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Teilnahmereglement. Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix Effingerstrasse 1 Postfach 6916 CH 3001 Bern

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Academic year: 2022

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Effingerstrasse 1 Postfach 6916 CH — 3001 Bern Tel. 031 390 25 83 info@atu-prix.ch www.atu-prix.ch

Stiftungsträger Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix

ABAP Arbeitsgruppe Berner Architektinnen und Planerinnen / BHS Berner Heimatschutz / BSA Bund Schweizer Architekten Ortsgruppe Bern / BSLA Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen / FSAI Verband freierwerbender Schweizer Architekten, Sektion Bern / FSU Fachverband Schweizer Raumplanerinnen und Raumplaner, Sektion Mittelland / GAB Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns / GVB Kulturstiftung / SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, Sektion Bern / STV Swiss Engineering Sektion Bern / SWB Schweizerischer Werkbund Ortsgruppe Bern / USIC Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieure / Stiftung Wohnqualität Bern

Teilnahmereglement

Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix 2021

(2)

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Seite 3

Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix

Seite 4

Beurteilungskriterien

Seite 5

Beurteilungsgremium

Seite 6

Agenda

Seite 7 — 8

Verfahren

Seite 9 — 11

Schlussbestimmungen

Seite 12

(3)

3 / 12 Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix Mai 2021

Präambel

Unsere vergangene, gegenwärtige und zukünftige Lebenswelt wird massgebend durch Baukultur geprägt. Die Baukultur meint nicht nur den allgegenwärtigen gestalteten Lebensraum als Produkt, sondern auch ihren Entstehungsprozess und ihre Pflege.

Kulturelle, ökonomische, technische, soziale und ökologische Aspekte beeinflussen die Baukultur. Sie ist der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit verpflichtet.

Baukultur ist eine gemeinsame Herausforderung für alle am Bauprozess Beteiligten in den Bereichen Städtebau und Raum- planung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieur- wesen, Gebäudetechnik, Verkehr, Umwelt, Ökologie, Kunst und Bau, Heimatschutz und Denkmalpflege.

Sie entsteht durch das respekt- und vertrauensvolle interdiszipli-

näre Zusammenarbeiten von Öffentlichkeit, Auftraggebenden,

Planenden und der Bauwirtschaft und leistet einen grundlegen-

den Beitrag zur kulturellen Identität und zur Vielfalt kultureller

Ausdruckformen unserer Lebenswelt.

(4)

Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix

Die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur zeichnet seit 1989, in der Regel alle drei Jahre, private, öffentliche und institutio- nelle Auftraggebende sowie Autorinnen und Autoren für ihre beispielhaften, zeitgenössischen und disziplinenübergreifenden Werke und Planungen im Kanton Bern aus und macht diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Auszeichnung soll die Qualität der Werke und Planungen gesteigert, das Ver- ständnis für interdisziplinäres Arbeiten gestärkt und die Berner Baukultur an sich gefördert werden.

Die Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 ist an Autor-

innen, Autoren und deren private, öffentliche und institutionelle

Auftraggebende in den Bereichen Städtebau und Raumplanung,

Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen,

Gebäudetechnik, Verkehr, Umwelt, Ökologie, Kunst und Bau,

Heimatschutz und Denkmalpflege adressiert.

(5)

5 / 12 Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix Mai 2021

Beurteilungskriterien

Die Werke und Planungen werden durch die Jury auf folgende Aspekte hin untersucht und beurteilt.

Signalwirkung / Innovation

Die Werke und Planungen antworten in qualitativ hoher Art auf eine Fragestellung von allgemeinem Interesse; erweitern die Vielfalt verfügbarer Lösungsansätze.

Zusammenarbeit / Interdisziplinarität

Die Werke und Planungen verbinden in der Problemlösung unterschiedliche Sichtweisen;

nutzen fachübergreifend verfügbares Wissen; zeugen von einer verantwortungsvollen Einbindung aller Beteiligten in den Entwicklungsprozess.

Nachhaltigkeit

Die Werke und Planungen berücksichtigen relevante gesellschaftliche Herausforderungen;

tragen zum Gemeinwohl und zur Identifikation mit unserem Lebensraum bei; schonen

Ressourcen über ihren gesamten Lebenszyklus; tragen zur Weiterentwicklung unseres ökologisch hochwertigen Lebensraums bei; sind langfristig materiell, ästhetisch und ideell werthaltig.

Kultur / Ästhetik / Gestaltung

Die Werke und Planungen erfüllen hohe gestalterische und ästhetische Ansprüche;

werten unseren Lebensraum auf; stiften räumliche und / oder kulturelle Identität.

(6)

Beurteilungsgremium

Im Beurteilungsgremium sind Experten aus den Bereichen Städte- bau und Raumplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Verkehr, Umwelt, Ökologie, Kunst und Bau, Heimatschutz und Denkmalpflege vertreten.

Das Beurteilungsgremium wird durch Vertreterinnen und Ver- treter der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur ergänzt.

Mitglieder des Beurteilungsgremiums

Marianne Baumgartner

dipl. Architektin ETH SIA BSA / Zürich Maria Conen

dipl. Architektin Mas gta ETH SIA BSA / Zürich Hanspeter Eicher

Prof. Dr. dipl. Maschineningenieur, dipl. Physiker / Bern Philipp Esch

dipl. Architekt ETH SIA BSA / Zürich / Vorsitz Beurteilungsgremium Massimo Fontana

dipl. Landschaftsarchitekt HTL BSLA / Basel Daniel Meyer

dipl. Bauingenieur ETH SIA SWB / Zürich Andreas Ruby

Kunst- und Architekturhistoriker, Autor / Kurator / Direktor S-AM / Basel Christina Schumacher

Prof. für Soziologie am Institut Architektur der FHNW / Muttenz Han van de Wetering

dipl. Ing. TU Städtebau / Architekt SIA / Zürich Tina Kneubühler

dipl. Ing. Landschaftsarchitektin FH BSLA / Co-Präsidium Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur / Bern

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7 / 12 Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix Mai 2021

Agenda

Unterlagen / Informationen

Unterlagen und Informationen können ab Montag, 10. Mai 2021 unter www.atu-prix.ch eingesehen werden.

Eingabetermin

Freitag, 09. Juli 2021

Eingabe

Die Eingabe erfolgt ausschliesslich digital über die Webseite www.atu-prix.ch.

Die Eingabe beinhaltet die Gestaltung eines Plakats Format A1, basierend auf einem vorgegebenen Layout. Die einzelnen inhaltlichen Bausteine des Plakats sowie zusätzliche Informationen müssen zudem mittels Web-Formular separat eingereicht werden.

Beurteilung

Donnerstag, 02. September 2021

Donnerstag / Freitag, 09. / 10. September 2021

Besichtigung / Präsentation

Die Autorinnen und Autoren und/oder Auftraggebende der Werke oder Planungen der engeren Wahl, präsentieren dem Beurteilungsgremium Donnerstag oder Freitag, 09. / 10. September 2021 ihre Werke oder Planungen. Die Präsentation findet am Ort der Werke oder Planungen statt.

(8)

Ausstellung der nominierten Werke und Planungen

Vom 10. - 25. September 2021 werden die nominierten Werke und Planungen im öffentlichen Raum, in folgenden Städten ausgestellt: Bern, Biel, Thun, Burgdorf, Langenthal.

Mittels eines Voting Systems wird aus den nominierten Werken und Planungen ein Publikumspreis gewählt.

Verleihung der Auszeichnungen / Fachveranstaltung

Donnerstag, 28. Oktober 2021, 18:00, Stadtsaal, Kornhausforum Bern

Ausstellung der ausgezeichneten Werke und Planungen

Freitag, 29. Oktober 2021 bis Samstag, 13. November 2021, Stadtsaal, Kornhausforum Bern

Wanderausstellung

In Zusammenarbeit mit den Architekturforen der Städte Bern, Biel, Thun und Langenthal, sowie mit der Fachhochschule Burgdorf werden im Jahr 2022 die ausgezeichneten und nominierten Werke und Planungen in Form einer Wanderausstellung ausgestellt.

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9 / 12 Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix Mai 2021

Verfahren

Zulassungskriterien

Die Teilnahme ist nicht an die Mitgliedschaft bei einem der Stiftungsträger gebunden. Teilnahmeberech- tigt sind Werke, die in der Regel innerhalb der letzten fünf Jahre im Kanton Bern geschaffen wurden.

Es können Werke und Planungen aus den Bereichen Städtebau und Raumplanung, Architektur, Land- schaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Verkehr, Umweltgestaltung, Kunst und Bau, Heimatschutz und Denkmalpflege eingereicht werden. Eingaben aus Teilbereichen oder aus einer Interaktion mehrerer Bereiche sind erwünscht.

Die Werke und Planungen müssen im Kanton Bern liegen. Es sind explizit auch die Randregionen des Kantons Bern angesprochen.

Die Werke und Planungen sind nicht mehr als fünf Jahre alt (für Werke ab Fertigstellung, für Planungen ab Beendigung). Dieselben Werke oder Planungen dürfen höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Ausschreibungen eingereicht werden. Bereits mit einer Auszeichnung Berner Baukultur prämierte Werke oder Planungen sind von einer erneuten Eingabe ausgeschlossen.

Autorinnen und Autoren dürfen insgesamt höchstens drei Werke oder Planungen pro Ausschreibung einreichen. Für Auftraggebende ist die Anzahl der Werke oder Planungen pro Ausschreibung frei.

Ein Werk kann nur einmal eingereicht werden, eine Koordination zwischen Autorinnen, Autoren und Bauherrschaft ist empfehlenswert.

Die Mitglieder der Jury dürfen keine eigenen Werke oder Planungen einreichen. Ist ein Mitglied der Jury an einem Werk oder einer Planung im Sinne eines Auftraggebenden und / oder Fachplaners beteiligt, muss das Mitglied für die Beurteilung des besagten Werks oder der Planung in den Ausstand treten.

Ausschlusskriterien

Eingaben, die den Zulassungskriterien inhaltlich und formal nicht in allen Teilen entsprechen oder nicht fristgerecht eingereicht werden, werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Zulassungsgebühr

Die Teilnahme am Verfahren der Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 ist kostenlos.

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Digitale Eingaben

Die Eingabe der Projekte und Arbeiten erfolgt ausschliesslich digital über die Webseite www.atu-prix.ch.

Für die Einreichung eines oder mehrerer Projekte einer Bauherrschaft oder Autorenschaft muss ein Login erstellt werden. Die Eingaben können mit diesem Login als Entwurf gespeichert und bis zur endgültigen Einreichung weiter bearbeitet werden.

Für die Einreichung eines Projekts ist ein Plakat in einem vordefinierten Layout im Format A1 (Hochformat, 841 x 594 mm) einzureichen. Das Layout steht als Vorlage im Format .pdf und .idml zum Download zur Verfügung.

Alle Projektinformationen, Texte, Pläne und Bilder sind zudem gemäss Web-Formular als Einzeldateien einzugeben.

Format und Darstellung der Pläne:

Sämtliche Pläne sind im Format .pdf, mit Nordpfeil und grafischem Massstab hochzuladen.

Grundrisse, Schnitte und Fassaden sind schwarz-weiss darzustellen, ohne Vermassung oder Beschriftung.

Die Darstellung des Situationsplanes sowie allfälliger Schemen können auch farbig sein.

Format Bilder:

Bilder sind als .jpg-Datei im RGB-Modus hochzuladen, inklusive Angaben zur Fotografin / zum Fotografen.

Mit der Einreichung des Bild- und Planmaterials werden die Rechte für die Nutzung im Rahmen der Wettbewerbs an die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur übertragen. Das Material wird auf der Webseite sowie für die Gestaltung von Plakaten, Broschüren und weiteren Printdokumenten im Rahmen der Auszeichnung 2021 verwendet. (siehe auch Verpflichtung Teilnehmende).

Die Unterlagen haben sich auf das Wesentliche zu beschränken und sollen auf das Ziel der Ausschreibung ausgerichtet sein. Das für die Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 Beispielhafte und Auszeich- nungswürdige soll deutlich erkennbar sein.

Die Eingaben können in deutscher oder französischer Sprache verfasst sein.

Die Angaben auf dem Web-Formular sind für die Publikation der ausgezeichneten Werke und Planungen abschliessend und verbindlich.

Vorprüfung

Die Eingaben werden vom Stiftungsrat der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur gesichtet und auf die Vereinbarkeit mit dem vorliegenden Reglement formell und materiell geprüft. Es können bei Bedarf weitere Sachverständige beigezogen werden. Über die Vorprüfung wird ein Protokoll geführt.

Die Stiftungsratsmitglieder der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur und die Mitglieder der Jury haben allfällige Verbindungen zu einzelnen Eingaben zuhanden des Vorprüfungsprotokolls offen zu legen.

Sie treten bei der Beurteilung der betreffenden Eingaben in den Ausstand.

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11 / 12 Auszeichnung Berner Baukultur – Atuprix Mai 2021

Beurteilung

Die Jury anerkennt das vorliegende «Reglement Auszeichnung 2021» als verbindliche Arbeitsgrundla- ge. Sie bestimmt ihre Arbeitsweise selbst und stimmt über die Auszeichnungen ab.

Die Werke und Planungen in der engeren Auswahl werden durch die Autoren und Autorinnen oder Auftraggebenden am Donnerstag, 9. September 2021, und / oder am Freitag, 10. September 2021, der Jury vorgestellt und erläutert. Die Jury kann bei Bedarf unabhängige Sachverständige mit beratender Stimme beiziehen.

Das Verfahren der Beurteilung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Über die Auszeichnungen entscheidet das absolute Mehr der Mitglieder. Sind einzelne Mitglieder der Jury an der Abstimmung verhindert, können diese durch vorher bestimmte Mitglieder des Stiftungsrates ersetzt werden.

Über die Anzahl der Auszeichnungen entscheidet die Jury in eigener Kompetenz. Die Jury führt ein Protokoll und begründet ihre Entscheide in einem Bericht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verleihung der Auszeichnungen / Öffentlichkeitsarbeit / Publikation

Die Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 veröffentlicht die ausgezeichneten Werke und Planungen mit deren Auftraggebenden, Autoren und Autorinnen. Den Bericht über die Beurteilung und die Ver- leihung der Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 erhalten ausgesuchte Medien, die teilnehmenden Auftraggebenden, Autorinnen und Autoren, die Mitglieder der Jury, die Mitglieder des Stiftungsrats, die Trägerverbände, der Presenting Partner sowie die Partner und Hauptsponsoren.

Die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur überreicht anlässlich der Verleihung der Auszeichnung Atuprix 2021 den Auftraggebenden, Autorinnen und Autoren der ausgezeichneten Werke und Planungen eine Urkunde. Die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur kann nach der Verleihung der Auszeichnungen weitere öffentliche Anlässe wie Ausstellungen, Publikationen, Tagungen, usw. vorsehen.

Zwecks einer mediengerechten Publikation der ausgezeichneten Werke und Planungen können die betref- fenden Teilnehmenden für weitere Informationen und Darstellungsmaterialien kontaktiert werden.

Verpflichtung der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich, mit der Einreichung ihrer Beiträge die Zulassungsbedingungen Auszeichnung Berner Baukultur vollumfänglich anzuerkennen, geistiger Urheber der Eingabe und im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte der eingereichten Foto- und Planunterlagen zu sein und hier- über im Rahmen der Teilnahme an der Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 verfügen zu dürfen.

Die Teilnehmenden gestatten der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur honorarfrei die im Zusam- menhang mit der Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 stehende uneingeschränkte Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung der Foto und Planunterlagen.

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Schlussbestimmungen

Das vorliegende Reglement wurde an der Stiftungsratssitzung der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur am 04.Mai 2021 erlassen und anschliessend von der Jury genehmigt.

Bern, 07. Mai 2021

Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur

Tina Kneubühler Co-Präsidium

dipl. Ing. Landschaftsarchitektin FH BSLA

Ivo Thalmann Co-Präsidium

dipl. Architekt FH BSA

Simon Binggeli Vizepräsidium

dipl. Architekt SIA FSAI SWB

Kontakt

Auszeichnung Berner Baukultur Atuprix 2021 Effingerstrasse 1

Postfach 6916 3001 Bern Tel. 031 390 25 83 info@atu-prix.ch www.atu-prix.ch

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