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Bessere Absprache bei Bund und Kantonen | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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56 Die Volkswirtschaft  4 / 2019 EXPORTFÖRDERUNG

Mit der vorliegenden Botschaft über die Standort­

förderung 2020–2023 will der Bundesrat die Instrumen­

te des Bundes zur Standortförderung weiterentwickeln.

Als Querschnittsaufgabe spielt dabei auch die Optimie­

rung der Abstimmung zwischen den Staatsebenen eine herausragende Rolle. Eine kontinuierliche Zusammen­

arbeit zwischen Bund und Kantonen erfolgt im Bereich der Standortförderung vornehmlich bei der Standortpro­

motion, der Regionalpolitik und der Tourismuspolitik. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) übernimmt dabei eine interkantonale Koordinationsrolle. Die Export­

förderung ist primär Sache des Bundes.

Standortpolitik: Kantone konkurrieren

Die Koordination zwischen Bund und Kantonen verläuft bei der Standortförderung insgesamt gut. Im Hinblick auf die Erarbeitung der neuen Botschaft wurden die gemein­

samen Anstrengungen verstärkt, um die verschiedenen Handlungsfelder der Standortförderung besser abzu­

stimmen und damit wirksamere Instrumente zu schaffen.

Ein Beispiel dafür ist die nationale Standortpromotion.

Zu einer attraktiven Standortpolitik sind die Kantone durch die föderale Konkurrenz gezwungen. Internationa­

le Vergleiche in OECD­Staaten aus dem Jahr 2017 zeigen, dass die Anzahl der staatlichen Ebenen die Investitions­

attraktivität nicht negativ beeinflusst. Die föderale Struk­

tur erfordert jedoch eine enge Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen. Deshalb ist es eine wichtige Kernaufgabe der nationalen Standortpromotion, einen möglichst gut abgestimmten Auftritt zwischen Bund und

Kantonen im Ausland sicherzustellen. Das gemeinsame Ziel ist es, Ansiedlungen und somit Arbeitsplätze zu ge­

nerieren.

Die nationale Standortpromotion der Schweiz wird von einer Steuerungsgruppe koordiniert, welche durch je ein Mitglied der VDK und des Staatssekretariats für Wirt­

schaft (Seco) gemeinsam präsidiert wird. Die Kantonsver­

treter der Steuerungsgruppe haben im Hinblick auf die neue Förderperiode 2020–2023 eine gemeinsame «Char­

ta» erarbeitet, welche die unterschiedlichen Prioritäten stärker aufeinander abstimmt und Regeln für die Zusam­

menarbeit präzisiert. Darauf basierend hat die VDK in en­

ger Abstimmung mit dem Seco die für die Kantone we­

sentlichen Eckwerte für die zukünftige nationale Stand­

ortpromotion festgelegt. Diese Eckwerte liefern wichtige neue Impulse, um die Wirksamkeit der nationalen Stand­

ortpromotion zu verstärken. Und sie dienen als Grund­

lage für die neuen Leistungsvereinbarungen der Kanto­

ne sowie des Bundes mit der Standortförderorganisation Switzerland Global Enterprise (S­GE).

Die erwähnten Abstimmungsoptimierungen im Be­

reich der nationalen Standortpromotion sind Ausdruck einer über die letzten Jahre kontinuierlich verbesserten Zusammenarbeit der Akteure in der Standortförderung, insbesondere zwischen Bund und Kantonen. Die besse­

re Abstimmung widerspiegelt sich in allen einschlägigen Handlungsfeldern der vorliegenden Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2020–2023.

Matthias Schnyder ist Generalsekretär der Volkswirtschafts­

direktorenkonferenz in Bern.

STANDPUNKT VON MATTHIAS SCHNYDER

Die Standortförderpolitik des Bundes agiert subsidiär zu Kantonen und Privaten. Eine bessere Abstimmung dient der gesamten Standortförderung.

Bessere Absprache mit Kantonen

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