zum 9. Schuljahr der Volksschule verwendet werden. Zwischen 2009 und 2017 erwerben diejenigen Lehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten, in obligatori- schen methodisch-didaktischen Kursen sowie in freiwilligen Sprachkursen die für die Erneuerung des Fremdsprachenunterrichts notwendigen Kompetenzen.

Was sich die sechs Kantone gemeinsam vorgenommen hatten, werden sie am 31. Juli 2014 erreicht haben: die neuen Lehrplaninhalte inkl. Stundentafel sind erar- beitet (und von den Kantonen beschlossen), die nötigen Lehrmittel ausgewählt und in Auftrag gegeben und das Konzept für die erforderliche Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte abgeschlossen und von den Pädagogischen Hochschulen übernom- men.

2.2 Verlängerung der Vereinbarung

In den Schuljahren 2015/16 bis und mit 2017/18 wird der erste Schülerjahrgang, der ab dem 3. Schuljahr in Französisch und ab dem 5. Schuljahr in Englisch unterrichtet wurde, die Sekundarstufe I durchlaufen. Damit die Umsetzung der gemeinsam erar- beiteten Vorgaben und der Einsatz der Hilfsmittel bis zum Abschluss der Volksschu- le durch diesen ersten Schülerjahrgang auch weiterhin gemeinsam beobachtet wer- den kann, soll die interkantonale Zusammenarbeit um die nötigen Jahre verlängert werden. Die ursprünglich beschlossene interkantonale Vereinbarung gilt bis am 31. Juli 2014. Sie soll nun bis am 31. Juli 2018 verlängert werden.

Der Fokus der Aufgaben in den Jahren 2014 bis 2018 liegt gemäss den sechs kanto- nalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren auf:

– der Gesamtprojektsteuerung und Sicherstellung der sechs-kantonalen Perspek- tive,

– der Entwicklung der Lehr- und Lernmaterialien und der Kooperation mit den Ver- lagen,

– der Sammlung und Auswertung der kantonalen Implementierungsverfahren und der Identifikation von Themen, die eine zusätzliche Bearbeitung erfordern, – der Aufrechterhaltung einer Kooperation zu den Pädagogischen Hochschulen und

den Weiterbildungsinstitutionen,

(3)

– der Sicherstellung der Information an verschiedene Anspruchsgruppen sowie einer schulbezogenen und breiteren Öffentlichkeit.

3. Inhalt des interkantonalen Vertrags

Der Inhalt der bisherigen Vereinbarung bleibt bestehen. Einzig deren Geltungsdauer wird um 4 Jahre verlängert.

4. Erläuterungen zu den Bestimmungen des Grossratsbeschlusses Ziffer 1

Der Kanton Bern stimmt einer Verlängerung der Zusammenarbeit bis zum Ab- schluss der Einführung zu. Stimmt er nicht zu, so endet die Zusammenarbeit für ihn und er begleitet die Umsetzung der Früh-Fremdsprachenstrategie im Kanton Bern selber.

Ziffer 2

Die ursprüngliche Vereinbarung gilt bis am 31. Juli 2014. Die Verlängerung muss vor dem Auslaufen der ursprünglichen Vereinbarung in Kraft treten.

Ziffer 3

Die Verlängerung der Vereinbarung untersteht, wie die ursprüngliche Genehmi- gung, dem fakultativen Referendum.

5. Finanzielle Auswirkungen

Die gemeinsamen einmaligen Kosten im Gesamtprojekt Passepartout werden wie bisher nach der Anzahl der deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner auf die Vereinbarungskantone aufgeteilt (vgl. Art. 18 FEUV). Der Kanton Bern beteiligt sich also mit 51,9 Prozent an diesen Kosten. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (RRB 2145/2009) die Ausgaben für die gemeinsame Ent- wicklung und die Einführung des Fremdsprachenunterrichts im Kanton Bern bis im Jahr 2018 bewilligt. Aufgrund der aktuellen Berechnung der gemeinsamen einmali- gen Kosten durch die Gesamtprojektleitung entstehen für den Kanton Bern mit der Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung keine Mehrkosten gegenüber den bewilligten Ausgaben. Vielmehr wird mit leicht geringeren Kosten gerechnet.

Mit der Genehmigung der Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung können also die Ausgaben im Rahmen des in RRB 2145/2009 bewilligten Verpflichtungskre- dits abgelöst werden.

6. Personelle und organisatorische Auswirkungen

Die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung hat keine personellen oder

7. Auswirkungen auf die Gemeinden

Auch für die Gemeinden hat die Verlängerung keine Auswirkung.

8. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Keine.

9. Antrag/Anträge Zustimmung

Bern, 30. Oktober 2013 Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer

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611

Grossratsbeschluss 439.53

betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französisch- unterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame

Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung1), auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Der Kanton Bern genehmigt die im Anhang wiedergegebene Ver- längerung der Geltungsdauer der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Ent- wicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV).

2. Dieser Beschluss tritt am 31. Juli 2014 in Kraft.

3. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Bern, 30. Oktober 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer

1) BSG 101.1

(5)

Anhang

Interkantonale Vereinbarung über die Einführung des Französisch- unterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

I.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Ent- wicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) wird wie folgt geändert:

Art. 22 «2014» wird durch «2018» ersetzt.

Habsburg, 24. Mai 2013 Im Namen der Steuergruppe

Der Präsident: Klaus Fischer

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