Resolution der Vollversammlung am 16. Dezember 2020:
Sicherstellung der Chancen und Möglichkeiten bäuerlicher Familienbetriebe für den Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung
Die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich stets den Herausforderungen und Veränderungen gestellt und diese bewältigt haben. Die Landwirtschaftskammer konnte in vielen Verhandlungen sowie im Dialog mit der Gesellschaft die Systemrelevanz der Landwirtschaft auf Bundesebene deutlich machen und absichern. Denn die Erzeugung von hochwertigsten Lebensmitteln aus bäuerlicher Hand für die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung hat stets oberste Priorität. Die Corona- Pandemie brachte jedoch die immer schon vorhandene Bedeutung der Landwirtschaft ins Bewusstsein der Bevölkerung. Die durch die heimische Landwirtschaft gewährleistete Versorgungssicherheit – insbesondere im Bereich der Lebensmittel – zeigt den Wert einer weitgehend unabhängig funktionierenden Landwirtschaft. Die Wertschätzung der bäuerlichen österreichischen Landwirtschaft und ihrer hervorragenden Erzeugnisse gilt es aber besonders auch über eine Krisensituation aufrecht zu erhalten. Denn davon profitiert die Entwicklung des ländlichen Raumes, der gesamte vor- und nachgelagerte Bereich sowie die Lebensmittel- bzw. Rohstoffverarbeitung und der lokale Handel. Immerhin werden 100.000 Arbeitsplätze in Oberösterreich durch die Bewirtschaftung der bäuerlichen Familienbetriebe erst ermöglicht.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gewährleistet für die oberösterreichischen Bauernfamilien eine grundlegende Einkommensstabilität, gerade vor dem Hintergrund der offenen und damit immer volatiler werdenden Märkte. Eine neue europäische Agrarpolitik muss nicht nur nachhaltig für die Umwelt sein, sondern auch die nachhaltige Überlebensfähigkeit der Betriebe unterstützen. Die oberösterreichische Landwirtschaft hat mit der jahrelangen Umsetzung des Agrarumweltpro-grammes ÖPUL und des hohen Anteils an der biologischen Landwirtschaft schon massive Vorleistungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Gewässerschutz sowie Biodiversität erbracht. Das bislang erreichte Niveau darf nicht durch überzogene und unrealistische Auflagen gefährdet werden. Grundsätzliches Leitziel aller Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) und der Direktzahlungen (1.
Säule) muss die Stärkung einer produktionsorientierten, nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft sein.
Die Bäuerinnen und Bauern brauchen ein verlässliches, berechenbares Umfeld, das Investitions- und Entwicklungsanreize setzt, in welchem sich die Land- und Forstwirtschaft in der vorhandenen Vielfalt weiter entwickeln kann. Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung sind möglichst rasch die weiteren Rahmenbedingungen festzulegen. Für die Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern braucht es daher auch für die kommende Förderperiode die Absicherung der 50%igen Kofinanzierung, um den Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung bestmöglich auszuschöpfen.
Das Bundesministerium für Finanzen sowie die Oö. Landesregierung werden daher aufgefordert sich für eine 50-prozentige Kofinanzierung der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) in der neuen GAP-Periode ab 2023 einzusetzen.
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