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Medizinisches Cannabis. Sorte und Dosierung wählen.

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Academic year: 2022

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Medizinisches Cannabis.

Sorte und Dosierung wählen.

Nur für Fachkreise

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Die Sortenfindung bei medizinischem Cannabis ist komplexer als bei der Verschreibung anderer Medikamente.

Um Ihnen den Einsatz dieser für viele Patienten lebensverändernden Therapie so einfach wie möglich zu machen, unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Sorte.

Medizinisches Cannabis patientenindividuell verordnen.

Eine Entscheidung für den Einsatz von medizinischem Cannabis bedeutet immer eine Entscheidung für ein individualisiertes Behandlungskonzept. Dies gilt insbesondere für die Verordnung von Cannabis-Blüten und -Extrakten, die seit Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei einer stetig wachsenden Zahl von Indikationen eingesetzt werden.

Die richtige Cannabis-Sorte für die Therapie einer Erkrankung zu finden, kann dabei eine Herausforderung darstellen. Eine klare Zuordnung einzelner Sorten zu einer Indikation oder einem Krankheitsbild ist derzeit noch nicht möglich. Die aktuelle klinische Evidenz und Erfahrungen aus der Praxis können jedoch helfen, die ärztliche Therapieentscheidung zu unterstützen und jeden Patienten individuell bestmöglich zu behandeln.

Worin unterscheiden sich die einzelnen Sorten?

Cannabis-Blüten sind ein Naturprodukt. Jede Sorte hat ein individuelles Profil aus Wirk- und Inhaltstoffen, deren Zusammen- spiel zum therapeutischen Gesamtnutzen beiträgt. Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal ist der Gehalt der beiden Haupt- cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) – sie sind maßgeblich für die Wirksamkeit und Verträglichkeit. Darüber hinaus kann jedoch auch das sortenspezifische Terpenprofil die therapeutisch gewünschten Effekte ergänzen und so zur Gesamtwirkung beitragen.

Wie finde ich die richtige Sorte?

Bei der Auswahl der richtigen Sorte für einen Patienten müssen neben der für die Therapieentscheidung zugrunde liegenden Indikationsstellung immer auch etwaige Vorerfahrungen des Patienten mit Cannabis-Produkten sowie patientenindividuelle Risikofaktoren (Vor- bzw. Begleiterkrankungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen) berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Blüten-Sorte und Optimierung der therapeutischen Dosis können dabei folgende Hinweise als Hilfestellung dienen:

Bei Patienten, die noch keine Vorerfahrung mit medizinischem Cannabis haben, eignen sich Blüten-Sorten mit einem hohen CBD- und geringen THC-Gehalt für den Therapieeinstieg.

Bei erfahrenen Patienten ohne therapierelevante Risikofaktoren können zu Therapiebeginn Sorten mit einem höheren THC-Gehalt eingesetzt werden.

Wird keine Linderung der Beschwerden erreicht, so kann der THC-Gehalt schrittweise erhöht werden, solange keine relevanten Risikofaktoren vorliegen.

Sortenfindung

(3)

Was ist bei der Einstellung auf medizinisches Cannabis zu beachten?

Vor allem zu Therapiebeginn ist eine engmaschige ärztliche Begleitung wichtig, um gegebenenfalls notwendige Anpassungen zeitnah durchführen zu können. Dies gilt insbesondere bei Patienten, die keine Erfahrung mit der Anwendung von medizinischem Cannabis haben. Eine wertvolle Unterstützung, insbesondere zu Therapiebeginn, bietet ein vom Patienten geführtes Behand- lungstagebuch, in dem neben der Medikamenteneinnahme auch die Behandlungseffekte einschließlich möglicher Nebenwirkungen protokolliert werden können.

Wie bei allen Cannabis-Arzneimitteln sollte auch bei Cannabis-Blüten mit einer niedrigen Dosis gestartet und diese langsam erhöht werden. In Abhängigkeit von der individuellen Verträglichkeit und Wirksamkeit kann die Dosisfindung dabei mehrere Wochen dauern.

Die Anfangsdosis orientiert sich in der Regel an dem THC-Gehalt der verordneten Blüten-Sorte. Bei einem THC-Gehalt > 10 % sollte die Anfangsdosis 25–50 mg und bei einem THC- Gehalt von < 10 % maximal 100 mg Cannabis-Blüten pro Tag betragen und bei guter Verträglichkeit schrittweise um 2,5–5 mg gesteigert werden, bis der gewünschte therapeutische Effekt eintritt.

Nach bisheriger Erfahrung schwanken die erforderlichen Dosierungen cannabisbasierter Arzneimittel interindividuell sehr stark;

genaue Dosierungen müssen daher patientenindividuell definiert werden. Als Orientierungshilfe können die THC-Richtwerte*

der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) herangezogen werden:

Die Verabreichungsform macht den Unterschied.

Grundsätzlich können Cannabis-Blüten inhaliert oder oral aufgenommen werden. Der Wirkungseintritt und die Wirkdauer variieren in Abhängigkeit von der Verabreichungsform deutlich: Während bei der oralen Einnahme die Wirkung im Allgemeinen nach 30 bis 90 Minuten einsetzt, tritt der Effekt bei einer inhalativen Einnahme durch einen Verdampfer (Vaporisator) bereits nach Sekunden bis wenigen Minuten ein. Daher können bei der Inhalation die Verträglichkeit und Wirksamkeit exakter gesteuert und Überdosie- rungen besser vermieden werden.

Welche Form der Verabreichung verordnet wird, entscheidet der Arzt in der Regel unter Berücksichtigung der Indikation bzw.

Zielsymptome sowie der Patientenpräferenz. Je nach Einzelfall ist auch eine Kombination verschiedener Darreichungs- und Verabreichungsformen möglich bzw. sinnvoll. Bei Anwendung eines Verdampfers kann zur Dosisfindung folgendes Protokoll**

zur Anwendung kommen:

Vaporisation von 10–20 mg Cannabis-Blüten > Inhalation in einem Atemzug

Wartezeit zur Prüfung der Wirksamkeit/Verträglichkeit 60 Minuten

Wirkung bleibt aus > Einnahme der doppelten Dosis

Wartezeit zur Prüfung der Wirksamkeit/Verträglichkeit 60 Minuten

Wirkung bleibt aus > Einnahme der dreifachen Dosis

Aufgrund des raschen Wirkungseintritts kann bei einer inhalativen Verabreichung oft innerhalb weniger Tage eine therapeutisch wirksame Dosierung erreicht werden. Neben einer Dosiserhöhung kann auch eine Änderung der Blütensorte oder die Kombination verschiedener Produkte zum Erreichen des Behandlungserfolges in Erwägung gezogen werden.

* Dronabinol, **nach Grotenhermen & Häußermann (2019)

Dosisfindung und Einstellung

Indikation Tagesdosis Durchschnitt

Add-on-Therapie bei Schmerzen 5 – 40 mg 15 mg

Spastik 5 – 30 mg 15 mg

Kachexie und Anorexie 5 – 20 mg 5 mg

Übelkeit und Erbrechen 10 – 40 mg 30 mg

(4)

Für die Verschreibung von Cannabis-Blüten muss ein BtM-Rezept ausgestellt werden. Die Verschreibungshöchstmenge für Cannabis-Blüten liegt bei 100 g für 30 Tage. Die Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge ist möglich, muss allerdings durch den Buchstaben „A“ auf dem Rezept gekennzeichnet werden.

Der THC-Gehalt ist unabhängig von dieser festgelegten Menge und wird über die anzugebende Cannabis-Sorte auf dem Rezept vom behandelnden Arzt festgelegt. Nach § 9 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind auf dem Betäubungs- mittelrezept folgende Angaben zu machen:

BtM-Rezeptausstellung

1

3 4 5

7

8 6

1 1

2 1

1 Angaben des Patienten

2 Ausstellungsdatum

3 Arzneimittelbezeichnung

Die Angabe „Cannabis-Blüten“ oder „Cannabis flos“ ist für die Verschreibung von Cannabis-Blüten an dieser Stelle nicht ausreichend. Es muss eine Spezifizierung durch den Handelsnamen erfolgen.

4 Angabe der NRF-Vorschrift

NRF 22.12: Cannabis-Blüten zur Inhalation nach Verdampfung

NRF 22.13: Cannabis-Blüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung

NRF 22.14: Cannabis-Blüten zur Teezubereitung

NRF 22.15: Cannabis-Blüten in Einzeldosen zur Teezubereitung

Gemäß allen NRF-Vorschriften müssen die Blüten von der Apotheke gemahlen werden.

Soll der Patient die Cannabis-Blüten unzerkleinert erhalten, so ist dies auf dem Rezept zu vermerken.

5 Menge des verschrie benen Arzneimittels in Gramm

6 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesangabe

Wenn dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, muss auf diese verwiesen werden

(„Gemäß schriftlicher Anweisung“). Die Apotheke muss, um das Rezept einlösen zu können, die schriftliche Anweisung kennen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Ge brauchsanweisung direkt auf dem Betäubungsmittelrezept zu vermerken.

7 Name des verschreibenden Arztes, seine Berufsbezeichnung, Anschrift einschließlich Telefonnummer

8 Unterschrift des verschreibenden Arztes, im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk „i. V.“

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Verschreibung verschiedener Cannabis-Sorten

Bei medizinischer Notwendigkeit besteht im Einzelfall die Möglichkeit, auf einem Betäubungsmittelrezept auch verschiedene Cannabis-Sorten parallel zu verschreiben. Bei der Angabe der Cannabis-Blüten-Sorte ist deren unterschiedlicher THC/CBD- Gehalt zu berücksichtigen.

Gültigkeit von BtM-Rezepten

Die aktuellen Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sehen vor, dass BtM-Rezepte eine Gültigkeit von sieben Tagen haben und innerhalb dieser Frist vom Patienten bei der Apotheke eingereicht werden müssen.

Im Ausnahmefall ist gemäß § 8 Abs. 6 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) das Verschreiben von Betäubungsmitteln auf einem normalen Rezeptformular möglich, wenn dieses mit dem Vermerk „Notfall-Verschreibung“ gekennzeichnet ist. Die Apotheke muss bei Erhalt eines solchen Rezeptes den Arzt möglichst vor Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung informieren. In der Folge hat der Arzt die Pflicht, der Apotheke unverzüglich ein gültiges BtM-Rezept, das mit dem Buchstaben „N” markiert ist, nachzureichen.

Beispiel für das Produkt CANNABIS FLOS 20/1 IMC und Abgabe in Form von unzerkleinerten Blüten

Cannabis-Blüten; CANNABIS FLOS 20/1 IMC unzerkleinert abgeben

30 g

5 x täglich, 200 mg mit Vaporisator inhalieren

Dr. med. E. Musterfrau

Beispiel für das Produkt CANNABIS FLOS 20/1 IMC bei Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge

Cannabis-Blüten; CANNABIS FLOS 20/1 IMC unzerkleinert abgeben

30 g

5 x täglich, 200 mg mit Vaporisator inhalieren

Dr. med. E. Musterfrau

A

Beispiel für das Produkt CANNABIS FLOS 20/1 IMC bei einer Notfall-Verschreibung

Cannabis-Blüten; CANNABIS FLOS 20/1 IMC unzerkleinert abgeben

30 g

5 x täglich, 200 mg mit Vaporisator inhalieren

N Dr. med. E. Musterfrau

Rezeptbeispiele

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imc | adjupharm GmbH

Lily-Braun-Straße 48 | 23843 Bad Oldesloe info@imcannabis.de | www.imcannabis.de

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie zahlreiche weitere Hinweise rund um medizinisches Cannabis. www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html

Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin

Die größtenteils ehrenamtlich tätige Patienten-Organisation betreibt eine Website rund um das Thema medizinisches Cannabis.

Dort finden Sie kostenlos Nachrichten, juristische Urteile, wissenschaftliche und medizinische Informationen. www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/

Leafly

Dieses unabhängige Wissensportal zu medizinischem Cannabis liefert Informationen für Patienten und Angehörige, Ärzte sowie Apotheker und anderes medizinisches Fachpersonal. www.leafly.de

Cannabis-Ärzte

Das Portal listet deutschlandweit Ärzte, Apotheker oder Anwälte, die sich mit Cannabis als Medizin befassen.

www.cannabis-aerzte.de

11/2020 Mat.Nr.: COR065

Weiterführende Patienteninformationen zu

medizinischem Cannabis

Referenzen

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