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DK 667.636.42

Fachbereichstandard Oktober 1981

a

:

~ >

TGL -

37880

Deutsche Demokratische

Republik

Anstrichstoffe

Anstrichstoffe HvEL, HfVL, HylA/t für Anstrichsysteme mit integriertem

Holzschutz

Gruppe 14815

MaTepHanbl naKoKpacoYHble

MaTep111anb1 nf1KOKpaco4Hb1eHvEL, HfVL, HyLA/t AJ1R CblCTeMoe noKpbtTMH

c OAHOBpeMeHHOH AepeeaHHOH 38~HTOH

Paints

Paints HvEL, HfVL, HylA/t for Systems with 1 ncluded

Protection of Wood

Deskriptoren: Anstrichstoff; Holzschutzanstrichstoff; Polyacrylat-Dispersionsanstrichstoff;

Alkydharz-Tauchlackf arbe

Verbindlich ab 1. 8, 1S82 1. Charakterisierung der Erzeugnisse

Der Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund HvEL und die Polyacrylat-Dispersions-Vorstreichfarbe hfVL sind wasserverdünnbare Anstrichstoffe auf Basis wäßriger Polyacrylatdispersionen.

Der Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund HvEL ist fungizid ausgerüstet und deshalb besonders für die Holz- beschichtung geeignet.

Die Polyacrylat-Disp€'rsions-Vorstreichfarbe ilfVL ist konservierend ausgerüstet und weist dadurch einen teilweise holzschützenden Effekt auf.

Die Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA. t ist ein pigmentierter;· lufttrocknender Anstrichstoff, der sich beson- ders durch lange Glanzhaltung und hohe UV-Beständigkeit auszeichnet.

2. Anwendung und Verarbeitung

HvEL kann als Einlaßgrund und HfVL als Vorstreichfarbe im Anstrichsystem Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund HvEL

Polyacrylat-Dispersions-Vorstreichfarbe HfVL

Alkydharz-Tauchlackfarbe weiß für außen HyLA t 'lt

zur Besc~ichtung von Holzuntergründen und holzartigen Werkstoffen, vorwiegend zur Fensterholzlackierung eingesetzt werden.

Die Verarbeitung hat. vorzugsweise im Tauchverfahren zu erfolgen. Zum Verdünnen der Anstrichstoffe ist eisenfreies Wasser mit einer Gesamthärte von maximal 100 mg CaO 1 zu verwenden.

HyLAit ist vorzugsweise als Lackfarbe im Anstrichsystem mit Polyacrylat-Dispersions-Anstrichstoffen auf Holzuntergründen und holzartigen Werkstoffen, speziell zur Fensterholzlackierung, im Tauchverfahren an- zuwenden. ZuI" Einstellung der Verarbeitungsviskosität ist der Spezialverdünner für Alkydharz-Lackfarben 28 A zu verwenden.

Bei der Verarbeitung ist die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Verarbeitungsrichtlinie des Anstrichstoff-

herstellers zu beachten. '\ ·

3. Sorten und Bezeichnung Tabelle 1

Benennung Bezeichnungsbeispiel:

Sorten

Kurzzeichen Bezeichnung einer Polyacrylat-Dispersions- 1 1 - - - . . . . , - - - t V o r s t r e i c h f a r b e von der Farbe weiß:

Polyacrylat-Dispersiong-Vorstreichfarbe - - - t - - - H f V L TGL 37880 Weiß 0200+l}

Polyacrylat-Dispersions-Vorstreichfarbe HfVL Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund HvEL

Alkydharz-Tauchlackfarbe für außen HyLA 't 4. Technische Forderungen

4. 1. Qualitätskennwerte

+V

Farbnummer und Farbname nach TGL 21196- Fortsetzung Seite 2,bis 4

:i VeralitworUich/besUltigt;. 30. 10.· 1981, VEB Kombinat Lacke und Farben, Berlin

11-~;.;;;;.;;.;;.;;.;.;;.;,;;.;,;;,.,;.-.,-.;;:;;;..;..;;.;.,.---

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(2)

Seite 2 TGL 37880 Tabelle 2

Sorte Merkmal

scheinbare Viskosität mPa· s mindestens

Auslaufdauer s

Kornfeinheit/S

1

um höchstens pH-Wert

Trockendeckvermögen Trocknung bei

2o

0

e

Trockengrad 1 Trockengrad 4

ium

höchstens

h höchstens·

h höchstens Trocknung bei 45

°e

Umlufttemperatur

Trockengrad 4 · min höchstens Dornbiegeversuch mm höchstens

Tiefung mm mindestens

Trockenrückstand

%

Weißgrad

%

mindestens

Glanzgrad Glanzabfall

nach 6 Wochen Belastung

%

höchstens Haltbarkeit im Anstrichsystem

nach 3 Jahren

Hv~L HfVL HyLA/t

nicht gefordert 300 nicht gefordert nicht gefordert nicht gefordert. 100 bis 180

·nicht gefordert 40 20

8 bis 9, 5 8, 5 bis 9, 5 nicht gefordert

nicht gefo~~ert 55 45

nicht gefordert 5

n_icht gefordert 20

20 145

nicht gefordert 2

nicht gefordert 8 nicht gefordert

24 ±2 nicht gefordert

nicht gefordert 77

nicht gefordert hochglänzend

nicht gefordert 40

dekoratives Aussehen Erhaltungsgrad höchstens II

mit folgender Abweichung: durchscheinende Bläue anf maximal 20

%

der Fläche ist zulässig

Schutzeigenschaften Erhaltungsgrad höchstens I

mit folgender Abweichung: Abtragen höchstens Stuf~ 2

·Lager- und Verarbeitbar-

keitsdauer2) Monate 6

4. 2. Allgemeine Forderungen ,,

Der Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund ßvEL muß sich im Verdünnungsverhältnis HvEL : Wasser

=

3 : 1

einwandfrei verarbeiten lassen. •

Die Erzeugnisse HfVL und HyLA/t dürfen innerhalb der nach Tabelle 2 festgelegten Verarbeitl;>arkeitsdauer höchstens einen leicht und vollständig wieder aufrührbaren Bocl,!nsatz bilden.

Nachgedickter Anstrichstoff Hy LA/t· ist mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Verdiinner zu verdünnen.

Mit höchstens 5

%

Verdünnerzusat~ muß die unter Abschnitt 4. 1. vorgeschriebene Auslaufdauer wieder· er- reicht werden.

4. 3. Forderung zur Rezeptformulierung

Zur Herstellung der Anstrichstoffe HvEL und HfVL ist nur deionisiertes oder destilliertes Wasser einzusetzen.

5. Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz Tabelle 3

Merkmal Kennwert

Einstufung HvEL HfVL HvLA/t

Flammounkt 0

c

>21

Gehalt an festen, tn den brenn-

1 IOO.ren Flüssigkeiten gelösten,

~her nicht aufgeschlämmten

$toffen- %

IZündtemoeratur /Richtwert\ · 0

c

IF....nloslonsklasse

!oberer Heizwert H0.(Bicht'Wert) MJ/kg 12 8

~- ~~ebnet

vom Tage d.er

Ausliefe-~g chu'Ch_

den

Her~ller

~ ~ <'

>30 T3 200 IlB

38

nach

TGL 14301/02

TGL 30335/01 TGL28533

TGL 30020/01 uild /02 TGL 30020/02 TGL 30020/01 und /03 TGL 21122

(3)

Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA/t ist ein brennbarer Stoff außerhalb des Geltungsbereiches der TGL 30335/01

bis /03. '

Die Anstrichstoffe RvEL, HfVL und HyLA/t dürfen nur Lösungsmittel der Gefährdungsgruppen II und III nach Arbeitsschutzanordnung (ASAO) 728 enthalten. Die prozentualen Anteile nach Gefährdungsgruppen ,sind der Kennzeichnung auf der Packung zu entnehmen. 1

Die Erzeugnisse HvEL und HfVL enthalten Ethylglykol,

c

8-Aromaten, Ammoniak und Natrium-Pentachlor-

phenolat. , ,

~as Erzeugnis H_YLA/t _e~thält Xylen,

c

8-Aromaten,, Ethanol und Testbenzin. Die Schadstoffkonzentration m der Raumluft ist additiv nach TGL 32610/01 zu bewerten3l. Der MAK-Wert für Natrium-Pentachlor- phenolat ist der TGL 32600/33 zu entnehmen.

Die Verarbeitungs.verfahren und -technologien müssen eine Belästigung und Schädigung durch freiwerdende Lösungsmittel ausschließen. Zur Einhaltung· der MAK-Werte an den Arbeitsplätzen sind technische Maß- nahmen, insbesondere Raumbe- und -entlüftungsanlagen und/oder örtliche Absauganlagen vorzusehen.

Beim Umgang mit Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA/t sind bei zeitlich stark begrenzter MAK-Wert-Über- schreitung geeignete Atemschutzgeräte nach ASAQ 72/1 mit Filter A, Kennfarbe Hellbraun nach TGL 21362/01

zu benutzen. , ,

Direkter Hautkontakt mit den Erzeugnissen HvEL und HfVL bzw; frisch behandeltem Holz ist zu vermeiden.

Das Tragen von Arbeitsschutzhandschtihen nach TGL 6179/03 und Schutzbrillen nach TGL 3.0922 wird empfohlen.

Frische Verschmutzungen mit den Anstrichstoffen HvEL und HfVL auf der Haut sind durch Waschen mit Wasser und Seife zu entfernen. Anschließend ist mit Hautschutzsalbe einzufetten. Längere direkte Kontakte

·des Anstrichstoffes HyLA/t mit der Haut und Kontakte mit Schleimhäuten sind wegen möglicher Reizungen bzw. Entzündungen eberifalls zu vermeiden.

Bei Lagerung, Transport und Verarbeitung von Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA/t sind in den Räumen, in denen mit dem Produkt umgegangen wird, sowie auf Lagerflächen das Rauchen und der Umgang mit offener Flamme und energiereichen Funken sowie die Einnahme und Aufbewahrung von Speisen und Getränken ver- boten. Die Behälter sind nach Entnahme von Anstrichstoff sofort wieder dicht zu verschließen.

Verschütteter Anstrichstoff HyLA/t ist z. B. mittels Sand abzudecken und anschließend zu entfernen.

Es ist unzulässig, mit den Erzeugnissen HvEL und/oder.HfVL behandeltes Holz in Wohnraumnähe zu ver- brennen. Mit diesen Erzeugnissen getränkte Putzlappen sind nur in geschlossenen Behältern zu lagern.

'Als Löschmittel bei Bränden sind Schaum, sowie bei kleineren örtlichen Bränden in geschlossenen Räumen Kohlendioxid und Pulver geeignet. ·

Weitere Hinweise sind den Verarbeitungsrichtlinien der Anstrichstoffhersteller zu entnehmen .

. .

6. Prüfung 6. 1. Probenahme nach TGL 14301/05

6. 2. Bestimmung der scheinbaren Viskosität mit dem Rotationsviskosimeter4 ) nach TGL 2177 3/01, Meßeinrichtung1S 3, Schergefälle

48,

6 s-1

6. 3. Bestimmung der Auslaufdauer nach TGL RGW 1443 mit 4-mm-Dü&e 6. 4. Bestimmung der Kornfeinheit nach TGL 27294

6. 5. Besdmmung des pH-Wertes nach TGL 21773/01 5)

mit einem pH-Meßgerät bei Lieferviskosität mit den dazu gehörigen Meßketten, bestehend :qis Glas- und

Kalomelektrode. ·

Die Messung mit Indikatorpapier ist zulässig.

Im Schiedsfall gilt die Messung mit dem pH-Meßgerät.

o.

6. . Bestimmung des Trockendeckvermögens nach TGL 24159, Spalthöhe 300 1um, Methode A 6. 7. Bestimmung des Trockengrades

nach TGL 14301.:03, für die Erzeugnisse HvEL und HfVL bei 25 bis 35 , um, für Alkydharz-Tauchlack- farbe HyLA/t bei 20 bis 25

1

um

6:iL Dornbiegeversuch

nach TGL 14302/02 48 h nach Erreichung des Trockengrades 4 oder nach Wärmetrocknung von 2 h bei 80

°c

und anschließende/Lagerung 3 h bei 20 oc ±2 Kund 65

%

±5

%

relativer Luftfeuchte, Schichtdicke: 30 bis40 urr

~r Zeit der Bestätigung des Standards galten für Test~nz,in na~ TGL_2999 ~ C,a-Ar.omaten die von der Obergutachtenkommission Arbeitshygiene beim Zentral1m;~itut für Arbe1tsmedizm für die DDR zur An-

wendung empfohlenen MAK-Werte: ·

Testbenzin MAKrL .

=

500 mg/m3 .

<;-komaten

MAKo =

200 mg/m3 , . . , . " "

· 4) Zur Zeit der, Bestätigung des Standards entsprach das Gerät Rheotest 2 des. VEB Meßgerätewerk Medingen den Foz:derungen

S)

zur

Zeit der Bestfitigung des Standards entsprachen"den Fordel'Wl~el) u,,-a. die pH-Meßgeräte MV 84,

·MV 66-de~ VEB Prftdtroidk l>l"esden. · , .

(4)

Seite 4 TGL 37880

6. 9. Bestjmmung der Tiefung

nach TGL 14302/03, 24 h nach Erreichen des Trockengrades 4, Lagerungsbedingungen: 20

°c

±2 K, 65 % ±5 % relativer Luftfeuchte, Schichtdicke: 35 bis 45 um

6. 10. Bestimmung des Trockenrückstandes nach TGL 34887

6. 11. Bestimmung des Weißgrades nach TGL 77 35

Herstellung der Meßprobe ·

Eine ebene Platte aus Glas oder Blech mit den Abmessungen mindestens 5 cm x 5 cm ist gleichmäßig deckend mit der Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA/t zu beschichten. Die Schichtdicke hat _mindestens 45 ,um zu betragen.

Die Prüfung hat 48 h nach Erreichen des Trockengrades 4 zu erfolgen. · 6. 12. Beurteilung des Glanzgrades

visuell nach Vergleichsmuster6 ) 6. 13. Bestimmung des Glanzapfalls

nach betrieblichen Festlegungen für Kurzprüfungen,

Beanspruchung b mit folgender Abweichung: 24 h Betauung 24 h trocken 6. 14. Bestimmung der Haltbarkeit im Anstrichsystem

nach TGL 22862, Atmosphärentyp S nach TßL 18704, Klimagebiet n.nach TGL 9199. 01, Aufstellungska- tegorie I nach TGL 9200101

Untergrund: I:>er Holzuntergrund muß den Qualitiitsforderungen der TGL 22881 10 genügen. Die Holzober- fläche muß frei sein von Fette n, Ölen und Staub.

Anstrichsystem mit integriertem Holzschutz:

~ Polyacrylat-Dispersions-Einlaßgrund HvEL - Polyacrylat-Dispersions-Vorstreichfarbe HfVL - Alkydharz-Tauchlackfarbe für außen HyLA 1t Gesamtnennschichtdicke: 110 ,um

Die Pflege der Anstriche hat 4wöchentlich zu erfolgen. Dabei ist wie folgt zu verfahren:

- Abwaschen des groben Schmutzes mit Wasser, dem ein Mildreiniger7) zugesetzt sein kann, unter Ver- . wendung eines weichen Viskoseschwammes

- Nachspülen mit klarem Wasser - Trocknen an der Luft

Bei der Bewertung gelten Kantenrisse, die mit unbewaffnetem Auge sichtbar sind, d. h. Stufe 5c nach TGL 27293.103 entspr.echen als zulässig. Bei der Beurteilung von Kanteln ist ein Bereich an den Enden von 5 cm Länge nicht mit in die Beurteilung einzubeziehen.

6. 15. Bestimmung der Schichtdicke nach TGL 29778

7. Kennzeichnung nach TGL 29770/02 8. Verpackung

Die Erzeugnisse HvEL und HfVL vorzugsweise in Holzfässer nach TGL 22850 mit Plastbeuteleinlage und Tankpaletten, Alkydharz-Tauchlackfarbe HyLA/t vorzugsweise in Fässer nach TGL 8253;01 und Tankpaletten.

9. Transpprt "'

unter besonderer Beachtu~g der Ordnung über den. Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahnfah-~zeu.,<>'E'n, Kraftfahrzeugen und Binnenschiffen - Transportordnung für gefährliche Güter (TOG) -. EHi Einfrieren der Anstrichstoffe,HvEL und HfVL ist zu vermeiden, d. h. ~Transport unter 0

°c

hat ohne längere StaG!ldauer zu erfolgen.

10. Lagerung i·· hüt t b · 5b. 25

°c

. Geb. d vor direkter Sonne.neinstrahlung und Niedersch agen gesc z , e1 is in dicht verschlossenen m en,

6) hinterlegt b~im Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, Fachgebiet 5640

7> zur Zeit der Bestätigung des Standards entsprach das Erzeugnis Fit des VEB Fettchemie Karl-Marx-Stadt den Forderungen

fftnweise

Im vorliegenden Standard ist auf folgende Standards Be?ug genommen: TGL RGW 1443; TGL 2999; TGL 61 79/03; TGL 7735;

TGL 8253/01; TGL 9199/01; TGL 9200/01; TGL 14301/02 und /03 und /05; TGL 14302/02 und 103; TGL 18704; TGL 21122;

TGL 21196; TGL 21362/01; TGL 21773/01; TGL 22850; TGL 22862; TGL 22881/10; TGL 24159; TGL 27293/03; TGL 27294;

TGL 28533; TGL 29770/02; TGL 29778; TGL 30020/01 bis /03; TGL 30335/01 bis /03; TGL 30922; TGL 32600133; TGL 326lO/fll;

TGL 34887

Gesnndheits-·und Arbeitsschutz 80wie Brandschutz; Verhütung von Bränden und Explosionen; All~elne Festlegungen für Arbeits- stätten siehe TGL 30042

-; Chemische Arbeiten In Laboratorien siehe TGL 30582/01 bis /03

ASAO 17/2 vom 3.1.1974 Allgemeine Bestimmungen für Transport und Lagerung (GBl. SDr. 771)

ASAO 72/1 vom 22. 3.1967 Atemschutzgeräte (GBI. II Nr. 33 Seite 201) in der Fassung der Anordnllllg zur Arbeitsschutzallfr~

72/1 -Atemschutzgeräte-vom 13.11. 74 (GBl. I Nr. 63 Seite 587) ABAO 613/1 vom 30.10.1964 Auftragen von Anstrichstoffen (GBI. II Nr. 112 Seite 889}

ASAO 728 vom la.6.1952 Kennzeichnung der Löse- und Verdünnungsmlttel sowie Kennzeichnung der Enieugnl.sse, in denen Li)se- oder Verdünnungsmlttel enthalten.sind (GBl. 1952 Nr. 88 Seite 543 und Nr. 111 Seite 732)

Transportordnung für gefährliche Güter vom 30. J..1979, her~iJegeben.vom Mlnlsteriam ftir VerkehrsweSen.. Tarlfamt

Bestimmung des GlanzabCalls nach. We~ des VEB Koinblnat Lacke und Farben LF~ KLF 401/02 "Prtifung YOD Korrosloas- schutzanstrichen;' 'Bestimmung > der Gebraocbriierteigenscba(ten. Bewltterungsversuch" . .

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Fachbereichstandard

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Anstrichstoffe

TGL

Anstrichstoffe HvEL, HfVL, HyLA/t 37880

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Rt;tjJ~Jjl< für Anstrichsysteme mit integriertem Holzschutz

Gruppe 14815

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Umfang 1 Seite

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Verantwortlich/bestätigt: 30. 11. 1986, VEB Kombinat Lacke und Farben, Berlin

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Verbindlich ab 1. 9. 1987

2---

äi

> In TGL 37880 Ausg. 10. 81 wurde- die Seite 2 geändert.

Seite 2:

Tabelle 2 14. Zeile erhält folgende Fassung:

~ Haltbarkeit im Anstrichsystem - nach 5 Jahren

...

VI

....

„ ..,

;;;

1

"'

„ ....

~ „

c u ::;

dekoratives Aussehen Erhaltungsgrad höchstens

Schutzeigenschaften Erhaltungsgrad höchstens

II

mit folgender Abweichung:

durchscheinende Bläue auf maximal 20 %

der Fläche zuliissig

mit folgender Abweichung:

Abtragen höchstens Stufe 2

[I_ --~---~'

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