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Ihr Auftritt in der Sendung Hart aber Fair mit Frank Plasberg in Berlin am 11. November 2019, 21:00 Uhr (Sendezeit)

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in Berlin am 11. November 2019, 21:00 Uhr (Sendezeit)

Sie nehmen an der Sendung Hart aber Fair zum Thema Bildung und Gerechtigkeit teil. Die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sendung sind bisher nicht bekannt.

Themenübersicht

Thema 1: Bildung(-spaket), Ausbildung und Weiterbildung

a) Umsetzung und Inanspruchnahme des Bildungspakets b) Gute Beispiele zum Bildungspaket

c) Projekte zur Umsetzung, die Bildungsaufstiege ermöglichen d) Wirksamkeit, insbesondere zum Aspekt Bildungsaufstieg Thema 2: Aktuelle Zahlen zum Sozialen Arbeitsmarkt

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Referat II c 3 (Bildungspaket) Bearbeitet von: Jens Gustafsson (Tel. 6915), Stefan Schwiertz (Tel. 2069)

Referat II b 3 (Ausbildung) Bearbeitet von: Inga Jacobson (Tel. 2612), Michael Sturm (Tel. 4141)

Referat II b 4 (Weiterbildung) Bearbeitet von: Dr. Svenja Dettner (Tel. 6989)

Stand 8. November 2019

1. (Thema 1) Bildung(-spaket), Ausbildung und Weiterbildung

Gesprächsziel:

In Kenntnis setzen.

a) Umsetzung und Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket Mit dem Starke-Familien-Gesetz sind weitere deutliche Verbesserungen im Be- reich Bildung und Teilhabe in Kraft getreten.

Eine rechtskreisübergreifende Statistik der kommunalen Leistungen des Bildungs- paketes liegt nicht vor. Die SGB II-Grundsicherungsstatistik kann ausschließlich über leistungsberechtigte Kinder im SGB II mit einem festgestellten Anspruch auf diese Leistungen berichten. In den meisten Monaten beziehen knapp 600.000 Kin- der mindestens eine Leistungsart des Bildungspakets. In den beiden Monaten, in welchen der persönliche Schulbedarf gewährt wird, steigt die Zahl auf über 1,1 Mio. Kinder. Diese vorliegenden Zahlen stammen jedoch aus der Zeit vor dem In- krafttreten des Starke-Familien-Gesetzes und zeigen, dass noch Potential bei der Inanspruchnahme bestand und auch noch besteht. Das BMAS geht davon aus, dass die Inanspruchnahme durch die Entbürokratisierung und Verbesserung der Leistungen im weiteren Verlauf deutlich steigen wird.

Kernbotschaft:

Wichtige Basis für eine gute Bildung ist eine profunde Schulbildung. Dazu leistet das Bildungspaket einen wichtigen Beitrag. Seine Instrumente sind mit dem Starke-Familien-Gesetz wesentlich weiterentwickelt worden.

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Kernsätze (aktiv/reaktiv):

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden finanziell ausgeweitet und bringen eine spürbare organisatorische und finanzielle Entlastung für die Betroffenen.

Bis auf die Lernförderung müssen die Leistungen für Bildung und Teil- habe nicht mehr gesondert beantragt werden, sondern sind von dem An- trag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst.

Der Zugang zu den Leistungen insgesamt wurde entbürokratisiert und ist somit deutlich einfacher geworden.

Bislang scheiterte eine Lernförderung vielfach daran, dass sie nur bewilligt wurde, wenn die Versetzung als Lernziel schon konkret und unmittelbar bevorstehend gefährdet war. Klargestellt wird nun- mehr, dass der Bedarf an Lernförderung nicht von einer unmittelba- ren Versetzungsgefährdung abhängt. Es genügt ein im Verhältnis zu den wesentlichen Lernzielen nicht ausreichendes Leistungsniveau.

Kernsätze (reaktiv):

Die tatsächliche Inanspruchnahme der unterschiedlichen Leistungen des Bildungspakets gestaltet sich heterogen.

In Bezug auf die Inanspruchnahme der Leistungen können wir besser wer- den. Ich gehe aber davon aus, dass die Inanspruchnahme durch die Ent- bürokratisierung und Verbesserung der Leistungen im weiteren Verlauf deutlich steigen wird.

Eine Nichtinanspruchnahme kann sehr unterschiedliche Gründe haben.

Insofern wird es auch nie eine 100-prozentige Inanspruchnahme geben können.

b) Gute Beispiele zum Bildungspaket

Erkenntnisse über besondere „Gute Beispiele“ bei der Umsetzung von Bildung und Teil- habe liegen hier nicht vor. Dafür sind die Strukturen vor Ort zu unterschiedlich und somit jeweils regelmäßig nur auf die gegebenen Strukturen ausgerichtet.

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Kernbotschaft:

Gute Beispiele wird es immer dort geben, wo die Berechtigten möglichst einfach an die ihnen zustehenden Leistungen kommen können und die daran beteiligten Akteure gut ver- netzt sind.

Kernsätze (aktiv/reaktiv):

Entscheidend ist die Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und Strukturen. Jedes gute Beispiel zeichnet sich in der Praxis durch effizi- ente und unbürokratische Erbringung der Leistung aus.

Mit den deutlichen Verbesserungen des Starke-Familien-Gesetzes wird dies unterstützt.

c) Projekte zur Umsetzung, die Bildungsaufstiege ermöglichen

Kernbotschaft:

Berufliches Einkommen und Fortkommen sind qualifikations- und kompetenzab- hängig. Berufsabschlüsse, Ausbildung, Studium und Fortbildung führen zu höhe- ren Einkommen und stabileren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei besitzt Deutschland bereits ein im internationalen Vergleich sehr leistungsfähiges Bil- dungssystem, das ständig fortentwickelt wird.

Das Fundament für Bildungsaufstiege muss früh gelegt werden: bei der Berufs- wahl und der beruflichen Erstausbildung. Deshalb bieten die Agenturen für Arbeit schon in der Schule Berufsberatung und Berufsorientierung. Es ist wichtig, dass junge Menschen - denen der Einstieg in eine Ausbildung nicht alleine gelingt - durchgehend begleitet und unterstützt werden. Hierzu leisten die Agenturen für Ar- beit und die Jobcenter, aber gerade auch Jugendberufsagenturen wertvolle Bei- träge.

Die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist deshalb Kernelement der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sichert Beschäftigungsfähigkeit und damit auch den sozialen Aufstieg.

Kernsätze (aktiv/reaktiv):

Bei allen Herausforderungen - besitzt Deutschland im internationalen Vergleich ein sehr leistungsfähiges Bildungssystem, das ständig fort- entwickelt wird.

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In jedem der Einzelbereich von Frühkindlicher Bildung, Schule und Hochschule gibt es eine Vielzahl von Initiativen des Bundes und der Länder, die aktuellen und zukünftigen bildungspolitischen Handlungs- bedarfen Rechnung tragen.

Erforderlich ist u. a. der Aus- und Umbau von Bildungsinstitutionen (z.

B. Kita-Ausbau, Ganztagsausbau) – insbesondere aufgrund der demo- grafischen Entwicklung (steigende Geburtenrate, Zuwanderung), der zunehmenden Heterogenität der Bevölkerung und damit der Bildungs- teilnehmer, des Trends zu höherer Bildung und der zunehmenden Di- gitalisierung aller Bildungsbereiche.

Bildung und Weiterbildung ist der Schlüssel zur Fachkräftesicherung, zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit für die Innovationsfähigkeit und Wettbe- werbsfähigkeit unseres Landes.

Die Fundamente für Bildungsaufstiege müssen früh gelegt werden:

schon die Berufswahl stellt entscheidende Weichen. Die Erstausbil- dung eröffnet den Einstieg ins Berufsleben. Bereits an diesen Schwel- len müssen wir ansetzen.

Die Agenturen für Arbeit leisten wichtige Beiträge, dass junge Men- schen bereits während der Schulzeit bei der Berufsorientierung und Berufswahl intensiv beraten und unterstützt werden.

Je besser junge Menschen informiert und orientiert sind, desto klarer können fundierte Berufswahlentscheidungen getroffen werden und im Anschluss an die Schule ein langfristiger Übergang in Ausbildung und Arbeit gelingen.

Dies sind wichtige Schritte für einen Bildungsaufstieg.

Häufig benötigen junge Menschen jedoch Unterstützung, um diesen Übergang erfolgreich zu meistern. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter stellen überall passgenaue Instrumente der Ausbildungs- förderung zur Verfügung, um junge Menschen bis hin zum erfolgrei- chen Berufsausbildungsabschluss zu unterstützen.

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Dazu gehören berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Ein- stiegsqualifizierung, die Assistierte Ausbildung, ausbildungsbeglei- tende Hilfen und - wenn es bei einem jungen Menschen anders gar nicht klappt - die außerbetriebliche Berufsausbildung.

Das zunächst befristet eingeführte Instrument der Assistieren Ausbil- dung bietet sowohl jungen Menschen als auch dem Ausbildungsbe- trieb ganz individuelle Unterstützung und spannt einen Bogen von der Vorbereitung bis hin zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

Wir arbeiten daher daran die Assistierte Ausbildung zu einem dauer- haften Förderinstrument weiterzuentwickeln. Wir wollen das Instru- ment noch flexibler gestalten und auch die Zielgruppe stark auswei- ten. Dies soll im ersten Arbeit-von-morgen-Gesetz geschehen.

Allerdings ist für Jugendliche nicht immer transparent, welche Hilfe und - vor allem - wo sie diese Hilfe bekommen können.

In Jugendberufsagenturen werden die Angebote der Sozialleistungs- träger aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII verzahnt, um jungen Menschen Unterstützung aus einer Hand zu bieten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat bereits im Jahr 2016 einen positiven Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Jugendberufsagenturen und der Integration in Ausbildung festge- stellt.

Die erfolgreiche Arbeit von Jugendberufsagenturen wollen wir des- halb weiter ausbauen, damit uns möglichst kein Jugendlicher verloren geht. Unser Ziel ist weiterhin die flächendeckende Etablierung von Ju- gendberufsagenturen.

Auf dem Fachkräftearbeitsmarkt entscheiden Qualifikation und Kom- petenzen maßgeblich über Arbeitsmarktchancen. Dieser Trend wird sich im digitalen Wandel weiter verstärken und erfordert daher eine neue Kultur des lebenslangen Lernens.

Eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslo- sigkeit. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind mit

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rund 18 % circa sechs Mal häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Fachkräfte.

Dennoch sind rund 14 % der 20- bis 29-Jährigen formal nicht qualifi- ziert. Wir konzentrieren uns deshalb unter anderem darauf, Gering- qualifizierte bestmöglich zu unterstützen, die notwendige Qualifikation nachzuholen oder anzupassen.

Die arbeitsmarktpolitische Förderung der beruflichen Weiterbildung enthält hierzu ein breites, flexibles Instrumentarium, mit dem Betriebe, Beschäftigte und Arbeitsagenturen auf Qualifizierungsbedarfe reagie- ren und kooperieren können.

Beispiele:

o Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung - kurz AWStG - haben wir den Zu- gang von geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbe- zogenen beruflichen Weiterbildung verbessert (u. a. mögliche Förderung von Basiskompetenzen als Vorbereitung einer ab- schlussbezogenen Weiterbildung, Stärkung von Motivation und Durchhaltewillen bei langjährigen Umschulungen durch eine Weiterbildungsprämie)

o BMAS und Bundesagentur für Arbeit haben die Initiative "Zu- kunftsstarter" zur gezielten Nachqualifizierung von jungen Er- wachsenen gestartet. Mit der Initiative sollen von August 2016 bis Ende 2020 insgesamt 120.000 junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren für das Nachholen eines Berufsabschlus- ses gewonnen werden (Stand einschließlich Juni 2019 rund 110.000).

o Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben wir seit dem 1.1.2019 die berufliche Weiterbildung für alle Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer geöffnet. Für die Facharbeiterin oder den

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Facharbeiter, für die Meisterin oder den Meister, für Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss. Wir setzen vorsorgend mit neuen Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit alle die Chance haben, in Arbeit zu bleiben und sich beruflich fortzuentwickeln.

o Für die neue Weiterbildungsförderung stehen im Haushalt der BA für das Jahr 2019 rund 440 Mio. Euro mehr zu Verfügung.

Der Gesamtansatz für die Förderung der beruflichen Weiterbil- dung beträgt 2,1 Mrd. Euro.

o Wir arbeiten zudem an einem neuen Gesetzentwurf, der eine Fortentwicklung der Instrumente vorsieht, um den Arbeitsmarkt besser für die bevorstehenden strukturellen und konjunkturel- len Herausforderungen zu wappnen. Hierzu planen wir auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf das Nachholen eines Berufsabschlusses.

o All diese Ansätze greifen natürlich auch für Menschen, die Leis- tungen nach dem SGB II beziehen und in den Jobcentern be- treut werden - denn nach wie vor haben zwei Drittel der er- werbsfähigen leistungsberechtigten keinen Berufsabschluss.

d) Wirksamkeit, insbesondere zum Aspekt Bildungsaufstieg Kernbotschaft:

Ein beruflicher Abschluss ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Nach wie vor haben Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose trotz der guten Beschäftigungs- entwicklung Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden oder beschäftigt zu blei- ben.

Kernsätze (aktiv/reaktiv):

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind mit einer Ar- beitslosenquote von rund 18 % fast sechsmal häufiger von Arbeitslosig- keit betroffen als Fachkräften (3,3 %).

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Forschungsberichte zeigen, dass sich eine abgeschlossene Ausbildung auch finanziell auszahlt: Personen, die über eine abgeschlossene Be- rufsausbildung verfügen verdienen durchschnittlich 329.000 Euro mehr im Lebensverlauf als Ungelernte.

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Referat II c 5: Bearbeitet von: Mareike Puls (Tel. 6992), Stand 1. April 2020

2. (Thema 2) Aktuelle Zahlen zum Sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wur- den zwei neue Regelinstrumente im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf- genommen: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i SGB II und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu SGB II.

Nach vorläufigen Statistikdaten der Bundesagentur für Arbeit für Oktober 2019 erhalten aktuell 30.164 Personen eine Förderung nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“), 6.901 Personen erhalten eine Förderung nach § 16e SGB II („Ein- gliederung von Langzeitarbeitslosen“) - in Summe über 37.000 Förderfälle.

Statistisch valide Zahlen stehen erst mit einer Verzögerung von drei Monaten zur Verfügung, danach befanden sich im Juli 2019 rd. 22.769 Personen in einer Förderung nach § 16i SGB II und 4.586 Personen in einer Förderung nach § 16e SGB II. Damit wurden im Juli 2019 insgesamt 27.355 sozialversicherungspflich- tige Beschäftigungsverhältnisse über das Teilhabechancengesetz gefördert.

Gesprächsziel:

In Kenntnis setzen.

Kernbotschaft:

Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes läuft mit aktuell über 37.000 Förde- rungen sehr gut.

Kernsätze (aktiv/reaktiv):

Die beiden neuen Instrumente des Teilhabechancengesetzes, insbeson- dere der Soziale Arbeitsmarkt im § 16i SGB II, werden vor Ort sehr gut an- genommen. Dies spiegeln sowohl die Rückmeldungen aus der Praxis wi- der als auch die Statistik: Über 37.000 Personen werden aktuell in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gefördert.

Davon allein über 30.000 Personen auf dem Sozialen Arbeitsmarkt. Dies betrifft Menschen, die seit mindestens sechs Jahren SGB II-Leistungen er- halten und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Denn was wir voranbringen, ist echte sozialversicherungspflichtige Ar- beit, die auch nach Tariflohn gefördert werden kann und durch Coaching

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begleitet wird - und das für bis zu fünf Jahre. Das gibt den Menschen die längerfristige Perspektive, die sie brauchen.

Die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts in dieser Form ist aus mei- ner Sicht einer der wichtigsten Schritte in der Arbeitsmarktpolitik der ver- gangenen Jahre, um benachteiligten Menschen endlich den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ebnen.

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