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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

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Pressemitteilung: 226/2021 Magdeburg, den 01.06.2021

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ auf den Weg gebracht

Das Landeskabinett hat heute die Umsetzung des Bundesaktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Damit wird der Weg freigemacht, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen abzumildern.

„Auch, wenn wir uns in unserem Bundesland im Bereich Schule nun allmählich in Richtung Normalität bewegen, liegt für Schülerinnen und Schüler eine harte Zeit voller Entbehrungen hinter ihnen. Das Aktionsprogramm ist ein fundamentaler Schritt, um die entstandenen Lerndefizite aufzuholen. Ich freue mich, dass wir uns als Land mit der Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung nun auf den Weg machen können, das Programm umzusetzen und so zur Stabilität des Bildungsweges der von der Pandemie betroffenen Schülerinnen und Schüler beitragen“, so Bildungsminister Marco Tullner im Kabinett.

„Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Soziales Lernen durch Projekte, Ausflüge und außerschulische Bildungsangebote sind in der Pandemie entfallen. Kinder und Jugendliche brauchen daher nun besondere Unterstützung und Aufmerksamkeit, damit sich soziale Ungleichheiten nicht manifestieren.

Neben dem Abbau von Lernrückständen umfasst die Bund-Länder-Vereinbarung daher auch Maßnahmen der

außerschulischen Jugendarbeit, sodass in Umsetzung des Bundesaktionsprogramms ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat am 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 beschlossen. In Umsetzung dieses Aktionsprogramms war zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder eine Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Bund-Länder-Vereinbarung umfasst folgende Maßnahmen und Ziele:

Abbau von Lernrückständen: Durch zusätzliche Förderangebote sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Der Bund stellt den Ländern hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen (z. B. Migrantenorganisationen), Initiativen (z. B. „Teach First“), Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern und kommunalen sowie freien Trägern erfolgen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige

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Honorarkräfte einzusetzen. Eine Arbeitsgruppe beim Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ist derzeit damit befasst, Maßnahmen für die genauere Erhebung und Behebung von Lernrückständen unter den besonderen Bedingungen von Corona zum Ende des laufenden Schuljahres und des kommenden Schuljahres zu erarbeiten.

Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern:

An Schulen sollen im Rahmen des Zeitraums des Aktionsprogramms mehr Angebote der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Belastungen durch die Corona-Pandemie und beim Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb zu unterstützen. Zudem sollen Freiwilligendienstleistende Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Hierfür stehen Bundesmittel von insg. 220 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe: Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung sollen gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie

Jugendbegegnungen ermöglicht werden. Diese werden von den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten. Dafür stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 insg. 70 Mio. Euro zur Verfügung.

Um dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler die durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände auch schon aufholen können, bevor die konkrete Umsetzung des Bundesprogramms an den Schulen erfolgt, hat Sachsen-Anhalt bereits Anfang Mai eine zweistufige Nachhilfe-Offensive gestartet (siehe Pressemitteilung vom 6. Mai 2021)

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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