• Keine Ergebnisse gefunden

PROTOKOLL. 46. Sitzung am Donnerstag, dem 21. Januar per Videokonferenz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PROTOKOLL. 46. Sitzung am Donnerstag, dem 21. Januar per Videokonferenz"

Copied!
37
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

PROTOKOLL

Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

46. Sitzung am Donnerstag, dem 21. Januar 2021

per Videokonferenz

Öffentliche Sitzung: 10.02 bis 12.00 Uhr

Tagesordnung Ergebnis

1. Hochschulstrukturreform Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/5451 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 4 – 7)

2. Neue Förderrichtlinie „Lichtblicke“

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7682 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 8 – 10)

3. Künstlerhaus Schloss Balmoral als Teil der Kunsthochschule Mainz

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7684 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 3, 11 – 14)

4. Wechsel in der Trägerschaft des Künstlerhauses Schloss Balmo- ral

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7810 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 3, 11 – 14)

Weiterbildung und Kultur

(2)

2

Tagesordnung Ergebnis

5. Situation der Musikschulen Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7786 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 15 – 19)

6. Projekt „Virtuelle Heimatsammlungen“

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der AfD

– Vorlage 17/7794 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 20 – 21)

7. Weiterentwicklung des Pfälzer Musikantenland-Museums auf Burg Lichtenberg und des Westpfälzischen Musikantenmuseums in Mackenbach

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der AfD

– Vorlage 17/7795 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 22 – 24)

8. Auswirkungen des Shutdowns auf die rheinland-pfälzischen Hochschulen

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7797 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 25 – 29)

9. Integriertes Informations- und Lernportal des Landesbiblio- thekszentrums

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7804 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 30 – 31)

10. Fördermittel aus dem Sondervermögen zur Digitalisierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7805 – [Link zum Vorgang]

Erledigt (S. 32 – 36)

(3)

3

Vors. Abg. Johannes Klomann eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmenden.

Vor Eintritt in die Beratungen:

Punkte 3 und 4 der Tagesordnung:

3. Künstlerhaus Schloss Balmoral als Teil der Kunsthochschule Mainz

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7684 – [Link zum Vorgang]

4. Wechsel in der Trägerschaft des Künstlerhauses Schloss Balmo- ral

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7810 – [Link zum Vorgang]

Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam behandelt.

(4)

4 Punkt 1 der Tagesordnung:

Hochschulstrukturreform Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/5451 – [Link zum Vorgang]

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf berichtet zur Hochschulstrukturreform, welche der Aus- schuss seit fast zwei Jahren begleite, es könne in der Rückschau festgestellt werden, dass in dieser Zeit viel erreicht worden sei. Mit der Reform sei in großen Schritten auf die Zielstruktur einer eigenständigen Universität Koblenz im Norden und einer neu zusammengeführten Universität im Süden des Landes mit je einem Campus in Kaiserslautern und in Landau im Jahr 2023 zugegangen worden.

Um dieses Ziel der Landesregierung zu erreichen, hätten bekanntlich viele Hürden genommen und zahlreiche Gespräche geführt werden müssen. Auch stünden noch Herausforderungen bevor, aber auch diese würden sicherlich in den verbleibenden zwei Jahren mit allen am Prozess Beteiligten gut gemeistert.

Am 18. Januar 2021 habe die regionale Informationsrunde mittels Videokonferenz zur Hochschul- strukturreform Koblenz getagt. Das Ziel der Runde sei, die Informationen in die Region zu tragen.

Daher werde ca. halbjährlich in den regionalen Gruppen sowohl im Norden wie auch im Süden zusammengekommen.

Die Themen der Runde, zu der Staatssekretär Denis Alt und der Oberbürgermeister der Stadt Kob- lenz, David Langner, gemeinsam für diese Woche eingeladen hätten, seien der Bericht zum Sach- stand der Strukturreform mit dem Schwerpunkt Koblenz sowie zu den wesentlichen Änderungen durch das neue Hochschulgesetz, zum Beispiel die regionalen Kuratorien, die Präsentation der neuen Governance-Strukturen an der Universität Koblenz sowie der Prozessfortschritt und die Profilbildung gewesen.

Die vergangenen Monate seien von besonderen Fragestellungen für die Universität Koblenz- Landau geprägt gewesen. Insbesondere habe eine Veränderung an der Spitze, also in der Hoch- schulleitung stattgefunden. Dies habe einige Abstimmungen mit dem Ministerium für Wissen- schaft, Weiterbildung und Kultur erfordert, aber gemeinsam sei zu einem sehr guten Ergebnis ge- kommen worden, das von allen Beteiligten sehr gerne mitgetragen werde.

Wie sicherlich bekannt sei, habe Professorin Dr. May-Britt Kallenrode die Universität Koblenz- Landau verlassen und sei nun Präsidentin der Universität Hildesheim. Anstelle einer neuer Präsi- dentin oder eines neuen Präsidenten bestehe das Präsidium der Universität Koblenz-Landau jetzt mit Vizepräsidentin Professorin Dr. Gabriele E. Schaumann und Vizepräsident Professor Dr. Stefan Wehner aus einer Doppelspitze.

(5)

5

Diese neue Leitungsstruktur sei aufgrund der im neuen Hochschulgesetz verankerten Modellver- suchsklausel möglich. Erforderlich dafür sei eine Grundordnungsänderung der Universität gewe- sen, die in einem sehr kurzen und effektiven Verfahren im Dezember 2020 verabschiedet worden sei und in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hervorragend funktioniert habe. Er richte seinen Dank hierfür an die Verwaltung der Universität, die Vizepräsidentin, den Vizepräsidenten und den Kanzler.

In diesem Zusammenhang sei zu berichten, dass Professorin Dr. Schaumann zwischenzeitlich in der nötig gewordenen regulären Wahl in ihrem Amt bestätigt worden sei. Das Ergebnis der Wie- derwahl sei am 22. Dezember 2020 durch den Wahlvorstand festgestellt worden. Er gratuliere Professorin Dr. Schaumann und Professor Dr. Wehner herzlich zur Weiterführung ihrer Aufgaben.

Sein Dank für die intensive Arbeit und die intensiven Diskussionen in diesem Prozess gelte auch den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Sie hätten in den vergangenen Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Beispiel entscheidend dazu beigetragen, dass so weit gekommen worden sei. Mit ihren kritischen Nachfragen, ihren konstruk- tiven Anregungen sowie ihrem Engagement hätten sie die Hochschulstrukturreform entscheidend mit vorangebracht. Dafür spreche er seinen herzlichen Dank aus, verbunden mit der Bitte, die Strukturreform weiterhin so gut zu begleiten.

Abg. Martin Louis Schmidt äußert, zwar sei im Bericht auf Personalfragen und auch Strukturen eingegangen worden, jedoch habe er die Thematik der Profilbildung vermisst.

Nach seiner Erinnerung seien in der 45. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu diesem Tagesordnungspunkt lediglich Andeutungen gemacht und darauf verwiesen worden, es könne zu jenem Zeitpunkt noch nichts Näheres dazu gesagt werden. Er bitte um Aus- kunft, ob mit Blick auf das Thema der Profilbildung über den Hinweis auf „wertvolle neue Anre- gungen“ hinaus Neuigkeiten verlautet werden könnten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf führt an, die ersten, aber intensiven Diskussionen, auf die er in der zurückliegenden Ausschusssitzung hingewiesen habe, hätten sich noch einmal verstärkt und seien Ende des Jahres 2020 intensiv weitergeführt worden.

Es sei klar, dass bei den Universitäten Kaiserslautern und Landau die Digitalisierung ein zentrales Thema darstellen werde. Gerade in Verknüpfung mit Bildung liege dies bei der Ausrichtung der beiden Universitätsstandorte bzw. Universitäten nahe.

Ein zweites sehr wichtiges Thema, das diskutiert und vorangetrieben werde, sei das der Nachhal- tigkeit, welches die Technische Universität Kaiserslautern schon seit einigen Jahren verfolge. Als seines Wissens bei der ersten Universität in Rheinland-Pfalz, aber auch deutschlandweit in einer Vorreiterrolle sei dort ein Nachhaltigkeitsbüro aufgebaut worden. In Landau sei der seit einigen Jahren aufgebaute Schwerpunkt in den Umweltwissenschaften sehr stark mit dem Thema der Nachhaltigkeit verknüpft.

(6)

6

Intensive Diskussionen seien auch in Koblenz geführt worden. Bekanntlich sei dort Informatik ein Schwerpunkt, der erhalten bleiben und weiterentwickelt werden solle. Auch mit Blick darauf wür- den die Diskussionen fortgesetzt. Besonders beim Thema „E-Health“, das derzeit zentral und State of the Art sei, gebe es bereits eine gute Substanz. Daher sei es erfreulich, dass geplant sei, dies weiterzuentwickeln. Nach wie vor befinde sich zudem das Thema „Wasserwirtschaft“ in der Dis- kussion.

Darüber hinaus existiere schon heute eine intensive Kooperation mit der Hochschule Koblenz, zum Beispiel im Bereich der Materialwissenschaften. Für diesen Bereich würden in einem gemein- samen Forschungskolleg Promotionen gemeinsam betreut. Sicherlich werde die Kooperation, über die ausführlich in der Sitzung der Regionalgruppe diskutiert worden sei, weiterentwickelt.

Daher gelte sein herzlicher Dank über die Universitäten hinaus allen Beteiligten, die sich an die- sem Prozess beteiligten und wertvolle Anregungen einspeisten.

Abg. Peter Lerch dankt für das Lob, der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur habe durch seine kritischen Nachfragen mitgeholfen, die Hochschulstrukturreform voranzubrin- gen. Gerne werde auch künftig dieser Part übernommen und würden weiterhin kritische Fragen gestellt, um den Prozess positiv und konstruktiv zu begleiten.

Zum dritten Standort der bisherigen Doppeluniversität Koblenz-Landau, der Zentrale in Mainz, welche aufgelöst werden solle, sei in diesem Kontext zu fragen, wie die zeitliche Planung dieser Auflösung und die Verteilung des Personals sowie der Stellen vorgesehen seien.

(Aufgrund technischer Probleme sind die Ausführungen von Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf teilweise nicht zu verstehen.)

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf antwortet, vom Standort Mainz aus werde entsprechend der personellen Planung bis zum Ende des Jahres 2024 gearbeitet. Details für die einzelnen Stellen würden derzeit beraten und definiert. Dies werde in den kommenden Monaten weiter vorange- trieben und intensiv diskutiert, wobei sich diesbezüglich auf einem sehr guten Weg befunden werde.

Abg. Peter Lerch fragt, was bereits bezüglich des Standorts Mainz entschieden worden sei, ob schon Stellen oder Personal anderweitig verteilt worden seien oder im Jahr 2021 verteilt würden.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf antwortet, die Stellen seien noch nicht auf die Standorte verteilt worden, weil die Universität noch als Ganzes existiere und weiterarbeite. Insofern arbei- teten auch die Beschäftigten am Standort Mainz nach wie vor für die Universität Koblenz-Landau.

Vors. Abg. Johannes Klomann schließt sich dem Abgeordneten Peter Lerch an, es sei sicherlich gut, die Hochschulstrukturreform weiterhin zu begleiten, indem kritische Nachfragen gestellt würden.

(7)

7

Es sei erfreulich, dass der Abgeordnete Peter Lerch diesen Part auch weiterhin übernehmen wolle, die SPD-Fraktion übernehme gern den anderen Part.

Der Antrag ist erledigt.

(8)

8 Punkt 2 der Tagesordnung:

Neue Förderrichtlinie „Lichtblicke“

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7682 – [Link zum Vorgang]

Abg. Giorgina Kazungu-Haß führt zur Antragsbegründung für die Koalition aus, es bestehe Sorge, weil durch die Verlängerung des Lockdowns wieder viele Kulturveranstaltungen hätten abgesagt werden müssen. Eventuell könne die Förderlinie „Lichtblicke“, deren Dauer noch einmal verlän- gert worden sei, dabei helfen, die Situation zu bewältigen und zu digitalen und hybriden Veran- staltungen zu switchen.

Vor diesem Hintergrund werde die Landesregierung zur Förderrichtlinie „Lichtblicke“ um Bericht gebeten unter Angabe, wie viele Anträge bereits gestellt worden seien.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf trägt vor, im Jahr 2021 würden der Kultursommer Rheinland- Pfalz und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur 30 Jahre alt. Leider könne das nicht zentral mit der Kulturszene des Landes gefeiert werden. Außerdem habe es die Kulturszene derzeit bekannt- lich sehr schwer, sodass kaum jemandem zum Feiern zumute sei.

Stattdessen komme es jetzt darauf an, solidarisch zusammenzuhalten. Die Corona-Pandemie be- drohe viele Bereiche der Kulturszene, ohne die es jedoch keine Kulturveranstaltungen und keinen Neustart der Kultur nach der Pandemie geben könne, zum Beispiel Musikclubs, Agenturen und Technikfirmen. Daher habe die Landesregierung das Programm „Lichtblicke“ ins Leben gerufen.

Veranstalter aus Rheinland-Pfalz, die vom Land nicht bereits anderweitig für ihr Veranstaltungs- programm gefördert würden, könnten sich im Rahmen des Programms „Lichtblicke“ bewerben, um einen Zuschlag für ihr Veranstaltungsprogramm zu bekommen. Dabei müsse sichergestellt sein, dass alle Beteiligten fair honoriert würden, auch wenn eine Veranstaltung pandemiebedingt nicht live, sondern nur digital stattfinden könne. Es sei daher notwendig, die Veranstaltungen auch als hybrides oder digitales Format zu planen, um sie auch dann realisieren zu können, wenn keine Präsenzveranstaltungen möglich seien.

Im Rahmen des bestehenden Programms „Im Fokus“ würden dafür aus der Maßnahme „Neu- start“ (M 2) bis zu 750.000 Euro bereitgestellt und bis zu 30 Veranstaltungsprojekte mit Beginn zwischen dem 15. Januar und dem 30. April 2021 ermöglicht. Es könne sich dabei um kompakte, festivalartige Veranstaltungen, aber auch um Veranstaltungsreihen handeln. Die Förderlinie

„Lichtblicke“ solle die Vielfalt der Kulturszene in Rheinland-Pfalz widerspiegeln, weshalb die Ver- anstaltungen möglichst in allen Regionen von Rheinland-Pfalz stattfinden sollten.

Die Förderung erfolge als Fehlbedarfsfinanzierung. Um mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Projekte fördern zu können, werde im Rahmen dieser Maßnahme nur ein Projektantrag pro

(9)

9

Antragsteller zugelassen. Anträge könnten bereits seit dem 11. Dezember 2020 gestellt werden.

Antragsschluss sei der 15. Februar 2021.

Abg. Marion Schneid schildert ihren Eindruck, wonach Einigkeit darüber bestehe, dass die Kultur weiterhin gestärkt werden müsse und es richtig sei, Fördermöglichkeiten zu eruieren und in der Hoffnung vorzuhalten, diese würden gut angenommen. Sie seien absolut notwendig und würden nach ihrer Einschätzung von allen Mitgliedern des Ausschusses befürwortet.

Sie halte die neue Förderrichtlinie insofern für eine richtige Entscheidung und bitte um Auskunft, ob die im Pressebericht genannten 750.000 Euro aus dem Budget des Kultursommers Rheinland- Pfalz oder aus dem der Arbeitsstipendien finanziert würden, von dem noch ein Betrag von einigen Millionen Euro vorhanden sei, die nicht verausgabt worden seien.

Im Fall, dass die Mittel aus denen zur Finanzierung des Kultursommers Rheinland-Pfalz stammten, stelle sich die Frage, ob es zu Überschneidungen bei den Bewerbungsmöglichkeiten für den Kul- tursommer Rheinland-Pfalz und die Förderrichtlinie Lichtblicke komme bzw. ob Mittel für den Kul- tursommer Rheinland-Pfalz verloren gingen.

Abg. Martin Louis Schmidt führt an, er stelle angesichts der Bedeutung des Themas die berechtigte Frage – welche er schon einmal im Herbst 2020 gestellt habe –, wie viele Insolvenzen es im Be- reich der freischaffenden Künstler im Jahr 2020 gegeben habe. Das schwierige Jahr 2020 sei be- endet und könne zahlenmäßig statistisch bilanziert werden. Außerdem interessierten ihn die Ver- gleichszahlen der Vorjahre 2019 und 2018.

Der zweite Themenbereich, zu dem er um Auskunft bitte, betreffe die Kulturvereine, die im Zuge des Landesprogramms mit diversen Maßnahmen gestützt werden sollten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf sagt auf Bitte des Abg. Martin Louis Schmidt zu, dem Ausschuss Daten zur Zahl der Kulturvereine, die sich aufgelöst bzw. neu gegründet hätten, zur Verfügung zu stel- len.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf ergänzt, die Förderung der Vereine erfolge bekanntlich ge- nerell über das Vereinsprogramm, in das die Kulturvereine integriert seien.

Die Finanzierung des Programms „Lichtblicke“ erfolge nicht über das Budget des Kultursommers Rheinland-Pfalz, sondern über das Programm „Im Fokus Kultur“. Dieses bestehe einerseits aus der Säule der Stipendien und andererseits aus der der institutionellen Unterstützungen, aus welcher das Programm „Lichtblicke“ finanziert werde.

Beim Kultursommer Rheinland-Pfalz sei mit rund 200 Projekten eine ähnliche Größenordnung wie in den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Die Zahl sei weder eingebrochen noch habe sie sich

(10)

10

reduziert. Auch die Menge der Antragstellungen sei ähnlich, was sehr erfreulich sei, weil dies auf eine gewisse Stabilität hinweise.

Abg. Marion Schneid bewertet die konstante Zahl der Antragstellungen zum Kultursommer Rhein- land-Pfalz als sehr erfreulich, und stellt die Frage, ob der Zuschuss aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und des Einsatzes digitaler Formate nach Einschätzung der sich bewerbenden Künstler höher ausfallen müsse.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf informiert, dies sei in der Regel nicht der Fall und abhängig vom Einzelfall. Es könne aber nicht generell festgestellt werden, dass die Höhe der beantragten Mittel im Vergleich zur Vergangenheit derzeit grundsätzlich höher liege, sondern diese sei unter- schiedlich und abhängig von dem individuellen Konzept.

Abg. Martin Louis Schmidt formuliert, er habe bereits befürchtet, dass die Antworten auf die Fra- gen sehr knapp ausfallen würden, jedoch halte er das Maß an Knappheit für hoch problematisch, denn angesichts all der Hilfen müsse zunächst die Ausgangslage – auch zahlenmäßig – definiert werden, um die Hilfen sinnvoll strukturieren und in die richtige Richtung leiten zu können. Es könne vorkommen, dass nicht alle Zahlen vorlägen, jedoch halte er es für bedenklich, dass Staats- minister Professor Dr. Wolf überhaupt keine Beschreibung der Lage und der Entwicklung vorneh- men könne, und werde hierzu noch einmal nachhaken.

Auch sei es für die kommende Legislaturperiode, wenn man wieder in einem ähnlichen Kreis zu- sammenkomme, wünschenswert, dass die Antworten auf die Fragen, über die schließlich nachge- dacht worden sei, bisweilen substanzieller ausfielen. Dies sollte von einem Ministerium erwartbar sein, sodass er an dieser Stelle seltsam berührt sei.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf entgegnet, die Kulturszene sei dem Ministerium in vielen Teilen sehr gut bekannt, beispielsweise weil sie seit 30 Jahren – dies sei eine nennenswert lange Zeit – im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz bei der Förderung und Antragstellung etc.

schon im Vorfeld sehr eng begleitet werde.

Hinzu komme, dass die Kulturszene sehr divers und unterschiedlich aufgestellt sei, sodass zu den angeführten Fragestellungen keine Statistik – jedenfalls deutschlandweit keine zeitnahe – exis- tiere. Insofern könnten die Fragen nicht in dieser Form beantwortet werden, was sich aber aus der Fragestellung ergebe.

Der Antrag ist erledigt.

(11)

11 Punkte 3 und 4 der Tagesordnung:

3. Künstlerhaus Schloss Balmoral als Teil der Kunsthochschule Mainz Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7684 – [Link zum Vorgang]

4. Wechsel in der Trägerschaft des Künstlerhauses Schloss Balmoral Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7810 – [Link zum Vorgang]

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf berichtet, das Künstlerhaus Schloss Balmoral sei zum 1. Ja- nuar 2021 eine verstetigte Partnerschaft mit der Kunsthochschule Mainz an der Johannes Guten- berg-Universität Mainz eingegangen.

Es sei sehr erfreulich, dass trotz der für die Kultur sehr schwierigen Zeit ein hochkarätiges Koope- rationsprojekt im Kultur- und Wissenschaftssektor habe auf den Weg gebracht werden können.

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral, die Kunsthochschule Mainz, die Hochschulabteilung des Mi- nisteriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur hätten diesbezüglich eng und hervorragend zusammengearbeitet, um von der ersten Idee bis zum Konzept und schließlich zur Umsetzung zu gelangen.

Die verstetigte Kooperation zwischen dem Künstlerhaus Schloss Balmoral und der Kunsthoch- schule Mainz ermögliche es zwei etablierten Standorten, ein Alleinstellungsmerkmal in der Kultur- und Wissenschaftslandschaft auszubilden und sich von vergleichbaren Institutionen deutsch- landweit und auch innerhalb Europas abzuheben. Die erwarteten Synergieeffekte verhälfen Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet der bildenden Kunst im bundesweiten und im internationalen Vergleich zu mehr Sichtbarkeit.

Die zentrale Motivation der beiden Partner sei es, ein Spitzenprogramm zu kreieren, das fördernd, ausstellend, forschend und lehrend in vier Bereichen arbeite: erstens Stipendienprogramme zur künstlerischen Förderung, zweitens wissenschaftliche und künstlerische Theorie und Praxis, drit- tens Ausstellungsprojekte, viertens Öffentlichkeitsarbeit. Mit dem Jahr 2021 würden das Künstler- haus Schloss Balmoral und die Kunsthochschule Mainz somit feste Partner. Synergieeffekte, der künstlerische und wissenschaftliche Austausch sowie das daraus erwachsende Netzwerk würden mit Freude erwartet.

Im Jahr 2020 sei das Künstlerhaus Schloss Balmoral 25 Jahre alt geworden. Anlässlich dieses Ju- biläums werde stolz auf 25 erfolgreiche, abwechslungsreiche und bereichernde Jahre zurückge- blickt. Das Künstlerhaus Schloss Balmoral sei vor einigen Jahren auf der Plattform „artnet.com“

zu einem der besten Künstlerhäuser Europas gekürt worden.

(12)

12

Gegenwärtig würden zudem mit den speziellen „KUR(ona)“-Stipendien für rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler und den Jubiläumsstipendien „zu Wasser und zu Lande“ wichtige Pro- jekte realisiert und die dem Land verbundenen Stipendiatinnen und Stipendiaten unterstützt.

Die Landesregierung wolle das Prädikat „Bestes Künstlerhaus“ und das Selbstverständnis als För- derinstitution auf höchstem Niveau nicht nur bewahren, sondern weiter ausbauen. Trotz des für die Kultur sehr schwierigen Jahres 2020 werde nach dem Motto des letzten Stipendienjahrgangs

„Gestaltung der Zukunft. Wie wollen wir leben, lieben und arbeiten?“ voller Energie und Taten- drang in die Zukunft geblickt.

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral stehe für ein Netzwerk bildender Kunst und bildender Künst- lerinnen und Künstler in Rheinland-Pfalz und sei ein Pendant zur Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als der Ausbildungsstätte für bildende Künstlerinnen und Künstler im Land, die Wissenschaft, Forschung und Lehre auf hochkarätigem Niveau kombiniere.

Mit der Kooperation kämen zwei Exzellenzinstitutionen der bildenden Kunst in Rheinland-Pfalz mit bundesweiter, aber auch internationaler Ausstrahlung zusammen.

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral sei ein lebendiger Ort sowie ein kreativer und flexibler Raum für die Entfaltung, Entwicklung und Vernetzung von bildenden Künstlerinnen und Künstler, Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern. Je- der, der einmal das Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems besucht habe, wisse, dass es ein wunderbarer eigenständiger Ort sei, der über seine Aufgaben und Projekte sowie die dort auf Zeit lebenden, arbeitenden und mitarbeitenden Menschen nach außen wirke.

Das vom Land gegründete Künstlerhaus Schloss Balmoral vergebe zur Förderung der zeitgenössi- schen bildenden Kunst seit dem Jahr 1995 Anwesenheitsstipendien an Künstlerinnen und Künst- ler aus aller Welt. Außerdem betreue es die Stipendien des Ministeriums für Wissenschaft, Wei- terbildung und Kultur des Landes. Ausschließlich für rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler würden zwei ortsunabhängige Projektstipendien, zwei Stipendien für Paris, eines für Süd- korea, eines für die Bourgogne und eines für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf vergeben.

Das historische Gebäude werde vom Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems als festem, zuver- lässigem und engagiertem Partner an der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur getragen. Der Zweckverband setze sich aus dem Rhein-Lahn-Kreis, der Verbandsge- meinde Bad Ems-Nassau, der Stadt Bad Ems und der Staatsbad Bad Ems GmbH zusammen.

Am 4. Dezember 2020 sei die zwischen der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und dem Zweckver- band Schloss Balmoral Bad Ems bislang bestehende Bewirtschaftungsvereinbarung neu geschlos- sen worden. An die Stelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur seien die drei Partner Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Kunsthochschule Mainz und Ministerium für Wissenschaft, Weiter- bildung und Kultur getreten. Die Kulturstiftung selbst werde im Balmoral-Ausschuss des Rates des Kunsthochschule Mainz vertreten sein und das Vorhaben somit auch künftig begleiten.

(13)

13

Die Ausstellungen aller Stipendiatinnen und Stipendiaten an verschiedenen hochkarätigen Stand- orten im Land – darunter das Arp Museum Bahnhof Rolandseck, der Kunstverein Ludwigshafen am Rhein oder das Forum ALTE POST in Pirmasens – seien erfolgreich und stellten die während der Stipendien entstandenen Werke einer größeren Öffentlichkeit vor.

Die Verbindung der Kunsthochschule Mainz und des Künstlerhauses Schloss Balmoral und damit beider Netzwerke der Einrichtungen sowie die Verknüpfung von Forschung, Lehre und Nachwuchs- förderung im regionalen, nationalen wie internationalen Kontext ließen mit Überzeugung sagen, dass der gemeinsamen Zukunft der beiden Institutionen und den daraus erwachsenden Projekten sowie Impulsen mit großer Freude entgegengesehen werde.

Allen beteiligten Institutionen und Partnern spreche er seinen herzlichen Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement bei diesem Vorhaben aus. Alle Partner – die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Kunsthochschule Mainz, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems mit sei- nen regionalen Partnern – sähen aus ihren jeweiligen Blickwinkeln eine einmalige Chance in die- sem Zusammenschluss.

Das diesem Projekt bei der Umsetzung und Realisierung zuteilgewordene Maß an Zustimmung und Unterstützung sei außergewöhnlich, wertvoll und spreche für die sehr gelungene Zusammenar- beit.

Abg. Martin Louis Schmidt führt an, ein wichtiger Baustein der Arbeit des Künstlerhauses Schloss Balmoral seien Austauschstipendien. Verbindungen würden mit der rheinland-pfälzischen Part- nerregion Burgund und – wie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu lesen gewesen sei – auch mit anderen Partnerregionen im asiatischen Raum ge- pflegt. Mit der Erwähnung von Südkorea habe sich Staatsminister Prof. Dr. Wolf vermutlich auf diese bezogen.

Da er hiervon bislang keine Kenntnis gehabt habe und dies für spannend halte, bitte er um nähere Informationen, wie diese Partnerschaft entstanden sei und ob sie für die Hauptstadt Südkoreas gelte bzw. wohin Verbindungen bestünden.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf legt dar, die Stipendien blieben erhalten und würden wei- terhin vergeben. Neben den Aufenthaltsstipendien auf Schloss Balmoral würden auch Auslands- stipendien an rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler vergeben. Es handle sich dabei um ein Stipendium für Seoul, eines für die Bourgogne und eines für New York, die jeweils jedes Jahr vergeben würden und auch weiterhin auf diese Weise vergeben werden sollten.

Abg. Marion Schneid fragt, ob am Vergabeverfahren, also an der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, bzw. an der auswählenden Jury Änderungen vorgenommen würden.

(14)

14

Darüber hinaus interessiere sie zu erfahren, ob das Budget, das vormals bei der Stiftung Rhein- land-Pfalz für Kultur angesiedelt gewesen sei und nach ihrem Verständnis auf die Kunsthoch- schule Mainz übertragen werde, zweckgebunden sei.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf bejaht, die Mittel für das Künstlerhaus Schloss Balmoral stünden nach wie vor in voller Höhe über die Kunsthochschule Mainz zur Verfügung.

Zwar solle sich nichts an den Kriterien zur Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten ändern, aber die auszuwählende Jury verändere sich, weil die Kunsthochschule in Zukunft eingebunden werde.

Die Anträge sind erledigt.

(15)

15 Punkt 5 der Tagesordnung:

Situation der Musikschulen Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7786 – [Link zum Vorgang]

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf trägt vor, seit Mitte des Jahres 2020 hätten die Musikschulen ihren Präsenzunterricht unter den vorgegebenen Schutzmaßnahmen mit Einschränkungen wieder durchführen können. Die sich in den vergangenen Monaten zunehmend verschlechternde Corona- Situation habe jedoch erneut zu weitreichenden Beschränkungen des Musikschulunterrichts ge- führt.

Mit Inkrafttreten der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung am 16. Dezember sei den Musikschulen kein Präsenzunterricht mehr gestattet. Jeglicher Musikunterricht sei seitdem nur noch online mög- lich. Konkret bedeute dies, dass in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang fast nur noch Einzelunterricht über Video erfolge.

Die Beschäftigten bei den kommunal geförderten Musikschulen im Land seien zu 46,6 % in festen Anstellungen und zu 53,4 % als Honorarkräfte tätig. Zu den Honorarkräften gehörten auch neben- amtliche Musikschullehrkräfte, die in anderweitigen Beschäftigungsverhältnissen stünden. Die Mehrzahl der Honorarkräfte sei jedoch der Gruppe der Soloselbstständigen zuzurechnen.

Der Landesregierung sei es ein sehr wichtiges Anliegen gewesen und sei es ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Gruppe der Soloselbständigen neben der vereinfachten Grundsicherung einen Zugang zu Überbrückungshilfen des Bundes erhalte. Dies habe die Landesregierung gegenüber dem Bund immer wieder eingefordert. Im Rahmen der November- und Dezemberhilfen des Bun- des bestehe nunmehr auch ein Zugang für Soloselbständige, die weder Betriebs- noch Fixkosten geltend machen könnten. Die Fördersumme werde nicht auf die Grundsicherung angerechnet und in voller Höhe als Abschlag ausbezahlt.

Die seit Januar geltende Überbrückungshilfe III sehe ebenfalls Förderungen für Soloselbständige vor, die keine Fixkosten geltend machen könnten und ihr Einkommen im Referenzzeitraum zu mindestens 51 % aus selbständiger Tätigkeit erzielt hätten. Als Referenzzeitraum gelte im Nor- malfall das Jahr 2019. Damit die Mittel den Antragstellern zeitnah zur Verfügung stünden, könnten sie in Form eines Vorschusses gewährt werden, wenngleich die konkreten Umsatzeinbußen wäh- rend der Laufzeit des Förderzeitraums, der bis Juni 2021 andauere, noch nicht feststünden.

Die Neustarthilfe des Bundes sei wie die Stipendien des rheinland-pfälzischen Landesprogramms aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. Es handle sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der je nach Antragsvoraussetzungen nicht zurückzuzahlen sei.

(16)

16

Es sei davon auszugehen, dass sich die Situation der Musikschulen mit dem Ende der Pandemie bzw. der Veränderung der Beschränkungen und dem Beginn eines normalen Unterrichts wieder erhole, so wie dies im Jahr 2020 der Fall gewesen sei. Dies werde auch unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse der bei den Musikschulen beschäftigten Soloselbständigen haben.

Abg. Giorgina Kazungu-Haß bringt die derzeitige Sorge ihrer Fraktion um die Musikschulen wie auch um den gesamten Kulturbereich zum Ausdruck.

Sie bewundere die Arbeit der Musikschulen während der Pandemie. Es gebe viele Initiativen im digitalen Bereich, sodass drei ihrer vier Kinder, die die Musikschule besuchten, am digitalen Un- terricht teilnähmen. Anfangs habe man sich durch die Kommunikation über WhatsApp etc. behol- fen, aber mittlerweile nutze die Musikschule eine App. Diese werde bundesweit eingesetzt und sei für die betreffende Musikschule modifiziert worden.

Die App funktioniere störungsfrei und sei sehr zu loben, denn in erster Linie müssten jetzt die Beschäftigten, um deren Existenz es gehe, in den Blick genommen und ein langes Aussetzen ver- hindert werden. Zudem entstünden bei den Schülerinnen und Schülern durch fehlende Kontinui- tät große Lücken beim Erlernen ihres Instruments.

Mit Blick auf die Exzellenz sei zu beachten, dass diejenigen, die später in Orchestern spielten und Höchstleistungen brächten, mit dem Erlernen der meisten Instrumente im Alter von vier oder fünf Jahren, also sehr früh, begönnen. Werde dies über längere Zeit unterbrochen, dann würden einige Jahrgänge hervorgehen, die eine solche Exzellenz eventuell nie erreichten.

Dies gelte es sich ungeachtet des Infektionsschutzes vor Augen zu führen. Daher halte sie es auch in der kommenden Legislaturperiode für sehr wichtig, genau hinzuschauen und die Musikschulen weiterhin zu unterstützen. Zudem kämen beim heutigen Treffen des Landesmusikrates Rheinland- Pfalz e. V. die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher zusammen und würden über dieses Thema diskutieren.

Ihr sei das Signal an die Musikschulen wichtig, dass ihre großen Anstrengungen wahrgenommen würden und das Thema über die Landtagswahlen am 14. März 2021 hinaus unabhängig von der dann geltenden Konstellation intensiv weiterverfolgt werde.

Abg. Marion Schneid bittet um Auskunft, ob die Musikschulen aus den bereitgestellten Mitteln zur Digitalisierung keine Gelder beantragen könnten, um digitale Geräte anzuschaffen.

Sie schließe sich der Abgeordneten Kazungu-Haß an, die Musikschulen leisteten eine hervorra- gende Arbeit. Es sei sehr wichtig, dass beim Erlernen von Instrumenten Kontinuität vorhanden sei.

Sie habe große Befürchtungen, dass Kinder, die länger mit dem Erlernen ihres Instruments aus- setzten, nicht mehr zu diesem zurückkämen und das Erlernen komplett sein ließen.

(17)

17

Daher müsse man vereint hinter den Musikschulen stehen. Das Engagement der Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die digitale Unterrichtsformen anböten, sei sehr zu loben. Doch wenngleich dies in vielen Fällen gut funktioniere, sei es mit einem deutlich größeren Aufwand verbunden.

Zur Finanzierung der Musikschulen gewähre das Land einen Zuschuss, der hauptsächliche Anteil an der Finanzierung liege aber bei den Eltern und Kommunen. Die Kommunen seien jedoch – ab- hängig davon, wie sie finanziell aufgestellt seien – momentan nicht in der Lage, viel zu kompen- sieren.

Das Land Hessen habe beispielsweise vorgeschlagen, das komplette Budget des Landes von 3 Mil- lionen auf 23 Millionen Euro zu erhöhen. Hierzu existiere eine Pressemitteilung vom Dezem- ber 2020. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz und auch die Musikschulen hätten schon immer geäußert, sie wünschten eine Drittellösung, also eine Finanzierung der Musikschulen durch das Land, die Eltern und die Kommunen zu je einem Drittel. Hierzu bitte sie um eine Einschätzung.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf erläutert, in der aktuellen Legislaturperiode sei der Zuschuss an die Musikschulen sehr deutlich erhöht worden. Dies sei ein sehr wichtiger und notwendiger Schritt gewesen, der nun den Musikschulen zugutekomme, denn die Gelder des Landes seien grundsätzlich nicht an Unterrichtsstunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Ähnliches ge- koppelt, sondern stünden den Musikschulen für beabsichtigte Verausgabungen frei zur Verfügung.

Ansonsten werde seitens der Landesregierung bekanntlich der Weg gegangen, den Kommunen während der Corona-Pandemie Gelder zur Verfügung zu stellen und nicht vorzugeben, wofür diese zu verwenden seien. Dies halte er für den richtigen Weg, weil die Diskussionen und Entscheidun- gen vor Ort von den Kommunen als Trägern erfolgen müssten.

Es bestehe seines Erachtens Einigkeit darüber, dass die Musikschulen im kommunalen Bereich eine sehr wichtige Funktion für die Kultur und besonders für die Weiterentwicklung der Kultur vor Ort hätten, weil dort die Musikerinnen und Musiker von morgen in vielen Bereichen – in der Spit- zen-, aber auch in der Laienmusik – das Rückgrat des Kulturangebots darstellten.

Abg. Martin Louis Schmidt äußert, er schließe sich den von den Abgeordneten Schneid und Ka- zungu-Haß geäußerten Befürchtungen an und wolle die Bedeutung der Musikkultur und der Mu- sikschulen herausstellen.

Es müsse sich klargemacht werden – und sei sicherlich allen klar –, dass die Musikschulen nach Kräften zu improvisieren versuchten, aber gerade beim Erlernen von Instrumenten seien digitale Formate ein besonders schwacher Ersatz für den benötigten persönlichen Kontakt. Insofern sei dieser Bereich auch kurzfristig noch stärker gefährdet als andere Bereiche, die die Einschränkun- gen eher digital überbrücken könnten.

Ihn interessiere, ob es im Jahr 2020 oder 2021 im Vergleich zu den Vorjahren zu signifikanten Rückgängen bei den Anmeldezahlen gekommen sei. Hierüber Klarheit zu erhalten wäre wichtig,

(18)

18

denn es sei vorstellbar, dass Musikschüler und ihre Eltern die derzeitige Situation mit Skepsis betrachteten und sich möglicherweise aktuell nicht anmeldeten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf antwortet, da das Land Rheinland-Pfalz nicht Träger der Mu- sikschulen sei, werde seitens des Landes keine Statistik bezüglich der Anmeldungen und Abmel- dungen geführt. Insofern könne die Frage nicht auf einer verlässlichen Zahlenbasis beantwortet werden.

Abg. Martin Louis Schmidt hält Informationen wie Zahlen der Musikschulen, die vonseiten des Ministeriums im Vorfeld einer Sitzung sicherlich leicht eingeholt werden könnten, für wichtig und bittet darum für die Zukunft.

Abg. Peter Lerch schildert seinen subjektiven Eindruck, wonach sich das Land damit brüste, dass es sich beim Bund stark dafür einsetze, dass dieser wie bei den Überbrückungshilfen mehr Geld gebe, wenn es selbst kein Geld zur Verfügung stelle. Einem kompetenten Minister sei die Frage zu stellen, was das Land in Zeiten der Corona-Pandemie zur Unterstützung unternehme.

Nach seinem Kenntnisstand seien die Stipendien des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbil- dung und Kultur nur rudimentär abgerufen worden. Eine ihm bekannte Musikschule sollte über ein Konzert finanziert werden, das jedoch ausgefallen sei. Als die Musikschule einen Antrag ge- stellt habe, sei sie darauf hingewiesen worden, das Konzert müsse erst virtuell aufgenommen und dann eingereicht werden. Erst dann könne entschieden werden, ob die Musikschule ein Stipen- dium erhalte. Daher habe sich die Musikschule entsprechende Aufnahmetechnik aus eigenem Geld besorgen müssen, um eine Aufnahme zu fertigen und dann eventuell Geld zu erhalten.

Daher frage er, ob es angesichts der vergebenen Stipendien für Soloselbstständige und Musik- schulen, die eine sehr überschaubare finanzielle Unterstützung des Landes darstellten, keine Möglichkeit existiere, dass das Land den Musikschulen wie andere Bundesländer in stärkerem Maße finanziell unter die Arme greife.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf beschreibt, die Musikschulen seien kein nachgeordneter Be- reich des Ministeriums. Insofern sei es selbstredend, dass das Ministerium nicht über eine ent- sprechende Statistik verfüge.

An den Abgeordneten Lerch gerichtet führe er an, es werde sowohl der Kulturbereich unterstützt – deswegen sei das Landesprogramm in die Wege geleitet worden – als auch gleichzeitig Einfluss beim Bund genommen, damit die Kultur durch die richtige Aufsetzung der Formate unterstützt werde.

Das Stipendienprogramm sei ein ausgesprochenes Erfolgsprogramm. Dessen Ablehnungsquote sei extrem niedrig, weil es auf die Themen und Projekte zugeschnitten sei, die die Künstlerinnen und Künstler ohnehin bearbeiteten. Gerade im Bereich der Musik sei der Anteil an den Stipendien

(19)

19

sehr groß. Letztendlich gehe es – worauf immer hingewiesen worden sei – darum, diejenigen Pro- jekte einzureichen, an denen die Künstlerinnen und Künstler arbeiteten, damit die kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, die auch derzeit ohnehin stattfänden, entsprechend vergütet würden.

Mittlerweile werde sich in der dritten Antragsrunde befunden, in welcher eine Reihe von Künstle- rinnen und Künstlern zum dritten Mal ein Stipendium beantragten. Für diese Förderung sei nicht nur in Anbetracht der Größe des Landes ein durchaus nennenswerter Betrag in die Hand genom- men worden.

Abg. Peter Lerch bemerkt, es sei nun bekannt, welche Statistik seitens des Ministeriums nicht ge- führt werde. Mit Replik auf die Ausführungen, die Landesregierung habe immer wieder sehr groß- zügig geholfen, betone er, ob die Hilfe üppig oder verhalten gewesen sei, könne mit konkreten Zahlen bewertet werden.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf sagt auf Bitte des Abg. Peter Lerch zu, dem Ausschuss Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen im Musikbereich zur Verfügung zu stellen.

Der Antrag ist erledigt.

(20)

20 Punkt 6 der Tagesordnung:

Projekt „Virtuelle Heimatsammlungen“

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der AfD

– Vorlage 17/7794 – [Link zum Vorgang]

Abg. Martin Louis Schmidt erläutert, der Antrag knüpfe an den der 45. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur an, in dem es darum gegangen sei, dass historisch ost- deutsche Heimatstuben zunehmend gefährdet seien, ein Bestand in Kaiserslautern schon aufge- löst worden und dessen dokumentarischer Gesamtzusammenhang zunichtegeworden sei. Hin- sichtlich der Heimatstube Zweibrücken sei noch keine endgültige Entscheidung gefallen, jedoch sei sie gefährdet, drohe in alle Winde zerstreut zu werden und damit letztlich verloren zu gehen.

Am Ende der Diskussion in der zurückliegenden Sitzung habe Einigkeit darüber bestanden, es müsse nach Wegen gesucht werden, die dieser Misere entgegenwirkten. Das betreffe mitnichten nur die ostdeutschen Heimatstuben, sondern auch andere kleinere Museen, die potenziell gefähr- det seien. Würden sie aufgelöst, müsse überlegt werden, was gegebenenfalls mit interessanten Beständen passieren könnte.

Der Antrag der AfD-Fraktion zu virtuellen Heimatsammlungen knüpfe an die naheliegende Lösung an, Bestände zu digitalisieren und damit in gewisser Weise für die zu Zukunft erhalten. Vor diesem Hintergrund werde die Landesregierung um Berichterstattung gebeten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf führt aus, in der 45. Sitzung des Ausschusses für Wissen- schaft, Weiterbildung und Kultur am 8. Dezember 2020 sei das Thema behandelt und darauf hin- gewiesen worden, dass in Rheinland-Pfalz bereits verschiedene Möglichkeiten bestünden, Ob- jekte und auch inhaltliche Kontexte zur Thematik der Auswanderung, der Migration sowie mit spe- zifischer Perspektive auf die Geschichte und Gegenwart der deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler über eine analoge Präsentation in den einzelnen Museen hinaus in unterschiedlichen digitalen Formaten darzubieten.

Eine Option, das Thema der ostdeutschen Vertriebenen auf eine moderne und breit zugängliche Art zu vermitteln, sei zum Beispiel eine Online-Ausstellung mit ausgewählten Objekten oder auch Texten und Bildern. Dafür existiere mit dem Online-Migrationsmuseum des Landes „Lebenswege“

eine bereits etablierte Plattform, auf der aktuell beispielsweise eine virtuelle Sonderausstellung zum Thema der Russlanddeutschen sehr ansprechend und detailreich einsehbar sei. Mit der Dau- erausstellung „Das Russlands-Deutsche-Haus“ habe die Plattform „Lebenswege“ die analoge Wanderausstellung „Das Russlands-Deutsche-Haus“ in ihren virtuellen Museumsraum übernom- men, in dem anhand von Texten, Bildern und Videos ein Einblick in einen Teil der russlanddeut- schen Geschichte erhalten werden könne.

(21)

21

Eine weitere Möglichkeit zur digitalen Präsentation vor allem musealer Objekte, wie sie auch in den Heimatsammlungen zu finden seien, biete der Museumsverband Rheinland-Pfalz mit seiner Plattform „rlp.museum-digital“. An dem vom Museumsverband Rheinland-Pfalz koordinierten Portal beteiligten sich mit wachsender Tendenz bereits über 70 Museen in Rheinland-Pfalz mit derzeit über 27.000 eingestellten Museumsobjekten aus 575 Sammlungen. Hier bestehe also schon eine Plattform, auf der auch die Heimatstuben Teile ihrer digitalisierten Sammlungen ein- stellen könnten.

Der Museumsverband Rheinland-Pfalz sei diesbezüglich nicht nur der adäquate Ansprechpartner mit Blick auf die Beratung und Koordinierung, sondern auch für die Begutachtung und Koordinie- rung des Förderprogramms für die nicht staatlichen Museen zuständig, an dem die Heimatstuben grundsätzlich auf Antrag partizipieren könnten. Aus Sicht des Museumsverbands Rheinland-Pfalz dürften keine Probleme bestehen, ausgesuchte Objekte aus entsprechenden Museumssammlun- gen sowie Heimatsammlungen in Rheinland-Pfalz in das Portal „rlp.museum-digital“ einzustellen und dann über eine entsprechende Verlinkung auch in das Portal „Heimatsammlungen.de“ zu in- tegrieren.

Da in Rheinland-Pfalz diese grundsätzlichen Möglichkeiten und Angebote bestünden, habe es bis- lang keine grundsätzlichen Erwägungen zu einer durch das Land koordinierten Beteiligung an dem Portal „Heimatsammlungen.de“ und keine Kontakte zu den Betreibern gegeben.

Abg. Martin Louis Schmidt bekundet seine Wertschätzung für den Museumsverband Rheinland- Pfalz, der sehr gute Arbeit leiste. Möglicherweise müssten noch ein paar Verbindungen hergestellt werden, damit dieses spezielle Projekt aus Rheinland-Pfalz für virtuelle Heimatsammlungen ge- nutzt werden könne. Nach seinem Verständnis stehe dem nichts grundsätzlich entgegen. Er halte dies für eine sinnvolle Möglichkeit, da es sich um ein spezielles Format handle und speziell inte- ressierte Kreise gezielt ansprechen könnte, dass hier etwas vorangetrieben werde.

Er begrüße künftige Gespräche der Heimatvertriebenen mit dem Museumsverband Rheinland- Pfalz, damit Lösungen zu diesem Thema gefunden würden, das Kulturerbe bewahrt und in die Zukunft getragen werden könne. Mit Blick darauf seien die entsprechenden Vertreter gefragt, in Aktion treten.

Der Antrag ist erledigt.

(22)

22 Punkt 7 der Tagesordnung:

Weiterentwicklung des Pfälzer Musikantenland-Museums auf Burg Lichtenberg und des Westpfälzischen Musikantenmuseums in Mackenbach

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT Fraktion der AfD

– Vorlage 17/7795 – [Link zum Vorgang]

Abg. Martin Louis Schmidt führt zur Begründung aus, die beiden Einrichtungen beschäftigten sich mit diesem für die Pfalz und weit darüber hinaus wichtigen Kapitel der Musikkultur und der Aus- wanderung nach Nordamerika, bei der die Pfälzer Musikanten eine große Rolle gespielt hätten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf berichtet über die aktuellen Entwicklungen des Pfälzer Mu- sikantenland-Museums auf Burg Lichtenberg und des Westpfälzischen Musikantenmuseums in Mackenbach, die beide in Verbindung mit dem vom Bund geförderten überregionalen Programm

„TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ stünden.

Im Rahmen des Programms „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ würden ab dem Jahr 2020 deutschlandweit sieben Regionen gefördert, unter ihnen der Landkreis Kusel. Bis zum Jahr 2023 erhielten diese ausgewählten Regionen für die Umsetzung ihrer Transformationsprojekte jeweils Fördermittel von bis zu 1,25 Millionen Euro. Sie gehörten zu insgesamt 18 Regionen, die TRAFO in den Jahren 2018 und 2019 bereits bei der Entwicklung von Transformationsvorhaben beraten und gefördert habe.

Der Landkreis Kusel habe mit Unterstützung des Ministeriums federführend in Kooperation mit dem Landkreis Kaiserslautern und dem Verein ZukunftsRegion Westpfalz e.V. eine Projektidee zur Förderung der kulturellen Infrastruktur im „Westpfälzer Musikantenland“ entwickelt und sich er- folgreich für eine Förderung im TRAFO-Programm der Kulturstiftung des Bundes beworben. Die Region Westpfalz erhalte für die Umsetzung des Transformationsvorhabens „Westpfälzer Musi- kantenland“ die genannten bis zu 1,25 Millionen Euro.

Die ländlichen Räume seien in Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung. Die gesamte Landesregie- rung habe das im Blick und unterstütze ländliche Regionen bei der Weiterentwicklung ihrer kul- turellen Infrastruktur. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes biete sich für die Westpfalz die einmalige Chance, die beiden Musikantenlandmuseen, aber auch die Musiker, Vereine und Chöre der Region langfristig und nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Die bei- den Museen seien in das Transformationsprojekt „Westpfälzer Musikantenland“ einbezogen, vor allem mit Blick auf eine neue inhaltliche Konzeption, bessere thematische und touristische Ver- netzung sowie der Entwicklung zu einem sogenannten dritten Ort mit ganz unterschiedlichen Kul- turveranstaltungen.

Im Pfälzer Musikantenland-Museum auf Burg Lichtenberg seien 12.248 Besucher im Jahr 2015, 11.948 Besucher im Jahr 2016, 12.930 Besucher im Jahr 2017, 13.223 Besucher im Jahr 2018 und

(23)

23

13.512 Besucher im Jahr 2019 gewesen. Die Besucherzahlen seien also bis zum Corona-Jahr 2020 kontinuierlich angestiegen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Be- schränkungen gelte für das Jahr 2020 eine Ausnahmesituation.

Das Westpfälzische Musikantenmuseum in Mackenbach sei dagegen wie folgt besucht worden:

632 Besucher im Jahr 2016, 1.300 Besucher im Jahr 2017 – also eine Verdoppelung –, 1.700 Besu- cher im Jahr 2018 und 1.600 Besucher im Jahr 2019. Für das Jahr 2015 lägen für das Westpfälzische Musikantenmuseum in Mackenbach keine Zahlen vor. Für das Jahr 2020 gelte wieder die bereits erwähnte Sondersituation.

Zu Veränderungen im Zuge von Umbauarbeiten sei es gekommen bzw. komme es derzeit nur im Musikantenland-Museum auf Burg Lichtenberg. Allerdings stünden diese Umbauarbeiten nicht im Kontext des erwähnten Förderprogramms TRAFO, sondern erfolgten im Zuge einer Förderung durch das Programm „Tourismus für alle“. Im Vordergrund habe vor allem die barrierefreie Er- schließung der Zehntscheune inklusive des Einbaus eines Aufzugs gestanden. Für das Westpfälzi- sche Musikantenmuseum in Mackenbach seien derzeit keine Umbauten geplant.

Beide Museen würden im Zuge des TRAFO-Programms in den nächsten drei bis vier Jahren einer inhaltlichen Überarbeitung unterzogen und erhielten neue Konzeptionen, die dann auch umge- setzt werden sollten. Stichwortartig würden folgende Aspekte in diesem Prozess berücksichtigt:

- die Entwicklung eines „Roten-Verbindungs-Fadens“ – gemeinsame Marketingstrategie und Erscheinungsbild – und die Vernetzung beider Museen,

- die zeitgemäße Vermittlung der Geschichte des Wandermusikantentums,

- die Schaffung räumlicher Voraussetzung für vielfältige Angebote in den Museen wie Wech- selausstellungen, Workshops, Einrichtung Klangwerkstatt, -labor,

- die Möglichkeit einer themenbezogenen kulturellen Bildung für alle Altersklassen in und außerhalb der Museen, zum Beispiel die Erstellung eines Werkzeug-/Instrumentenkas- tens,

- die Öffnung für die Moderne, unter anderem Einsatz digitaler Medien,

- die Öffnung der Archive beider Museen, unter anderem Spielbarmachung von Wandermu- sikantenliteratur und Datenaustausch untereinander,

- Mit-Mach-Museum für Jung und Alt, Entwicklung hin zum lebendigen Museum, - Veranstaltungsort für Konzerte, Workshops und Ausstellungen.

Zur Wiedereröffnung der Museen könne derzeit noch keine genaue Aussage getroffen werden. Für die barrierefreie Erschließung der Zehntscheune im Kontext des Programms „Tourismus für alle“

seien bei einem Gesamtvolumen von 592.000 Euro insgesamt 206.000 Euro an Landesmitteln ge- flossen.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf sagt auf Bitte des Abg. Martin Louis Schmidt zu, dem Ausschuss seinen Sprechvermerk zur Verfü- gung zu stellen.

(24)

24

Abg. Martin Louis Schmidt bedankt sich für den ausführlichen Bericht und die erschöpfende Ant- wort und hält insbesondere die Entwicklung der Besucherzahlen für erfreulich und bemerkens- wert. Das Thema sei ihm grundsätzlich wichtig, aber in dieser Sitzung sei es auch ein kleiner Ab- schiedsgruß an Abgeordneten Hartloff.

Abg. Jochen Hartloff betont aus regionaler Sicht, das Musikantenland-Museum sei in die Jahre gekommen. Deshalb tue es gut, Impulse setzen zu können, es auf den heutigen Stand zu bringen und die sicherlich sehr interessante internationale Entwicklung noch besser in den Fokus zu neh- men.

Dem Ministerium werde für die Unterstützung hinsichtlich der Aufnahme in das Förderprogramm gedankt. Das helfe sehr.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf erwidert, hinsichtlich der Erarbeitung eines Konzepts, das erfolgreich sein könne, sei es ein sehr aufwendiger Begleitprozess gewesen, was vonseiten des Ministeriums aber sehr gern erfolgt sei.

Der Antrag ist erledigt.

(25)

25 Punkt 8 der Tagesordnung:

Auswirkungen des Shutdowns auf die rheinland-pfälzischen Hochschulen Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vorlage 17/7797 – [Link zum Vorgang]

Abg. Katharina Binz führt zur Begründung aus, von Interesse sei ein aktueller Stand zur Situation an den Hochschulen und insbesondere momentan zum Thema „Prüfungen“; denn es gebe Bericht- erstattung über Unklarheiten an den Hochschulen, welche Formen der Prüfung möglich seien.

Studierende machten sich Sorgen, an großen Präsenzprüfungen teilnehmen zu müssen. Deswegen werde die Landesregierung zur Lage vor Ort und den sich ergebenden Möglichkeiten um Bericht- erstattung gebeten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf führt aus, bereits Ende Oktober 2020 hätten die rheinland- pfälzischen Hochschulen in gemeinsamer Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium be- schlossen, den Präsenzlehrbetrieb nur auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Lehre – wie bereits im Sommersemester – digital anzubieten. Laborpraktika, die Lehre am Patien- ten und andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen hätten stattgefunden und fänden weiterhin statt. Mit diesem umsichtigen Beschluss seien die Hochschulen den Empfehlungen der Bund-Länder-Gespräche Ende November zuvorgekommen und daher auf die erweiterten Be- schränkungen im Dezember gut vorbereitet gewesen.

Mitte Dezember hätten die Hochschulen in gemeinsamer Abstimmung mit dem Wissenschaftsmi- nisterium entschieden, den Hochschulbetrieb weiter einzuschränken. Dies bedeute, vom Arbeiten im Homeoffice werde nachhaltig und vermehrt Gebrauch gemacht und nur noch die für den Be- trieb zwingend notwendigen Arbeiten würden vor Ort ausgeführt. Die Bibliotheken seien auf einen reinen Ausleihbetrieb umgestellt worden.

Die Hochschulen hätten im Sommersemester bereits gezeigt, dass sie ein Studium unter Pande- miebedingungen digital ermöglichen könnten. Durch die gewonnenen Erfahrungen der vergange- nen Monate und die finanzielle Unterstützung der Landesregierung bei Investitionen in die digi- tale Infrastruktur habe die erneute Umstellung auf die digitale Lehre und einen Minimalbetrieb geräuschlos und professionell funktioniert.

Bereits im Juni 2020 habe das Wissenschaftsministerium zusammen mit den Hochschulen ein 5,5 Millionen Euro umfassendes Sofortprogramm auf den Weg gebracht, um die digitale Lehrinf- rastruktur zu verstärken. Auch im Wintersemester hätten die Hochschulen unbürokratisch weitere 5 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen des Landes erhalten, um die bei der digitalen Durchführung des Wintersemesters notwendige Unterstützung zu leisten.

(26)

26

Die Pandemie habe den Grad der Digitalisierung an den Hochschulen in allen Bereichen – Lehre, Forschung, Management und Verwaltung – enorm erhöht. Diesen Digitalisierungsschub unter- stütze das Land mit der Errichtung des Sondervermögens „Nachhaltige Bewältigung der Corona- Pandemie“, aus dem den Hochschulen 50 Millionen Euro zur Stärkung ihrer Digitalisierung zur Verfügung stünden. Damit werde nicht nur kurzfristig der akute Bedarf gedeckt, sondern auch der digitale Wandel an den Hochschulen nachhaltig vorangetrieben. Über das Thema werde vertieft in dieser Ausschusssitzung bei einem anderen Tagesordnungspunkt gesprochen.

Aktuell stünden die Hochschulen vor der Herausforderung, die Prüfungen des Wintersemesters zu organisieren und durchzuführen. Übergeordnetes Ziel sei es dabei, die Ansprüche der Studieren- den zu erfüllen, ihr Studium entsprechend ihrer persönlichen Planung abzuschließen. Hierzu könnten die Studierenden auf unterschiedliche Angebote der Hochschulen zurückgreifen.

Bereits im Vorfeld des Prüfungsturnus hätten die Hochschulen zur Vermeidung von Präsenzprü- fungen vermehrt Hausarbeiten oder sogenannte Take-Home-Prüfungen zur Verfügung gestellt. Im Einklang mit der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes könnten in den Fällen, in denen es unbedingt erforderlich sei, Studierende nach wie vor Präsenzprüfungen ablegen, die unter Ein- haltung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt würden. Hierzu hätten die Hoch- schulen zahlreiche Anstrengungen unternommen; unter anderem seien spezielle und zusätzliche Räumlichkeiten angemietet worden, in denen die erforderlichen Abstände eingehalten werden könnten.

Darüber hinaus ermöglichten die Hochschulen den Studierenden einen flexiblen Umgang mit for- malen Prüfungsanforderungen. Studierende könnten zum Beispiel noch bis kurz vor Beginn einer Klausur ohne Angabe von Gründen zurücktreten und die Prüfung zu einem anderen Termin schrei- ben.

Vor dem geschilderten Hintergrund danke er allen beteiligten Hochschulen an dieser Stelle sehr herzlich für ihr großes Engagement, damit das laufende Studiensemester unter den gegebenen schwierigen Umständen erfolgreich durchgeführt werden könne. Insbesondere gelte sein Dank allen Beteiligten an den Hochschulen, die sich so engagiert auf diese veränderten und schwieri- geren Umstände einstellten.

Abg. Martin Louis Schmidt hält es für gut und richtig, dass die Möglichkeit von Präsenzprüfungen geschaffen worden sei, da sonst sicher auch rechtliche Probleme aufträten, und möchte wissen, wie bei den Hochschulbibliotheken die Bücherausleihe und -rückgabe konkret ablaufe.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf erwidert, die Bibliotheken seien in einen Ausleihbetrieb übergegangen. Es werde vor Ort an den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt. Teilweise könn- ten die Bücher online bestellt werden, und sie würden verschickt. Teilweise gebe es einen Aus- leihservice. Der Zugang zur Literatur sei auf jeden Fall gewährleistet.

(27)

27

Abg. Katharina Binz schließt sich den Ausführungen des Ministers an, hält es aber auch für nach- vollziehbar, wenn sich Studierende nicht gut dabei fühlten, an einer Präsenzprüfung teilzuneh- men, die in sehr großen Gruppen stattfänden. Eine Möglichkeit wäre, Präsenzprüfungen nicht mit 100 bis 120 Personen abzuhalten, sondern die Gruppen zu verkleinern, was natürlich mit einem erhöhten Personaleinsatz verbunden sei. Räumlichkeiten dürften an den Hochschulen momentan kein Problem sein.

Ein Appell an die Hochschulen und Fachbereiche könne sein, genau zu überprüfen, ob sich nicht andere Möglichkeiten böten. Auch wenn die Möglichkeit der kurzfristigen Abmeldung bestehe, müsse die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls nicht mehr in diesem Semes- ter nachgeholt werden, was einen am Studienfortschritt noch mehr als die momentane Situation sowieso hindere.

Abg. Marion Schneid schließt sich den Ausführungen von Abgeordneter Binz an und hält es für notwendig, noch einmal gezielt nachzudenken und vielleicht individuell zu agieren. Zu fragen sei, ob es jeder Hochschule selbst obliege, wie es letztendlich gelöst werde, und ob etwa vonseiten der Hochschule gesagt werden könne, dass die Abschlussprüfungen auf alle Fälle in Präsenz in größeren Räumlichkeiten und mit einer kleineren Anzahl an Prüflingen stattfänden und andere Prüfungen vielleicht zeitlich verschoben würden.

Abg. Giorgina Kazungu-Haß legt dar, nach ihren Rückmeldungen von Studierenden hätten diese eher Angst, die Prüfungen nicht in Präsenz auch in der Zeit ablegen zu können. Es gebe also beide Seiten, was sie stark machen wolle. Infektionsschutz müsse sein, aber die Situation bestehe seit März und es handele sich um das zweite Semester in der Pandemie. In der öffentlichen Diskussion sei unterbelichtet, dass diese Menschen durch Verschiebungen ein Jahr später in den Beruf kämen und ein Jahr weniger Geld verdienten. Sie selbst habe sich ihr Studium selbst finanzieren müssen, was ihr das Genick gebrochen hätte.

Es müsse gut miteinander hinbekommen werden. Vonseiten der Universitäten werde sehr verant- wortungsvoll mit der Frage der Prüfungen umgegangen. Den Abiturienten sei es auch zugemutet worden, was gut funktioniert habe. Das Problem trete in manchen Studiengängen stärker als in anderen auf. In vielen Fächern seien Hausarbeiten zu fertigen, und Studierende hätten viel Arbeit zu Hause zu fertigen. Wenn aber die Arbeit in Laboren ein Jahr wegfiele, wäre das Studienjahr in vielen Studiengängen weg.

Dieser Aufgabe stellten sich alle. Die Fragestellung der jungen Menschen an den Hochschulen, die in der Öffentlichkeit zu wenig gestellt werde, sei, wie es ihnen in ihrem Studium gehe. Einige kenn- ten bis heute nicht ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, und sie säßen seit Monaten vor Bild- schirmen.

Die Landesregierung werde um Auskunft gebeten, ob vonseiten der Universitäten Möglichkeiten beständen, bei den jungen Menschen psychische Belastungen aufzufangen, und ob zum Beispiel Lerngruppen vermittelt werden könnten. Für jeden Studiengang gebe es Abbrecherquoten, die

(28)

28

nicht gewollt würden. Bei allen Bemühungen befürchte sie, dass aufgrund der Situation mehr Per- sonen als sonst verloren würden.

Abg. Peter Lerch führt an, Corona stelle die Universitäten gerade im Bereich der Digitalisierung vor besondere Herausforderungen. Aber auch nach Corona werde die Herausforderung der Digi- talisierung bei den Universitäten deutlich weiter vorhanden sein. Eine Entwicklung sei nur be- schleunigt und nicht neu in Gang gesetzt worden.

In den europäischen Nachbarländern sei die digitalisierte Unterrichts- und Studienwissensver- mittlung viel weiter vorangeschritten. Laut den Ausführungen des Ministers sei der digitale Wan- del in Rheinland-Pfalz nachhaltig vorangetrieben worden. Es werde darum gebeten, dies mit Fak- ten zu untermauern.

Von Interesse sei, ob genügend Hardware für alle Lehrkräfte, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Professoren in den Universitäten vorhanden sei, ob die Software funktioniere oder ob wie in den Schulen Abstürze oder Attacken an der Tagesordnung gewesen seien, und ob es zusätzliche Stel- len für digitales Management gegeben habe.

Abg. Martin Louis Schmidt bemerkt, es bestehe Einigkeit, dass der Infektionsschutz bestmöglich gewährleistet werden müsse. Für die jungen Menschen sei im Studium vieles im Moment nicht möglich, was ein Studium ausmache. Die Verschiebung von Prüfungen, wenn es nicht unbedingt sein müsse, sei finanziell, sozial und hinsichtlich der beruflichen Perspektiven schwierig. Die Mehrheitsmeinung unter den Schülern sei, sie seien sehr froh, dass die Abiturprüfungen in Prä- senz durchgeführt worden seien. Er halte es für sehr wichtig und danke dafür, dass Präsenzsitzun- gen unter entsprechenden Rahmenbedingungen stattfänden.

Abg. Katharina Binz stellt hinsichtlich ihres Appells klar, Prüfungen sollten nicht ausfallen, weil sie nicht durchführbar seien. Alle Möglichkeiten, Prüfungen entweder ins Digitale oder andere Formate zu verschieben, sollten vielmehr ausgenutzt werden. Laborpraktika und -prüfungen könnten nicht online oder im Take-Home-Format stattfinden.

Nach ihren Rückmeldungen gebe es aber Präsenzprüfungen in großen Gruppen in Fächern, bei denen es möglich wäre, sie online durchzuführen. Der Studienbetrieb müsse im Minimalbetrieb mit der Möglichkeit, Prüfungen abzulegen, weiterlaufen.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf erklärt, bei Tagesordnungspunkt 10 zur Ausstattung und Un- terstützung der Hochschulen berichten zu wollen, und betont, er könne die erfolgten Ausführun- gen voll und ganz unterstützen.

Im letzten Jahr sei sich in den Hochschulen sehr intensiv angesehen und diskutiert worden, welche Prüfungen als Take-Home-Format und virtuell umgesetzt werden könnten. In sehr vielen Fällen sei es möglich gewesen und es werde so umgesetzt. Nach wie vor werde geprüft, wo es noch mög- lich sei und wie weit man bei der digitalen Umsetzung komme. Wo es nicht möglich sei, würden

(29)

29

zusätzliche Räume hinzugezogen. Die Entscheidung falle an den Hochschulen vor Ort, weil die jeweilige Situation betrachtet werden müsse.

Bei sehr großen Gruppen seien es sehr große und auch mehrere Räume. Zusätzliche Räume auch außerhalb des Hochschulbereichs seien angemietet worden, um die Gruppen zu teilen und zu gewährleisten, dass etwa die Abstände groß genug seien und die Zugangssituation zufriedenstel- lend sei.

In den meisten Studiengängen existierten keine klassischen Abschlussprüfungen. Abgesehen von Abschlussarbeiten erfolgten die Prüfungen studienbegleitend in den Modulen. Insofern könnten verschiedenste Module sozusagen letzte Prüfungen im Semester sein. Deshalb sei es geboten, an den Klausuren teilzunehmen. Die Voraussetzung und die Grundidee sei, vor allem keine Nachteile für die Studierenden herbeizuführen und möglichst individuell vorzugehen, also die Klausuren, aber auch eine kurzfristige Abmeldung anzubieten, damit sie zeitnah geschrieben werden könn- ten, wenn nicht daran teilgenommen werde.

Der Antrag ist erledigt.

(30)

30 Punkt 9 der Tagesordnung:

Integriertes Informations- und Lernportal des Landesbibliothekszentrums Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT

Fraktion der CDU

– Vorlage 17/7804 – [Link zum Vorgang]

Abg. Marion Schneid führt zur Begründung aus, im Rahmen des Bibliotheksgesprächs über das

„Integrierte Informations- und Lernportal“ des Landesbibliothekszentrums informiert worden zu sein. Wenn alles Angedachte so umgesetzt werde, handele es sich um ein richtiges Mammut- und Vorzeigeprojekt. Die Landesregierung werde um Berichterstattung zum Sachstand und den Ergeb- nissen der unabdingbaren Machbarkeitsstudie gebeten.

Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf berichtet, das „Integrierte Informations- und Lernportal für die Öffentlichen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz“ sei ein Vorhaben des Ministeriums im Rahmen der Digitalstrategie des Landes. Es solle die Bibliotheken dabei unterstützen, mittels Digitalisie- rung die Möglichkeiten der Vermittlung von analogen und digitalen Medien und Informationen im gesamten Land zu verbessern. Für diese komplexe Aufgabenstellung habe das Landesbibliotheks- zentrum nun eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die dem Ministerium Ende Dezember 2020 vor- gelegt worden sei und derzeit ausgewertet werde.

Die Machbarkeitsstudie habe das Ziel, die Möglichkeiten eines Integrierten Informations- und Lernportals für Rheinland-Pfalz aufzuzeigen, das die öffentlichen Bibliotheken der Kommunen und der Kirchen sowie die Schulbibliotheken und die Bibliotheken im Landesbibliothekszentrum verknüpfe. Dies beinhalte sehr komplexe technische und organisatorische Fragestellungen, die durch das Ministerium sowie die ebenfalls betroffenen Ebenen aufgearbeitet und bewertet wer- den müssten.

Darüber hinaus sei zu klären, inwieweit weitere Datenbanken, etwa der Verbünde der wissen- schaftlichen Universitäts- und Hochschulbibliotheken im Land, zukünftig im Portal über Schnitt- stellen verknüpft werden könnten. Der technische Weg dieser wissenschaftlichen Bibliotheken müsse dabei aufgrund anderer Schwerpunkte in Forschung und Lehre auch ein anderer sein.

Die nächsten Schritte seien eine Bewertung und Ableitung der möglichen Umsetzung im Ministe- rium im Dialog mit allen Partnern. Ziel sei dabei, diesen wichtigen Baustein der Digitalisierung im Bereich der Bibliotheken gemeinsam auf den Weg zu bringen.

Abg. Marion Schneid erkundigt sich, bis wann ein erster Sachstandsbericht möglich wäre, da es laut den Ausführungen des Ministers derzeit ausgewertet werde.

Ferner sei zu fragen, inwieweit in die jetzige Auswertung der Machbarkeitsstudie zum Beispiel die öffentlichen Bibliotheken oder die Hochschulpräsidentenkonferenz schon einbezogen würden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn Sie Unterstützung benötigen, sich selbst engagieren oder Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf unter

Denn gemeinsame politische Werte lassen sich nicht nur durch wirtschaftliche Abkommen stärken.. Heidi Tworek | Beinahe wäre auch das Freihandelsabkommen CETA zwi- schen

Die Präsidentin erwähnt, dass der Vorstand im Jahr 2019 eingehende Diskussionen über eine Neuausrichtung des Handschin-Preises geführt habe, um diesen für den Nachwuchs..

Magdalena Adamowicz, Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan- Rareş Bogdan, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, ,

Martha Gärber presenta il riepilogo dei lavori svolti fino a questo momento per la definizione del programma Interreg Italia-Austria 2021-2027.. Informa che il territorio

Herr Elsing bestätigt die Darstellung von Herrn Kuhnert und betont, dass in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 22.5.2019 alle Parteivertreter*innen,

Schwierig ist dabei etwa der Start neuer Arbeitsgruppen und vor allem auch, dass die Mitarbeiter*innen seit März 2020 überwiegend im Homeoffice arbeiten, was eine

Antrag WiFF betreffend Schrägparkplätze Waltenbergergasse (634420/21) Der Antrag wird mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP, FPÖ, KO Schimanek, NEOS, BR Höritsch und BIER Partei